Füchschen schrieb:Warum eigentlich gibt es Löschfristen?
nairobi schrieb:Weil dies in bestimmten Vorschriften geregelt ist.
Vorschriften werden vom Gesetzgeber erlassen. Sie müssen begründet werden.
Ich vermute, die Begründung kommt aus den 1970iger Jahren. Ich kenne die Begründung nicht.
Den Auftakt für die Herabstufung von kriminellen Taten zu Ordnungswidrigkeiten kam mit dem Gesetz namens „Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ im Jahr 1968. Seit 1968 gingen Teilnehmer an der „Endlösung der Judenfrage“, also Teilnehmer am Massenmord, straffrei aus, weil diese Teilnahme zu einer Ordnungswidrigkeit deklariert wurde und damit frühzeitig verjährt war.
Das Gesetz war von dem Ministerialbeamten Eduard Dreher, einem ehemaligen NSDAP-Mitglied und ab 1938 Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck, entworfen worden und trat in Kraft, während der Sozialdemokrat Gustav Heinemann amtierender Bundesjustizminister war.
…
Dem Gesetzeszweck des EGOWiG zuwider, lediglich Bagatelldelikte zu entkriminalisieren, führte Art. 1 Nr. 6 EGOWiG durch eine Änderung von § 50 StGB – in seiner rechtspolitischen Bedeutung bis heute umstritten[4][5][6] – dazu, dass auch die sogenannte „Endlösung der Judenfrage“ als der strafrechtlich am schwersten wiegende Tatbestand nicht mehr geahndet werden konnte.
Quelle:
Wikipedia: Einführungsgesetz zum Gesetz über OrdnungswidrigkeitenGesetze sind veränderbar.
Ich hoffe, dass Gesetze kommen werden, die nicht freundlich zu Tätern sind, sondern freundlich zu potentiellen Opfern wie Amy, damit sie nicht zu Opfern werden.
Vorbeugen ist besser als immer neue Bestrafungen, die eine Spur von Opfern nach sich ziehen.