Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.778 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.10.2025 um 20:00
Bericht für das Nachmittagsprogramm vom 8. Verhandlungstag

Nach der Mittagspause verkündet die Vorsitzende, dass auch die Handys von Verena und Angela eingesammelt wurden.

Es wird nun das Video vom Chalet gezeigt. Man sieht den Jogger mit Stirnlampe laufen.

Staatsanwalt Merkel sagt, dass es für ihn wie eine kurze Hose aussieht, die der Läufer trägt. „Einen Eid würde ich darauf aber nicht schwören.“, ergänzt der Ankläger.


Es geht weiter mit dem Eiskellergast Moritz

Der Zeuge schildert, dass er mit 4 Freunden im Eiskeller war.

Sie sind in Richtung Aschau gefahren, auf dem Weg kam ihnen ein Jogger entgegen. Dieser trug eine Stirnlampe, das Geschlecht war aber für ihn nicht erkennbar.

Er ist sich aber sicher, dass der Jogger eine lange Hose trug, da der ganze Körper schwarz war. Auf Vorhalt kann er auch eine dunkle Leggins darunter nicht ausschließen.


Es folgt der Eiskellergast Paul K.

Er hat den Eiskeller um 2:18 mit einem Freund verlassen. Sie sind einer Freundin, die beide aufsammeln sollte bis zum Trompetenladen Baumann entgegen gelaufen.

Auf Höhe des Gasthof Baumbach kam ihnen ein Jogger entgegen. Man hat sich noch drüber unterhalten, dass die Freunde gerade aus dem Club kommen, während der andere joggt.

An eine Stirnlampe kann sich der Zeuge nicht erinnern, aber er ist sicher dass der Jogger eine kurze dunkle Hose trug.

Alles Andere fände der Zeuge auch ungewöhnlich, da er selbst bei kalten Temperaturen nur eine kurze Hose trägt, es müsste schon sehr kalt im Winter sein, damit er was darunter trägt.

Der Zeuge, der Hanna kannte, wird nach dem alkoholbedingten Zustand der Verstorbenen gefragt. Ihm ist nichts auffälliges in Erinnerung.

Auf Vorhalt von Rick, dass er früher gesagt hat, er war überrascht, dass Hanna zur frühen Stunde schon betrunken sei und hat müdes und verlangsamtes Verhalten bei ihr bemerkt, sagt der Zeuge, dass das so gewesen sein wird.


Eiskellergast Lisa

Ihr ist der Jogger auf dem Weg zum Parkplatz begegnet.

Die Vorsitzende fragt, ob ihr das zu der Uhrzeit komisch vorgekommen ist. -„Ne, habe ich mir keine Gedanken drum gemacht.“, sagt die Zeugin.

Der Jogger war männlich, genaueres über das Aussehen kann sie aber nicht sagen.

Eiskellergast Sch.

Der Zeuge befand sich von 2:10 bis 2:30 auf dem Eiskellerparkplatz, da er seine Freundin abholen wollte. Auch stand zur Debatte, dass Leute aus Hannas Freundeskreis mitgenommen werden. Der Jogger lief an seinem Auto vorbei.

Er beschreibt ihn als sportlich und in Windbreaker und kurzen Hosen und mit Stirnlampe.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.10.2025 um 22:41
@fassbinder1925
Danke für den Bericht.

Wurden die Zeugen eigentlich nach dem Schrei gefragt?
Insbesondere Sch. hätte diesen ja hören können, sofern es diesen gab.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.10.2025 um 22:44
23.10.2022

Bevor es losgeht, wendet Rick ein, dass ihrer Meinung nach darauf verzichtet werden sollte, den Pornokonsum und die Vorlieben von ST auszubreiten. Die Vorsitzende stellt klar, dass es sicher nicht geplant sei, irgendwelche Filme anzusehen; der Pornokonsum sei höchstens ein kleines Randindiz, aber abgehandelt müsse es dennoch werden. Der StA regt an, zu prüfen die Öffentlichkeit wegen einer möglichen Verletzung der Intimsphäre auszuschließen. Rick betont, dass bei einem Handy, das ausschließlich zum Pornokonsum genutzt werde, ein hoher Anteil entsprechender Inhalte, nahe den 100% nicht verwundere. Da ST nicht mal mehr einfach tatverdächtig sei, seien seine Vorlieben unerheblich. Im ersten Prozess sei das Thema von den Medien bereits ausgeschlachtet worden. Die Vorsitzende kündigt an, die Zeugen entsprechend anzuhalten, diese Themenbereiche vorerst auszuschließen.

Polizist M vom LKA


Der LKA-Beamte M, sei erst später zu den Ermittlungen dazugestoßen und hauptsächlich für die Koordination der technischen Untersuchungen zuständig gewesen.
Als er den Auslesebericht des Xiaomi Lite erhalten habe, sei er auf „bemerkenswerte Suchbegriffe“ gestoßen, die er an den Sachbearbeiter weitergeleitet habe.

Zwischenzeitlich sei auch das Handy von H aufgetaucht. Das I-Phone von H speichere die Standortdaten als Koordinaten mit einem Radius, die Punkte seien eher als Bereiche mit einer gewissen Ungenauigkeit zu verstehen.
Der Radius dieser Bereiches hänge von verschiedenen Faktoren ab, wie Wetter, Signalstärke, verwendete Technik, (GPS: Gallileo, Glonass oder Apple Wlan-Daten).
Möglicherweise hätten auch Batteriestatus und Stand-by-Modus Einfluss auf die Größe des Radius, nicht jedoch das Guthaben.


Radien GPS AschauOriginal anzeigen (2,3 MB)
( Bild aus Gedächtnis, Punkte 13 - 15 sollen nur angedeutet sein und liegen nicht im Bild-Bereich sondern südlicher)

Polizist M habe zwischen genauen (bis 150 m) und ungenauen (ab 150 m) Punkten unterschieden, der erste ungenaue Punkt (Punkt 12) habe aber schon einen Radius von mehr als einem Kilometer aufgewiesen. Aus seiner Erfahrung erfordere das eine sehr starke Dämpfung, wie beispielsweise der Eiskeller, das wisse er auch aus privater Erfahrung. Eine Dämpfung durch Wasserabschirmung halte er auch für möglich.
Auf einer Karte von Hohenaschau werden mehrere blaue Kreise und ein paar größere rote Kreise gezeigt, die jeweils für die Standortpunkte und deren Radien stehen. Rote Kreise kennzeichnen die ungenauen Punkte (ab 1 km Radius, Punkte 12-15). Punkt 1 (Radius ca. 40m) liegt an der Kreuzung Schlossbergstraße/Kampenwandstraße, dort sei H das letzte Mal von der Kamera aufgezeichnet worden. Punkte 6, 10 und 11 liegen weiter nördlich als die vorherigen Punkte. Punkte 9, 10 und 11 würden einen Richtungswechsel andeuten (Radien ca. 90 m). Punkt 9 liegt am Brückerl, Punkt 11 am Ausgang des grünen Bereichs zum grauen Bereich des Kampenwandbahnparkplatzes, der Radius reiche knapp auf die Kampenwandstraße. Ab Punkt 5 seien die Radien größer geworden, möglicherweise aufgrund von Veränderungen des Wetters, Funk, Wlan oder abschirmenden Gebäuden. Die ungenauen Punkte 13-15, lägen weiter südlich (Richtung H´s Zuhause), hätten aber schon Radien über 1km gehabt. Für die Auswertung sei das geodätische Tool „ArcGis pro“ verwendet worden (glaube ich, angehört hat es sich nach „arktis pro“, google schlägt „ArcGis“ pro vor, ist meiner Meinung nach nah genug dran)

