Tussinelda schrieb:Weil ich erlebt habe, wie durch die offenkundig gezielte Weitergabe interner Akten und Aktenteile an bestimmte Medien schon vor Prozessbeginn ein Bild entstanden ist, das einer Vorverurteilung gleichkam.
Grillage schrieb:Das sind schon heftige Vorwürfe, die er da einfach mal so behauptet.
Das sind doch aber Tatsachen (zumindest, was die Weitergabe interner Akten und Aktenteile an bestimmte Medien betrifft). Dass die Akten "gezielt" an die Medien gelangt sind, ist doch selbstredend (wie sonst?). Zumindest Spiegel und Zeit berichteten bereits vor Prozessbeginn aus den Aktenbestandteilen.
Grillage schrieb:Ich frage mich, gegen wen das gerichtet ist.
Ganz bewusst gegen niemand Bestimmten. Anda war jahrelang Journalist - er weiß, dass Quellenschutz für Journalisten besteht, was fast immer dazu führt, dass sich der Übeltäter nicht ermitteln lässt. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen - ich hatte dies schon mal geschrieben -, dass es nicht die unmittelbar Verfahrensbeteiligten gewesen sein müssen, die die Akten an die Presse gegeben haben. Während eines Ermittlungsverfahrens haben eine Vielzahl von Menschen die Akten in den Händen. Häufig werden umfangreiche Akten schon frühzeitig digitalisiert. Die Medien zahlen meist für die Informationen (in diesem Fall wahrscheinlich nicht unerhebliche Summen). Ob hier eine Weitergabe aus finanziellem Interesse (was ich für wahrscheinlicher halte) erfolgte oder durch jemanden, der sich Vorteile für den Verfahrensverlauf durch Beeinflussung der öffentlichen Meinung versprach, wird wohl nie bekannt werden.
Grillage schrieb:Die StA hat vorab bestimmt keine vewrtraulichen Informationen "durchsickern" lassen. Damit kann dann eigentlich nur die Nebenkläger-Seite gemeint sein.
Dass Anda genau das erreichen möchte, dass so gedacht wird, liegt auf der Hand. Aber es gibt eben noch viele andere Möglichkeiten. Ob hier - was in einem solchen Fall nicht unüblich ist, aber meist im Sande verläuft - ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses eingeleitet wurde, ist nicht bekannt. Dass irgendeiner der Rechtsanwälte die Akten weitergegeben hat, halte ich für wenig wahrscheinlich. Sich hier gegebenenfalls Ermittlungen auszusetzen, ist kein Mandat wert.
Tussinelda schrieb:ein Bild entstanden ist, das einer Vorverurteilung gleichkam.
Auch hier drückt sich Anda sehr zurückhaltend aus. Es gab eben keine vorverurteilende Berichterstattung, die ist auch unzulässig und dagegen wäre (davon kann man ausgehen) presserechtlich erfolgreich vorgegangen worden und die Artikel wären nicht mehr aufrufbar. Es handelte es sich hier um eine gespickt durch Akteninhalte zulässige Verdachtsberichterstattung, jeder kann sich hier sein eigenes Bild machen, ob er meint, CB wird am Ende verurteilt werden oder eben nicht.
Letztendlich ist das Andas Job. Weshalb man - nachdem Bott es offensichtlich nicht geschafft, das mediale Bild der CB zu verbessern - nun einen Presseprofi beauftragt, der bisher dasselbe von sich gibt, wie es Bott bereits getan hat, ist wenig nachvollziehbar. So unter dem Motto: ich erzähle es euch alles noch mal "schöner" und mir müsst ihr es dann aber glauben. Was und vor allem wie hier irgendwas im Sinne von CB erreicht werden soll, bleibt für mich noch im Dunkeln. Vielmehr ist es das für CB typische Vorgehen: durch die Zahlung von Honoraren soll etwas herbeigeführt werden, was sich nicht (mehr) herbeiführen lässt. Aber die Akteure sind in aller Munde und profitieren.