Kielius schrieb:Was in Deutschland als "lebenslang" bezeichnet wird, ist in der Regel gleichbedeutend mit einer 15-jährigen Haftstrafe.
Nein, das stimmt so nicht.
Kielius schrieb:Wer mit 18 jemanden ermordet hat, bleibt für immer "jemand, der mit 18 einen Mord begangen hat". Die Tat gehört zu seiner Lebensgeschichte dazu und lässt sich auch nicht dadurch tilgen, dass jemand die Tat anschließend bereut oder sich als Persönlichkeit im weiteren Leben ändert
Das ist richtig. Es geht aber um die Wiederholungsgefahr und da muss es nicht unbedingt sein, dass diese gegeben ist. Jemand kannte ja auch aus Fehlern lernen, oder? Natürlich unterstellt man der Person auf Grund der kriminellen Energie, die gezeigt wurde, dass eine Wiederholungsgefahr bestehen könnte. Entsprechend lang wird diese Person auch gespeichert.
Mit 18 gilt man vom Gesetz her als Heranwachsender und es muss nicht unbedingt das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.
Topic: in diesem Video äußert sich EKHK a.D. Süßenbach zu dem Fall. Süßenbach ist inzwischen fast 85 Jahre alt und hat nach seiner Pensionierung für den Weißen Ring gearbeitet.
Er ist in dem Kurzvideo sehr bewegt, weil ihn der Fall nach seiner Erzählung (wie alle) sehr mitgenommen und bestürzt hat.
Gerade auch weil viele Tötungsdelikte Beziehungstaten sind und sich dadurch zum Glück meist schnell aufklären lassen ist so ein ungelöster Fall ein "Stachel im Fleisch".
Landesschau Rheinland-Pfalz: Festnahme im Mordfall Amy Lopez: So geht es einem ehemaligen Ermittler - hier anschauen https://share.google/LjF797TvzsTgfVvdv
Der Tatverdächtige befindet sich nun seit gut 6 Wochen in Untersuchungshaft. In der Regel wird versucht, binnen 6 Monaten den Prozess vorzubereiten.
Ich gehe davon aus, dass dieser Fall höchste Priorität hat, auch wegen des fortgeschrittenen Alters des Verantwortlichen.