Auf Nachfrage wird erläutert, dass Standortabfragen automatisch in Intervallen oder durch bestimmte Aktiviäten am Handy ausgelöst würden. Die Tabelle habe mehr Punkte enthalten, er habe die Häufungen bei Koordinaten weggelassen. Wo sich das Gerät innerhalb der Radien tatsächlich befunden habe, könne man nicht sagen. Die Überlegung, dass die Wahrscheinlichkeit im Zentrum der Kreise höher sei, sei auch nicht richtig.

Nachfragen StA:
In H´s Handy seien zur Bestimmung der Geodatenpunkte, Gallileo, die Wlan-Datenbank von Apple und die Abfrage der Funkmasten verwendet worden. Merkel bezweifelt, dass man nach einem Jahr die Bestimmung genau rekonstruieren könne, da es zu viele beeinflussende Faktoren geben würde. Wie der Polizist nach den Suchbegriffen in ST´s Handy gesucht habe?→ Die Auswertungssoftware gebe einen Bericht aus, der in einem Reader mit Suchfunktion durchsucht werden könne. Außerdem ordne das Programm die Inhalte in logische Kategorien, die Anhaltspunkte bieten würden, ein. Zusätzlich habe er eine lange Liste durchgescrollt und dabei händisch nach Suchbegriffen geschaut.

Nachfragen Verteidigung
Nach seiner Qualifikation gefragt, gibt der Polizeibeamte M an, er habe das Vordiplom als Informatiker und eine Weiterbildung für die Anwendung des Geodäsie-Tools bekommen. Er sei nicht vor Ort gewesen und wisse nicht wie die Gebäudesituation ab Punkt 5 sei, er bestätige, dass in der kurzen Zeit auch von keinem Wechsel der Wetterbedingungen auszugehen sei.
Ob er berücksichtigt habe das Punkt 4 und 5 so kurz hintereinander abgespeichert worden seien, dass das mit einer Gehgeschwindigkeit nicht vereinbar wäre? → Er mutmaßt, dass zwischen den Punkten 4 und 5 eine Aktiviät am Handy eine Erklärung bieten würden, betont aber, es nicht zu wissen. Die Rohdaten des Handys habe er nicht analysiert.

Polizist S vom LKA,



Polizist S, Datenanalyst, habe die Funkzellendaten analysiert. Die Funkzellendaten auch „Verkehrsdaten“ genannt, würden von den 3 Netzbetreibern zu Abrechnungszwecken gespeichert.
In Aschau befände sich der Sendemast am Schloßberg, und es gäbe die südöstliche Funkzelle, die unter anderem das Elternhaus von H abdecke, sowie 2 nördliche Funkzellen, die den Bereich um den Eiskeller abdecken würden.
Die Funkzellen-Grenze ergebe sich aus der Abschirmung durch den Berg und liege auf Höhe der Kreuzung Kampenwandstraße/Am Hofbichl.
Der Netzempfang in Aschau sei sehr gut in diesem Bereich; es seien keine Orte gefunden worden, an denen der Netzempfang ausfiel.

Verkehrsdaten H
Vom 01.10.2022 bis zum 02.10.2022, 20:43 Uhr, habe sich das Handy in der südöstlichen Funkzelle aufgehalten und ab diesem Zeitpunkt dann in einer der nördlichen.
Am 03.10.2022 um 02:31 Uhr hätte Vodafone einen Internet-Data Eintrag in der südöstlichen Funkzelle aufgezeichnet. Dieser Datensatz entstehe, wenn versucht wird ein Telefonat aufzubauen. Nach 45 Sekunden, um 02:32:10 Uhr sei dieser Versuch abgebrochen worden. Der 2. Datensatz, der entstünde, wenn eine Verbindung aufgebaut worden wäre, fehle. Man könne daraus nicht ablesen, weshalb keine Verbindung zustande gekommen sei; es könnte aufgelegt worden sein, oder es habe die Netzverbindung verloren. Ein abrupter Netzabbruch würde Vodafone möglicherweise nicht auffallen, nach einem Timeout ohne Verbindungsaufbau würde der Versuch dann automatisch beendet. Einen abrupter Netzabbruch könne neben einem Verbindungsverlust auch durch einen Funkzellenwechsel, Netzwechsel oder durch Überlastung des Netzes verursacht werden.
Bei dem von Vodafone aufgezeichneten Datensatz handle es sich eindeutig um ein VoLTE-Ereignis, also eindeutig um Telefonie. Er enthalte jedoch keine Zielnummer, und es sei unklar, ob beim angerufenen Anschluss ein Klingelzeichen zu hören gewesen sei. Das Ereignis sei um 02:32:10 Uhr beendet gewesen.
Anschließend habe Telekom 2 Anrufversuche aufgezeichnet, um 02:36 Uhr und um 02:37 Uhr. Hier gäbe es keinen Datensatz von Vodafone. Da es auf Empfängerseite nicht abrechenbar seien, fehlen diese Daten manchmal und man könne nicht sagen ob das Empfängerhandy nicht erreichbar gewesen sei oder der Anruf nicht angenommen worden sei. Häufig gäbe es aber doch eine Aufzeichnunt, deshalb vermutet der Polizist S vorsichtig, es habe keine Verbindung gegeben.
( Dabei hat es sich wohl um die Anrufversuche von Nachbar P an H gehandelt. Ich hab aber nicht mitbekommen, ob Telekom einen Anrufversuch von P ohne Zielnummer aufgezeichnet hat und das aus seiner Aussage geschlossen wurde, oder ob die Telekom irgendetwas zu H´s Nummer aufgezeichnet hat )
Einen Datensatz der zeigt, dass ein Weiterleitung zur Mailbox stattgefunden habe, sei von Vodafone aufgezeichnet worden. Der StA fragt genauer nach, da seiner Erfahrung nach, die Weiterleitung auf die Mailbox bei fehlendem Netz schneller erfolge. Der Polizist S erklärt, laut Telekom-Daten habe der Anruf um 02:37:26 Uhr gestartet und um 02:37:29 Uhr geendet. Vodafone habe um 02:37:27 eine Weiterleitung auf die Mailbox registriert.
Um 02:40 sei in der nördlichen Funkzelle eine SMS empfangen worden - vermutlich die Benachrichtigung über den Mailboxeingang.

