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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.772 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:59
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ob ein "dringender Tatverdacht" besteht, ist eine Bewertungs- und Prognoseentscheidung. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn (v.a. die Verteidigung) eine andere Auffassung zu den Haftgründen vertritt. Das ist ihr Job. Deshalb haben wir es dann noch nicht gleich mit schreiendem Unrecht zu tun.
Was soll das eigentlich? Was willst Du damit bezwecken? Nur weil in einem "Rechtssystem" die sogenannte freie Beweiswürdigung eine solche in meinen Augen zu hohe Macht besitzt, nennst Du es rechtmäßig und kein schreiendes Unrecht?


Du verhöhnst damit sämtliche Justizopfer. Nehmen wir mal die Zeiten der Hexenverfolgung. Damals wussten die Menschen es nicht besser, trotzdem war es definitiv schreiendes Unrecht.


Der vorliegende Fall trotzdem etwas anderes als die damaligen Hexenverfolgungen – zwar mit geringerer Folgen für den Betroffenen, aber wir wissen inzwischen deutlich mehr. Und dazu gehört eben auch die Erkenntnisse der Psychologie, dass solche Zeugenaussagen – zumindest was die Zeit betrifft – höchst unzuverlässig ist.

Glaubst Du wirklich, dass ST nur mit dieser Zeugenaussage rechtskräftig verurteilt worden wäre?

Wir wissen es heute besser als zu der Zeit der Hexenverbrennung, zeitliche Angaben von Zeugen sind in der Regel unzuverlässig. Trotzdem hat der Haftrichter die U-Haft bestätigt. Kommen Dir keinerlei Bedenken auf, wie problematisch in Wirklichkeit die freie Beweiswürdigung ist, welche Macht sie hat, dass sie aktuelle Erkenntnisse einfach ignorieren kann? Aktuelle Erkenntnisse wurden einfach über den Haufen geworfen. Und hier hat sich auch herausgestellt, wie richtig die aktuellen Erkenntnisse der Psychologie sind, die Zeugin hatte sich definitiv in dem Datum geirrt. Das zeigt, wie mangelhaft die freie Beweiswürdigung in so unklaren Fällen arbeitet. Es müssten deutlich stärkere Anforderungen an diese gestellt werden. Nicht auszudenken, bei einer solch objektiv mangelhaften Beweiswürdigung wäre es gewesen, wenn die WhatsApp-Nachrichten nicht gegeben hätte. Das sollte man sich immer vor Augen führen!


Hier lag jedoch nicht nur das Problem mit der objektiv fehlerhaften Beweiswürdigung des Haftrichters vor. Hier kamen noch die schwere Unzuverlässigkeit der Ermittler hinzu. Sie kannten die entlastenden WhatsApp-Nachrichten, hatten sie jedoch nicht so in die Akte gelegt, dass StA, Richter und Verteidigung auf sie zugreifen konnten. Das war gegen die ihnen zugewiesene Aufgabe.

In einem Rechtsstaat kommt es nicht nur auf die Richter sonder auf jedes einzelne Glied der Kette an. Dazu natürlich auch Ermittler und wenn diese sich nicht an geltendes Recht halten hat das naturgemäß auch Rückwirkungen auf die nachfolgenden Stufen. Nach geltendem Recht haben sie an in alle Richtungen zu ermitteln und auch nach entlastenden Spuren zu suchen. Wenn sie entlastende Spuren nicht in die Ermittlungsakten tun, dann spielen sie in Wirklichkeit Richter, was nicht Konform mit einem Rechtssaat ist und damit rechtswidrig.. Einen nachfolgende Stufe, kann diesen Fehler u.U. nicht mehr ausbügeln, und damit kann Unrecht nicht mehr zu Recht werden. Wenn Ermittler Rechtsfehler begehen, und dazu gehört natürlich entlastende Beweise nicht adäquat in die Ermittlungsakte abzulegen, schlägst sich das natürlich auch auf einen Beschluss/Urteil eines Gerichts nieder. Man darf nicht – wie Du es hier versuchst, die Organe eines Staates nur punktuell betrachten und damit dann behaupten, dass etwas angeblich rechtsgemäß erfolgt war. Man muss das System, insgesamt betrachten.

