Beeindruckend wieviel Entitlement du in diesen paar Zeilen unterbringst, man könnte fast glauben, diese Wort kommen direkt von einem alten, weißen Mann, aber ich möchte natürlich nichts unterstellen.
Origines schrieb:Ich will Dir Deine Feindbilder nicht streitig machen.
Wie gnädig!
Origines schrieb:Nenne Fehler Willkür, gemessen an Art. 3 Grundgesetz ist das keine Willkür.
Ich nenne Willkür Willkür, kein Problem wenn du es nicht verstehst, oder anderer Meinung bist, aber wie kommst du dazu mir ständig Verständnisschwierigkeiten zu unterstellen.
Origines schrieb:Halte fest an der Litanei von der mangelnden "Fehlerkultur", es führt nicht weiter, weil dem keine realistische Vorstellung zugrunde liegt, wie Behörden im Rechtsstaat arbeiten und arbeiten müssen.
Du bist die Instanz für realistische Vorstellungen?
Origines schrieb:Fordere eine angemessene "Bestrafung" ("gerade stehen"), dann untergräbst Du die Unabhängigkeit der Gerichte.
Die Unabhängigkeit von Richtern ist dadurch nicht in Gefahr, sie sind nämlich nicht von Gesetzen und Strafen unabhängig sondern unabhängig von Einflussnahmen und Weisungen.
Origines schrieb:Seit einem Jahr versuche ich hier in diesem Thread zu erklären, wie Justiz arbeitet und funktioniert, Fehlannahmen zu entkräften.
Und du denkst tatsächlich, dass ich aus lauter Dankbarkeit für dein Mansplaining meine eigenen Erkenntnisse und Gedanken über Board werfe. Zumal sich deine Erklärungen und Vorhersagen nicht nur einmal als Trugschluss herausgestellt haben.
Origines schrieb:Aus meiner Kenntnis und Erfahrung.
Dir fällt gar nicht auf, dass du mit derartigen Aussagen immer die Kenntnis und Erfahrung anderer entwertest, oder? Was würde denn deiner Meinung nach deine Erfahrung wertvoller machen, so dass man sich auf diese verlassen sollte, anstatt auf seien eigene?
Origines schrieb:Aber unvoreingenommen, weil ich weder Richter noch Verteidiger bin, sondern m.E. einen objektiven Blick auf die Rechtsprechung habe.
Aus deiner subjektiven Sicht bist du also objektiv, dazu gehört einigermaßen viel Selbstüberschätzung.
Origines schrieb:Wahrgenommen und zurückgewiesen wird das als "Verteidigung". Das ist typisch für unsere Zeit, die nur noch in polarisierten Kategorien denken möchte.
Typisch für unsere Zeit und für alle Zeiten davor ist, dass man das eigene rigide Denken als das Missraten der nachfolgenden Generationen umdeutet.
Origines schrieb:und nicht isoliert als Konditionalsatz im luftleeren Raum.
Nein, es war ein Beitrag zu einem Gedankenspiel: Wenn Urteile darauf beruhen, dass Personen die abseits der gesellschaftlichen Norm stehen als suspekt wahrgenommen werden, nennt man das meiner Meinung nach Willkür. Siehe meinen
Beitrag.
Genau das hab ich dann auch nochmal bestätigt und ich kann auch noch gerne ein Beispiel liefern:
Aus einem Supermarkt verschwinden innerhalb einer Stunde 3 verschiedene Gegenstände, in dieser Zeit waren 10 Kunden im Supermarkt, dem Ladendetektiv fällt auf, dass sich darunter 3 Personen mit Tätowierungen befinden und er ist überzeugt in ihnen die Diebe gefunden zu haben. Der Richter hat auch schlechte Erfahrungen mit Personen die tätowiert sind und sieht daher die Aussage des Detektives als ausreichend für eine Verurteilung der 3 Personen.
Obwohl zufälligerweise einer der drei Personen der Dieb ist, der alle drei Gegenstände gestohlen hat, sind alle 3 Urteile willkürlich.
PS: Ich finde in deinem zweiten Beispiel gibt es zu wenig Informationen um zu beurteilen, ob es Willkür, Befangenheit, oder eine rechtskonforme Auslegung ist. Was man aber nicht behaupten kann, ist dass die Unabhängigkeit der Justiz einem Richter erlaubt ein Urteil mit sachfremden Erwägungen zu begründen. Die Unabhängigkeit betrifft Weisungsfreiheit, dem Gesetz sind Richter natürlich unterworfen.
Und selbst wenn keine Strafe dafür vorgesehen ist und auch wenn man es dem Richter nicht beweisen kann, ein Urteil das auf sachfremden Erwägungen beruht ist nicht erlaubt und ein Richter darf das nicht.