Auf Nachfrage, was im Überschneidungsbereich zum Funkzellenwechsel führe, erklärt der Analyst, die Verbindung werde jeweils nach Netzstärke und Auslastung umgeschaltet. Während langen Gesprächen wird ein Funkzellenwechsel nicht aufgezeichnet.

Der Überschneidungsbereich der Funkzellen sei aufgrund des Berges nicht sehr groß, da insbesondere die nördliche Funkzelle nur wenige Meter nach „Am Hofbichl“ reiche. Die südöstliche hingegen hätte einen größeren Bereich und decke auch noch den Bereich des Eiskellers ab.
Ein genauer Abgleich der Uhren (Funkzellen, Handy) habe nicht stattgefunden, die Funkzellendaten seien an die Serverzeit der Netzbetreiber gebunden.

Verkehrsdaten ST
Da die Zell-Ids nach 7 Tagen gelöscht werden, seien für ST`s Handy (Oukitel) nur mehr Informationsteile vorliegend gewesen und man wisse nicht ob es mehr Kommunikationsereignisse gegeben habe.
Am 02.10.2022 sei 13 Minuten mit FK (Arbeitskollege, leider habe ich die Zeit nicht mitbekommen) und am 03.10.2022 um 19:57 Uhr 16 Mintuen mit FK telefoniert worden.

Polizist Se, Rosenheim



Der Polizist habe den Auftrag erhalten, eine mögliche Verbindung zwischen H und ST zu prüfen. Er habe aber „gar nix“ finden können - weder in Nachrichten, Webverlauf noch bei Social Media im Handy von H und in den Handys von ST.

ST habe 3 Handys besessen. Das Oukitel sei das Gebrauchshandy gewesen und zwischen dem 07.04.2022 und 18.11.2022 in Verwendung gewesen. Die Chatverläufe seien vom 01.10.2022 bis 18.11.2022 überprüft worden.
Am 04.10.2022 um 23:30Uhr habe ST eine Nachricht von V erhalten, dass „hoffentlich, nix passiert“ sei und er solle ihr die Bilder schicken.
Zwischen dem 04.10.2022 und dem 13.11.2022 seien Pressemitteilungen und Artikel von Chiemgau 24, Spiegel und eine Pressemitteilung der Polizei aufgerufen worden – unter anderem am 04.10.2022 um 20:48 Uhr.
Für den 03.10.2022 hätten sich keine Suchbegriffe in Zusammenhang mit Mord, Tot, Totschlag, Fluss etc. gefunden.
Auf dem Handy habe es keine Anzeichen für eine groß angelegte Löschung gegeben, ob einzelne Sachen gelöscht worden seien, lasse sich nicht feststellen.
Das Oukitel habe keine Geodaten enthalten, außer einer vom 22.10.2022 in der Bavaria Filmstadt. V habe ihm einen Standort gesendet.
ST habe häufig mit FK kommuniziert, dabei sei es unter anderem um eine kaputtes Auto gegangen.
Es habe eine Chatgruppe „Lost places“ existiert, Teilnehmer seien AR, V, L, FK und ST gewesen. ( Ich bin mir nicht sicher ob die Teilnehmerliste vollständi war)
Auf Nachfrage führte der Rosenheimer Polizist aus, dass der 1. Auftrag eher weit gefasst wäre und es später Folgeaufträge gegeben hätte.

Polizist H von Rosenheim


Er sei für das Backup von H´s Handy und die Handys der Zeugen zuständig gewesen.
Bevor das Handy von H aufgetaucht sei, habe man das Backup aus der iCloud untersucht. Dieses sei jedoch vor dem Tattag erstellt worden und habe keine Hinweise, die eine Tat hätten erklären können, enthalten.

Zum Handy von V habe der erste Auftrag den 03.10.2022 – 06.10.2022 umfasst, untersucht werden sollte: „Wird über die Tat geredet?“
Für den 17 + 18.11.2022 sei ein Folgeauftrag erteilt worden.
Es habe sich keine Hinweise zur Tat gefunden, aber dass es einen Irrtum bei der Polizei gegeben habe, sei ihm aufgefallen. Er habe sofort die Sachbearbeiter M und S angerufen und er habe ihnen die Nachricht vorgespielt. Noch vor dem 01.12.2022 habe er die Sachbearbeiter kontaktiert, da das noch vor der Verschriftlichung und allem anderen passiert sei und der erste AV auf den 01.12.2022 datiert sei. Am 05.12.2022 sei der fertige Bericht schließlich zu den Sachbearbeitern geschickt worden.
Auf Nachfrage der Verteidigung gibt er an, über den Inhalt der Aussage von V nicht informiert gewesen zu sein, die Brisanz habe sich für ihn allein aus den Sprachnachrichten ergeben. Er würde die Stimmung von V als aufgeregt und ängstlich bezeichnen.
Eine Chatgruppe zwischen der Mutter, der Schwester und V habe nichts Auffälliges beinhaltet.
Am 03.10.2022 habe es nach 20 Uhr keinerlei Landschaftsaufnahmen gegeben.

Die Geodaten von V´s Handy am 03.10.2022:
  • 14:49 Uhr Elternhaus ST
  • 15:56 Uhr McD Prien
  • 16:22 Uhr Übersee
  • 17:47 Uhr Bernhaupte
  • 18:19 Uhr Elternhaus ST
  • 18:54 Uhr Bernhaupten
Die Geodaten von V´s Handy vom 04.10.2022:
  • 07:51 Uhr Berufschule
  • 13:03 Uhr Bernhaupten
  • 15:26 Uhr Bernhaupten
  • 15:56 Uhr McD Traunstein
  • 16:11 Uhr Bernhaupten
  • 16:42 Uhr Bergen Bahnhofstraße

Auf dem Handy von V habe es eine große Menge an Sprachnachrichten gegeben, einige werden im Gerichtssaal angehört.
Zuerst die vom 05.10.2022
Rn 698...* 05.10.2022, 15:04 Uhr, … an Schwesti (…)
„Ähm Ich hab dir ja gerade ein TikTok geschickt … ähm ein Mädl … also ich bin ja gestern beim T. gewesen
und der hat mich allein am E. … also er ist vorgegangen und erzählt mir beim E. weil ich habe da gewartet
ja hmmm ein Mädl ist beim E. gestern umgebracht worden, also am Sams … äh … am ja Samstag
umgebracht worden … und ähm … ja der Mörder ist immer noch nicht gefunden und der treibt sich immer
noch rum. Ich habe dann den T. angeschrien und hab gesagt Mädl … ich bin grad vorm E., ich gehe allein,
als Frau, ich hab nichts dabei, nur mein Schlüssel. Und jetzt seitdem trau ich … seitdem lässt mich der T.
da nicht mehr alleine. Und seitdem sagt er ich soll dort nicht mehr parken … wenn ich jetzt alleine bin, weil
das Mädl eben da umgebracht worden ist und jetzt hab ich so Paranoia, dass … ich habe gestern so Schiß
gehabt, dass ich auch umgebracht werde, weil der Mörder noch nicht gesichtet worden ist.“
an L.
Die Nachricht hört sich nach bester Laune an, sie kichert zwischendrin und am Schluss. Es entsteht nicht der Eindruck als ob sie sich vor irgendetwas gefürchtet hätte, oder ernst genommen hätte.

