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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.017 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.01.2026 um 00:53
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Er trägt also eine Mitschuld, an dem was dann passiert ist?
Wenn man den strafrechtlichen Schuldbegriff zugrunde legt, dann klar: NEIN.
Danke für die kurze, klare Aussage!

Ich stelle es mir für die Kinder nicht einfach vor, wenn sie die Verhandlungstage verfolgen und über ihr Seelenheil gesprochen wird. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist für die Verteidigung wichtig klarzumachen, dass sie vor der Tat bereits psychischen Schaden erlitten hatten, um so das Strafmaß zu reduzieren. Für die Kinder bleibt es allerdings immer noch eine brutale, traumatische Entführung, unabhängig von ihrer damaligen seelischen Verfassung.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.01.2026 um 01:01
Zitat von leonorleonor schrieb:Wenn ich es richtig verstanden habe, ist für die Verteidigung wichtig klarzumachen, dass sie vor der Tat bereits psychischen Schaden erlitten hatten, um so das Strafmaß zu reduzieren.
Dies lässt sich hier:

https://www.radio.de/podcast/ein-echter-krimi-der-fall-block
ab etwa Minute 58

nochmal anhören.


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12.01.2026 um 02:02
Zitat von leonorleonor schrieb:Ich stelle es mir für die Kinder nicht einfach vor, wenn sie die Verhandlungstage verfolgen und über ihr Seelenheil gesprochen wird. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist für die Verteidigung wichtig klarzumachen, dass sie vor der Tat bereits psychischen Schaden erlitten hatten, um so das Strafmaß zu reduzieren. Für die Kinder bleibt es allerdings immer noch eine brutale, traumatische Entführung, unabhängig von ihrer damaligen seelischen Verfassung.
Ich würde dir auch empfehlen, den Podcast, wie von @emz empfohlen, an dieser Stelle anzuhören.

Wir hatten uns hier Beitrag von LeonardodV (Seite 392) dazu auch schon ausgetauscht.

Wie dort schon ausgeführt:

Bei § 235 Abs. 4 Nr. 1 StGB (hier noch einmal der Gesetzestext):

(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt

handelt es sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt. Jetzt wird es etwas juristisch: das bedeutet, dass die Realisierung der konkreten Gefahr wahrscheinlicher sein muss als das Ausbleiben eines Schadens. Auf einen Schadenseintritt (also auf eine tatsächlich eingetretene erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung) kommt es nicht an. Der direkte oder bedingte Gefährdungsvorsatz muss sich nur auf den Eintritt der Gefahrenlage beziehen. Hier dürfte es ausschließlich um die Frage gehen, ob ein bedingter Gefährdungsvorsatz vorgelegen hat. Dieser liegt dann vor, wenn der Eintritt der Gefahrenlage für eine erhebliche Schädigung zwar nicht beabsichtigt ist, der Täter oder die Täterin ihn aber für möglich hält und sich damit abfindet (verkürzt).

Ob es unter diesem Aspekt überhaupt auf eine mögliche Vorschädigung ankommt, habe ich noch nicht geprüft. Meine derzeitige (nicht nachgeprüfte) Auffassung ist, dass es darauf nicht ankommen kann. Entscheidend ist nur, ob durch die Tat eine möglicherweise weitere Schädigung hat eintreten können und ob diese wahrscheinlicher war als deren Nichteintritt. Es kann nicht sein, dass eine Vorschädigung den möglichen Tätern zugute kommt, wenn durch die Tat an sich eine weitere Schädigung droht. Verteidigen würde ich aber auch in diese Richtung, allerdings mit wenig Hoffnung, dass das Gericht meine Auffassung teilt.

Die Auffassung der Kammer hierzu wird sicherlich dann klar werden, wenn Beweisanträge der Verteidigung hierzu gestellt werden.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.01.2026 um 05:06
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich kenne übrigens nur einen Biss:
09/23/2025 10:59 AM
Stephanie Lamprecht
Stephanie Lamprecht
Hunde-Attacke und Überwachung – „Kinder baten ihre Mutter, aufzuhören“

Ob er Mitglieder der Familie Block auch in Deutschland mal angezeigt habe? Ja, sagt Hensel: Als der Hund von Eugen und Christa Block den kleinen Sohn „brutalst in den Kopf gebissen“ hatte. Eugen Block habe nicht zusichern wollen, dass der bissige Hund zukünftig von den Kindern ferngehalten werde: „Dementsprechend habe ich Anzeige erstattet gegen Eugen und Christa Block.“ Auch eine der Töchter habe der Hund leicht an der Hand verletzt: „Sie hat eine kleine Narbe.“
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/gericht/block-prozess-erstmals-geht-es-um-das-leben-der-kinder/

Das sagte SH unter Wahrheitspflicht aus und es wurde von Blocks nicht dementiert.

