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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.528 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.11.2025 um 11:53
Zitat von ProGerProGer schrieb:Du entwirfst jetzt zum x-ten Mal das Szenario, in dem das Gericht (vertreten durch den Vorsitzenden Richter) mitten im Prozess im Alleingang während der Verhandlung aufsteht und in den Saal ruft "So, das war's! Freispruch, ihr könnt alle nach Hause gehen!"
Du weichst aus. Oben genanntes Szenario hast Du hier mehrfach angebracht und das entbehrt jeder Grundlage.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.11.2025 um 11:55
@Origines

Mein letzter Beitrag natürlich. Sorry!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.11.2025 um 12:17
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nachdem wir aber festgestellt haben, dass weder der Tatverdacht gegen T. entfallen ist, noch das Verfahren eingestellt werden muss, die Unschuld des T. auch nicht erwiesen ist und das Gericht auch weiter nach dem Amtsermittlungsgrundsatz Beweise erhebt, ist das eh eine Diskussion um des Kaisers Bart.
Hier hat niemand etwas festgestellt. Auch bei zur Zeit fehlenden tatverdacht kann ein Gericht nicht so einfach das Verfahren beenden. Denn es müssen erst sämtliche Beweise gesichtet werden. Wie @abgelenkt schrieb, kann das von Indiz u Indiz durchaus wechseln.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb am 04.10.2025:Ob die Vernehmung des Basti nun hier eine solche Qualität hat, kann ich und muss ich im Gegensatz zu den "Verteidigern" hier im Forum nicht beurteilen, denn dazu sind die Informationen aus der Presse viel zu ungenau. Das ist Sache des Gerichts.
Nichts anderes habe ich behauptet.

Die "Befragung" sehe ich mittlerweile als geringes "Vergehen" der Ermittler an. Weitaus schwerwiegender sind die fehlende Weitergabe der Informationen bzgl. der WhatsAps von Verena an die StA, das hätte in die Akten gehört, sogar aktiv der StA gemeldet werden müssen. Außerdem wurden auch die anderen von den Ermittlern ausgewählten Personen nicht zu den Akten gelegt, was laut StA notwendig war. Selbst wenn es kein Unfall gewesen sein soll, dann kann man nicht mehr behaupten, wer soll es denn anders gewesen sein.

Eigentlich ist es verwunderlich, dass weder StA noch das Gericht hier ausreichend nachgehakt hatte. Denn aus dem vermeintlichen Tatort des Geschehens ergibt sich automatisch eine Vielzahl an Personen, welche diese Möglichkeit der vermeintlichen Tat hatten. Dass sämtliche eine Alibi ausweisen konnten, war schon immer vollkommen unrealistisch. Der Vorwurf der Verteidigung, dass die StA nur nach belastende, nicht nach entlastenden Indizien gesucht hat, scheint begründet zu sein. Das gilt in Wirklichkeit auch für das ursprüngliche Gericht. Dass der StA das natürlich nun äußerst unangenehm ist, bei dem Sichtbar-Werden dieser Fehler darauf hingewiesen wird, muss sie hinnehmen, das sie offenbar dieser Aufgabe nicht ausreichend nachgekommen war.


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02.11.2025 um 14:09
Zitat von ProGerProGer schrieb:Oben genanntes Szenario hast Du hier mehrfach angebracht und das entbehrt jeder Grundlage.
Unterstelle mir nicht Dinge, die ich nicht gesagt habe:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sorry, nein, Dein Szenario gibt es nicht.

