Raissa schrieb:Die neuen Zuständigkeiten sind definitiv eine faktische Degradierung. Alles Sachen, die keiner machen will und von denen sie auch erst mal keine Ahnung haben dürfte.
"Sachen, die keiner machen will" - ist eine Einschätzung aus der Praxis oder vom grünen Tisch aus?
"Keine Ahnung" ist für Volljuristen bzw. Richter mit entsprechender "Verwendungsbreite" erst mal kein Problem. Ich nehme schwer an, dass die Vorsitzende bereit zivilrichterlich tätig war, bevor sie in eine Jugendkammer für Strafsachen berufen wurde. Stichwort "Rotationsprinzip" und "ordentliche Gerichtsbarkeit".
RedRalph schrieb:Aber auch Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz....
Da geht es nicht um Sicherungsverwahrung, sondern um Unterbringung nach einer Sicherungsverwahrung. Auf S.T. passte das lt. psychiatrischen Gutachten gar nicht. Ich glaube kaum, dass dieses Gesetz heute noch große Bedeutung hat, da es als Reaktion auf die Rechtsprechung des BVerfG erfolgte. Da wird die Kammer kaum drin ertrinken.
Der neue Job hat vermutlich den Vorteil, dass es nicht zig Sitzungstage gibt, an denen man sich immer wieder mit renitenten Verteidigern herumärgern muss und bei denen der Saal voll ist und jede richterliche Reaktion seziert wird. Man nicht hunderte von Seiten Urteilstext schreiben muss, die dann alle für den Papierkorb waren. Es schlicht viel gemütlicher ist und man gegen 13 Uhr auf den Golfplatz kann...;-)