sallomaeander
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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994
16.05.2026 um 17:55Gute Frage. Ich kenne mich mit ausländischen Rechtssystemen nicht aus, aber ich habe dazu die Google KI befragt:nairobi schrieb:Ist das denn nur im deutschen Strafrecht so? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
In den meisten demokratischen Rechtsstaaten gilt der Grundsatz, dass sich ein Angeklagter nicht selbst belasten muss (Nemo-tenetur-Grundsatz). Es gibt jedoch Länder, in denen das Schweigen eines Angeklagten vor Gericht oder bei der polizeilichen Vernehmung rechtliche Konsequenzen haben kann.England und Wales: In diesem Rechtssystem ist der Angeklagte zwar nicht direkt gezwungen auszusagen, jedoch darf das Gericht oder die Jury aus einem Schweigen negative Schlüsse ziehen. Wenn der Angeklagte erst vor Gericht plötzlich entlastende Beweise vorbringt, die er der Polizei bei seiner Festnahme verschwiegen hat, kann dies strafverschärfend wirken.Andere Commonwealth-Staaten: Länder wie Schottland, Kanada, Australien oder Neuseeland wenden in ähnlicher Form Regelungen an, bei denen das Recht zu schweigen durch sogenannte "adverse inferences" (nachteilige Schlussfolgerungen) aufgeweicht ist.In klassischen kontinentaleuropäischen Ländern (wie Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Frankreich) hat der Angeklagte hingegen ein absolutes Aussageverweigerungsrecht. Ein Schweigen darf hier niemals als Schuldeingeständnis gewertet oder gegen den Angeklagten verwendet werden.Quelle: Google KI auf die Frage: "gibt es länder, in denen der angeklagte aussagen muss?"