Schon deswegen, weil das Gericht nicht so verfährt, wie Du es darstellst. Es müsste sich bei Freispruchreife entsprechend erklären und Angeklagten, Verteidigung und Staatsanwaltschaft die Schlussvorträge ermöglichen (§ 258 StPO). Die könnten ja anderer Auffassung als das Gericht sein.
Und damit ist zumindest für mich auch hier Ende der Debatte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.11.2025 um 15:16
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Was stellst du dir eigentlich vor? Dass L. von ihrer Schwester um 16:01 Uhr auf der Toilette bei McDonald eingesperrt wurde und deshalb dann nicht im 20 Minuten entfernten Strandbad in Übersee dabei war? 20 Minuten vorher hat ihre Schwester nämlich noch ein Foto von L. gemacht.
Eigentlich hat sich mit dem Foto noch ein Teil der Aussage von L als falsch herausgestellt, die hat nämlich vor 2 Jahren behauptet, sie hätten R abgeholt und seien nach Übersee gefahren und jetzt haben sie R dann ST abgeholt und sind direkt nach Übersee gefahren, sie wurde sogar gefragt ob sie noch wo eingekehrt sind, davon wusste sie aber nichts.
Also V gibt korrekt an, dass sie beim McD waren und dann in Übersee, dann hat sie V und dann ST nach Hause gefahren, ST hat laut V kein Täterwissen geäussert und von R erzählte sie auch nichts. Das stimmt alles mit den Hard-Facts überein und trotzdem sollen wir die Version, die zu keinem einzigen Hard-Fact (inkl. eigener Recherche) passt, von L glauben? Warum ? Weil sie ST so schön schuldig ausschauen lässt?
Klar hat sie den Spaziergang falsch datiert, aber die geschilderteten Umstände des Spaziergang passten auch zu den Hard-Facts, bis auf das Datum.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich denke schon, dass das eine wesentliche Tatsache für den vorliegenden Prozess wäre und es deshalb auch öffentlich gemacht werden muss.
Also wenn gegen die Mutter ermittelt werden würde, wäre das ein eigenständiges Verfahren und ich kann mir überhaupt keinen rechtlichen Grund vorstellen, weshalb es öffentlich gemacht werden sollte, wenn gegen AR ermittelt werden würde. Die prozessrelevanten Erkenntnisse aus den Handys würden sicher eingeführt werden müssen, womöglich müsste AR dazu auch nochmal befragt werden, aber ob die StA gegen sie ermittelt geht uns doch nichts an.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Zu dem Punkt "beschlagnahmte bzw. freiwillig abgegebene Handys:
Ich war bisher der Meinung, die Handys wurden eingezogen, um objektive Punkte zu finden, die die Aussagen der Zeuginnen stützen könnten. Also nicht wegen des Verdachts der (versuchten) Anstiftung zur Falschaussage. Obwohl das natürlich auch möglich wäre.
Also L hat die Richter in ihr Handy schauen lassen, weil sich ihre Aussage ("Wir haben täglich über dei bevorstehende Aussage gesprochen") und die Aussage der Mutter ("Wir haben nicht darüber gesprochen") widersprochen haben. Die Richter haben nachgeschaut, was gesprochen worden ist und festgestellt die Gespräche seien prozessrelevant, weil ua die Mutter geraten haben Erinnerungslücken zu behaupten, falls für Widersprüche eine Gefahr bestünde. Das ist Aufruf zur Falschaussage und es ist klar, dass die ihre Aussagen aufeinander abgestimmt haben.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:S.o. Es ging mir um die Frage, ob ein Anspruch auf Freispruch besteht.
Ich hatte aber um Quellen dazu gebeten, dass ein fehlender Tatverdacht deiner Meinung nach ein absolutes prozessuales Verfahrenshindernis
Zitat von OriginesOrigines schrieb:absolutes prozessuales Verfahrenshindernis
sei, dass zur Einstellung führen würde. Aber ich denke mittlerweile sind wir uns einig, dass es nach der Beweisaufnahme, bei fehlendem Tatverdacht zu einem Freispruch kommt. Sicherlich wird man die Beweisaufnahme auf das nötigste beschränken müssen, wenn ein unwiderlegbares entlastendes Indiz auftaucht.
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Das ist kein Wunder, dass sie die Garmin Smartwatch technisch nicht auslesen konnten, dazu benötigt man das entsprechende Craddle.
Mit diesem ist es aber überhaupt kein Problem mehr die Daten via USB zu lesen und z.B. den Track sichtbar zu machen.
Womöglich sind unter den IT-Beamten nicht allzu viele Jogger.


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02.11.2025 um 15:34
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Natürlich nicht. Vielleicht liest du einfach nochmal etwas ruhiger, was ich geschrieben habe.
Ich weiß, was Du meinst, und meine Antwort war gar nicht konträr gemeint (insofern hätte ich wahrscheinlich Deinen Satz nicht zitieren sollen). Ich hab ja selbst öfter schon geschrieben, dass ich bei den drei Frauen bzw. insbesondere bei V trotzdem noch vieles verstehen kann, was mir bei den Ermittlern nicht mehr gelingt. Und ich sehe es auch so: Deren Aussagen kann man nicht ändern - aber man sollte wissen, wie sie zu interpretieren sind.