ST ist ganz klar schreiendes Unrecht geschehen, nicht unbedingt auf der Richterebene, welche jedoch psychologische Erkenntnisse ignoriert hat und objektiv fehlerhaft geurteilt hat. Nein es waren die Ermittler die das bewirkt haben. Bei einer vernünftigen Arbeitsweise der Ermittler wäre die U-Haft nie berechtigt gewesen, die Ermittelungen gegen ihn wären eingestellt worden.Das solltest auch Du endlich mal zur Kenntnis nehmen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 09:22
Ich habe mir gerade noch den zweiten Teil der OVB-Podcast-Reihe angehört.
Das Ganze wirkt zwar für den uninformierten Hörer jetzt etwas neutraler, dennoch reiten sie weiterhin auf den vermeintlich belastenden Indizien rum und verteidigen letztendlich auch das erste Urteil weiterhin:

- es war schwierig, festzustellen, ob sie [V] sich falsch erinnerte, wann sie sich falsch erinnerte [...]
-> Nö, sorry, das war total einfach. Die Chats und GPS-Daten waren so dermaßen eindeutig, dass es absolut peinlich und eines seriösen Prozesses unwürdig war, dass sie überhaupt noch als Hauptbelastungszeugin geführt wurde.

- die Beiden [Aßbichler und Fiedler] hatten eigentlich nichts anderes gemacht als sich zu verständigen darüber, wie der Tatvorwurf weiterhin aussehen sollte [...]
(und dass die Richterin dann am darauffolgenden Verhandlungstag auch auf diesen veränderten Tatvorwurf hingewiesen habe).
-> prekär war nicht der veränderte Tatvorwurf (und es war auch kein einfacher "Austausch", wie OVB es nennt), sondern die Beiden haben sich letztendlich darüber abgestimmt, was geht und was nicht.

- es war nicht nur "Hörensagen", was gegen den Angeklagten sprach.
Da war der Schrei ...
-> und das soll jetzt ein Indiz für ST als Täter sein oder wie??
... die Pornoseiten
-> dazu fällt mir schon lange nichts mehr ein - ein paar Auswertungen der privaten Geräte der OVB-Mitarbeiter wären hier vielleicht am hilfreichsten.

- man wisse nicht, was Frau Will genau damit meinte, dass dem Angeklagten Unrecht widerfahren sei.
-> Na wenn die vom OVB das bis heute nicht wissen, weiß ich auch nicht...

Was ich gut fand an dem Podcast: Man hört nochmal die Originalstimme des Vaters und wie er betont, dass sie keinesfalls wollen, dass ein Unschuldiger verurteilt wird. Holderle hat dies ja glaube ich nur ein einziges Mal so deutlich in einem Beitrag gesagt (sonst hat er immer nur die Unschuld offen angezweifelt und gewettert).

Was mich irritiert hat: Michael Weiser erzählt, dass AM für ihn als Laie damals im ersten Prozess glaubwürdig war. 5 sec später erzählt er aber, dass er kurze Zeit danach in AMs eigenem Prozess saß - und da habe er die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und gesagt, um Gottes Willen, der Mann ist ein Meister der Manipulation.
Da fragt man sich zum einen, warum diesem Manipulationsmeister trotzdem alle Profis (Polizei, StA, Berufsrichter und eben auch viele Journalisten) aus der Hand gefressen haben.
Und zum anderen fragt man sich, warum gerade er, Michael Weiser, sich trotz dieser niederschmetternden Erkenntnis weiterhin so vor den Karren hat spannen lassen mit seinen aus meiner Sicht recht tendenziösen Beiträgen - und damit auch diese Zweifel, die im Ort bis heute bzgl. STs Unschuld herrschen, weiterhin schürt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 12:57
Denkt bei Podcasts und Co. bitte daran, dass nur frei verfügbare Inhalte in den Thread eingebracht werden dürfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 13:18
Da fällt mir auf, ich habe oben die Quelle zum OVB-Podcast vergessen:
https://www.ovb-online.de/podcasts/true-crime-zwischen-inn-und-alpen-folgen-und-exklusives-bonusmaterial-94312698.html#id-pageApi-folge2
Oben auf der Seite findet man auch noch die erste Folge.

