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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

484 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 00:11
@Zaunkönigin
Dazu bin ich hinsichtlich möglicher Manipulation inzwischen zu wachsam. Denn wieso äußert der Herr K. dies ausgerechnet jetzt? Nachdem er sein Mandat verloren hat. Wenn er schon währenddessen so „besorgt“ gewesen wäre, und das vielleicht ob der eventuellen Taten von Frau Block nicht unbegründet, hätte er ihr doch schon zu einem früheren Zeitpunkt nahelegen können, mal bei einem Arzt vorstellig zu werden. Oder aufgrund von einer möglichen Unzurechnungsfähigkeit seiner Mandantin seinen Auftrag freiwillig niederlegen können. Aber nein, das Bömbchen wurde jetzt gezündet. In der BILD. Für mich klingeln da sämtliche Alarmglocken und ich denke, es geht hier um öffentliche Diskreditierung, aber was nun stimmt, werden wir wahrscheinlich nicht erfahren.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 00:15
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich will das nicht bewerten. Aber ich habe auch schon in meinem Bekanntenkreis von einem Fall gehört, in dem der Vater des Kindesmissbrauchs bezichtigt wurde. Er kam zeitweise in U-Haft und durfte seine Kinder über zwei Jahre nicht sehen. Schließlich kam heraus, dass die Bezichtigung eine vorsätzliche Falschbeschuldigung der Mutter gewesen war. Obwohl er wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde, bekam er auch danach keinen Umgang mit seine Kindern. Sie hätten sich von ihm in der Zeit, als das Strafverfahren gegen ihn lief, entfremdet. Und vermutlich ist das auch so. Er kann nur warten und hoffen, dass seine Kinder irgendwann einmal ihren Weg zu ihm finden, wenn sie erwachsen sind.
Heftig heftig.
Ich fände es gut, wenn so ein Verhalten (der Mutter) ihr Sorgerecht infrage stellt. Offensichtlich versteht sie unter Sorge, den Vater unter übelsten Verleumdungen ins Gefängnis zu bringen.
Was das für ihre Fürsorge für die Kinder bedeutet kann ich erahnen... Toxisch.


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gestern um 06:36
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Interessant, wie unterschiedlich man so eine Bemerkung auffassen kann.
Ich habe es eher als echte Besorgnis interpretiert.
Ich auch. Und er ist näher dran als wir. Ich denke, das bezieht sich auf die scheinbar enge Beziehung zwischen Block und Bott. Ob er darin eine Gefahr sieht? Mag sein.

Eines ist mir auch nicht klar. Die Frage wurde hier schon gestellt, aber ich las keine Antwort. Warum verblieb ein Kind bei CB, während 2 vom Vater bei sich behalten wurden. War das in Hamburg verbliebene Kind genau an dem Wochenende nicht beim Vater oder nie?


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gestern um 08:44
@Diarmuid
Im Team rund um CB scheint es nur noch Platz für ein Alpha Männchen zu geben, was die Verteidigung betrifft. Ich wage mich mal vor, die bisherige Strategie des Herrn Botts mag den anderen nicht gefallen haben. Frau B scheint sich allerdings voll auf ihn eingelassen haben. Siehe ihre elend lange Rede vor Gericht. Eine Aneinanderreihung von emotionalen Schuldzuweisungen und ( in meinen Augen) völlig unangemessen und fehl am Platz. Ihr Anwalt im royalblauen Suit allerdings, scheint sie dahingehend zu bestärken und ermuntert haben. Was ich vermute? Die Akten der Ermittler geben eine Menge belastbarer Beweise her. Das wissen die Verteidiger natürlich. Sie werden nicht in der Lage sein, jeden der ( digitale Forensik) Beweise wegzudiskutieren. Alleine die Nachrichten die da zwischen B und Delling usw hin und her flatterten. Da schreit doch jede Silbe nach verdächtig.
Frau B scheint sich nun voll auf den verbliebenen Verteidiger eingelassen zu haben. Sie geht all in und will vermutlich nicht mehr auf den erfahreneren der Branche hören. Ihre Entscheidung, ihr Recht… womöglich ist ihr mental State momentan sehr fragil. Sie wird wissen, dass es nicht so gut aussieht… die Kinder sind nun sowieso weg für immer, der Drops ist längst gelutscht, das weiß sie, so hat sie eigentlich auch selbst umschrieben. Wer bitte sagt im Gerichtssaal zum Ex Partner : du hast gewonnen, erreicht was du wolltest? So oder ähnlich hat sie es gesagt. Die weinerliche Opferrolle öffentlich gespielt, obwohl es im Prozess um etwas anderes als peanuts geht.
Also was bleibt? Nochmal richtig vom Leder ziehen gegen alles, was sich noch in Dänemark befindet. Macht man das, angesichts der Straftaten, die ihr vorgeworfen werden? Ist das eine kluge Strategie?
Nun ja, wenn die Sache zu ihren Ungunsten ausgeht, dann braucht sie wenigstens nur noch einem Verteidiger die Schuld geben.