Genau deshalb wollte ich letztendlich auch nur nochmal darauf hinweisen, dass man die Aussagen von Familie R unbedingt korrekt in den Gesamtzusammenhang einordnen muss.
Und dabei macht es keinen Sinn (aber das passiert in diesem Thread ständig), dass man sich einen Aspekt herauspickt, der so gewesen sein könnte wie z.B. von L behauptet, und dabei total ignoriert, dass vieles eben nicht so gewesen sein kann bzw. sogar anhand von Handydaten widerlegt ist.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Aber bleibe ruhig dabei, weiterhin "wirklich JEGLICHE Fakten" (deine Worte s.o.) zu ignorieren.
Ich bin davon ausgegangen, dass L an diesem Tag nicht mit ST Tischtennis gespielt hat. Weil nichts dafür gesprochen hat, sondern so ziemlich alles dagegen.
Jetzt ist rausgekommen, dass L zumindest im McDonalds dabei war - natürlich ist es dann auch für mich deutlich wahrscheinlicher, dass sie auch in Übersee dabei war. Aber es ging ja primär um das TT-Spiel und die behauptete Szene mit L, V, ST Und R. Und ob sie wirklich dort auch TT gespielt hat, ist dann schon wieder völlig unklar, weil da nichts zusammenpasst (Ortsbschreibung von L. falsch, weitere Teilnehmer nicht dabei, ST ist nicht allein hingefahren etc).

Und ich ignoriere keine Fakten - weil es momentan nun mal kein Fakt ist, dass ST mit L Tischtennis gespielt hat. Aber Du hast Recht, das könnte man mir genauso vorwerfen, weil ich das damals ebenfalls alles in einen Topf geworfen und unter "Fakten" subsumiert habe.
Insofern hast Du Recht, der Ausdruck "jegliche Fakten" war schon bei mir unpassend. Nur war der Satz leider komplett aus dem Zusammenhang gerissen und die Antwort war ja auch nicht an Dich gerichtet.


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02.11.2025 um 18:30
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich hatte aber um Quellen dazu gebeten, dass ein fehlender Tatverdacht deiner Meinung nach ein absolutes prozessuales Verfahrenshindernis sei, dass zur Einstellung führen würde.
Rechtsauffassungen sind keine Behauptungen, die zu belegen wären. Da zählen Argumente. Und ich hatte auf Grund Deiner Argumente bereits zugestanden, dass das Entfallen eines Tatverdachtes wohl nicht von § 260 Abs. 3 StPO umfasst sein dürfte. Und den Fall geschildert, der mich zu dieser Annahme führte.

Für Deine Quengelei habe ich kein Verständnis.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.11.2025 um 19:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und ich hatte auf Grund Deiner Argumente bereits zugestanden, dass das Entfallen eines Tatverdachtes wohl nicht von § 260 Abs. 3 StPO umfasst sein dürfte.
Ja gut da muss ich mich entschuldigen, hatte das
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist korrekt. Der Tatverdacht ist dort nicht genannt, denn der hat Vorrang vor einer Einstellung (wegen des Strafklageverbrauchs). Deshalb kommt es auf die "Freispruchreife" an, die ich erwähnt hatte. Entfällt der Tatverdacht, muss freigesprochen werden. Erachtet das Gericht eine weitere Beweisaufnahme für notwendig, dann besteht der Verdacht fort.
tatsächlich überlesen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Für Deine Quengelei habe ich kein Verständnis.
Aber ehrlich gesagt, hätte der Hinweis auch ohne diesen Nachsatz gereicht, das macht die Kommunikation mit dir nicht sonderlich erfreulich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.11.2025 um 20:49
Kann man aus der Sicherstellung der Smartwatch schliessen, dass die Ermittler ST nicht geglaubt haben, dass er seine Uhr nicht dabei hatte, sie also vermuteten, dass er sie an diesem Tag doch getragen hatte? Dummerweise hatten sie wohl vergessen bzw. nicht gewusst, dass sie auch den Craddle sicherstellen müssen wenn sie die Uhr in irgendeiner Form zum 'sprechen' bringen wollen. Falls es sich tatsächlich so zugetragen hat wäre das schon ein Meisterstück im negativen Sinne.
Dass sie da von Garmin nichts erfahren ist klar, die Daten sind und bleiben lokal auf dem Gerät, sie müssen zuerst über die USB Schnittstelle an einen PC oder an ein Notebook mit einer entsprechenden App übertragen werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 07:34
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Aber ehrlich gesagt, hätte der Hinweis auch ohne diesen Nachsatz gereicht, das macht die Kommunikation mit dir nicht sonderlich erfreulich.
Insgesamt würde weniger Userbezug die Diskussion erfreulicher machen. Ja. Geht mir auch so. Sorry, dass ich da manchmal angeätzt bin.