Dann die Nachrichten vom 17.11.2022 um 13:40 Uhr
* 17.11.2022, 13:40 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Hallo Mama. Also ich bin jetzt zurück von der Polizei. Das hat jetzt echt eineinhalb Stunden gedauert. Und
… ja, also ich bin jetzt beschu … also … ähm, der T. ist jetzt noch bei der Polizei der Täter. Ich habe ihnen
jetzt alles erzählt. Den Chat mit dem T. habe ich Ihnen abfotografieren müssen und so. Ähm … und … ich
habe nicht mehr genau gewusst, was an dem Tag war, glaubst du ich merke mir das so hä? … Und die
haben zu mir gesagt, dass ich mich vielleicht … besser wäre es, dass ich mir einen Anwalt holen. Und der
T. müsse vielleicht für 2, 3 Tage in U-Haft, weil die alles genauer untersuchen müssen und blablabla. Und
die haben jetzt meine Jacke untersucht und in ein paar Tagen oder Wochen krieg ich dann die DNA Dinger.
Und … die denken halt echt, ich und der … hätten nichts Besseres zu tun, als irgendwelche Mädls
umzubringen, vor allem der T. Jetzt ist der halt beschuldigt und denkt, sie denken, dass der T. sie
umgebracht hätte
an die Mutter.
und vom 17.11.2022 um 13:43 Uhr
* 17.11.2022, 13:43 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Mir ist gerade aufgefallen, Ich habe der Polizei gerade einen Schmarm erzählt, weil ich hab nicht mehr
genau gewusst, welches Datum das war. Glaubst, ich merke mir das? Es war, ich hab nämlich gerade
nachgeschaut, es war nicht am 3. wo wir uns getroffen haben, sondern am 5 … Oh Mann, jetzt hol ich mich
noch mehr in die Scheiße. Warum werde denn ich da jetzt mit reingezogen? Ich hab nicht mal was damit zu
tun. Ich kenne dieses Weib nicht einmal. … Jetzt muss ich auch noch wahrscheinlich in U-Haft, nur weil die
denken, dass ich mit dem T. das Mädchen umgebracht hätte, nur weil er mich angegeben hat. Jetzt muss
ich mir einen Anwalt holen dafür. Mama … ich hab noch nie einen Anwalt gehabt und ich möchte auch nicht
in U-Haft gehen … Mann.
auch an die Mutter.
Die Nachrichten klingen einigermaßen aufgeregt, die Nachrichten werden im Verlauf „dramatischer“, als ob es ihr erst nach und nach dämmere. Georg bemerkt einen Fehler in der Niederschrift, statt „ Und der T. müsse vielleicht für 2, 3 Tage in U-Haft“ sagt sie „und der T und I müssen vielleicht für 2,3 Tage in U-Haft“

Am 19.11.2022 hat V eine Sprachnachricht an MK versendet, in der sie meint, falls es wirklich ST sei, der festgenommen wurde, müsse man dem helfen und dass sich V sicher sei, dass ST es nicht gewesen sein kann, sie kenne ihn schon so lange.
Am 21.11.2022 um 00:21 Uhr schickt sie eine Sprachnachricht an MK in der sie meint die Kripo habe gerade angerufen, sie sei aber nicht rangegangen und werde morgen zurück rufen, sie mache sich große Sorgen, dass sich ST was angetan haben könnte, weswegen sonst würde die Kripo so spät bei ihr anrufen.
Am 24.11.2022 schicken sich V und MK einige Sprachnachrichten hin und her und sie fragen sich, weshalb ST sie da reinreiten würde. MK drückt auch eine gewisse Wut gegenüber ST aus „Haftshock, ich geb dem gleich Haftschock“ und klopft große Sprüche darüber, was er mit ST anstellen würde.
Die Vorsitzende meint, sie habe zeigen wollen, dass zwischen dem 21.11.2022 und dem 24.11.2022 irgendetwas geschehen sein müsse, was dafür gesorgt habe, dass sich die Stimmung gedreht habe.
Die weitere Kommunikation zwischen V und MK wird im Selbstleseverfahren eingeführt.

Am 03.10.2022 sind Spiegel-Selfies vom McD gemacht worden, auf den ersten sieht man V mit warmer Jacke und auf dem letzten diese Serie, um 16:01 Uhr, sieht man auch L. Ein weiteres Foto ist am 03.10.2022 auf der A8 Richtung Chieming aus dem Auto raus fotografiert worden.

Das Oukitel von ST gibt wohl die Schritte gesammelt für den ganzen Tag an, während das Handy von V die Schritte stündlich messen würde..
Am 03.10.2022 Schritte ST insgesamt: 3197
V´s Apple Health Daten des 03.10.2022:
  • 13-14 Uhr 115 Meter , 167 Schritte
  • 20-21 Uhr 56 Meter, 83 Schritte
  • 22-23 Uhr 72 Meter, 93 Schritte
  • 23-24 Uhr 4-5 Meter

Am 04.10.2022 Schritte ST insgesamt: 13047
19:56 Uhr zwei Aufrufe des Rosenheim24 Artikel zu H´s Tod, vermutlich habe sich der Artikel neu geladen, deshalb zwei Aufrufe, laut des Polizisten.

V´s Apple Health Daten der 04.10.2022:
  • 20-21 Uhr 1055 Meter, 1369 Schritte
  • 21-22 Uhr 35xx Meter, 5244 Schritte
  • 22-23 Uhr 1349 Meter, 1687 Schritte
Zwischen 21 und 22 Uhr wurde das Foto vor der Tourist-Info in Aschau aufgenommen, V posiert auf einem „Bankerl“ in Autoform. Um 21:20 Uhr wurde ein Foto eines blauen Dirndls in einem Schaufenster fotografiert und um 21:56 Uhr wurde ein Video aufgenommen. Um 22:52 Uhr hat V ein Foto, das ST ihr an dem Abend gesendet hat, an die Schwester weitergeleitet.