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gestern um 09:02
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Denn wieso äußert der Herr K. dies ausgerechnet jetzt? Nachdem er sein Mandat verloren hat. Wenn er schon währenddessen so „besorgt“ gewesen wäre, und das vielleicht ob der eventuellen Taten von Frau Block nicht unbegründet, hätte er ihr doch schon zu einem früheren Zeitpunkt nahelegen können, mal bei einem Arzt vorstellig zu werden.
Auch für mich ist es eindeutig ein beleidigtes Nachtreten. Selbst wenn er sich wirklich Sorgen um sie machen würde, gibt es doch keinen Grund so etwas öffentlich zu äußern. Wirklich sehr unrühmlich für einen Anwalt, der ja eine besondere Vertrauensstellung hat und gerade in diesem Fall sehr tiefe Einblicke ins Privatleben und den emotionalen Zustand seiner Mandantin hat. Sowas auszuplaudern, selbst wenn es stimmen sollte, ist voll daneben.


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gestern um 10:09
Zitat von DiarmuidDiarmuid schrieb:Warum verblieb ein Kind bei CB, während 2 vom Vater bei sich behalten wurden. War das in Hamburg verbliebene Kind genau an dem Wochenende nicht beim Vater oder nie?
Meines Wissens nach wurde diese Frage nie irgendwo thematisiert bislang, also wäre alles hierzu reine Spekulation. Vielleicht bringt einer der kommenden Prozesstage Erhellung.


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gestern um 10:57
Vielleicht kommt das verbleibende Kind einfach gut mit der Mutter aus beziehungsweise arrangiert sich mit ihr, weil es in Schule, Vereine/Hobbies und ggf. Partnerschaft in Hamburg stark eingebunden und verwurzelt ist? Der Vater in Dänemark ist ja trotz Grenznähe nicht um die Ecke.
Ansonsten ist diese Frage, auch wenn sie uns wahrscheinlich alle interessiert, für das eigentliche aktuelle Thema „Kindesentführung“ irrelevant. Und die Tochter ist, wie schon oben gesagt wurde, bereits jetzt mit dieser öffentlichen Schlammschlacht gestraft genug.

Davon ab würde ich gerne wissen, wieso es vor der Eskalation an Silvester keine Besuche der Mutter in Dänemark gegeben hat, notfalls eben begleiteter Umgang, aber auch das wird ja meines Wissens nach bisher nirgends genannt. Bleibt nur abwarten, ob dies und anderes noch im Verlauf aufgeklärt wird.


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gestern um 11:19
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Davon ab würde ich gerne wissen, wieso es vor der Eskalation an Silvester keine Besuche der Mutter in Dänemark gegeben hat, notfalls eben begleiteter Umgang, aber auch das wird ja meines Wissens nach bisher nirgends genannt. Bleibt nur abwarten, ob dies und anderes noch im Verlauf aufgeklärt wird.
Das ist auch der Punkt, der mir noch unklar war. In einem der ersten Teile des Podcast "Der Fall Block - Ein echter Krimi" (https://open.spotify.com/show/4ffR7UZYrwYIsWU5YZTAIZ?si=aoBjPNM9RXGU4y373fKz5w - ich denke es war Folge 1 oder 2),wird sinngemäß gesagt, dass die ganze Zeit ein Umgangsrecht bestand, warum dieses nicht wahrgenommen wurde (zB wegen etwaiger Verhinderung durch den Vater) oder notfalls auch gerichtlich durchgesetzt wurde, ergibt sich offenbar aus den geleakten/verteilten Akten nicht wirklich. Die Podcaster spekulieren, dass ihr das ggf einfach "nicht genug" war und sie sich um die Umgangsdurchsetzung daher nicht vorrangig bemüht hat.