Dann lassen wir die rein theoretische Frage wie das Gericht zu verfahren hätte, wenn der Tatverdacht während der Beweisaufnahme vollständig entfiele (so wie von RAn Rick postuliert) dort, wo sie hingehört. Sie ist nicht relevant, weil die Unschuld des T. derzeit weder erwiesen noch die Beweisaufnahme abgeschlossen ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 14:10
Bericht vom 24.10.2025 (10. Verhandlungstag)

Die Vorsitzende erklärt, dass sich die Münchner Rechtsmedizin aus dem Verfahren rausgenommen hat.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Professor Peschel selbst gesagt, dass Vorträge gehalten wurden. In der Presse steht wiederum teilweise, dass das weiterhin bestritten wird.

Die Vorsitzende erklärt unter Vorbehalt, dass sie bei Professor Adamec eher keine Befangenheit sehen würden. Das Gericht würde es aber dem Rechtsmediziner überlassen, ob er lieber mit einem Anderen Biomechaniker zusammenarbeitet.

Verteidigerin Rick sagt, sollte er sich für Adamec entscheiden, müssten sie entgegentreten, da dieser auch zur Rechtsmedizin gehört und sie schon Bedenken haben.

Was den Rechtsmediziner angeht, einigten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf den Kölner Rechtsmediziner Professor Rothschild.

Erster Zeuge des Tages ist der Ermittler Bernd S.

Er war damit beauftragt Verenas Chatverkehr vom 3. und 4.10 in eine Tabelle einzutragen.

Am 3.10

hat es um 20:44 einen Kontakt über WhatsApp zwischen Verena und Fabian gegeben. Es ging um Lostplaces.

Danach wurden Sprachnachrichten zwischen Verena und einer Freundin ausgetauscht. Es ging um die Serie „Berlin Tag&Nacht“, auch mit ihrer Mutter hat sie darüber Sprachnachrichten ausgetauscht.

Am 4.10 schrieb Verena um 20:08 an Sebastian, dass ihr „fad ist.

Um 20:10 verabredete man sich für einen Spaziergang am Eiskeller.

Um 20:35 versucht ST Verena zu erreichen.

Um 20:42 ruft Verena Sebastian zurück.

Um 20:58 entstehen Bilder aus Aschau

Um 21:00 entsteht ein Bewegungsprofil mit vielen Schritten

Um 22:45 verlangt Verena von Sebastian Bilder



Der Ermittler hat auch Lea R. am 22.11.2022 auf der PI Prien vernommen. Sie erschien mit ihrer Mutter, die gleichzeitig vom Ersten Sachbearbeiter vernommen wurde.

Lea berichtet, dass sie beim Tischtennis spielen war, wo auch Raffi und Sebastian dabei gewesen sein sollen. Sebastian sei mit seinem eigenen Wagen angereist und man habe sich dort eine Stunde aufgehalten und als es dunkel wurde, Licht zum Spielen verwendet.

Man hat dann den Raffi zuhause abgeliefert und Lea ist zuhause ausgestiegen. Sie vermutete, dass Verena mit Sebastian noch nach Traunstein gefahren sei.

Über die Hausparty am 17.11 sagte Lea, dass man keine konkreten Themen gesprochen hat, über Hanna habe man höchstens kurz gesprochen. Sebastian habe zu viel Alkohol erwischt.

Er beschreibt Lea als „zurückhaltende junge Frau“, die nicht auffallend nervös gewesen ist.

Die Vorsitzende fragt, was der Anlass war Lea am 24.01.2023 nochmal zu vernehmen.-Der Ermittler sagt, dass Verena von „Annäherungen“ seitens des Angeklagten bei ihrer dritten Vernehmung am 18.01.2023 berichtet hat und Lea als Zeugin benannt hat.

