Hanna W. tot aus der Prien geborgen
03.11.2025 um 14:10
Bericht vom 24.10.2025 (10. Verhandlungstag)
Die Vorsitzende erklärt, dass sich die Münchner Rechtsmedizin aus dem Verfahren rausgenommen hat.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Professor Peschel selbst gesagt, dass Vorträge gehalten wurden. In der Presse steht wiederum teilweise, dass das weiterhin bestritten wird.
Die Vorsitzende erklärt unter Vorbehalt, dass sie bei Professor Adamec eher keine Befangenheit sehen würden. Das Gericht würde es aber dem Rechtsmediziner überlassen, ob er lieber mit einem Anderen Biomechaniker zusammenarbeitet.
Verteidigerin Rick sagt, sollte er sich für Adamec entscheiden, müssten sie entgegentreten, da dieser auch zur Rechtsmedizin gehört und sie schon Bedenken haben.
Was den Rechtsmediziner angeht, einigten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf den Kölner Rechtsmediziner Professor Rothschild.
Erster Zeuge des Tages ist der Ermittler Bernd S.
Er war damit beauftragt Verenas Chatverkehr vom 3. und 4.10 in eine Tabelle einzutragen.
Am 3.10
hat es um 20:44 einen Kontakt über WhatsApp zwischen Verena und Fabian gegeben. Es ging um Lostplaces.
Danach wurden Sprachnachrichten zwischen Verena und einer Freundin ausgetauscht. Es ging um die Serie „Berlin Tag&Nacht“, auch mit ihrer Mutter hat sie darüber Sprachnachrichten ausgetauscht.
Am 4.10 schrieb Verena um 20:08 an Sebastian, dass ihr „fad ist.
Um 20:10 verabredete man sich für einen Spaziergang am Eiskeller.
Um 20:35 versucht ST Verena zu erreichen.
Um 20:42 ruft Verena Sebastian zurück.
Um 20:58 entstehen Bilder aus Aschau
Um 21:00 entsteht ein Bewegungsprofil mit vielen Schritten
Um 22:45 verlangt Verena von Sebastian Bilder
Der Ermittler hat auch Lea R. am 22.11.2022 auf der PI Prien vernommen. Sie erschien mit ihrer Mutter, die gleichzeitig vom Ersten Sachbearbeiter vernommen wurde.
Lea berichtet, dass sie beim Tischtennis spielen war, wo auch Raffi und Sebastian dabei gewesen sein sollen. Sebastian sei mit seinem eigenen Wagen angereist und man habe sich dort eine Stunde aufgehalten und als es dunkel wurde, Licht zum Spielen verwendet.
Man hat dann den Raffi zuhause abgeliefert und Lea ist zuhause ausgestiegen. Sie vermutete, dass Verena mit Sebastian noch nach Traunstein gefahren sei.
Über die Hausparty am 17.11 sagte Lea, dass man keine konkreten Themen gesprochen hat, über Hanna habe man höchstens kurz gesprochen. Sebastian habe zu viel Alkohol erwischt.
Er beschreibt Lea als „zurückhaltende junge Frau“, die nicht auffallend nervös gewesen ist.
Die Vorsitzende fragt, was der Anlass war Lea am 24.01.2023 nochmal zu vernehmen.-Der Ermittler sagt, dass Verena von „Annäherungen“ seitens des Angeklagten bei ihrer dritten Vernehmung am 18.01.2023 berichtet hat und Lea als Zeugin benannt hat.
Lea sagte den Beamten, dass es zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt einen Griff an Verena Knie gegeben hätte und die Hand in Richtung Intimbereich wanderte.
Sie erzählte auch, dass sich der Angeklagte bei der Familie R. „versteckt“ hat.
Auch will Lea dabei gewesen sein, als ST auf einem Parkplatz möglicherweise bei MCDonalds Verena ein Messer vorgehalten hat und ausrief „Haha, jetzt bring ich dich um!“ Lea sagte den Ermittlern, dass es Sebastian lustig meinte, sie es aber nicht lustig fand. Sebastian soll dann das Messer wieder in seine Hosentasche oder ins Seitenfach gesteckt haben.
Dr. Georg fragt, ob dem Zeugen die Sprachnachrichten bekannt sind, wo Verena sagt sie hätte einen „Schmarrn“ erzählt. Und ob man diese vorgehalten hat.- Der Zeuge sagt, dass man es Lea nicht vorgehalten hat, Verena bei der dritten Vernehmung. Verena meinte daraufhin, sie hätte sich in den Sprachnachrichten vertan.