Nachfragen Verteidigung:
Der Polizist hatte zwischendrin „Tischtennis“ erwähnt, Rick fragt misstrauisch nach, woher er von dem „Tischtennis“ wisse, wenn er, wie angegeben, keine Info zu den Vernehmungen habe?→ Er meint, in dem Chat sei nur von „Federball“ gesprochen worden und ihm sei auch die Begründung für den Haftbefehl nicht bekannt gewesen. Er kann nicht angeben, woher er das habe.
Georg möchte wissen, wie die sachbearbeitenden BeamtInnen (M und S) auf das Vorspielen der Sprachnachricht vom 05.10.2022 reagiert hätten?→ Laut dem Polizisten H hätten die Sachbearbeiter sich zwar bedankt, aber keine weitere Reaktion gezeigt. Beide seien, wie angefordert gekommen und später sie nicht mehr über die Sprachnachricht geredet worden.
Er habe sich auch nicht mit den Rohdaten befasst, lediglich mit den Daten aus den Auswertungsberichten.
Auf eine Smartwatch angesprochen, berichtet der Beamte H, eine Garmins Smartwatch sei in Rosenheim technisch nicht auslesbar gewesen. Er habe am 14.07.2025 bei Garmin-Deutschland eine Anfrage gestellt, ob dort noch Daten vorliegend seien. Bei Garmin-Deutschland seien keine Daten vorhanden gewesen, weitere Auskünfte habe das Unternehmen nicht erteilen wollen. Am 29.07.2025 sei auch von Garmin-USA übermittelt worden, dass keine Daten für den 03.10.2022 vorliegen würden.
Die Verteidigung fragt, warum er bei Garmin nachgefragt habe. Der Beamte meint, das sei seine eigene Idee gewesen. Rick möchte es genauer wissen, und fragt weshalb die nicht bereits im ersten Prozess erfolgt sei. Der Beamte erklärt, er habe die Uhr damals nicht erhalten. Die Kollegen hätten versucht die auszulesen, das sei jedoch nicht gelungen. Er habe in einer Besprechung von der Smartwatch erfahren. Wer an der Besprechung teilegenommen habe, könne er nicht genau sagen. Die Staatsanwälte erklären, sie seien ebenfalls bei der Besprechung gewesen und könnten auch nicht mehr sagen, wer alles teilgenommen habe. Georg wirft ein, dafür wären Aktenvermerke hilfreich. Der Polizist entgegnet, er sei sich sicher, dass die Staatsanwälte nicht dabei gewesen seien. Es folgen einige scherzhafte Bemerkungen über die „Unscheinbarkeit“ der Staatsanwälte, von ihnen selbst und der Verteidigung. Letztlich stellt sich heraus, dass der Beamte bei der Besprechung mit den Staatsanwälten tatsächlich nicht anwesend war. Er habe eine gesonderte Besprechung mit seinem Vorgesetzten gehabt, der ihm mitgeteilt habe, dass die Strava-App, die Geodaten und der Garmin-Smartwatch überprüft werden sollten. Rick fragt nach, ob es eine bestimmte Zielrichtung für diese Untersuchungen gegeben habe und der Polizist meint, es sei nach ent- oder belastende Beweise gesucht worden. Der StA wirft ein, dass es ihn störe, dass immer der Vorwurf im Raum schweben würde, die StA würde nur belastendes ermitteln wollen. Rick entgegnet, der Vorwurf schwebe nicht, sie erhebe ihn sehr direkt.
Auf Nachfrage zum Spielverhalten von ST wurde erläutert, dass er zwar mehrere Spiele-Apps auf seinem Handy gehabt hätte, regelmäßig aber nur Clash of Clans gespielt habe.
Zum Spielverhalten sei eine Anfrage an den Hersteller in Schweden gestellt worden. Der Nutzer „jojo“ habe am 03.10.2022 um 21:10 Uhr für 14 Minuten und um 02:42 Uhr für 8 Minuten 33 Sekunden im hauseigenen Wlan gespielt. Von Supercell sei auch mitgeteilt worden, dass mit dem Oukitel gespielt worden sei.
Um 01:24 Uhr sei ein Youtube Video „So geht Fitness ...“ angeschaut worden, 10% der Datenmenge des Videos sei heruntergeladen worden, das Video sei also nicht vollständig angesehen worden. Am Nachmittag des 03.10.2022 sei ein Strickvideo angesehen worden.
Rick fragt den Beamten H, weshalb für den damaligen Prozess nicht nachgesehen wurde, was auf STs Handy zwischen 2 und 4 Uhr gemacht worden sei und warum das keine Verfahrensrelevanz gehabt habe. Er bestätigt, dass erst während dem Prozess nachgeschaut worden sei, dafür sei der Beamte Se zuständig gewesen.

Kameras Aschau
Die Kamera an der Kampenwandbahn habe nur auf ein Spinnennetz und den Regen fokussiert.

Die MediaCom Kamera sei so ausgerichtet gewesen, dass keine verwertbaren Aufnahmen entstanden seien.

Die Chalet Kamera habe aufgrund der Dunkelheit und des Regens, eine sehr schlechte Qualität geliefert. Die Uhrzeit auf der Aufzeichnug habe nicht gestimmt, dem Polizist sei es gelungen, am 05.12.2023 über die Z-Lesung, die mit dem Finanzamt synchronisiert sei, die richtige Uhrzeit zu ermitteln.

Nachfragen der Verteidigung
Auf Nachfrage meint der Polizist, er habe die Finanzamts-Uhrzeit nicht kontrolliert, er würde es für unwahrscheinlich halten, dass die falsch sei.
Auf der Kamera der Kampenwandbahn würden 16 Minuten fehlen, von 02:26 Uhr – 02:42 Uhr, obwohl die Kamera auf Bewegung reagieren würde und vorher immer von dem Spinnennetz, das sich im Wind bewegt habe, ausgelöst worden sei. Der Beamte kann sich vorstellen, dass es 16 Minuten windstill gewesen sei.
Gefragt, ob er auf der Chalet Kamera einen Sturz am 02.10.2022 gegen Mitternacht gesehen habe, erklärt der Beamte, er habe zwar davon gehört, es aber nicht gesehen. Die Chalet-Kamera sei überprüft worden, um einen möglihen Aufenthalt von H nach dem Eiskerllesuch zu überprüfen.
Auf der Kamera der MediaCom seien zwar Lichtkegel zu erkenne gewesen, es sei aber nicht nachverfolgt worden, in welche Richtung die jeweiligen Autos gefahren seien.

Die Vorsitzende bittet die Zuschauer den Gerichtssaal zu verlassen, da der nächste Punkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden soll.


5x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 02:33
Vielen Dank @rabunsel und @fassbinder1925 für diesen ausführlichen Bericht. Man hat fast das Gefühl, live dabei gewesen zu sein!
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Die Vorsitzende meint, sie habe zeigen wollen, dass zwischen dem 21.11.2022 und dem 24.11.2022 irgendetwas geschehen sein müsse, was dafür gesorgt habe, dass sich die Stimmung gedreht habe.
Tja, leider ist ja eindeutig, was da der Auslöser war:

Bis zum 22.11. wurde in den Medien nur davon berichtet, dass ein TV festgenommen wurde.