Lea sagte den Beamten, dass es zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt einen Griff an Verena Knie gegeben hätte und die Hand in Richtung Intimbereich wanderte.

Sie erzählte auch, dass sich der Angeklagte bei der Familie R. „versteckt“ hat.

Auch will Lea dabei gewesen sein, als ST auf einem Parkplatz möglicherweise bei MCDonalds Verena ein Messer vorgehalten hat und ausrief „Haha, jetzt bring ich dich um!“ Lea sagte den Ermittlern, dass es Sebastian lustig meinte, sie es aber nicht lustig fand. Sebastian soll dann das Messer wieder in seine Hosentasche oder ins Seitenfach gesteckt haben.


Dr. Georg fragt, ob dem Zeugen die Sprachnachrichten bekannt sind, wo Verena sagt sie hätte einen „Schmarrn“ erzählt. Und ob man diese vorgehalten hat.- Der Zeuge sagt, dass man es Lea nicht vorgehalten hat, Verena bei der dritten Vernehmung. Verena meinte daraufhin, sie hätte sich in den Sprachnachrichten vertan.

Dr. Georg fragt, ob man sie nicht damit konfrontiert hat, ob sie einen „verarschen“ will und die „selbe Scheiße nochmal erzählt.“ -Der Ermittler sagt, man habe es ihr ja auch vorgehalten, aber nicht im Einzelnen.



Die Verteidigung will den Zeugen noch ein zweites Mal anhören.

Dr.Georg zeigt sich fassungslos, dass man jemand aufgrund solcher Widersprüche „zweieinhalb Jahre unschuldig hinter Gittern braten lässt.“

Staatsanwalt Merkel wirft ein, dass das OLG ja den Haftbefehl bestätigt hat.

Regina Rick sagt, es wisse jeder was es mit den Münchner Haftprüfungen auf sich hat und dass das die vorherige Kammer recht geschickt macht, deshalb Verena den 55er ziehen zu lassen, so musste sie im Urteil keine Stellung dazu nehmen.


Es folgt der Erste Hauptsachbearbeiter.

Er erklärt, dass Verena den Angeklagten als „Schüchtern und ruhig“ aber auch als „Wirbelwind und aufgedreht“ beschrieben hat.

Es haben sich auch damals neue Erkenntnisse ergeben, so hat sich der Hausarzt von Max K. gemeldet und eine Zeugin, die Kratzer bei Sebastian gesehen hat.

Rick fragt den Sachbearbeiter, ob er bei der Rechtsmedizin nachgefragt hat, ob die Schilderungen über die Kratzer mit einem möglichen Tatgeschehen in Einklang zu bringen sind.-Der Zeuge sagt, es gab eine körperliche Untersuchung beim Angeklagten, das Ergebnis ist ihm unbekannt.

Es geht nun um einen M. den man als Beschuldigten verhört hat und eine Hausdurchsuchung bei ihm vollzogen hat.

Dieser war bis zum 18.11 und vor ST als Beschuldiger geführt.

Die Verteidigung fragt, warum dieser dann nicht mehr als Beschuldigter geführt wurde.-Der Sachbearbeiter sagt, dass sie keine Verdachtsmomente mehr gesehen haben. „Aber warum?“ hakt die Verteidigung nach. -„Der Verdacht hat sich nicht erhärten lassen.“, sagt der Zeuge.

Die Verteidiger erkundigen sich nach Spurenakten. Der Zeuge sagt, es gibt ja keine Spuren.

Rick meint, dass sie damit nicht nur DNA-Spuren meint.

Der Zeuge sagt, es gab eine Verabredung mit der Verteidigerin zur Akteneinsicht, die wollte sie aber nicht wahrnehmen. Rick wirkt ungläubig.

Ob der Komissar prüfen kann, ob es nicht solche Akten gibt. Dieser sagt, wenn er von der Kammer einen Auftrag bekommt, würde er es machen.

Die Kammer wiederum, gibt zu erkennen, dass sie es nicht für notwendig hält, um die Schuld oder Unschuld des ST zu klären. Sie können den Zeugen aber gerne darum bitten, ob er es für die Verteidigung macht. „Das ist nicht meine Aufgabe.“, sagt der Zeuge.

Rick winkt ab, es sei ohnehin ihre Lieblingsbeschäftigung noch nicht gesichtete Akten von der Polizei abzuholen.

