Hanna W. tot aus der Prien geborgen
20.05.2026 um 17:06Spielen wir jetzt nachplappern?Origines schrieb:Bist Du die maßgebliche Instanz für realistische Vorstellungen? Ist mir bislang nicht aufgefallen.
Nein ich maße mir nicht an eine Instanz für realistische Vorstellungen zu sein, aber belehre auch niemanden darüber.
Ja, es ist klar, dass du versuchst deinen Argumenten damit Gewicht zu verleihen, das ist aber ein billiger Trick. Noch billiger ist es den Gegenübern, die sich dieser Prahlerei nicht bedienen, eine eigene Meinung abzusprechen.Origines schrieb:Damit versuche ich zu erläutern, warum ich der Ansicht bin, dass ich einen realistischen Blick habe. Du scheinst mir aber Deine Erkenntnisse und Meinungen vorrangig aus einem Verfahren und einem Urteil zu ziehen.
Was das wohl für ein faszinierender Beruf sein muss, der einen zur Objektivität erhebt, da reicht meine Phantasie gar nicht! Welches Urteil hab ich denn als willkürlich betitelt?Origines schrieb:Weil mein Blick auf die Justiz beruflich bedingt ein objektiver ist. Ohne einen solchen Blick würde ich meinen Job nicht machen können, sondern jämmerlich Schiffbruch erleiden. Ich kann ein Urteil nicht als willkürlich titulieren, weil ich meine, das Gericht ist voreingenommen. Ansonsten sollte man - wenn es um Selbstüberschätzung geht - im Glashaus nicht mit Steinen werfen.
Tatsächlich?Origines schrieb:die schlicht nicht mit dem rechtlichen Verständnis von Willkür übereinstimmt
Meiner Meinung nach ist das rechtliche Verständnis von Willkür, dass ein Urteil nicht auf Grundlage von Beweisanzeichen gefällt wird, sondern auf Grundlage sachfremder Erwägungen. Wenn diese sachfremde Erwägung das Geschlecht, Rasse, Äußerlichkeiten oder Befähigung des Beschuldigten betrifft, ist zusätzlich der Gleichheitssatz betroffen.
Was wäre denn deiner Meinung nach das rechtliche Verständnis von Willkür?



