Piper7 schrieb:Denn gegen Tote wird nicht ermittelt. Dies ist natürlich für die Angehörigen extrem frustrierend nicht zu wissen, wer tötete, wer das Opfer war. Ich habe dies nur mal zur Verdeutlichung erklärt: Es ist nicht Aufgabe der Justiz alle Fragen zu klären, sondern nur verfolgbare Straftaten zu ermitteln.
Gegen Hanna wird natürlich nicht ermittelt. :-) Für Fälle, wo es unklar ist, ob ein Unfall oder eine Straftat vorliegen, gibt es das sog. Todesermittlungsverfahren (§ 159 StPO), dass hier aber nach dem Auffinden der Leiche durchgeführt wurde (Obduktion) und dann in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (Tötungsdelikt) mündete.
Im Fall Malina (Regensburg, Tod in der Donau) ermittelte die Staatsanwaltschaft und stellte dann ein:
https://www.merkur.de/bayern/malina-klaar-gutachten-liegt-vor-wir-wissen-sehr-viele-dinge-zr-7962904.htmlEs gibt aber durchaus Ermittlungen gegen tote Täter, nur dann muss man über den dafür eigentlich nicht geschaffenen und geeigneten § 159 StPO laufen lassen. So wurde gegen den Co-Piloten des Germanwings-Fluges 9525 und mutmaßlichen Mörder Andreas Lubitz "ermittelt". Der war zwar tot, die Aufklärung, ob er den Absturz verursacht hat (zusammen mit den Flugsicherheitsbehörden in Deutschland und Frankreich) und ob er dies in Suizidabsicht getan hat, sollte aufgeklärt werden. Zudem, ob die toten Passagiere und Crew-Mitglieder einer Straftat zum Opfer gefallen waren. Es fanden Durchsuchungen und Zeugenvernehmungen statt. Ergebnis war dann, dass mutmaßlich eine Straftat (Totschlag/Mord) vorlag, Lubitz der Täter, aber tot ist und kein Ermittlungsverfahren eröffnet wird.
So was ist aber die Ausnahme.