SomertonMan schrieb:Unser strenger Datenschutz rührt aus der Vergangenheit. Stichworte: Gestapo und Stasi.
Wobei die Deutsche Hollerith, Vorläufer von IBM Deutschland, eine verhängnisvolle Rolle hatte - deren Lochkarten ermöglichten eine Identifizierung, wer ins Verfolgungsmuster der Nazis fiel (Holocaust). So barbarisch die Taten waren, datentechnisch waren die Täter auf der Höhe der damaligen Zeit.
Aber zwischen "null Datenschutz" und "garnichts darf gespeichert werden" gibt es sicher für die Allgemeinheit einen Mittelweg, und für notorische Sexualstraftäter sollte es gar keine Löschung geben. Die Rechte potentieller Opfer stehen für mich über der möglichen Resozialisierung desjenigen, der sich bereits einschlägig strafbar gemacht hat.
Und nein, das Thema ist hier nicht Off-Topic, denn der aktuell Beschuldigte hat möglicherweise davon profitiert, dass seine Daten bereits gelöscht gewesen sein sollen. So ähnlich hat sich ja der Staatsanwalt in der PK dazu geäußert. Ein paar Jahre später, und es wäre zu keinem Verfahren mehr gekommen.
Anders ausgedrückt, der mutmaßliche Täter wäre mit seiner Tat durchgekommen.