Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 18:59Was soll das eigentlich? Was willst Du damit bezwecken? Nur weil in einem "Rechtssystem" die sogenannte freie Beweiswürdigung eine solche in meinen Augen zu hohe Macht besitzt, nennst Du es rechtmäßig und kein schreiendes Unrecht?Origines schrieb:Ob ein "dringender Tatverdacht" besteht, ist eine Bewertungs- und Prognoseentscheidung. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn (v.a. die Verteidigung) eine andere Auffassung zu den Haftgründen vertritt. Das ist ihr Job. Deshalb haben wir es dann noch nicht gleich mit schreiendem Unrecht zu tun.
Du verhöhnst damit sämtliche Justizopfer. Nehmen wir mal die Zeiten der Hexenverfolgung. Damals wussten die Menschen es nicht besser, trotzdem war es definitiv schreiendes Unrecht.
Der vorliegende Fall trotzdem etwas anderes als die damaligen Hexenverfolgungen – zwar mit geringerer Folgen für den Betroffenen, aber wir wissen inzwischen deutlich mehr. Und dazu gehört eben auch die Erkenntnisse der Psychologie, dass solche Zeugenaussagen – zumindest was die Zeit betrifft – höchst unzuverlässig ist.
Glaubst Du wirklich, dass ST nur mit dieser Zeugenaussage rechtskräftig verurteilt worden wäre?
Wir wissen es heute besser als zu der Zeit der Hexenverbrennung, zeitliche Angaben von Zeugen sind in der Regel unzuverlässig. Trotzdem hat der Haftrichter die U-Haft bestätigt. Kommen Dir keinerlei Bedenken auf, wie problematisch in Wirklichkeit die freie Beweiswürdigung ist, welche Macht sie hat, dass sie aktuelle Erkenntnisse einfach ignorieren kann? Aktuelle Erkenntnisse wurden einfach über den Haufen geworfen. Und hier hat sich auch herausgestellt, wie richtig die aktuellen Erkenntnisse der Psychologie sind, die Zeugin hatte sich definitiv in dem Datum geirrt. Das zeigt, wie mangelhaft die freie Beweiswürdigung in so unklaren Fällen arbeitet. Es müssten deutlich stärkere Anforderungen an diese gestellt werden. Nicht auszudenken, bei einer solch objektiv mangelhaften Beweiswürdigung wäre es gewesen, wenn die WhatsApp-Nachrichten nicht gegeben hätte. Das sollte man sich immer vor Augen führen!
Hier lag jedoch nicht nur das Problem mit der objektiv fehlerhaften Beweiswürdigung des Haftrichters vor. Hier kamen noch die schwere Unzuverlässigkeit der Ermittler hinzu. Sie kannten die entlastenden WhatsApp-Nachrichten, hatten sie jedoch nicht so in die Akte gelegt, dass StA, Richter und Verteidigung auf sie zugreifen konnten. Das war gegen die ihnen zugewiesene Aufgabe.
In einem Rechtsstaat kommt es nicht nur auf die Richter sonder auf jedes einzelne Glied der Kette an. Dazu natürlich auch Ermittler und wenn diese sich nicht an geltendes Recht halten hat das naturgemäß auch Rückwirkungen auf die nachfolgenden Stufen. Nach geltendem Recht haben sie an in alle Richtungen zu ermitteln und auch nach entlastenden Spuren zu suchen. Wenn sie entlastende Spuren nicht in die Ermittlungsakten tun, dann spielen sie in Wirklichkeit Richter, was nicht Konform mit einem Rechtssaat ist und damit rechtswidrig.. Einen nachfolgende Stufe, kann diesen Fehler u.U. nicht mehr ausbügeln, und damit kann Unrecht nicht mehr zu Recht werden. Wenn Ermittler Rechtsfehler begehen, und dazu gehört natürlich entlastende Beweise nicht adäquat in die Ermittlungsakte abzulegen, schlägst sich das natürlich auch auf einen Beschluss/Urteil eines Gerichts nieder. Man darf nicht – wie Du es hier versuchst, die Organe eines Staates nur punktuell betrachten und damit dann behaupten, dass etwas angeblich rechtsgemäß erfolgt war. Man muss das System, insgesamt betrachten.
ST ist ganz klar schreiendes Unrecht geschehen, nicht unbedingt auf der Richterebene, welche jedoch psychologische Erkenntnisse ignoriert hat und objektiv fehlerhaft geurteilt hat. Nein es waren die Ermittler die das bewirkt haben. Bei einer vernünftigen Arbeitsweise der Ermittler wäre die U-Haft nie berechtigt gewesen, die Ermittelungen gegen ihn wären eingestellt worden.Das solltest auch Du endlich mal zur Kenntnis nehmen.



