brigittsche schrieb:Nach wie vor halte ich es eigentlich für die logischste Variante, dass der Täter Amy an der Haltestelle angesprochen hat bzw. sie ihn, dass sie dann alleine über den Felsenweg hoch ist und der Täter über den Aster-Weg, so dass er sie abfangen konnte.
Aber wenn sie definitiv mit dem Täter am Felsenweg gesehen wurde, dann scheidet das natürlich aus.
Ich denke, das wird hoffentlich bei einer Verhandlung geklärt werden.
Aber genau diese Hoffnung, die ja für die Angehörigen des Opfers immer eine besondere Bedeutung hat, erfüllt sich im deutschen Strafprozess regelmäßig leider nicht.
Während für die Angehörigen eine schlimme Wahrheit mitunter eher zu verarbeiten ist als die quälende Ungewissheit über die genauen Tatumstände, hat der Angeklagte das Privileg, gar nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen zu müssen, indem er zur Sache schweigen darf.
Das rechtsstaatliche Prinzip, dass niemand sich selbst belasten muss, ja als Angeklagter sogar das Blaue vom Himmel herunter lügen kann (während z.B. Zeugen zur Wahrheit verpflichtet sind), führt immer wieder dazu, dass die erhoffte Klärung der Art und Weise, wie jemand umgekommen ist, ob er noch lange leiden musste, usw., sich regelmäßig nicht erfüllt, obwohl ein Täter gefasst und zur Anklage gebracht wurde.