Und um das klar abzugrenzen:
Die ersten beiden Folgen des ZEIT-Podcasts sind auch frei verfügbar, diese findet man hier:
https://www.zeit.de/gesellschaft/2026-05/leiche-prien-studentin-eiskeller-verbrechen-podcast


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:20
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Du verhöhnst damit sämtliche Justizopfer. Nehmen wir mal die Zeiten der Hexenverfolgung. Damals wussten die Menschen es nicht besser, trotzdem war es definitiv schreiendes Unrecht.
Willst Du ernsthaft die Hexenprozesse in einen Topf mit der Verurteilung von T. werfen? Das verhöhnt deren Opfer.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:49
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich habe mir gerade noch den zweiten Teil der OVB-Podcast-Reihe angehört.
Das Ganze wirkt zwar für den uninformierten Hörer jetzt etwas neutraler, dennoch reiten sie weiterhin auf den vermeintlich belastenden Indizien rum und verteidigen letztendlich auch das erste Urteil weiterhin:
Ich kann diese Verblödung vom „Formfehler“ und vom Freispruch 2. Klasse nicht mehr hören, weiß gar nicht warum ich mir das jedes Mal wieder gebe.

Selbst wenn die Kammer der Unfallfrage nachgegangen wäre und das Gericht sich auch in der Frage absolut der Verteidigung angeschlossen hätte, wären die wieder die Ersten, die davon sprechen, dass man damit nicht ausschließen kann, dass jemand beteiligt war.

Und natürlich lässt es sich im Podcast schwer spekulieren, was die Vorsitzende mit erlittenem Unrecht meint, wenn schon Verhandlungstag für Verhandlungstag praktisch jeder Fehler dem Leser verschwiegen wird.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Willst Du ernsthaft die Hexenprozesse in einen Topf mit der Verurteilung von T. werfen? Das verhöhnt deren Opfer.
Ein Hexenprozess war es nicht, aber es sind eine Menge unwürdiger Sachen gelaufen. Und das liegt an den Personen selbst und dass sie sich dafür entschieden haben zu handeln, wie sie gehandelt haben. Stoiber ist daran nicht Schuld.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 17:16
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Da gibt es eben m.W. nur diese 2 Möglichkeiten, die der Konfliktverteidigung und die Möglichkeit, welche Frau Rick gewählt hatte, möglichst viel Anträge zu stellen, in der Hoffnung, dass ein oder mehrere dabei sein werden, welche das Gericht unrechtmäßig abgelehnt hatte.
Meiner Meinung nach gehören zu einem Konflikt immer zwei, das schätze ich auch bei Konfliktverteidigung so ein. Wenn ein/e RichterIn verhätnismäßig häufig meint von KonfliktverteidigerInnen heimgesucht zu werden, könnte eigentlich müsste er/sie sich die Frage stellen, ob tatsächlich beide Seiten ausreichend berücksichtigt wurden. Ich denke man macht es sich da etwas einfach, alle Verteidiger mit anderer Meinung als Konfliktverteidiger zu bezeichnen. (Ich möchte natürlich nicht bestreiten, dass es den ein oder anderen Verteidiger gibt, der einfach gerne stört. Rick und Georg gehören da nicht dazu, wie man durch den zweiten Prozess gut sehen konnte.)
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Der Gesetzgeber müsste effektiv die Neutralität der Gerichte überprüfbar machen und sie nicht einfach nur vorgeben.
Ja, darin sehe ich auch ein wirklich großes Problem. Aber die Verantwortung des Gesetzgebers beginnt meiner Meinung nach schon viel früher, der Gesetzgeber müsste erstmal die Rahmenbedingungen für Neutralität schaffen. Im derzeitigen System wird RichterInnen, die Neutralität anstreben, eher das Leben schwer gemacht. Nicht nur, dass ihnen das psychologische Knowhow über bewusste und unbewusster Beeinflussung und Überzeugungsbildung in der Ausbildung nicht vermittelt wird, zusätzlich ist diesbezüglich wenig Erfahrungslernen zu erwarten, da es die Möglichkeit einer Überprüfung der eigenen Entscheidungen selten gibt. (Das gilt meiner Meinung nach auch bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Aussage als ureigene gerichtliche Aufgabe.) Hinzu kommt, dass eine penible Verhandlungsführung viel Zeit und Geld kostet und daher den Rückstau der Akten und damit die Arbeitsbelastung erhöht und von den Vorgesetzten nicht gern gesehen wird. Apropos Vorgesetzte, wieviel Neutralität kann man sich ehrlicherweise erwarten, wenn RichterInnen zwar offiziell nicht weisungsgebunden sind, aber die Gerichtsverwaltung, die über die Beurteilung und Karriere einer RichterIn bestimmt, dagegen schon. Ob man es in den Ministerien wirklich gerne sieht, wenn sich RichterInnen gänzlich unbeeindruckt von dem öffentlich bekannten, großen Aufwand der Polizei und Staatsanwaltschaft zeigen und gegen deren Erkenntnisse entscheiden? In Bayern kommt dann noch das Rotationsprinzip oben drauf.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Nein es waren die Ermittler die das bewirkt haben. Bei einer vernünftigen Arbeitsweise der Ermittler wäre die U-Haft nie berechtigt gewesen, die Ermittelungen gegen ihn wären eingestellt worden.
Die Arbeit der Polizei in diesem Verfahren könnte eine neue Möglichkeit ergeben, die Neutralität bayrischer RichterInnen auf eine harte Probe zu stellen. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht, im Gegensatz zu den VerteidigerInnen, jedenfalls keine Fehler der ErmittlerInnen.
Laut Generalstaatsanwaltschaft gibt es derzeit keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen am Fall beteiligte Personen.
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/aschau-hannas-tod-bleibt-ein-mordfall-eiskeller-traunstein-94222618.html


