Lanza schrieb:Insgesamt jammert er mir zuviel ohne Fakten zu benennen
Gutes Stichwort. Dann fang' ich doch mal mit den Fakten an. Zu Herrn Holderle schreibe ich vielleicht später noch etwas, insofern: Sorry für den etwas abrupten Themawechsel!
MIr gehts nochmal um die Wegstrecke von H. Ich habe am Wochenende gefühlt einen halben Tag damit verbracht, mir die Wegstrecke anzuschauen, Weg-Zeit-Diagramme zu erstellen und die GPS-Punkte nachzuvollziehen. Aber schon im (aufgehobenen) Urteil selbst gibt es Daten, die noch etwas unklar sind:
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Denn H. W. hatte bis dahin, nachdem sie um 02:28 Uhr aus dem Aufzeichnungsbereich der „E.Kamera“ von der S.-Straße nach rechts in die K.-Straße einbog, eine Wegstrecke von ca. 240 m zurückzulegen. H. W. ging zügig (s. Video, Ziff. D. II. 17.3.1., und GPS-Daten, Ziff. D. II. 16.1.). Bei einer normalen Gehgeschwindigkeit ist dafür eine Zeit von ca. 2 min 42 sec notwendig (vgl. Weg-/Zeitberechnung, Ziff. D. II. 17.3.5.), d.h. H. W. war auf dem der Ecke X. Weg/K.-Straße 94 a gegenüberliegenden Gehsteigbereich gegen etwa 02:30:42 Uhr angekommen.
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Dementsprechend wurden mit dem Zeugen und allen Verfahrensbeteiligten zunächst die Punkte 1 (03.10.2022, 02:28:31 Uhr, Radius um den Bereich der Ecke S.-Straße/K.-Straße) bis Punkt 11 (03.10.2022, 02:31:41 Uhr, Bereich/Fläche, die die Ecke X. Weg/K.-Straße umfasst) nochmals anhand der Karte in Augenschein genommen, die alle einen Radius von unter 120 m aufweisen (mithin genau sind, s.o.).
Ich beziehe mich erstmal nur auf das Bild aus der Doku:
Original anzeigen (3,1 MB)Wegstrecke vom Eiskeller (östliches Ende) bis Ecke Kampenwandstr. = ca. 90 m, dafür braucht sie ca. 1 Minute (Gehgeschwindigkeit ist also ca. 1,5 m/s = 5,4 km/h). Das entspricht auch ungefähr der angenommenen Gehgeschwindigkeit von 5,33 km/h (240 m in 2 min 42).
H biegt laut Kameraaufzeichnung um
02:28:00 in die Kampenwandstraße ein
(Standort 1).
GPS-Datenpunkt 1 wurde aber erst um
02:28:31 gemessen. Das heißt, dieser ist wahrscheinlich gar nicht an der besagten Ecke, sondern schon knapp 50 m weiter (wie auch obiges Bild vermuten lässt).
Jetzt geht's um die
Wegstrecke von 240 m:Wenn ich bei Google Earth die Strecke vom Standort 1 bis zur Ecke X. Weg/K.-Straße 94 a (gegenüber Burghotel) messe, komme ich im schlechtesten Fall auf 200 m (eigentlich sind es eher um die 180 m).
Woher kommen also die 240 m? Auf ziemlich genau diese Strecke komme ich, wenn ich den ersten Zickzack-Kurs mit einrechne (messe).
Der gesamte Weg von Standort 1 bis zum ersten Punkt, wo sie in den Bärbach hätte fallen können (links neben dem Zaun), sind bei direktem Weg ca. 220 m. Rein rechnerisch hätte sie also gegen 02:30:30 Uhr schon dort sein können.
Davor kommen aber die beiden GPS-Abweichungen ins Spiel:
- einmal der Zickzack-Kurs am Burgweg,
- einmal der Ausreißer zum Brunnen und zurück (GPS-Punkt 8).
Beides ungewöhnlich, beides deutliche Richtungswechsel.