Dr. Georg fragt, ob man sie nicht damit konfrontiert hat, ob sie einen „verarschen“ will und die „selbe Scheiße nochmal erzählt.“ -Der Ermittler sagt, man habe es ihr ja auch vorgehalten, aber nicht im Einzelnen.
Die Verteidigung will den Zeugen noch ein zweites Mal anhören.
Dr.Georg zeigt sich fassungslos, dass man jemand aufgrund solcher Widersprüche „zweieinhalb Jahre unschuldig hinter Gittern braten lässt.“
Staatsanwalt Merkel wirft ein, dass das OLG ja den Haftbefehl bestätigt hat.
Regina Rick sagt, es wisse jeder was es mit den Münchner Haftprüfungen auf sich hat und dass das die vorherige Kammer recht geschickt macht, deshalb Verena den 55er ziehen zu lassen, so musste sie im Urteil keine Stellung dazu nehmen.
Es folgt der Erste Hauptsachbearbeiter.
Er erklärt, dass Verena den Angeklagten als „Schüchtern und ruhig“ aber auch als „Wirbelwind und aufgedreht“ beschrieben hat.
Es haben sich auch damals neue Erkenntnisse ergeben, so hat sich der Hausarzt von Max K. gemeldet und eine Zeugin, die Kratzer bei Sebastian gesehen hat.
Rick fragt den Sachbearbeiter, ob er bei der Rechtsmedizin nachgefragt hat, ob die Schilderungen über die Kratzer mit einem möglichen Tatgeschehen in Einklang zu bringen sind.-Der Zeuge sagt, es gab eine körperliche Untersuchung beim Angeklagten, das Ergebnis ist ihm unbekannt.
Es geht nun um einen M. den man als Beschuldigten verhört hat und eine Hausdurchsuchung bei ihm vollzogen hat.
Dieser war bis zum 18.11 und vor ST als Beschuldiger geführt.
Die Verteidigung fragt, warum dieser dann nicht mehr als Beschuldigter geführt wurde.-Der Sachbearbeiter sagt, dass sie keine Verdachtsmomente mehr gesehen haben. „Aber warum?“ hakt die Verteidigung nach. -„Der Verdacht hat sich nicht erhärten lassen.“, sagt der Zeuge.
Die Verteidiger erkundigen sich nach Spurenakten. Der Zeuge sagt, es gibt ja keine Spuren.
Rick meint, dass sie damit nicht nur DNA-Spuren meint.
Der Zeuge sagt, es gab eine Verabredung mit der Verteidigerin zur Akteneinsicht, die wollte sie aber nicht wahrnehmen. Rick wirkt ungläubig.
Ob der Komissar prüfen kann, ob es nicht solche Akten gibt. Dieser sagt, wenn er von der Kammer einen Auftrag bekommt, würde er es machen.
Die Kammer wiederum, gibt zu erkennen, dass sie es nicht für notwendig hält, um die Schuld oder Unschuld des ST zu klären. Sie können den Zeugen aber gerne darum bitten, ob er es für die Verteidigung macht. „Das ist nicht meine Aufgabe.“, sagt der Zeuge.
Rick winkt ab, es sei ohnehin ihre Lieblingsbeschäftigung noch nicht gesichtete Akten von der Polizei abzuholen.
Dr. Georg fragt, ob dem Ermittler bekannt ist, wie viel das Ermittlungsverfahren gekostet hat.
Staatsanwalt Merkel fragt in Richtung Verteidigung „Glauben Sie wirklich, bei Kapitaldelikten würde es uns um die Kosten gehen?“
Dr. Georg sagt energisch, dass die Frage wichtig ist. Vielleicht wollte man dem Steuerzahler nicht erklären, dass man einfach sich nicht die richtigen Fragen gestellt hat.
Es wird das kurze Video der Zeugin Alina E. angeschaut, die auf dem Weg ins Burghotel ist und einer Freundin in Kanada schildert, dass sie geschafft ist und ihr die Musik nicht so zugesagt hat.
Eiskellerzeugin Alina E.
Die Zeugin schildert, dass sie mit drei Freundinnen im Eiskeller war. Ihrem damaligem Freund, drückte sie den Schlüssel fürs Appartement in die Hand.
Auf die Frage, ob ihr an dem Abend was auffällig vorgekommen ist, sagt die Zeugin, dass sie von einem älteren Mann angequatscht wurden. Dies war aber nicht unangenehm, sondern nur ungewöhnlich.