Das Interview mit RA Bott deutet dann allerdings auf eine Unterbindung des Umgangs sowohl der Mutter als auch der bei ihr lebenden Tochter mit den Kindern hin, bleibt aber sehr vage"nach meinem Verständnis durften sie keinen Kontakt haben" o. Ä., wobei die zeitliche Einordnung - nach oder vor der Silvesternacht - auch etwas im Dunkeln bleibt, ständige Wiederholung, dass die Kinder aus Sicht von Frau Block "in einem schwarzen Loch verschwunden" seien... https://open.spotify.com/episode/4uIRzF2Pk2gcnk1JPB48Ia?si=jtZT_DSWT8OY6kHdp2t9ZA).

Die ganze Entfremdungsgeschichte von ihr würde mE nur Sinn machen, wenn er wirklich den Kontakt verhindert /verboten hätte, dafür wird aber bisher wenig konkretes vorgetragen (wann wollte sie die Kinder konkret besuchen oder anrufen, wie hat er reagiert etc)?

Für den Strafvorwurf ist das alles natürlich nur zur Einordnung des etwaigen Motivs und bei der Strafzumessung relevant (hierfür allerdings mE zwingend aufzuklären).


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gestern um 11:36
@CurlySue_
Leider finde ich hierzu die Aussage des Hensel Anwalts nicht mehr, der geäußert hat, sein Mandant habe begleiteten Umgang in Dänemark angeboten. Frau B. habe diesen jedoch abgelehnt.
Ich versuche gerade, den Artikel wieder zu finden, Sorry.


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gestern um 11:43
@Selma1898
Vielleicht wurde das hier gesagt?
Beitrag von abgelenkt (Seite 13)


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gestern um 11:47
Unbeantwortet bleibt auch die Frage, warum Christina Block ihre Kinder auch weiterhin nicht zu Gesicht bekommt, obwohl ihr auch in dem dänischen Beschluss vom 27.02.2023 ein 14-tägiges Umgangsrecht zugestanden wurde. „Die einstweilige deutsche Entscheidung über den begleiteten Umgang in Dänemark ist gemäß § 4 des Kindesentführungsgesetzes anzuerkennen. Der Umgang ist als wesentliches Element in der Begrenzung der elterlichen Entfremdung, auf die sich die Mutter während des Verfahrens berufen hat, anzuerkennen. (…)
Nach der deutschen Entscheidung hat der Umgang alle 14 Tage zu erfolgen, und es gibt keinen Grund, dies zu ändern. Alle 14 Tage wird ein begleiteter Umgang zwischen den Kindern und der Mutter im Familieretshuset arrangiert, dass die näheren Bestimmungen hierzu trifft“, heißt es dort.

Doch alle Umgangstermine werden aus „Sicherheitsbedenken“ und angeblicher „Entführungsgefahr“ abgesagt. Wer genau dafür verantwortlich ist, lässt sich nicht eindeutig klären. Ob die Polizei, das Familieretshuset oder Stephan Hensel selbst, der schon den Besuch der Mutter an der Schule in Gravenstein als Entführungsversuch dargestellt hatte und immer wieder die Polizei alarmiert, die die Kinder schließlich sogar mit Alarmknöpfen ausstattete.

Bereits in der Vergangenheit hatte Hensel Umgangstermine mit dem Argument platzen lassen, es müsse erst ein „Safe House“ gefunden werden. Diesmal soll der Absage ein Anruf des Vaters bei der Polizei über das Vorfinden von Videokameras in seinem Garten vorausgegangen sein. In den Akten ist später lediglich die Rede vom einem „Missverständnis“, doch weder das Familieretshuset noch die dänische Polizei und erst recht nicht Hensels Anwalt, Gerd Uecker, wollten sich dazu äußern, warum Christina Block der Umgang mit ihren Kindern, die der Vater laut Augenzeugen regelrecht von der Außenwelt abschottet, verweigert wurde.

