Sherlock_H schrieb:Was stellst du dir eigentlich vor? Dass L. von ihrer Schwester um 16:01 Uhr auf der Toilette bei McDonald eingesperrt wurde und deshalb dann nicht im 20 Minuten entfernten Strandbad in Übersee dabei war? 20 Minuten vorher hat ihre Schwester nämlich noch ein Foto von L. gemacht.
Eigentlich hat sich mit dem Foto noch ein Teil der Aussage von L als falsch herausgestellt, die hat nämlich vor 2 Jahren behauptet, sie hätten R abgeholt und seien nach Übersee gefahren und jetzt haben sie R dann ST abgeholt und sind direkt nach Übersee gefahren, sie wurde sogar gefragt ob sie noch wo eingekehrt sind, davon wusste sie aber nichts.
Also V gibt korrekt an, dass sie beim McD waren und dann in Übersee, dann hat sie V und dann ST nach Hause gefahren, ST hat laut V kein Täterwissen geäussert und von R erzählte sie auch nichts. Das stimmt alles mit den Hard-Facts überein und trotzdem sollen wir die Version, die zu keinem einzigen Hard-Fact (inkl. eigener Recherche) passt, von L glauben? Warum ? Weil sie ST so schön schuldig ausschauen lässt?
Klar hat sie den Spaziergang falsch datiert, aber die geschilderteten Umstände des Spaziergang passten auch zu den Hard-Facts, bis auf das Datum.
Sherlock_H schrieb:Ich denke schon, dass das eine wesentliche Tatsache für den vorliegenden Prozess wäre und es deshalb auch öffentlich gemacht werden muss.
Also wenn gegen die Mutter ermittelt werden würde, wäre das ein eigenständiges Verfahren und ich kann mir überhaupt keinen rechtlichen Grund vorstellen, weshalb es öffentlich gemacht werden sollte, wenn gegen AR ermittelt werden würde. Die prozessrelevanten Erkenntnisse aus den Handys würden sicher eingeführt werden müssen, womöglich müsste AR dazu auch nochmal befragt werden, aber ob die StA gegen sie ermittelt geht uns doch nichts an.
Sherlock_H schrieb:Zu dem Punkt "beschlagnahmte bzw. freiwillig abgegebene Handys:
Ich war bisher der Meinung, die Handys wurden eingezogen, um objektive Punkte zu finden, die die Aussagen der Zeuginnen stützen könnten. Also nicht wegen des Verdachts der (versuchten) Anstiftung zur Falschaussage. Obwohl das natürlich auch möglich wäre.
Also L hat die Richter in ihr Handy schauen lassen, weil sich ihre Aussage ("Wir haben täglich über dei bevorstehende Aussage gesprochen") und die Aussage der Mutter ("Wir haben nicht darüber gesprochen") widersprochen haben. Die Richter haben nachgeschaut, was gesprochen worden ist und festgestellt die Gespräche seien prozessrelevant, weil ua die Mutter geraten haben Erinnerungslücken zu behaupten, falls für Widersprüche eine Gefahr bestünde. Das ist Aufruf zur Falschaussage und es ist klar, dass die ihre Aussagen aufeinander abgestimmt haben.
Origines schrieb:S.o. Es ging mir um die Frage, ob ein Anspruch auf Freispruch besteht.
Ich hatte aber um Quellen dazu gebeten, dass ein fehlender Tatverdacht deiner Meinung nach ein
absolutes prozessuales Verfahrenshindernis
Origines schrieb:absolutes prozessuales Verfahrenshindernis
sei, dass zur Einstellung führen würde. Aber ich denke mittlerweile sind wir uns einig, dass es nach der Beweisaufnahme, bei fehlendem Tatverdacht zu einem Freispruch kommt. Sicherlich wird man die Beweisaufnahme auf das nötigste beschränken müssen, wenn ein unwiderlegbares entlastendes Indiz auftaucht.
GrafOskar schrieb:Das ist kein Wunder, dass sie die Garmin Smartwatch technisch nicht auslesen konnten, dazu benötigt man das entsprechende Craddle.
Mit diesem ist es aber überhaupt kein Problem mehr die Daten via USB zu lesen und z.B. den Track sichtbar zu machen.
Womöglich sind unter den IT-Beamten nicht allzu viele Jogger.