Dr. Georg fragt, ob dem Ermittler bekannt ist, wie viel das Ermittlungsverfahren gekostet hat.

Staatsanwalt Merkel fragt in Richtung Verteidigung „Glauben Sie wirklich, bei Kapitaldelikten würde es uns um die Kosten gehen?“

Dr. Georg sagt energisch, dass die Frage wichtig ist. Vielleicht wollte man dem Steuerzahler nicht erklären, dass man einfach sich nicht die richtigen Fragen gestellt hat.


Es wird das kurze Video der Zeugin Alina E. angeschaut, die auf dem Weg ins Burghotel ist und einer Freundin in Kanada schildert, dass sie geschafft ist und ihr die Musik nicht so zugesagt hat.

Eiskellerzeugin Alina E.

Die Zeugin schildert, dass sie mit drei Freundinnen im Eiskeller war. Ihrem damaligem Freund, drückte sie den Schlüssel fürs Appartement in die Hand.

Auf die Frage, ob ihr an dem Abend was auffällig vorgekommen ist, sagt die Zeugin, dass sie von einem älteren Mann angequatscht wurden. Dies war aber nicht unangenehm, sondern nur ungewöhnlich.

Ihr wird vorgehalten, dass sie zwei komische Männer vor dem Eiskeller gesehen haben will. -Die Zeugin sagt, wie es für eine damals 18-Jährige mal komisch wirken kann.

Beim Eingang vor dem Burghotel ist ihr Freund im Türrahmen gestanden.

Auch sie soll das Appartement auf dem Foto zeigen. Es befindet sich ziemlich weit hinten rechts unter dem Dachbalken. Die Frau aus Vlotho, die unter ihr wohnt, kennt sie nicht.


Nun kommt wieder die zweite Hauptsachbearbeiterin.

Sie gibt über Angela R. Auskunft.

Sie schildert die Vernehmung als schwierig. Es sei schwer gewesen, was sinnvolles rauszubekommen. Sie beschreibt R. als „einfach gestrickt“ und sie unterscheidet sich mit ihren Fähigkeiten von anderen Zeugen. Erst als das Stichwort „Tatverdächtiger“ über ST fiel, sind ihr immer neue Dinge eingefallen.

Auf die Frage der Verteidigung, ob man die Widersprüche nicht vorgehalten hat, sagt die Ermittlerin, dass man das durchaus hätte machen können.“Wir wollten nicht noch mehr Chaos reinbringen.“, ergänzt sie.

Die Kommissarin sagt, dass der Stand Anfang November war, dass man nichts hatte. Gegen Ende des Monats hätte sich durch die Aussagen der Familie R. der Verdacht gegen ST ergeben.

Die Verteidigung sagt, die Zeugin soll die Indizienkette gegen ST aufzählen. Diese meint, sie ist darauf nicht vorbereitet. Dr. Georg sagt, sie soll es aus der Erinnerung machen. So zählt die Zeugin auf:

-„Er war zur Tatzeit am Tatort“

Die Verteidigung will eine Zwischenfrage stellen. -„Soll ich nun reden?! Ich kann es auch sein lassen!“, ruft die Zeugin erregt.
Rick sagt, sie braucht nicht auch noch frech werden.

-Das Profil der OFA passt identisch auf ihn

-Er war die Tage nach der Tat krankgeschrieben
(Hierzu führt die Zeugin aus, dass er auch vor dem WE schon krankgeschrieben war, aber das Joggen zeige, dass es ihm so schlecht nicht gegangen ist)

-Der „exorbitante Pornokonsum“ des Angeklagten in „Qualität“ und „Quantität“. Dieser steigert sich bis zum Tattag und kommt danach zum Erliegen.

-Die Aussagen der Familie R.

„Und noch vieles weitere was mir jetzt nicht einfällt.“, schließt die Zeugin.


Dr. Georg fragt, ob der Pornokonsum plötzlich ab dem 3.10 zurückgegangen ist. -„Ab dem 1+2.10 ist er langsam runtergangen. Ab dem 3.10 kam er fast zum erliegen, erst ab dem 7.10 stieg er wieder.“, sagt die Zeugin. Das ist die Wahrheit, auch wenn ihr klar ist, dass der Verteidiger sie nicht hören will. Sie will auch noch zu einer weiteren Erklärung ansetzten, was sich die Verteidigung aber verbittet, da sie Zeugin ist.