Ihr wird vorgehalten, dass sie zwei komische Männer vor dem Eiskeller gesehen haben will. -Die Zeugin sagt, wie es für eine damals 18-Jährige mal komisch wirken kann.
Beim Eingang vor dem Burghotel ist ihr Freund im Türrahmen gestanden.
Auch sie soll das Appartement auf dem Foto zeigen. Es befindet sich ziemlich weit hinten rechts unter dem Dachbalken. Die Frau aus Vlotho, die unter ihr wohnt, kennt sie nicht.
Nun kommt wieder die zweite Hauptsachbearbeiterin.
Sie gibt über Angela R. Auskunft.
Sie schildert die Vernehmung als schwierig. Es sei schwer gewesen, was sinnvolles rauszubekommen. Sie beschreibt R. als „einfach gestrickt“ und sie unterscheidet sich mit ihren Fähigkeiten von anderen Zeugen. Erst als das Stichwort „Tatverdächtiger“ über ST fiel, sind ihr immer neue Dinge eingefallen.
Auf die Frage der Verteidigung, ob man die Widersprüche nicht vorgehalten hat, sagt die Ermittlerin, dass man das durchaus hätte machen können.“Wir wollten nicht noch mehr Chaos reinbringen.“, ergänzt sie.
Die Kommissarin sagt, dass der Stand Anfang November war, dass man nichts hatte. Gegen Ende des Monats hätte sich durch die Aussagen der Familie R. der Verdacht gegen ST ergeben.
Die Verteidigung sagt, die Zeugin soll die Indizienkette gegen ST aufzählen. Diese meint, sie ist darauf nicht vorbereitet. Dr. Georg sagt, sie soll es aus der Erinnerung machen. So zählt die Zeugin auf:
-„Er war zur Tatzeit am Tatort“
Die Verteidigung will eine Zwischenfrage stellen. -„Soll ich nun reden?! Ich kann es auch sein lassen!“, ruft die Zeugin erregt.
Rick sagt, sie braucht nicht auch noch frech werden.
-Das Profil der OFA passt identisch auf ihn
-Er war die Tage nach der Tat krankgeschrieben
(Hierzu führt die Zeugin aus, dass er auch vor dem WE schon krankgeschrieben war, aber das Joggen zeige, dass es ihm so schlecht nicht gegangen ist)
-Der „exorbitante Pornokonsum“ des Angeklagten in „Qualität“ und „Quantität“. Dieser steigert sich bis zum Tattag und kommt danach zum Erliegen.
-Die Aussagen der Familie R.
„Und noch vieles weitere was mir jetzt nicht einfällt.“, schließt die Zeugin.
Dr. Georg fragt, ob der Pornokonsum plötzlich ab dem 3.10 zurückgegangen ist. -„Ab dem 1+2.10 ist er langsam runtergangen. Ab dem 3.10 kam er fast zum erliegen, erst ab dem 7.10 stieg er wieder.“, sagt die Zeugin. Das ist die Wahrheit, auch wenn ihr klar ist, dass der Verteidiger sie nicht hören will. Sie will auch noch zu einer weiteren Erklärung ansetzten, was sich die Verteidigung aber verbittet, da sie Zeugin ist.
Zum Schluss, meint die Vorsitzende, dass die Zeugin noch was loswerden wollte. Sie überlegt erst, was sie vorhin sagen wollte. Dann sagt sie, natürlich kann man jedes Einzelne Indiz für sich wegreden, aber alles was sie vorhin aufgezählt hat, sei zumindest zur damaligen Zeit gegeben gewesen und man muss von einer eindrücklichen Indizienkette sprechen.
Verena R.
Die Zeugin sitzt schon mit ihrem Rechtsbeistand Andreas Leicher bei der Sitzecke und Freunde sprechen ihr Mut zu.
Im Saal, erläutert ihr Richterin Will, dass sie auf Fragen bei denen sie mit ihrer wahrheitsgemäßen Antwort sich selbst, oder Angehörige belasten würde, die Auskunft verweigern kann. Aufgrund der Umstände würde ihr die Kammer ein vollumfängliches Auskunftverweigerungsrecht einräumen.
RA Leicher sagt, dass er das genauso sieht und seine Mandantin davon Gebrauch macht.
Als beide rausgehen wollen, fällt den Beteiligten auf, dass noch keine Personalien erheben wurden. Das wird nun nachgeholt.
Dann endet der Verhandlungstag.