calligraphie schrieb:Wenn es der Wahrheitsfindung dient, dann sollte die Anklage nichts unversucht lassen, sich mit dem Anwalt auszutauschen, bzgl der Möglichkeiten, den Tatverdächtigen als Zeugen anzuhören.
Nun ja, das ist das Problem, von dem ich sprach.
Der Entführer K. ist ja zum einen Beschuldigter in dem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren. Es gibt einen internationalen Haftbefehl, er ist also unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Beweismittel dringend tatverdächtig. Als Beschuldigter darf er schweigen, lügen oder er kann die Wahrheit sagen.
Der Entführer K. könnte, wenn er nicht von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen sollte, gleichzeitig als Zeuge in dem Verfahren gegen Block u.a. infrage kommen. Hier unterliegt seine Aussage der Wahrheitspflicht.
Sowohl als Beschuldigter als auch als Zeuge würde K. zu demselben Sachverhalt vernommen werden. Ein Hauptinteresse der Staatsanwaltschaft dürfte in der Überführung der CB u.a. liegen.
Es ist aber so:
Während laufender Hauptverhandlung obliegt die Sachverhaltsaufklärung dem Gericht. Es ist nicht vorgesehen, dass die Staatsanwaltschaft ("neue") Zeugen neben einer Hauptverhandlung vernimmt. Ein solches Tun wird unter dem Begriff der "Störung der Hauptverhandlung" diskutiert. Eine staatsanwaltschaftliche Vernehmung würde der gerichtlichen Aufklärung vorgreifen, zumal die Beteiligtenrechte der übrigen Prozessbeteiligten nicht gewahrt werden.
Eine Vernehmung des K. als Beschuldigter, die grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft möglich ist, würde im Grunde denselben Effekt haben.
Nun ist die Frage, was der Anwalt des K. erreichen möchte. Dass K. uneigennützig dem Rechtsstaat dienen möchte, dürfte ausgeschlossen sein. Man möchte im Gegenzug etwas erreichen. Ansonsten könnte sich K. ja stellen, den Haftbefehl gegen sich vollstrecken lassen und seine Aussage machen.
Die Staatsanwaltschaft wird aber kein Interesse haben, den Beweiswert der Aussage des K. durch irgendwelche Zugeständnisse zu schmälern. Es wird aber, sofern es zur Vernehmung in der Hauptverhandlung kommen sollte, mit Sicherheit durch die Verteidigung unterstellt, dass irgendetwas gelaufen ist.
Das ist die Problematik, die die Staatsanwaltschaft sicher sieht und hier (gegebenenfalls gemeinsam mit der Kammer) eine Lösung suchen wird, bei der möglichst - auch wenn man ein starkes Interesse an einer schnellen Aussage des K. hat - kein Fehler unterlaufen sollte. Vor allem ist jedes Gespräch, das mit dem Verteidiger des K. geführt wird, lückenlos zu dokumentieren.
Daher meinte ich, dass es spannend wird, wie sich die Beteiligten verhalten. Der "sicherste" Weg wäre mE, dass - sofern sich K. zu einer Vernehmung (wie auch immer) bereiterklärt - die erste Vernehmung vor dem Gericht stattfindet und somit alle Beteiligten die Möglichkeit haben, der Vernehmung zu folgen und von ihrem Fragerecht Gebrauch machen. Aber möglicherweise gibt es noch einen anderen Weg, den ich jetzt gerade nicht parat habe.
calligraphie schrieb:Mal sehen, was der neue Pressesprecher ( Imageberater) daraus bastelt.
Es wäre sinnvoll, wenn sich hier alle mal zurückhalten würden und abwarten, was im Saal passiert. Ich kann mir auch vorstellen, dass das "Schnellschuss-" Statement von Bott (
Beitrag von LeonardodV (Seite 100)) nicht abgesprochen war und auch nicht gut angekommen ist.