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 17:21
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Meiner Meinung nach gehören zu einem Konflikt immer zwei, das schätze ich auch bei Konfliktverteidigung so ein.
Nein.
Der Begriff der Konfliktverteidigung ist eigentlich ein definierter Begriff, der eine bestimmte Verteidigungsstrategie beschreibt.

Zitat:

Die Konfliktverteidigung oder auch Konfrontationsverteidigung ist eine aggressive Art der Strafverteidigung, die das Gericht bzw. das Verfahren als Ganzes in Frage stellt statt lediglich den Vorwurf der Anklage.

Zitatende


Quelle:
Wikipedia: Konfliktverteidigung

Keine Ahnung, warum das Zitat nicht als Zitat dargestellt wird. Ich habe es deshalb entsprechend gekennzeichnet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 17:27
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Nein.
Der Begriff der Konfliktverteidigung ist eigentlich ein definierter Begriff, der eine bestimmte Verteidigungsstrategie beschreibt.
Das ist mir bekannt, ich wollte darauf hinaus (deshalb: "häufig meint von Konfliktverteidigern heimgesucht zu werden"), dass der Begriff häufig nicht entsprechend der Definition verwendet wird, sondern immer wieder Verteidigern angedichtet wird, die eine andere Meinung vertreten. Wie eben auch in diesem Prozess geschehen, als man Rick und Georg so betitelte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 17:40
Übrigens die Podcast Folge von Ein Fall für Sophie nach dem Freispruch ist mittlerweile gelöscht worden! Gut so. Gab sicherlich Post von Frau Rick.

Die Folge hatte auch gar keinen Mehrwert


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 18:26
Zitat von XluXXluX schrieb:- man wisse nicht, was Frau Will genau damit meinte, dass dem Angeklagten Unrecht widerfahren sei.
-> Na wenn die vom OVB das bis heute nicht wissen, weiß ich auch nicht...
„dass die Polizei da etwas ratlos dasaß“(25:39) als sich die Vorsitzende entschuldigte, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Nach den Erkenntnissen, die im Prozess zu Tage traten, war eigentlich niemand ratlos. Ausser vielleicht die Leser des OVB wie [at_userFassbinder1925[/at_user]]
Zitat von Fassbinder1925Fassbinder1925 schrieb:Und natürlich lässt es sich im Podcast schwer spekulieren, was die Vorsitzende mit erlittenem Unrecht meint, wenn schon Verhandlungstag für Verhandlungstag praktisch jeder Fehler dem Leser verschwiegen wird.
schön gesagt hat.

Wenn die Ablehnung des Befangenheitsantrages gemeint gewesen wäre, hätte sich die Vorsitzende ja nicht im Namen des Rechtssystem entschuldigen müssen, dann hätte im Namen der Kammer ausgereicht. Gar nicht mal so subtil soll da versucht werden dem Hörer zu verkaufen, dass nur diese Kammer Fehler gemacht hat.
Zitat von XluXXluX schrieb: Da fragt man sich zum einen, warum diesem Manipulationsmeister trotzdem alle Profis (Polizei, StA, Berufsrichter und eben auch viele Journalisten) aus der Hand gefressen haben.
Ich kann nur für mich sprechen und ich hab ihn auch nicht im ersten Prozess gesehen, aber im Video und im zweiten Prozess war er kein sehr geschickter Lügner oder Manipulator.
Man musste dem „puren Gold“ (08:17 min) meiner Meinung nach schon dringend glauben wollen, wenn man den Profis hier nichts böses unterstellen will.


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