Einer dieser beiden Richtungswechsel (Punkt 4 oder Punkt 8) muss aus meiner Sicht der Sturz in den Bärbach gewesen sein.
Zickzack-Kurs (rund um Punkt 4) gegen 02:30 Uhr::
Dieser Zickzack-Kurs war anscheinend schon rel. früh, sehr wahrscheinlich VOR 02:30:42. Und man kann diese Schleife eigentlich auch nicht ignorieren, da sie in die 240 m mit eingerechnet wurde.
Kann sie zu diesem Zeitpunkt schon ins Wasser gefallen sein? Unwahrscheinlich - dafür müsste sie mit schneller Gehgeschwindigkeit direkt bis zum vermuteten Unfallort gelaufen und sofort reingefallen sein.
Also ziemlich unwahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich. Dann würde aber der Umweg über den Brunnen nicht mehr passen.
Was könnte rund um GPS-Punkt 4 sonst passiert sein?
Ich könnte mir vorstellen, dass ihr da das Handy aus der Hand gefallen ist. Oder sie ist gestolpert. Irgendetwas, das den Zickzack-Kurs erklärt.
Vielleicht hat sie danach dann das Handy in die Tasche gesteckt, sodass der Kurs weiterhin leicht abgelenkt war (nämlich Richtung Brunnen statt die Straße entlang).
Und hier kommt auch schon die zweite Abweichung:
Der Schlenker zum Brunnen. Das ist aus meiner Sicht ein normales GPS-Signal, das aber wie oben schon geschrieben leicht abgelenkt ist (z.B. weil Handy jetzt vertikal in der Tasche). Eigentlich geht sie wahrscheinlich einfach nur die Straße weiter bis zum Punkt 8 (eingezeichnet am Brunnen, aber eigentlich auf der Straße).
Und hier erfolgt jetzt auch der zweite deutliche Richtungswechsel (wie auch
@Rigel92 schon mal angemerkt hatte - erst da wurde mir die Relevanz dieses Richtungswechsel erstmals wirklich bewusst).
Ich vermute, an GPS-Punkt 8 (Brunnen) lag sie schon im Wasser. Oder sogar schon an Punkt 7 (dazu hatte ich ja auch schon mal eine
Skizze gemacht, die sich aber noch auf die modifizierte Wegstrecke bezog).
Jetzt stellt sich mir noch die Frage, wo genau sie reingefallen ist? Am Brückerl oder doch etwas weiter südlich an der Einfahrt zum Kampenweg-Parkplatz?
Ich habe auch noch ein paar Weg-Zeit-Diagramme erstellt. Diese kann ich aber erst heute Abend posten. Die unterstreichen aber die hier angeführte Theorie ganz gut.
Und noch ein paar Unklarheiten aus dem Urteil, die mir nebenbei noch aufgefallen sind:
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DAUER = 1 min 16 sec, Beginn 03.10.2022, 02:20:16 Uhr bis 02:21:20 Uhr = Time-Code-Zeit, d.h. + 06:46 min → reale Zeit = 02:27:02 Uhr bis 02:28:06 Uhr
Hier verstehe ich schon nicht, warum es 1 min 16 sein sollen und nicht 1 min 04.
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Dass H. W. nicht über den Kampenwandparkplatz heim ging, wird auch durch die WebcamAufnahmen des Kampenwandparkplatzes (Ziff. D. 11.17.4) untermauert. Zwar sind die WebcamAufnahmen nicht von guter Qualität, es sind aber insbesondere keine Personen zu erkennen, die sich im Parkplatzbereich im relevanten Zeitfenster (ca. 02:30 Uhr – 02:35 Uhr) etwa im Bereich Bärbach aufgehalten hätten.
Ich dachte, die Webcam ist für 16 min ausgefallen? Oder die zweite Kamera? Seltsamerweise habe ich im Urteil nichts von einer ausgefallenen Webcam gefunden, müsste ich nochmal gezielt suchen.