Die Frage, wie sich das mit dem Kindeswohl verträgt, sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Überhaupt werden alle konkreten Fragen zum Fall Block / Hensel von den dänischen Behörden im wahrsten Sinne des Wortes „abgeblockt“. „Die Gemeinde Sønderborg wird sich zu dem Fall nicht äußern, da es sich um eine persönliche Angelegenheit handelt“, schreibt Morten Jacobsen, Sprecher der Kommune Sonderburg. Auch die Polizei Süd- und Süderjylland beruft sich bei allen Fragen auf das so genannte „Polizeigeheimnis“, wie Kommunikationsmitarbeiterin Anette Johnsen mitteilt. Transparenz sieht anders aus.

Dazu muss man wissen, dass das Gebäude des Familieretshuset in Apenrade, wo der Umgang hätte stattfinden sollen, durchaus ein sicherer Ort ist und sogar von der Polizei mit Kameras überwacht wird. Das bestätigt sogar Nina Husted Jørgensen, Kommunikationsberaterin beim familieretshuset: „Wenn das Familiengericht beispielsweise entschieden hat, dass der Umgang zwischen einem Elternteil und einem Kind als überwachter Umgang im Ort von der Familienrechtlichen Behörde stattfinden soll, verfügt die Familienrechtliche Behörde über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, damit der Umgang in einer für Kind und Elternteil sicheren Umgebung stattfinden kann“. Warum dann überhaupt die Absage?

Fakt ist: Konsequenzen hat das Zuwiderhandeln gegen das per Gerichtsbeschluss festgelegte Umgangsrecht weder in Dänemark noch in Deutschland, wo Christina Block bereits am 8.12.22 mit ihrem Antrag beim Familiengericht (Amtsgericht) Hamburg, ein Ordnungsgeld gegen den Kindsvater festzusetzen, gescheitert war. Seine Zurückweisung begründet das Amtsgericht ausgerechnet mit den dänischen Gerichtsbeschlüssen, die eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Kinder abgelehnt hatte, weshalb es dem Vater nicht zuzumuten gewesen sei, die Kinder zu Umgängen nach Hamburg zu bringen, wo genau dies gedroht hätte.

Das klingt zumindest für Außenstehende absurd. Doch auf Beschwerde Blocks lehnt auch das OLG am 14.02.23 eine Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den Vater ab, weil „es wegen abweichender Vereinbarung (von Zeit und Ort) des Umgangs an einem Verstoß des Vaters gegen die gerichtliche Umgangsregelung fehlt“. Wie erwähnt, hatte Christina Block nach der Weigerung des Vaters und auf Anraten des vom Gericht eingesetzten Umgangspflegers einer geänderten Umgangsregelung in Dänemark zugestimmt. „Weder die Tatsache, dass die Mutter – über den hier streitgegenständlichen Zeitraum – seit nunmehr knapp eineinhalb Jahren keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern hat noch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass allein die Weigerungshaltung des Vaters zum Einlenken der Mutter/des Umgangspflegers und damit zum Verlust ihres vollstreckbaren und mit Ordnungsmitteln bewehrten Umgangstitels geführt haben, rechtfertigen hier eine abweichende Entscheidung“, heißt es im Gerichtsbeschluss.

Formaljuristisch mag die Vollstreckungsgrundlage fehlen, doch im Endeffekt ist damit wieder die Mutter die Dumme, die die Hilfe des Rechtsstaates in Anspruch genommen hat, gegen dessen Regeln der Vater mehrfach verstoßen hat – ohne dass dies in irgendeiner Weise Konsequenzen für ihn hatte. Damit waren die Entscheidungen letztlich nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt waren. Insofern könnte man Markus Witt, Mediator und ehemaliger Bundesvorstand vom Väteraufbruch für Kinder e.V., durchaus Recht geben, wenn dieser in seinem Blog hochstrittig.org kritisiert, dass der Staat sein Gewaltmonopol im Familienrecht trotz der Sanktionsmöglichkeiten längst aufgegeben habe und damit der Selbstjustiz und Verfügungsgewalt über Kinder das Feld überlassen habe.
Quelle: https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-4/

Hier mal unkommentiert.


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gestern um 11:48
@Selma1898
Danke, wäre toll, wenn du ihn findest. Denn die Gründe würden mich sehr interessieren.