Ab dem 23.11. begann dann die Berichterstattung durch die BILD SpoilerGoogle: https://www.google.com/search?q=hanna+aschau&sca_esv=c4eb2fda3de51cb9&source=lnt&tbs=cdr%3A1%2Ccd_min%3A11%2F23%2F2022%2Ccd_max%3A11%2F23%2F2022&tbm= mit Jogger Sebastian T. als Schlagzeile:

Er meldete sich selbst als Zeuge bei der Polizei – Ermittler sicher:
Dieser Jogger ist Hannas Mörder
Azubi Sebastian T. (20) in U-Haft ++ Er soll die Studentin ermordet haben


Am 24.11. ergibt die Google-Suche dann das:
https://www.google.com/search?q=hanna+aschau&sca_esv=c4eb2fda3de51cb9&source=lnt&tbs=cdr%3A1%2Ccd_min%3A11%2F24%2F2022%2Ccd_max%3A11%2F24%2F2022&tbm=

Wieder eine Riesen Schlagzeile, wieder ST als Mörder betitelt, wieder mit Bild (wenn auch minimal in der Aussage abgeschwächt, aber da war es schon zu spät):
Youtube: Hanna aus Aschau: Sebastian T. soll ihr Mörder sein
Hanna aus Aschau: Sebastian T. soll ihr Mörder sein
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.

Ich poste das wirklich ungern, weil leider auch hier ggf. Leute mitlesen, die alles aus diesem Blatt für wahr halten (und damit meine ich NICHT die hier Mitdiskutierenden!) - aber so sieht man am besten, wie solche Medienberichte die Masse und auch Zeug*innen beeinflussen können.

Die BILD-Zeitung und ihre Super-Journalisten hatten aus meiner Sicht einen großen Anteil an dieser Dynamik - und in der Folge auch daran, dass ST wahrscheinlich unschuldig verurteilt wurde.
Man kann es leider nicht anders sagen...


6x zitiert1x verlinktmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 02:38
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:und auf dem letzten diese Serie, um 16:01 Uhr, sieht man auch L.
Dann war L. tatsächlich am 3.10. zumindest im McDonalds dabei.
Schön, dass wir das geklärt haben! 😏


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 05:14
Zitat von XluXXluX schrieb:Die BILD-Zeitung und ihre Super-Journalisten hatten aus meiner Sicht einen großen Anteil an dieser Dynamik - und in der Folge auch daran, dass ST wahrscheinlich unschuldig verurteilt wurde.
Man kann es leider nicht anders sagen...
Natürlich darf hier ein jeder seine Empfindungen zum Ausdruck bringen - ich gehöre nicht zu Jenen die S. T. unschuldig verurteilt sehen - dazu stehe ich !

Jeder der hier mitliest darf sich in das aufgehobene Ersturteil reinsehen - wie ich es tat - und wenn ich da als Laie unter den Rn`s wie folgt lese :

75 - 3. 10. 22 - um etwa 22 h 05 ist es Gewissheit dass es sich um H. handelt -

346 - 3. 10. 22 - um etwa 18 h nach dem TT Spiel : S. T. berichtet vom Mord in Aschau -

353 - 17. 11. 22 - S. T. : ja ich war`s ich hab sie umgebracht !

360 bis 368 in Verbindung zur Gesamtschau gesetzt !

Da kann ich NICHT für mich sagen, da ist der S. T. unschuldig zum Handkuss gekommen .


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 06:17
Zitat von taranehtaraneh schrieb:346 - 3. 10. 22 - um etwa 18 h nach dem TT Spiel : S. T. berichtet vom Mord in Aschau -

353 - 17. 11. 22 - S. T. : ja ich war`s ich hab sie umgebracht !
Und genau das ist doch das Problem, das ich gerade zu vermitteln versuche:
Beides sind Aussagen von Zeug*innen, die am 21.11. noch absolut sicher waren, dass er es auf keinen Fall gewesen sein kann, und ihn "rausholen" wollten (was ja schon sehr absurd ist angesichts der späteren Aussagen).

Fragst Du Dich nicht, warum sie ihre Meinung über ST so urplötzlich verändert haben und warum sie einen Satz, den ST schon VOR dem 21.11. geäußert hatte ("ich war's..."), zu jenem Zeitpunkt als nicht mal erwähnenswert gesehen haben, aber später dann in vier verschiedenen Versionen als potentielles Geständnis gedeutet haben?


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 08:25
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Da ST nicht mal mehr einfach tatverdächtig sei, seien seine Vorlieben unerheblich.
Dies wurde von F. Rick behauptet. Wurde das so vom Gericht und der StA ohne Widerspruch hingenommen? Ich meine, dass es keinen Tatverdacht gegen ST mehr gebe?


2x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 08:46
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich meine, dass es keinen Tatverdacht gegen ST mehr gebe?
Das ist mir auch aufgefallen. Rick soll von einem "einfachen Tatverdacht" gesprochen haben, also nicht mal von einem "hinreichenden" oder gar "dringenden". Dann dürfte eigentlich gar nicht gegen T. weiter verhandelt werden. Er müsste sofort freigesprochen werden.

Sie kann eigentlich nur den dringenden Tatverdacht gemeint haben.
Zitat von XluXXluX schrieb:Ab dem 23.11. begann dann die Berichterstattung durch die BILD
Diese Headline empört nun mich. Das ist eine Riesensauerei, was BILD da veranstaltet hat. Und im Gegensatz zu anderen vorverurteilten BILD-Opfern wie Kachelmann konnte man es mit T. machen, weil dieser keine Horde von Medienrechtsanwälten der Springer-Presse auf den Hals hetzen konnte. Sondern ganz andere Probleme hatte.


3x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 09:04
Zitat von XluXXluX schrieb:Vielen Dank @rabunsel und @fassbinder1925 für diesen ausführlichen Bericht. Man hat fast das Gefühl, live dabei gewesen zu sein!
Auch ich schließe mich diesem an.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Zum Handy von V habe der erste Auftrag den 03.10.2022 – 06.10.2022 umfasst, untersucht werden sollte: „Wird über die Tat geredet?“
Für den 17 + 18.11.2022 sei ein Folgeauftrag erteilt worden.
Es habe sich keine Hinweise zur Tat gefunden, aber dass es einen Irrtum bei der Polizei gegeben habe, sei ihm aufgefallen. Er habe sofort die Sachbearbeiter M und S angerufen und er habe ihnen die Nachricht vorgespielt. Noch vor dem 01.12.2022 habe er die Sachbearbeiter kontaktiert, da das noch vor der Verschriftlichung und allem anderen passiert sei und der erste AV auf den 01.12.2022 datiert sei. Am 05.12.2022 sei der fertige Bericht schließlich zu den Sachbearbeitern geschickt worden.
Mich macht dieser Fall mittlerweile sprachlos. Da wurde offiziell erkannt, dass den Ermittlern ein Irrtum unterlaufen war und diese Information wird offenbar weder an die StA noch an die Verteidigung weitergegeben! Das wäre extrem wichtig gewesen, denn zu diesem Zeitpunkt hätte überprüft werden müssen, ob der dringende Tatverdacht überhaupt noch gegeben war.

