Origines schrieb:Der erste Strafprozess ist jedoch geschehen. Eine Tatsache wie das Urteil des LG Traunstein v. 19.03.2024 – 2 KLs 402 Js 40276/22 jug existiert. Es ist weiter veröffentlicht. Überhaupt werden auch (vom BGH) aufgehobene Urteile weiter rezipiert.
Ich hab nicht mal den Hauch einer Ahnung worauf du damit hinaus willst. Aber wenn es dich glücklich macht: Ich würde auch sagen, es ist eine Tatsache, dass das Urteil verfasst wurde. Das bedeutet aber nicht, dass auch der Inhalt deshalb auf Tatsachen beruhen muss. Hierfür bediene ich mich gerne deines Beispiels, auch wenn die Existenz des Werks "1984" eine Tatsache ist, schließt das nicht mit ein, dass der Inhalt auschließlich Tatsachen umfasst.
Papier ist geduldig.
So, ein schöner, kleiner Abstecher, kommen wir also wieder zu deinem ursprünglichen Tatsachen-Begriff. Eine kleine Erinnerung. Deine Behauptung war: die Expertise wäre als Tatsache in der Welt.
Origines schrieb:Ja. Die Expertise hat keine rechtliche Wirkung, wie der ganze Prozess. Aber sie wurde öffentlich vorgetragen und ist somit als schlichte Tatsache in der Welt.
Meiner Meinung gilt hier das gleiche:
Origines schrieb:Ebenso existieren die Gutachten.
Es kann als Tatsache gewertet werden, dass ein Gutachen vorgetragen wurde, der Inhalt dieses Gutachten muss deswegen aber keine Tatsache darstellen.
Origines schrieb:Und niemand hindert die StA daran, sie zur Grundlage ihres Ermittlungsverfahrens zu machen.
Natürlich nicht, aber ich vermute nicht, dass die Staatsanwaltschaft damit rechnet, dass dieses Ermittlungsverfahren jemals zu irgendetwas führen könnte. Denn potentiellen Verteidigern schon von Vornherein soviel Munition zu geben, indem man eine Ermittlung auf Gutachten stützt, die einem Befangenheitsantrag nicht standhalten konnten, oder sogar zurückgezogen wurden, erscheint mir jetzt nicht unbedingt als erfolgversprechende Taktik.
taraneh schrieb:bei mir klingelts wenn ich dass lese was Lea beim Polizei Verhör ausgesagt hat was am Sonntag beim Tischtennisspiel von S. T. um ca. 17h30 als sie zu viert beisammen standen berichtet hat - habt ihr schon gehört ....
Die Aussage von Lea hielt einer Überprüfung, die leider erst im zweiten Prozess gemacht wurde, nicht stand. Sie hatten sich nicht zum Tischtennis getroffen, alle Zeugen widersprachen ihren Angaben, sie widersprach sich auch selbst und objektiven Handydaten (eigenes Handy und Handy der Schwester).
taraneh schrieb:zum Anderen : ein Arzt ist sicher kein Mensch ( so glaube ich ) der etwas Belastendes aussagen würde wenn er nicht von dem was er der Polizei berichtet überzeugt ist - und wenn ein Patient zu ihm kommt und hat Probleme damit weil S. T. sagt : ja ich war`s ...
Auch dieser Umstand wurde aufgeklärt. Im Prozess wurden die Chatprotokolle des Zeugen, der den Arzt konsultiert hatte, ausgewertet. Es konnte dargestellt werden, wie sich die Freundesgruppe gegenseitig, angestachlt durch Stimmung, Medien und Polizeibefragung gegenseitig überzeugt und in Panik versetzt hatte. Direkt nach der Festnahme waren sie von der Unschuld überzeugt, aber ließen sich dann von den reißerischen Überschriften und den vielen Verhören beeindrucken, daraus entwickelte sich eine Dynamik gegen ST.
taraneh schrieb:und ja wenn ein Angeklagter vor dem Richter sitzt und zu einem Mordvorwurf in geschätzt 80 Verhandlungstagen kein Wort sagt - ja dass kann man werten
Ich gehe mal davon aus, dass du es gegen ST wertest.
Ich versteh das immer nicht ganz, jemand der mit einer Tat nichts zu tun hat, nicht mal in der Nähe war, was soll der denn groß beitragen können? Dass ihm nicht geglaubt wurde, dass er zu Hause war, hat ihm die Polizei schon deutlich gezeigt. In diesem Fall kommt hinzu, dass ST Schwierigkeiten beim Reden hat und zu flammenden Selbstverteidigungsreden gar nicht in der Lage ist.
Ich persönlich stelle es mir auch extrem herausfordernd vor Aussagen über mich ergehen zu lassen ohne mich wehren zu können, aber ich denke da macht eine eventuelle Schuld keinen Unterschied. Ich denke ob jemand in einem Prozess etwas sagt oder nicht ist eher eine Charakterfrage und keine Schuldfrage.