Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.
gestern um 11:15Ich gehe aber davon aus, dass es eine Vernehmung geben wird. Am effektivsten wäre es natürlich, wenn der Zeuge in Hamburg erscheint. Voraussetzung wäre von Seiten der Verteidigung des Israeli sicherlich, dass ihm zum Zwecke der Zeugenaussage durch das Gericht sicheres Geleit erteilt wird (§ 295 StPO). Das bedeutet, dass ihm zugesichert wird, dass er trotz Vorliegen eines Haftbefehls nicht in Untersuchungshaft genommen wird und dass ihm eine sichere Ein- und Ausreise gewährt wird.