Hier kam doch neulich die Frage auf, ob Frau Block für die Kinder auch Unterhalt gezahlt hätte. Das weiß ich nicht, wahrscheinlich, aber an einer Stelle, ich meine es war vor ihrem Pamphlet im Gericht, sagte sie, dass sie im Zuge der Scheidung auf Unterhalt verzichtet hätte und bis heute „dafür zahlen würde“ (frei wiedergegeben). Was ich anhand ihres Vermögens kurios fand.

Korrektur: Laut dem Anwalt des Vaters würde Block bis heute keinen Unterhalt für die bei ihm lebenden Kinder zahlen:

https://www.focus.de/panorama/welt/zahlt-bis-heute-keinen-unterhalt-jetzt-spricht-der-anwalt-von-blocks-ex-mann_3561f28b-47f8-4531-9057-23a1b0ebb39c.html


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 11:53
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Das weiß ich nicht, wahrscheinlich, aber an einer Stelle, ich meine es war vor ihrem Pamphlet im Gericht, sagte sie, dass sie im Zuge der Scheidung auf Unterhalt verzichtet hätte und bis heute „dafür zahlen würde“ (frei wiedergegeben). Was ich anhand ihres Vermögens kurios fand.
Ist den damit gemeint "Unterhalt für sich selbst" (den sie wahrscheinlich nicht bekommen würde, weil sie eben vermögend ist und erwerbsfähig) oder "Unterhalt für die Kinder". Der Unterhalt für die Kinder hat nichts damit zu tun, wie reich ein Elternteil ist. Natürlich ist sie vermpgend genug, um die Kinder ohne Probleme oder finanzielle Einbussen alleine "durchzufüttern". Das bedeutetet aber nicht, dass der andere Elternteil nichts zahlen muss.
Ich weiß auch gar nicht, ob ein Elternteil auf den Kindesunterhalt durch den anderen Elternteil freiwillig verzichten kann, denn es ist ja Geld, was den Kindern zusteht, nicht ihr.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 11:58
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich weiß auch gar nicht, ob ein Elternteil auf den Kindesunterhalt durch den anderen Elternteil freiwillig verzichten kann, denn es ist ja Geld, was den Kindern zusteht, nicht ihr.
Dazu heißt es:
Das deutsche Recht verbietet grundsätzlich den Verzicht auf künftige Unterhaltsansprüche. Dies betrifft vor allem den Kindesunterhalt, den Trennungsunterhalt und den Unterhalt für nicht verheiratete Eltern. Der Unterhalt soll den Lebensunterhalt verlässlich sichern, da die zukünftige Entwicklung des Bedarfs schwer vorhersehbar ist. Unterhaltsberechtigte sollen nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein.
Quelle: https://www.scheidungsanwalt-freiburg.de/infos-scheidungsrecht/rechtsprechung-unterhalt/recht/artikel/unterhaltsverzicht-im-familienrecht-was-ist-moeglich-was-ist-verboten

Zu deiner anderen Frage: Ich weiß nicht mehr, ob es Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt war. Möglicherweise kam das doch während Frau Blocks Einlassung zur Sprache und ich las es in einem Ticker vom Prozess, finde es aber jetzt auf die Schnelle nicht. Ist aber eigentlich für das aktuelle Thema der Kindesentführung - wie so vieles andere auch - unerheblich.


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gestern um 11:59
@LeonardodV
Danke für diese - wenn auch offensichtlich etwas tendenziös einseitige - Quelle zur Frage einer etwaigen "Umgangsverweigerung". Ich entnehme dem, dass sie auch nach dänischen Entscheidungen bzw einer entsprechenden Einigung hierauf Recht auf 14tägigen Umgang in Dänemark hatte. Als der Vater dies mit Verweis auf angebliche Sicherheitsgründe faktisch verweigerte, versuchte sie dies vor deutschen Gerichten dahingehend durchzusetzen, dass er zwecks Umgang die Kinder nach Deutschland bringen solle unter Androhung von Zwangsgeld. Das widersprach aber der wohl bestehenden zeitweisen Einigung (die wohl notgedrungen ihrerseits eingegangen wurde) auf Umgang IN DÄNEMARK. Sie hätte mE vor dänischen Gerichten die Umgangsgewährung in Dänemark (notfalls begleitet) durchsetzen müssen. Das ist offenbar auch lt der sehr in ihrem Sinne argumentierenden Zusammenfassung des "wirklich" - Verlags aber nicht geschehen.