Zum Schluss, meint die Vorsitzende, dass die Zeugin noch was loswerden wollte. Sie überlegt erst, was sie vorhin sagen wollte. Dann sagt sie, natürlich kann man jedes Einzelne Indiz für sich wegreden, aber alles was sie vorhin aufgezählt hat, sei zumindest zur damaligen Zeit gegeben gewesen und man muss von einer eindrücklichen Indizienkette sprechen.



Verena R.

Die Zeugin sitzt schon mit ihrem Rechtsbeistand Andreas Leicher bei der Sitzecke und Freunde sprechen ihr Mut zu.

Im Saal, erläutert ihr Richterin Will, dass sie auf Fragen bei denen sie mit ihrer wahrheitsgemäßen Antwort sich selbst, oder Angehörige belasten würde, die Auskunft verweigern kann. Aufgrund der Umstände würde ihr die Kammer ein vollumfängliches Auskunftverweigerungsrecht einräumen.

RA Leicher sagt, dass er das genauso sieht und seine Mandantin davon Gebrauch macht.

Als beide rausgehen wollen, fällt den Beteiligten auf, dass noch keine Personalien erheben wurden. Das wird nun nachgeholt.

Dann endet der Verhandlungstag.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 15:26
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:man habe sich dort eine Stunde aufgehalten und als es dunkel wurde, Licht zum Spielen verwendet.
Dass sich da sowohl R als auch L falsch erinnern halte ich für ausgeschlossen. Das Treffen war also nicht das am 3.10. bei dem R. ja wohl auch nicht dabei war.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:16:22 Uhr Übersee
17:47 Uhr Bernhaupte
Innerhalb dieses Zeitraums wird es Anfang Oktober nicht dunkel.

L erinnert offensichtlich in Bezug auf Ablauf, beteiligte Personen, Anfahrt ein völlig anderes Treffen als das am 3.10. Da sie selbst ein abendliches Treffen schilderte, ergibt sich schon aus ihrer Aussage dass man das Treffen nicht durchs Rs Anwesenheit auf einen bestimmten Tag datieren kann, an dem dieser nicht arbeiten musste.

Insgesamt sehe ich mich darin bestätigt dass wir es am 3.10. vermutlich mit einem Treffen von V, L und ST zu tun haben.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb am 06.10.2025:Insofern scheint mir die Version V+ST+L für den 3. am wahrscheinlichsten.
Letztendlich spricht dann aber auch nichts dafür, dass ST hier L Täterwissen mitteilte. Klar lässt sich nicht ausschließen, dass sie mehrere Treffen vermischte. Dass ST ihr also nicht an dem Tag des TT-Spiels mit V und R von Hs Tod erzählte. Aber damit wäre ja noch lange nicht gesagt, dass er ihr ausgerechnet am 3. davon erzählte, ebenso wäre Beispielsweise der 8. denkbar nachdem sie ja auch danach gegoogelt hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 16:03
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Innerhalb dieses Zeitraums wird es Anfang Oktober nicht dunkel.
Genau. Klingt eher nach einem Zeitpunkt nach der Zeitumstellung. Das wäre dann November etwa. Dann hätte sie sich um einen ganzen Monat vertan


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 16:18
Zitat von LanzaLanza schrieb:Klingt eher nach einem Zeitpunkt nach der Zeitumstellung. Das wäre dann November etwa. Dann hätte sie sich um einen ganzen Monat vertan
Das wäre denkbar. Allerdings ergibt sich die Uhrzeit ja auch nur aus den Geodaten für den 3.10. Insofern kann das Treffen auch irgendwann im Oktober stattgefunden haben, nur eben nicht am 3., weil es nicht zu der für den 3. nachweisbaren Uhrzeit passt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 17:01
Zitat von LanzaLanza schrieb:Genau. Klingt eher nach einem Zeitpunkt nach der Zeitumstellung. Das wäre dann November etwa. Dann hätte sie sich um einen ganzen Monat vertan
Koingt irgendwie plausibel. Aber wer war dasnn die tote Frau, von der er gesprochen hat? Ist denn n Aschau eine zweite Frau umgebracht worden, so dass die Aussage, in Aschau sei GESTERN eine Frau umgebracht worden, im November Sinn macht?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 17:32
Tja rgendwie wäre es ja schon ganz interessant gewesen, zu wissen, dass L. in ihrer ersten polizeilichen Vernehmung offenbar genau das abendliche TT-Spiel beschrieben hatte wie der Zeuge Raffi (so spät, dass Beleuchtung notwendig, SW dabei, ST im eigenen Auto). Was jedenfalls nicht am 3.10. stattgefunden haben kann.

