Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 09:18Ich halte wenig von der Unsitte, dass sich Prozessbeteiligte mit Strafanzeigen überziehen. Das ist sachlich nicht zielfördernd und vergiftet die Atmosphäre. Erfahrene Richter dürften eine differenziertere höchstpersönliche Meinung über das Verhältnis von Mandant und Rechtsanwalt und deren Agieren vor Gericht haben, mal positiv, mal negativ. Den konkreten Anlass, Weitergabe von Ermittlungsakten an einen Dritten durch die Verteidigung, möchte ich dabei strafrechtlich nicht bewerten.Rigel92 schrieb:Trotzdem, der Nebenklagevertreter bleibt in diesem Fall eine schillernde Figur, warum hat er die Opferfamilie nicht davon abgeraten die Strafanzeige gegen Frau Rick zu stellen?
Der Strafprozess ist eigentlich kein kontradiktorisches Verfahren. Es gibt keine Parteien. Eigentlich sollten also Anwälte auch nicht so agieren. Sondern es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Im Idealfall erarbeiten die Prozessbeteiligten in gedeihlichem Zusammenwirken die prozessuale Wahrheit. Das kollidiert allerdings mit der klassischen Konfliktverteidigung, die sich konträr zu Ermittlungsbehörden und Gericht und eben gerade als parteiisch versteht.
Werden im Konfliktfall Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Parteien, die sich mit den Mitteln des Strafprozessrechts bekämpfen, hat das Gericht einen heiklen Balanceakt zu bewältigen. Es darf sich nicht von der Verteidigung auf der Nase herumtanzen lassen, aber auch nicht reflexartig alles abbügeln, was von der Verteidigung an sachlichem Input kommt. Das erfordert schnelles Umschalten von Konfrontation auf Konstruktion. Und kann auch für die Verteidigung kontraproduktiv enden.
Nicht jedes Gericht bewältigt diese Balance. Die Prozessberichte zum ersten Prozess geben eine Reihe unguter Wortwechsel zwischen der Verteidigerin des T. und der Vorsitzenden wieder.
So funktioniert es auch nicht. § 244 StPO regelt ziemlich detailliert, wann Beweisanträge gestellt und unter welchen Voraussetzungen sie abgelehnt werden dürfen.XluX schrieb:Man kann doch Beweisanträge nicht ablehnen, weil man fürchtet, dass der Angeklagte plötzlich ein Alibi haben könnte oder der schön konstruierte Tatablauf nicht mehr an die objektiven Daten anzupassen ist.
So kann doch nicht ernsthaft ein Rechtssystem funktionieren?
Neben Befangenheitsanträgen sind die Beweisanträge strafprozessual das schärfste Schwert der Verteidigung. Begeht das Gericht formale Fehler bei der Ablehnung, droht die Revision. Eine Ablehnung erfolgt durch Beschluss des Gerichts und muss entsprechend begründet werden. So weit ich weiß, wurde der Beweisantrag zur Auswertung auch nicht abgelehnt.
Dessen unbenommen wäre es vermutlich schon im Ermittlungsverfahren förderlich gewesen, alle Endgeräte des Angeklagten auf Tatbezug hin zu überprüfen.