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gestern um 12:08
@abgelenkt
Sehr sehr einseitige Quelle. Das ist ein, in Hamburg angesiedelter Verlag oÄ. Vermutlich wurde es den Autoren in die Feder diktiert. Keine gute Quelle, da vermutlich die Verfasser zum Block Tragödie, viel zu eng dran sind an der Familie Block in Hamburg.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:11
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Sehr sehr einseitige Quelle. Das ist ein, in Hamburg angesiedelter Verlag oÄ. Vermutlich wurde es den Autoren in die Feder diktiert. Keine gute Quelle, da vermutlich die Verfasser zum Block Tragödie, viel zu eng dran sind an der Familie Block in Hamburg.
Ja davon gehe ich auch aus, aber zumindest geht auch daraus (das, was nicht geschrieben wird...) wohl hervor, dass sie zumindest in Dänemark ihr vereinbartes Umgangsrecht gar nicht versucht hat durchzusetzen (sondern nur Anträge vor deutschen Gerichten mit hinsichtlich des Umgangs falschem Rechtsschutzziel einbrachte).


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gestern um 12:32
Generell lässt einen die Verteidigungsstrategie etwas ratlos zurück. Erst die Variante, dass die Oma so verzweifelt war, dass sie die Entführer beauftragt hat. Jetzt die Variante, dass die Entführer die Verzweiflung von Frau Block ausgenutzt haben. (Wie genau bekommt man das als Firma, die eigentlich die Hotel-IT prüfen soll, mit?) Die Einlassung als verzweifelten Mutter untermauern ja auch ihr Motiv der Beauftragung. Das man zwei so unterschiedliche Verteidiger hat, die sich wohl nicht ergänzen und wo man den einen dann entlässt, ist schon schwierig. Sowas klärt man doch vor dem Prozess.


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gestern um 12:35
@KTG
…zumal Herr Kury ja zuvor jahrelang Frau Block vertreten hat. Könnte mir schon vorstellen, dass er sich jetzt eventuell auf den Schlips getreten fühlte, nachdem sie eine Woche vor Prozessbeginn Herrn Bott aus dem Hut zauberte und sichtlich angetan von ihm ist (nicht im romantischen Kontext gemeint).


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:52
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:…zumal Herr Kury ja zuvor jahrelang Frau Block vertreten hat. Könnte mir schon vorstellen, dass er sich jetzt eventuell auf den Schlips getreten fühlte, nachdem sie eine Woche vor Prozessbeginn Herrn Bott aus dem Hut zauberte und sichtlich angetan von ihm ist (nicht im romantischen Kontext gemeint).
Und wenn ich das Auftreten der beiden Anwälte vergleiche, dann prallen da echt Welten aufeinander: der eine ein erfahrener seriöser Anwalt der alten Stunde, der andere als "junger wilder".
Ich finde, beide wirken zudem auf ihre jeweilige Art eitel: der eine hilft seiner Mandantin vorm Gericht im offenen Mercedes Cabrio mit beigen Ledersitzen und Classic-Beschallung zur Flucht vor der dort lauernden Pressemeute. Der andere beauftragt eine Kanzlei, sein schönes Foto von sich im dunkelblauen Zwirn und mit versonnenem Blick in die Kamera in den Wikipedia-Artikel über ihn einzufühen.
(Beleg: "Im Auftrag von Herrn Dr. Bott habe ich ein aktuelles Foto von Ingo Bott eingefügt." https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ingo_Bott&diff=prev&oldid=225044900)
Sowas finde ich immer eher ein bisschen peinlich, hat sowas Stevens-mäßiges...

Für beide dürfte es ein maximal lukrativer Job sein, Frau Block als (dauerhafte) Mandantin zu haben. Da

Wenn es dann beide nicht schaffen oder nicht bereit sind, da zugunsten der Sache und der Mandatin zurückzustecken, weil sie weder auf ihren glanzvollen Auftritt, noch die Lorbeeren, noch die Pfründe verzichten wollen, dann kommt da so eine vermurkste Verteidigung raus, die eher der Anklage nutzt als der Angeklagten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Story von der Oma, die ihre Enkel entführen lässt, von Kury stammt. Dazu sollte der doch viel zu viel Erfahrung haben, als dass er denkt, mit so was vor Gericht punkten zu können.


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