Oder ist das nur an mir vorübergegangen? Ich kannte nur ihre Aussagen vor Gericht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 17:42
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Tja rgendwie wäre es ja schon ganz interessant gewesen, zu wissen, dass L. in ihrer ersten polizeilichen Vernehmung offenbar genau das abendliche TT-Spiel beschrieben hatte wie der Zeuge Raffi (so spät, dass Beleuchtung notwendig, SW dabei, ST im eigenen Auto). Was jedenfalls nicht am 3.10. stattgefunden haben kann.

Oder ist das nur an mir vorübergegangen? Ich kannte nur ihre Aussagen vor Gericht.
Wenn es da was gab, habe ich es im Urteil übersehen. Es wird immer absurder. Aber anscheinend kann das Gericht ja im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung einfach alle Hinweise ignorieren und muss nicht Mal auf sie eingehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 17:44
Zitat von GrillageGrillage schrieb:so dass die Aussage, in Aschau sei GESTERN eine Frau umgebracht worden, im November Sinn macht?
Ob überhaupt und wann ggf erstmals Lea von "gestern" betreffend der angeblichen Verkündung des Angeklagten betreffend einer toten Frau gesprochen hat, ist nicht klar. Ich zitiere mal aus dem Prozessbericht vom Vorprozess:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Während dieser Runde soll der Angeklagte gefragt haben „Habt ihr schon gehört, in Aschau wurde ein Mädchen umgebracht.“
Ebenso Rn 348 des aufgehobenden Urteils :
T. habe völlig unvermittelt berichtet, dass in A. eine Frau umgebracht worden sei. Er habe gesagt, es habe „In A. einen Mord gegeben, bei dem eine Frau getötet wurde“, ob wir das schon gehört hätten. Den Namen H. habe er nicht genannt. Sie … sei perplex gewesen.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699


Weiter zitiere ich eine Aussage von Lea laut Bericht aus dem aktuellen Prozess.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb am 26.10.2025:Danach sei man zu Parkplatz zurück und habe „vor nein hinter“ dem Auto noch geredet und ST habe gefragt „ob wir scho gehört haben, dass in Aschau ein Mädchen umgebracht worden ist“? Andere Inhalte aus diesem Gespräch sind L nicht erinnerlich
Eine Quelle zu Zitat "GESTERN" finde ich nicht, daran kann man also eine zeitliche Orientierung nicht festmachen. Ein späterer Tag für die Äußerung - bei Tischtennis oder was auch immer - erscheint mir mindestens ebenso wahrscheinlich wenn nicht wahrscheinlicher als der 3.10.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 17:57
Wonach richtet sich denn die Sonnenuntergangszeit und inwieweit werden umliegende Berge und Verschattungen berücksichtigt?
Kann es dadurch nicht auch schon früher als zur berechneten Sonnenuntergangszeit notwendig gewesen sein, zum Tischtennisspielen Licht anzuschalten?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.11.2025 um 17:59
@fassbinder1925
Danke sehr für den Bericht.

Bemerkenswert, dass Lea die Tischtennis - habt ihr schon gehört, dass in Aschau... - Situation bei der Polizeivernehmung anscheinend in die Dämmerung/beginnende Dunkelheit legte, was nicht zu den Uhrzeiten der Geodaten am 3.10. passt (vor 18 Uhr daheim, Sonnenuntergang erst 18.45 Uhr ca), also naheliegend an einem anderen Tag/Abend gewesen sein mag.

Auch bezeichnend, dass die Polizei das Nichterhärten des Tatverdachts gegen den anderen bis 18.11. Verdächtigen nicht erklären kann /will. Vermutlich dachte man nach Verenas Aussage und Verhaftung von Sebastian schlicht, man habe ja nun "den Richtigen" zumal:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Profil der OFA passt identisch auf ihn
.

Zeigt, dass es nicht ratsam ist sowas zu frühzeitig in Auftrag zu geben bzw zu viel Bedeutung beizumessen.


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