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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.464 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:18
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Trotzdem, der Nebenklagevertreter bleibt in diesem Fall eine schillernde Figur, warum hat er die Opferfamilie nicht davon abgeraten die Strafanzeige gegen Frau Rick zu stellen?
Ich halte wenig von der Unsitte, dass sich Prozessbeteiligte mit Strafanzeigen überziehen. Das ist sachlich nicht zielfördernd und vergiftet die Atmosphäre. Erfahrene Richter dürften eine differenziertere höchstpersönliche Meinung über das Verhältnis von Mandant und Rechtsanwalt und deren Agieren vor Gericht haben, mal positiv, mal negativ. Den konkreten Anlass, Weitergabe von Ermittlungsakten an einen Dritten durch die Verteidigung, möchte ich dabei strafrechtlich nicht bewerten.

Der Strafprozess ist eigentlich kein kontradiktorisches Verfahren. Es gibt keine Parteien. Eigentlich sollten also Anwälte auch nicht so agieren. Sondern es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Im Idealfall erarbeiten die Prozessbeteiligten in gedeihlichem Zusammenwirken die prozessuale Wahrheit. Das kollidiert allerdings mit der klassischen Konfliktverteidigung, die sich konträr zu Ermittlungsbehörden und Gericht und eben gerade als parteiisch versteht.

Werden im Konfliktfall Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Parteien, die sich mit den Mitteln des Strafprozessrechts bekämpfen, hat das Gericht einen heiklen Balanceakt zu bewältigen. Es darf sich nicht von der Verteidigung auf der Nase herumtanzen lassen, aber auch nicht reflexartig alles abbügeln, was von der Verteidigung an sachlichem Input kommt. Das erfordert schnelles Umschalten von Konfrontation auf Konstruktion. Und kann auch für die Verteidigung kontraproduktiv enden.

Nicht jedes Gericht bewältigt diese Balance. Die Prozessberichte zum ersten Prozess geben eine Reihe unguter Wortwechsel zwischen der Verteidigerin des T. und der Vorsitzenden wieder.
Zitat von XluXXluX schrieb:Man kann doch Beweisanträge nicht ablehnen, weil man fürchtet, dass der Angeklagte plötzlich ein Alibi haben könnte oder der schön konstruierte Tatablauf nicht mehr an die objektiven Daten anzupassen ist.

So kann doch nicht ernsthaft ein Rechtssystem funktionieren?
So funktioniert es auch nicht. § 244 StPO regelt ziemlich detailliert, wann Beweisanträge gestellt und unter welchen Voraussetzungen sie abgelehnt werden dürfen.

Neben Befangenheitsanträgen sind die Beweisanträge strafprozessual das schärfste Schwert der Verteidigung. Begeht das Gericht formale Fehler bei der Ablehnung, droht die Revision. Eine Ablehnung erfolgt durch Beschluss des Gerichts und muss entsprechend begründet werden. So weit ich weiß, wurde der Beweisantrag zur Auswertung auch nicht abgelehnt.

Dessen unbenommen wäre es vermutlich schon im Ermittlungsverfahren förderlich gewesen, alle Endgeräte des Angeklagten auf Tatbezug hin zu überprüfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:46
Holderle hat ein Interview gegeben. Er beginnt damit:
Walter Holderle: Ich habe die drei Teile dieser Dokumentation gesehen. Wobei das für mich weniger eine Dokumentation ist als vielmehr ein Film, der als Dokumentation getarnt ist. Im Endeffekt hat er ein Drehbuch als Grundlage, so wie die Verteidigung den Ausgang des Verfahrens gern gehabt hätte.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/einseitig-falsch-informiert-nach-hanna-prozess-medienschelte-vom-eltern-anwalt-94154680.html

Insgesamt jammert er mir zuviel ohne Fakten zu benennen


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 23:07
Holderle:
Ja. Aber diese Unfalltheorie, die von der Verteidigung ständig angeführt wird, ist im Strafverfahren gerade nicht untermauert worden. In dieser Dokumentation werden von „Sachverständigen“ Thesen in den Raum gestellt, die zum einen von den Feststellungen der Rechtsmedizin abweichen und zum anderen weder stichhaltig die Entstehung der Verletzungen begründen noch die Umstände, unter denen Hanna in den Bach hätte gelangen können. Am Ende gipfelt alles in einer These, dass Hanna mitten in der Nacht bei strömendem Regen versucht hätte, irgendwas an ihrer Jacke auszuwaschen. Das ist so widersinnig, ja, fast schon lächerlich.

https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/einseitig-falsch-informiert-nach-hanna-prozess-medienschelte-vom-eltern-anwalt-94154680.html

Schlechter Verlierer oder der Letzte aus dieser unheilvollen ménage à trois des erstens Verfahrens, bestehend aus befangener Richterin, der Schattengestalt namens Staatsanwalt und seiner selbst, der noch übriggeblieben ist. Gerade Holderle müsste doch als Rechtsanwalt der er ist, als studierter Jurist, wissen das eine Verteidigung überhaupt nicht die 100%ige Unschuld eines Beschuldigten beweisen muss. Sondern es reicht völlig aus aufzuzeigen das die Anklage nicht auf einem stabilen Fundament harter Fakten besteht und genügend Zweifel vorhanden sind welche eben die Möglichkeit eines alternativen Geschehens sowohl zulassen als auch wahrscheinlich machen. Das ist auch durch die Gutachten der Verteidigung belegt welche ja zum Schluss kamen das Hannas Verletzungsmuster sehr wohl durch den langen Abtrieb in Bärbach und Prien entstanden sein kann.

Wohingegen die "Feststellungen" der Rechtsmedizin auf die er sich hier beruft überhaupt keine sind soweit ich weiß, wurde das nicht auch in der Dokureihe geklärt(?), sondern lediglich denkbare Erklärungsansätze nachdem der Leichnam untersucht wurde. Zu diesem frühen Zeitpunkt lagen ja auch noch gar keine gesicherten Erkenntnisse vor. Insofern lässt dieses Interview Holderle in einem noch schlechteren Licht erscheinen nachdem er schon bereits in der Dokureihe keine gute Figur gemacht hat. Denn dieses kontrafaktische Festhalten an der eigenen "Wahrheit" ist genau der Grund warum dieser Fall zu einem Justizskandal geworden ist!


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