Eine interessante Darstellung, auf die ich nochmals aufmerksam machen möchte. Der Sound ist zwar deutlich gegen den Vater und die dänische Haltung wie auch die deutschen Gerichtsentscheidungen zu Lasten der Mutter gerichtet, aber die wesentlichen Fakten scheinen mir auf Grundlage der Gerichtsentscheidungen sachlich dargestellt:
https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-1/Was ich daraus - abseits aller Podcasts, TV-Sendungen, Promi-Klatsch und dem Boulevard - entnehme:
https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-2/- Seit August 2019 fanden die Umgänge des Vaters mit den Kindern alle 14 Tage am Wochenende und einen Teil der Ferien statt.
- In den Sommerferien 2021 zieht die damals 15jährige Tochter mit Zustimmung der Mutter zum Vater und dessen neuer Lebensgefährtin nach Dänemark.
- Ende August 2021 bringt der Vater die Kinder nach einem Umgangswochenende nicht zurück nach Hamburg.
- Damit beginnt ein rechtliches Tauziehen auf allen Ebenen, das die Mutter verliert, obwohl sie am 27. Oktober 2021 vor dem OLG Hamburger das Aufenthaltsrecht zugesprochen bekommt. Der Vater erklärt, er werde die Kinder nicht herausgeben und meldet sie in Dänemark an der Schule an. Auch dem Umgangsrecht der Mutter mit ihren Kindern kommt er nicht nach. Er ignoriert die Beschlüsse der deutschen Gerichte, deren Urteile in Dänemark nicht gelten.
Was mir auffällt: Diese Worte wie "Umgang", "Einbehalten", "Zurückbehalten", "Herausnahme" und "Herausgabe", die sind schrecklich. Begriffe, die ich sonst nur aus dem Sachenrecht kenne. Als ob Kinder Dinge sind, an denen Eigentumsrechte oder eine unmittelbare Sachherrschaft bestehen. Warum ist das Recht nicht in der Lage, eine weniger menschenverachtende Sprache zu wählen?
https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-3/- Der Vater lässt die Kinder auch nicht begutachten. Das Jugendamt Hamburg wirft Ende Juli 2022 dem Vater eine bewusste "Entfremdung und Abschottung der Kinder" vor. Da sind sie also schon fast ein Jahr in Dänemark. Ohne Kontakt zur Mutter.
- Am 17. Februar 2023, die Kinder sind nun seit eineinhalb Jahren beim Vater, stellt ein dänisches Gericht fest, die Zurückbehaltung der Kinder durch den Vater sei zwar auch nach dänischem Recht rechtswidrig gewesen, aber das Kindeswohl gebiete es, den aktuellen Wünschen und der aktuellen Lebenssituation Rechnung zu tragen. Die Kinder dürften in Dänemark bleiben.
- Die Mutter hat erst mal vor allen deutschen Gerichten gewonnen - und trotzdem verloren. Nicht weil die Vorwürfe von physischer und psychischer Gewalt gegen sie zutreffen, sondern weil das Gebot des Kindeswohls die normative Kraft des Faktischen höher bewertet als den Rechtsbruch durch den Vater: Die Kinder hätten ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark. Weitere rechtliche Schritte der Mutter bleiben deshalb erfolglos, weil sich die deutschen Gerichte nicht gegen das dänische Votum stellen wollen oder können. Letztlich erklärt sich das OLG Hamburg im Juli 2023 für unzuständig. Da leben die Kinder schon 2 Jahre beim Vater.
Sehr ausführlich wird weiter in den Teilen 3 und 4 weiter die internationale Rechtslage dargestellt, Kritik an den Entscheidungen der dänischen Behörden und später der deutschen Gerichte geübt. In Teil 4 wird mehr oder minder den dänischen und deutschen Behörden eine Mitschuld an der Entführung auferlegt, die schließlich folgt (Teil 5). Hier wird nochmals die danach stattfindende gerichtliche Auseinandersetzung in Deutschland kritisiert. Ob diese Kritik berechtigt ist, vermag ich nicht zu sagen, ich denke, hier werden die Sach- und Rechtsargumente der Mutter übernommen.
https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-4/https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-1-2/Wenn ich mir den Gang der Verfahren und die tragenden Gründe der Entscheidungen ansieht, dann kann ich sehr gut verstehen, wie die Mutter zunehmen immer verzweifelter geworden sein muss. Zuerst bekommt sie Recht, kann aber nichts damit bewirken. Nach der Entscheidung in Dänemark bekommt sie auch nicht mehr in Deutschland Recht, erst Recht nicht nach der Entführung. Die Kinder hätten sich entfremdet.
SpoilerIch will das nicht bewerten. Aber ich habe auch schon in meinem Bekanntenkreis von einem Fall gehört, in dem der Vater des Kindesmissbrauchs bezichtigt wurde. Er kam zeitweise in U-Haft und durfte seine Kinder über zwei Jahre nicht sehen. Schließlich kam heraus, dass die Bezichtigung eine vorsätzliche Falschbeschuldigung der Mutter gewesen war. Obwohl er wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde, bekam er auch danach keinen Umgang mit seine Kindern. Sie hätten sich von ihm in der Zeit, als das Strafverfahren gegen ihn lief, entfremdet. Und vermutlich ist das auch so. Er kann nur warten und hoffen, dass seine Kinder irgendwann einmal ihren Weg zu ihm finden, wenn sie erwachsen sind.