Fassbinder1925 schrieb:Frage ist halt, was tut man dafür, dass es nicht mehr vorkommt.
Falsche Frage. Dass es keine Fehlurteile gibt, das lässt sich nach menschlichem Ermessen nicht herbeiführen. Die Frage ist, was tut man, damit es so wenige Fehler wie möglich gibt und dabei die Arbeitsfähigkeit der Justiz erhalten bleibt. Denn gleichzeitig sollen ja auch die echten Verbrecher richtig verurteilt werden.
Fassbinder1925 schrieb:Und wie viele Kapitalverbrechen ohne Augenzeugen, ohne Spuren und in dem Umfang musste die Rosenheimer Kripo und die Traunsteinerin Justiz in den letzten Jahren und Jahrzehnten aufklären? Ich denke es sind nicht besonders viele und schon gar nicht in dieser Besetzung. Wenn man dann beim ersten Mal so versagt, erscheint mir das noch dringlicher.
Das betrifft einzelne Behörden. Und - sorry - die Traunsteiner Justiz hat doch mit dem zweiten Urteil bewiesen, dass sie funktioniert. Ich sage es oft genug: Vor 25 Jahren hätte es das sehr wahrscheinlich noch nicht gegeben, dass eine Kammer so konträr zu einer anderen Kammer am selben Gericht entscheidet. Damals gab es noch "Korpsgeist".
Und ob die "Rosenheim-Cops" gute oder schlechte Arbeit abliefern, das ist was für den Lokalteil.
RedRalph schrieb:Es ist schwierig, eine abschließende Entscheidung zu treffen, ob das Rechtssystem generell funktioniert.
Auch hier: Ob es "gut genug funktioniert" oder "besser funktionieren könne". Denn dass es funktioniert, das steht für mich außer Frage.
RedRalph schrieb:So spannend der ständige Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft ist, er lässt m.E. die notwendige Distanz der Richterschaft zur StA verschwimmen. Dass eine Richter*in eher einem Justizorgan zugetan ist, dem sie/er selber vielleicht schon angehört hat und in der nächsten Karrierestufe angehören wird, ist doch allzu menschlich.
Seit ich mich mit der bayerischen Justiz befasse, und das sind über 30 Jahre, höre und wäge ich dieses Argument. Es wird aus bayerischer Sicht, nach meine Erfahrungen in drei weiteren Bundesländern, überschätzt. Denn auch ohne Rotation bleiben Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizbehörden. Oft im selben Gebäude. Man ist Beamter und hat deshalb eine deutlich andere Funktion und Position, als die Anwaltschaft, die sich in den Dienst ihres Mandanten stellt.
Zudem birgt eine Trennung beider Laufbahnen auch andere Probleme mit sich, v.a. für die Staatsanwälte. Landet man dort, ist man dort festgenagelt. Da richterliche Unabhängigkeit immer attraktiver ist, wirkt sich das auf das Personal aus. Und zuletzt dient es der Wahrheitsfindung auch nicht, wenn Gerichte und Staatsanwaltschaften nebeneinander und aneinander vorbei agieren.
RedRalph schrieb:Ein Vorschlag von Frau Ricken und Herrn Stevens in dem Podcast war es, dass ein Urteil erst nach seiner Abfassung verkündet wird.
Steine statt Brot. Ich habe das schon mal hier im Thread auseinander dividiert. Ein Problem: Die Abschaffung des Mündlichkeitsprinzips im Strafrecht. Oder:
XluX schrieb:Oder es wird im Nachhinein noch passender gemacht. Man weiß es nicht ...
Zum Beispiel. Und der Angeklagte müsste Wochen oder Monate lang warten, bis das schriftliche Urteil (200 bis 300 Seiten) fertig ist.
XluX schrieb:Aber natürlich muss man davon ausgehen, dass es eine noch höhere Dunkelziffer an unschuldig Verurteilten gibt.
Sicher. Die Dunkelziffer ungeahndeter Fälle ist aber noch viel größer (bei Mord nimmt man grob 100% an).
XluX schrieb:nämlich "hätte Regina Rick den Fall nicht übernommen"
Das geht so nicht. Auch wenn RA Rick die E-Mail in den Akten entdeckt und den Befangenheitsantrag gestellt sowie zusammen mit ihrem Kollegen aus Hamburg die Revision verfasst hat, heißt es nicht, dass es ohne sie sicherlich anders gelaufen wäre. Es bleibt hypothetisch.
Und die Vorsitzende, das muss man ihr anrechnen, hat die E-Mail zu den Akten gegeben. Und hat ehrlich geantwortet, warum sie die Verteidigung nicht über die Konversation mit dem Staatsanwalt informiert habe ("die hat ja eh immer nur Freispruch gefordert"). Ob aus Unbefangenheit oder aus Korrektheit weiß ich nicht. Ich hätte an ihrer Stelle eine solche E-Mail in den Papierkorb getan.
Was bleibt?
1. Fehler passieren. Falsche Überzeugungen können sich bilden, Tatsachen unzutreffend interpretiert werden, wesentliche Aspekte unaufgeklärt bleiben. Und: Danach ist man immer schlauer. Keiner der Beteiligten Beamten wollte einen Unschuldigen in den Knast bringen.
2. Fehler sind zu minimieren. Deshalb gibt es schon bei solchen Verfahren drei Berufsrichter und zwei Schöffen. Eine intensive Beweisaufnahme mit vielen Verhandlungstagen. Vorab Richter, die über Durchsuchungs- und Haftbefehl entscheiden. Hohe Hürden für die schriftliche Abfassung eines Urteils. Die Revisionsinstanz.
3. Der Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland, wie er sich aktuell darstellt, dürfte nach menschlichem Ermessen in 200 Jahren aufgeklärter Rechtsgeschichte die höchste "Erfolgsquote" haben, was die Ahndung von Mord und Totschlag betrifft.
4. Das heißt nicht, dass es noch besser geht. Es gibt ausreichend (potentielle) Baustellen, von niedrigeren Hürden für die Wiederaufnahme bis hin zum Wortprotokoll in Sitzungen. Mir persönlich macht die Überlastung der Justiz am meisten Sorgen. Die hat auch in den letzten Jahrzehnten (nachweislich) zugenommen.
Das ist wie Igel und Hase. Das Verbrechen ist immer schneller. Je schneller die Justiz dann sein will oder soll, desto größer die Fehlerquote. Das ist wie in der Produktion.