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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

2.213 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

09.04.2026 um 22:32
Zitat von KieliusKielius schrieb:Eine wahrhaft lebenslange Haftstrafe würde hingegen bedeuten, dass der Verurteilte bis zu seinemTod in Haft bleibt.
Auch das ist im Einzelfall schon so gewesen. Heinrich Pommerenke etwas saß von 1959 bis zu seinem Tod im Jahre 2008 durchgängig in Haft.

Er hat u.a. eine Frau aus dem fahrenden Zug geworfen, die Notbremse betätigt und sich an der Sterbenden vergangen.

Bei besonderer Schwere der Schuld (quasi der Nachfolger von mehrmals lebenslänglich) ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

Oft verhängt bei mehrfachem Mord. Es ist also nicht so, dass ein einfacher Mörder nichts mehr zu verlieren hätte.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

09.04.2026 um 22:39
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Auch das ist im Einzelfall schon so gewesen. Heinrich Pommerenke etwas saß von 1959 bis zu seinem Tod im Jahre 2008 durchgängig in Haft.
Das sollte meiner Ansicht nach der Regelfall und nicht ein Einzelfall bei einer Haftstrafe sein, die als "lebenslang" bezeichnet wird...

Ich würde bevorzugen, je nach Anzahl und Schwere der Vergehen mit differenzierten Haftstrafen zu arbeiten, wie es in vielen anderen Ländern auch geschieht: 10 Jahre, 20 Jahre, 30 Jahre, 40 Jahre Haft usw., die dann auch tatsächlich abgesessen werden müssen. Und ein "lebenslang", das eine Haft bis zum Lebensende bedeutet und als "humaner Ersatz" für die Todessstrafe angesehen werden darf.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

09.04.2026 um 23:49
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Warum eigentlich gibt es Löschfristen?
Zitat von nairobinairobi schrieb:Weil dies in bestimmten Vorschriften geregelt ist.
Vorschriften werden vom Gesetzgeber erlassen. Sie müssen begründet werden.

Ich vermute, die Begründung kommt aus den 1970iger Jahren. Ich kenne die Begründung nicht.

Den Auftakt für die Herabstufung von kriminellen Taten zu Ordnungswidrigkeiten kam mit dem Gesetz namens „Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ im Jahr 1968. Seit 1968 gingen Teilnehmer an der „Endlösung der Judenfrage“, also Teilnehmer am Massenmord, straffrei aus, weil diese Teilnahme zu einer Ordnungswidrigkeit deklariert wurde und damit frühzeitig verjährt war.
Das Gesetz war von dem Ministerialbeamten Eduard Dreher, einem ehemaligen NSDAP-Mitglied und ab 1938 Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck, entworfen worden und trat in Kraft, während der Sozialdemokrat Gustav Heinemann amtierender Bundesjustizminister war.
Dem Gesetzeszweck des EGOWiG zuwider, lediglich Bagatelldelikte zu entkriminalisieren, führte Art. 1 Nr. 6 EGOWiG durch eine Änderung von § 50 StGB – in seiner rechtspolitischen Bedeutung bis heute umstritten[4][5][6] – dazu, dass auch die sogenannte „Endlösung der Judenfrage“ als der strafrechtlich am schwersten wiegende Tatbestand nicht mehr geahndet werden konnte.
Quelle:
Wikipedia: Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Gesetze sind veränderbar.

Ich hoffe, dass Gesetze kommen werden, die nicht freundlich zu Tätern sind, sondern freundlich zu potentiellen Opfern wie Amy, damit sie nicht zu Opfern werden.

Vorbeugen ist besser als immer neue Bestrafungen, die eine Spur von Opfern nach sich ziehen.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

10.04.2026 um 07:50
Bleibt jetzt wieder beim Thema. Das OT rund um Strafrecht und Zitate endet nun


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

10.04.2026 um 09:08
Zitat von KieliusKielius schrieb:Was in Deutschland als "lebenslang" bezeichnet wird, ist in der Regel gleichbedeutend mit einer 15-jährigen Haftstrafe.
Nein, das stimmt so nicht.
Zitat von KieliusKielius schrieb:Wer mit 18 jemanden ermordet hat, bleibt für immer "jemand, der mit 18 einen Mord begangen hat". Die Tat gehört zu seiner Lebensgeschichte dazu und lässt sich auch nicht dadurch tilgen, dass jemand die Tat anschließend bereut oder sich als Persönlichkeit im weiteren Leben ändert
Das ist richtig. Es geht aber um die Wiederholungsgefahr und da muss es nicht unbedingt sein, dass diese gegeben ist. Jemand kannte ja auch aus Fehlern lernen, oder? Natürlich unterstellt man der Person auf Grund der kriminellen Energie, die gezeigt wurde, dass eine Wiederholungsgefahr bestehen könnte. Entsprechend lang wird diese Person auch gespeichert.
Mit 18 gilt man vom Gesetz her als Heranwachsender und es muss nicht unbedingt das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.

Topic: in diesem Video äußert sich EKHK a.D. Süßenbach zu dem Fall. Süßenbach ist inzwischen fast 85 Jahre alt und hat nach seiner Pensionierung für den Weißen Ring gearbeitet.
Er ist in dem Kurzvideo sehr bewegt, weil ihn der Fall nach seiner Erzählung (wie alle) sehr mitgenommen und bestürzt hat.
Gerade auch weil viele Tötungsdelikte Beziehungstaten sind und sich dadurch zum Glück meist schnell aufklären lassen ist so ein ungelöster Fall ein "Stachel im Fleisch".
Landesschau Rheinland-Pfalz: Festnahme im Mordfall Amy Lopez: So geht es einem ehemaligen Ermittler - hier anschauen https://share.google/LjF797TvzsTgfVvdv
Der Tatverdächtige befindet sich nun seit gut 6 Wochen in Untersuchungshaft. In der Regel wird versucht, binnen 6 Monaten den Prozess vorzubereiten.
Ich gehe davon aus, dass dieser Fall höchste Priorität hat, auch wegen des fortgeschrittenen Alters des Verantwortlichen.


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