Stattdessen musste erst im Gerichtsverfahren das erneut durch die Verteidigung beantragt werden und wurden erst am 11.01.2023 also mehr als ein Jahr später quasi offiziell.

Ich denke, hier zeigt es sich, wie recht der Verteidiger Georg hatte, als er sagte, dass die Justiz in Traunstein durch diese Ermittler gestraft sei.

Für mich geht das schon in Richtung Strafbarkeit durch Unterlassen.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 09:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist mir auch aufgefallen. Rick soll von einem "einfachen Tatverdacht" gesprochen haben, also nicht mal von einem "hinreichenden" oder gar "dringenden". Dann dürfte eigentlich gar nicht gegen T. weiter verhandelt werden. Er müsste sofort freigesprochen werden.

Sie kann eigentlich nur den dringenden Tatverdacht gemeint haben.
Es geht in dem Verfahren unter anderem auch um die Frage, ob die Unschuld des Angeklagten erwiesen werden kann. Würde es sich das Gericht so einfach machen, dann würde man dem Angeklagten dieses Recht nehmen. Daher kannst Du nichts daraus entnehmen, dass das Verfahren noch läuft. Für diese Frage wird sicher auch die Unfallvariante eine große Rolle spielen.

Ich gehe davon aus, dass die Annahme von Frau Rick durchaus berechtigt ist.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 10:06
Besteht nicht mal mehr ein einfacher Tatverdacht, darf im Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten nicht mehr weiter ermittelt werden (§ 152 Abs. 2 StPO). Gibt es keinen hinreichenden Tatverdacht, dürfte die Anklage nicht erhoben werden (§ 170 Abs. 2 StPO).

Erst recht darf gegen einen Angeklagten nicht mehr weiter verhandelt werden. Das gilt auch, wenn der hinreichende Tatverdacht als Grundlage der Anklageerhebung entfallen ist.

Das ist ein absolutes prozessuales Verfahrenshindernis. So wie nicht ermittelt werden darf, dürfen auch prozessual keine weiteren Beweise gegen den Angeklagten mehr in öffentlicher Verhandlung erhoben werden. Verteidigung oder Staatsanwaltschaft könnten diese Einstellung beantragen, davon unabhängig kann und muss das Gericht darüber entscheiden (§ 260 Abs. 3 StPO). Einen Anspruch auf Freispruch gibt es nicht, der Angeklagte kann auch nicht eine Einstellung verhindern und verlangen, die Beweisaufnahme bis zu einem Freispruch durchzuführen.

Ich sehe aber nicht, dass der einfache oder hinreichende Tatverdacht entfallen ist. Denn das würde zu einer sofortigen Reaktion des Gerichts führen.


4x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 10:12
@Origines
Es geht hier nicht mehr um Ermittlungen. Die Anklage wurde nun mal zugelassen. Dein Gesetzestext bezieht sich ausschließlich auf Ermittlungen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Erst recht darf gegen einen Angeklagten nicht mehr weiter verhandelt werden. Das gilt auch, wenn der hinreichende Tatverdacht als Grundlage der Anklageerhebung entfallen ist.
Das ist ein reiner Schluss von Dir, den müsstest Du belegen! Dein Schluss würden Freisprüche aus erwiesener Unschuld in der Regel verhindern.

Außerdem hat die Vorsitzende Anfangs folgendes gesagt:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 01.10.2025:Sie sagt, egal ob es ein Mord oder ein Unfall, es ist immer eine tragische Sache, wenn ein Mensch so früh verstirbt. Es gilbt das Bedürfnis, jemanden dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Ob es hier einen Schuldigen gibt und was in dieser Nacht geschehen ist, gilt es nun herauszufinden. Sollte Sebastian unschuldig sein, ist ihm Unrecht wieder fahren, dass durch nichts wieder gut zu machen ist.
Damit will das Gericht auch untersuchen, was wirklich mit dem Opfer geschehen ist.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 10:43
Es wird hier nicht der Tod von Hanna W. aufgeklärt, sondern es wird eine Anklage gegen T. verhandelt. Ziel des Prozesses ist die Frage, ob T. schuldig oder unschuldig ist. Nicht der Tod des Opfers. Und der Prozess folgt formalen Anforderungen, weil hier ein Bürger öffentlich vom Staat eines Verbrechens bezichtigt wird.

Hielte das Gericht die Unschuld des T. zum jetzigen Zeitpunkt für erwiesen, müsste es freisprechen ("Freispruchsreife"). Bei Wegfall des Tatverdachts einstellen. Die Frage, ob Verbrechen oder Unfall müsste dann offen bleiben, da sie keine prozessuale Relevanz für eine Bestrafung des T. mehr hätte.

Das Gericht kann natürlich in der Praxis nach Lust und Laune weiter Beweise erheben, wenn Verteidigung und Staatsanwaltschaft keine Einwände erheben. Regelgerecht ist das aber nicht. Es müsste dann im Falle eines Freispruchs alle Beweise würdigen.

https://blog.burhoff.de/2016/08/auch-beim-freispruch-muss-die-beweiswuerdigung-stimmen/


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 10:46
@Origines
Wie gesagt, Du nennst keine BGH-Beschlüsse/Urteile, keine Gesetzestexte, welche Deinen Schluss belegen, das es angeblich nicht Regelgerecht sein soll. Bist Du eigentlich mittlerweile schon der BGH, der über allen Strafgerichten steht?

Aktuell will die Verteidigung eine Freispruch aus erwiesener Unschuld erreichen, dafür dürfte es aus aktuellem Stand noch nicht reichen, die "Reife" dafür ist noch nicht erreicht.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 10:54
Zitat von XluXXluX schrieb:dass ST wahrscheinlich unschuldig verurteilt wurde.
Das halte ich überhaupt nicht für wahrscheinlich.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 11:19
Zitat von ManateeManatee schrieb:Das halte ich überhaupt nicht für wahrscheinlich.
Das weiß ich. Alles andere würde mich auch wundern. Trägt nur überhaupt nichts zur Aufklärung bei.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist mir auch aufgefallen. Rick soll von einem "einfachen Tatverdacht" gesprochen haben, also nicht mal von einem "hinreichenden" oder gar "dringenden".
Der dringende Tatverdacht ist weggefallen, deshalb wurde er aus der U-Haft entlassen.
Bleiben noch der hinreichende Tatverdacht und der einfache. Da ich das nicht hinreichend gut selbst zusammenfassen kann, habe ich nochmal eine Definition rausgesucht (wurde hier ja schon ein paarmal angesprochen):
Einfacher (Anfangs-)Tatverdacht
Es bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Straftat begangen sein könnte. Dieser Verdachtsgrad genügt, um Ermittlungen einzuleiten, Spuren zu sichern und Sachverhalte aufzuklären. Die Schwelle ist bewusst niedrig, verlangt aber stets einen realen Tatsachenkern.

