Origines schrieb:Da in solchen eine Vielzahl von Ermittlern handelt, mehrere Staatsanwälte und Richter entscheiden (bei Rupp gar Dutzend), greifen mir hier schlichte individualpsychologische Ansätze viel zu kurz. Hier irren nicht Einzelpersonen ("der Kommissar", "der Richter"), sondern ein Team, eine Organisation.
Nur Einzelpersonen können sich irren, hier irren sich einfach mehrere Einzelpersonen. Man muss aber auch bei mehreren Einzelpersonen bei der individualpsychologischen Betrachtungsweise bleiben und analysieren, wie es zu den Irrtümern kommt. Darunter fallen natürlich verschieden Heuristiken, gegenseitige Beeinflussungen etc.
Beispielsweise: Während sich die vernehmenden Beamten, vielleicht in der Schuldfrage irren, weil der Zeuge gut in ein Täterprofil passt, manipulieren sie diesen bewusst oder unbewusst zu einer belastenden Aussage. Der nächste Polizist irrt sich vielleicht nur darin, wie diese Aussage zustande gekommen ist und würde den vernehmenden Beamten keine Manipulation zutrauen. Dieser war zwar zuvor nicht von der Schuld überzeugt, nach dieser Aussage ist er sich aber sicher und nun auch von der Schuld überzeugt. Der nächste zweifelt zwar noch an der Schuld, der Aussage und dessen Entstehen, von der Unschuld ist er aber auch nicht in dem Ausmaß überzeugt, dass er deswegen seinen Kollegen in den Rücken fallen möchte. Seine Zweifel lösen sich nach und nach auf, weil er sich denkt, die können sich ja schließlich nicht alle irren usw. - schon ist ein Team überzeugt
Organisationen können sich schlicht nicht irren, man kann sie organisationspsychologisch dahingehend analysieren, ob die Strukturen eher geeignet sind Irrtümer rechtzeitig aufzudecken oder zu verdecken. Rein vom Ergebnis her scheinen diese Organisationen nicht geeignet einen Irrtum rechtzeitig aufzudecken und sich gegenseitig zu kontrollieren und zu korrigieren. Die aktuelle Pressemeldung lässt vermuten, dass daran auch nichts geändert werden soll.
Origines schrieb:Die Fälle mit falschen Geständnissen gleichen sich hier oft. Häufig kommt noch Alkoholismus und/oder ein Drogenproblem dazu (auch bei der Familie Rupp).
Intelligente, gebildete, wohlhabende Tatverdächtige holen sich eine guten Anwalt und schweigen.
Natürlich ist es nicht gut, dass es so ist. Doch: Wer ist "schuld" daran?
Mich würde interessieren, was ein Alkohol- oder Drogenproblem deiner Meinung nach damit zu tun hat?
Mir kommt da nur eine Idee, Personen mit Abhängigkeiten, kann man besonders leicht in einen verzweifelten Zustand versetzen, wodurch sie besonders beeinflussbar sind.
Das spricht nicht für die Vernehmungsmethoden, auch nicht, dass sich unschuldige, versierte, wohlhabende Tatverdächtige mit einem Anwalt schützen.
Ich denke die Schuldfrage ist recht einfach zu beantworten, wenn jemand aus einer Machtposition heraus, die wehrlose und unterlegene Situation ausnutzt um diesen zu einem gewünschten Verhalten zu verleiten. Selbst wenn ich nicht davon ausgehe, dass Polizisten unbedingt ein falsches Geständnis erzwingen wollen, ein Geständnis wollen sie auf jeden Fall.
Origines schrieb:Wenn die damalige EKHK auch heute noch Leiterin ist, dann gibt es dafür vernünftige Gründe.
Das klingt für mich nach Zelotismus.
Origines schrieb:Auch die Belehrung ist ja nicht der Knackpunkt: Als Zeuge muss ich nichts sagen, was mich selbst belastet. Was das sein könnte, können die Vernehmer zu diesem frühen Zeitpunkt noch gar nicht sagen. Das kann nur der Zeuge wissen.
Es ist natürlich genau andersherum, die meisten Zeugen haben keine Ahnung was für sie belastend sein könnte. Woher sollten sie das auch wissen, schon von Anfang an haben Polizisten vor Zeugen einen Wissensvorsprung.
Wenn dem ausnahmsweise nicht so ist und ein Zeuge zu viel Wissen hat und ungefragt ein genaues Alibi präsentiert oder Spuren erklärt, dann sollten Polizisten hellhörig werden.
Ohne Belehrung gibt man ausgerechnet Schuldigen vor Unschuldigen einen Vorteil, möchte man das als Ermittler?
Origines schrieb:Je nach Fallgestaltung (und weniger nach Nase) kann es passieren, dass Aussagen und weitere Beweismittel korrelieren.
Als Ermittler kann man diese Korrelation enorm erhöhen indem man auf Grundlage einer Aussage in eine bestimmte Richtung ermittelt.
So könnte man dann bei der Rechtsmedizin nachfragen, ob bestimmte Verletzungen mit einem Stein passiert sein könnten. Oder man sucht bei einem alleinstehenden jungen Mann, der noch keinen Erfolg bei Frauen hatte, am Handy zwar nach Pornos aber nicht nach Alibis.
Origines schrieb:Muss es aber nicht, es dürfte viel mehr Beschuldigte geben, gegen die nach weiteren Ermittlungen ein Verfahren wieder eingestellt wird, als es solche gibt, die vor Gericht freigesprochen werden.
Gott sei Dank werden einige Ermittlungen gegen unschuldig Beschuldigte auch eingestellt, freigesprochen werden nur sehr wenige (es gibt weniger als 3% Freisprüche, darunter sind auch die Freisprüche aus rechtlichen Gründen, wie auch die Aussage gegen Aussage-Freisprüche aus dem Sexualstrafrecht). Das bedeutet der Strudel ist häufig nicht aufzuhalten.
Origines schrieb:Jedenfalls haben wir bei den Rupps viel mehr "Making a Murderer" als bei T. Es gab ja noch nicht mal eine Leiche!
Das denke ich nicht, es musste im Eiskellerfall schon einiges aktiv unternommen oder unterdrückt werden, um wenigstens ein paar Indizchen ins erste Urteil schreiben zu können.