Typische Bedeutung im Verfahren
Mit dem Anfangsverdacht beginnt regelmäßig das Ermittlungsverfahren. Die Strafverfolgungsbehörden sind gehalten, sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu ermitteln.

Hinreichender Tatverdacht
Die vorhandenen Beweismittel lassen bei vorläufiger Bewertung eine Verurteilung in der Hauptverhandlung als überwiegend wahrscheinlich erscheinen. Dieser Verdachtsgrad ist maßgeblich für die Entscheidung, ob Anklage erhoben und ein Hauptverfahren eröffnet wird.

Typische Bedeutung im Verfahren
Er ist die zentrale Schwelle für die Überleitung vom Ermittlungs- in das Zwischen- und Hauptverfahren. Reicht die Beweislage hierfür nicht aus, wird nicht angeklagt und das Verfahren kann eingestellt werden.

Dringender Tatverdacht
Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die beschuldigte Person die Straftat begangen hat. Dieser besonders starke Verdachtsgrad bildet die Grundlage für besonders eingriffsintensive Maßnahmen, etwa die Anordnung von Untersuchungshaft, sofern weitere rechtliche Voraussetzungen vorliegen

Typische Bedeutung im Verfahren
Dringender Tatverdacht ist für Maßnahmen mit erheblicher Grundrechtsrelevanz bedeutsam. Je stärker der Verdacht, desto eher kommen weitreichende Eingriffe in Betracht, stets unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
Quelle: https://www.mtrlegal.com/wiki/tatverdacht/
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Diese Headline empört nun mich. Das ist eine Riesensauerei, was BILD da veranstaltet hat.
Danke, das beruhigt mich, dass zumindest diesen Aspekt nicht nur ich so sehe.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 11:44
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Gegenüber Verena hat Sebastian angegeben, es auf „Chiemgau24“ gelesen zu haben. Verena hat wiederum am 5.10. Sebastian ein TikTok der „Tagesschau“ über den Fall geschickt.
V hat unglaublich viele Details ausgesagt, die überprüft werden konnten, die bestätigten halt alle den 04.10., aber das hätte ihnen neben den Sprachnachrichten wirklich zu denken geben müssen. Da kann man sich meiner Meinung nach auch nicht merh drauf rausreden, dass sie halt souverän ausgesagt habe. Ein Irrtum im Tag nach 1,5 Monaten kann doch den Besten passieren.
Zitat von XluXXluX schrieb:Die BILD-Zeitung und ihre Super-Journalisten hatten aus meiner Sicht einen großen Anteil an dieser Dynamik - und in der Folge auch daran, dass ST wahrscheinlich unschuldig verurteilt wurde.
Man kann es leider nicht anders sagen...
Ja und das ist ja auch der Artikel, der die Vermutung unterstützt, dass die Polizei ST schon früher in Verdacht hatten und er nicht mehr als Zeuge vernommen werden durfte. So weit ich weiß, versuchen die noch auf die Spur zu kommen, ob die Bild auf Insider-Wissen zurückgriff.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Dies wurde von F. Rick behauptet. Wurde das so vom Gericht und der StA ohne Widerspruch hingenommen? Ich meine, dass es keinen Tatverdacht gegen ST mehr gebe?
Rick hat es schon als Meinung der Verteidigung ausgedrückt, sie hat zwar explizit "einfach" gesagt, da kann ich mich gut erinnern und hab das auch so mitgeschrieben. Direkt wurde zwar auf die Bemerkung nicht eingegangen, als die Vorsitzende aber darauf bestand, dass sie im Pornokonsum zwar nur ein Randindiz sehe, es aber doch für die Schuldfrage abgehandelt werden müsste, war schon klar, dass für das Gericht noch nicht "alles klar" ist.

Die Vorsitzende geht aber auch sonst nicht immer auf die geteilten Meinungen der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft ein, die werden häufig einfach nur hingenommen.


2x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 12:27
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ja und das ist ja auch der Artikel, der die Vermutung unterstützt, dass die Polizei ST schon früher in Verdacht hatten und er nicht mehr als Zeuge vernommen werden durfte.
Aber der ist vom 23.11.2022, also nach der 1. Beschuldigtenvernehmung am 17.11.2022.

Die Darstellung der Polizeibeamten - so wie von den Prozessbeobachtern des Threads berichtet - T. sei bis dahin als Zeuge und nicht als Beschuldigter betrachtet worden, finde ich gut nachvollziehbar.

Sie hatten ja wirklich nichts gegen ihn in der Hand. Ob sich das mit der Aussage von V. zu Recht geändert hat, man ihn also als Beschuldigten behandeln durfte, ist eine andere Frage. Es reichte jedenfalls für Durchsuchungen und Haftbefehl.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:So weit ich weiß, versuchen die noch auf die Spur zu kommen, ob die Bild auf Insider-Wissen zurückgriff.
Es kommt mir auch so vor, als ob da aus dem Kreise der Ermittlungsbehörden gequatscht wurde. Passiert oft, ist aber sehr unschön. V.a. wenn es in solche Vorverurteilungen mündet. Zumeist ist der Kreis der mit dem Fall befassten Personen so groß, dass die Lecks nicht gefunden werden.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Die Vorsitzende geht aber auch sonst nicht immer auf die geteilten Meinungen der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft ein, die werden häufig einfach nur hingenommen.
Vielen Dank für diese Einordnung. Ja, das Gericht muss nicht zu jeder Meinung etwas sagen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ein Freispruch aus "Mangel an Beweisen" (alles andere wäre abwegig) würde ja auch eine entsprechende Behandlung der Beweise im Prozess erfordern. Auf die Erfordernisse bei der Begründung habe ich ja schon hingewiesen. Also wird das Gericht fortfahren und alle erforderlichen Beweise erheben.


3x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.11.2025 um 15:44
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dann dürfte eigentlich gar nicht gegen T. weiter verhandelt werden. Er müsste sofort freigesprochen werden.
@Origines:
Genauso sehe ich es auch.
Nun muss das Gericht nicht jede falsche Äußerung der Verteidigung korrigieren, aber bei diesem ganz wichtigen Punkt hätte ich mir schon eine sofortige Korrektur durch das Gericht erwartet.

Außerdem wurde ja damit wohl eine Forderung für den weiteren Prozessablauf begründet, nämlich, auf die Behandlung des Pornokonsums des ST zu verzichten. Wenn sich das Gericht diese Forderung inclusive der Begründung zu eigen macht, "dann ist die Messe gelesen", sprich: dann dürfte der Ausgang des Verfahrens bereits feststehen.


melden