Hensel blieb nur die Anzeige. Was sonst hätte er von DK aus tun sollen um EB zur Vernunft zu bringen?


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12.01.2026 um 06:26
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Und dass der Vater instant eine Anzeige erstattet hat, nur um dem Opa eins auszuweichen und davor keinen Kontakt gesucht hat ist keine Mutmaßung?
Das war nie meine Mutmaßung.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Johanna wurde zuerst gebissen, später dann Theo.
Danke für den Beleg.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Für mich ist die Erklärung dass ein Vater seine Kinder schützen möchte nachdem diese zwei Mal vom Hund gebissen wurden lebensnah.
Klar. Genauso lebensnah ist die Annahme, dass der Hundehalter kein Interesse daran hat, dass sein Hund seine Enkel beißt.
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:OK, ihr kennt solche Geschichten.
Aber ehrlich, das unterscheidet sich gewaltig!
Eben deshalb mein Satz, dass es bei der Anwendung von Gewalt Unterschiede gibt.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Wenn man den strafrechtlichen Schuldbegriff zugrunde legt, dann klar: NEIN.

Wenn man "Schuld" oder "Mitschuld" umgangssprachlich verwendet, kann man das, wie es hier gemacht wird, über viele Seiten diskutieren. Ich halte das für das laufende Verfahren für nicht relevant. Dass die Verteidiger vorgeben, das anders zu sehen, ist völlig nachvollziehbar. Dass sie es rechtlich tatsächlich so bewerten, glaube ich nicht.
Ja. Volle Zustimmung.


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12.01.2026 um 07:19
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Klar. Genauso lebensnah ist die Annahme, dass der Hundehalter kein Interesse daran hat, dass sein Hund seine Enkel beißt.
Wenn der Hund zweimal Kinder beißt ist die Annahme dass der Hundehalter sich nicht ausreichend darum kümmert halt auch lebensmah, egal was er für innere Motivationen man mutmaßt. Dass die Gespräche mit SH so verliefen, dass dieser davon ausgehen könnte dass die Sicherheit der Kinder gewährleistet ist, ist rein spekulativ. Waren sie das nicht, weiß ich nicht, wieso der Weg zu Jugendamt und dann zur Anzeige falsch sein soll.
Erkennbar ist für mich bei zwei Bissen nur problematisches Verhalten beim Hundehalter. Egal was der dabei für innere Motive hatte. Alles andere ist Mutmaßung.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eben deshalb mein Satz, dass es bei der Anwendung von Gewalt Unterschiede gibt.
Und wenn ich eine Horde Sicherheitsleite beauftrage und mir jemand sagt dass eine Entführung für die Kinder lebensgefährlich sein könnte verhalte ich mich eben rücksichtlsos. Erinnert dann an einen Hundehalter dessen Hund zwei Mal die Enkel beißt. Und irgendjemand im Hause Block muss sich ja gedacht haben "na ja, wenn SH stirbt ist das halt kollsteralschaden" der entsprechende Notizzettel wird sich ja nicht selbst geschrieben und in EBs Haus gelegt haben.


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12.01.2026 um 07:33
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt

handelt es sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt. Jetzt wird es etwas juristisch: das bedeutet, dass die Realisierung der konkreten Gefahr wahrscheinlicher sein muss als das Ausbleiben eines Schadens. Auf einen Schadenseintritt (also auf eine tatsächlich eingetretene erhebliche Schädigung der seelischen Entwicklung) kommt es nicht an. Der direkte oder bedingte Gefährdungsvorsatz muss sich nur auf den Eintritt der Gefahrenlage beziehen.
Danke für die nochmalige Ausführung!

Das würde bedeuten, dass CB die diversen Gefahrenwarnungen der „Sicherheitsunternehmen“ mehrfach auf die Füße fallen, wenn ihr eine Tatbeteiligung nachweisen wird.

Sowieso moralisch, weil sie die Entführung auf Biegen und Brechen realisiert haben wollte.

Und juristisch doppelt, weil sich die nachgewiesene Kenntnis des Gefährdungspotentials strafschärfend auswirken würde.

Ich hoffe wirklich nur, dass Bott & co nicht maßlos übertreiben, wenn sie auf der „Vorschädigung“ durch den manipulativen Nichtsnutz rumreiten.

Wäre die nächste Qual für die ohnehin schon über die Maßen gebeutelten Kinder…


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12.01.2026 um 08:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Klar. Genauso lebensnah ist die Annahme, dass der Hundehalter kein Interesse daran hat, dass sein Hund seine Enkel beißt.
was bedeuten würde, es hätte nicht zu einem zweiten Biss kommen dürfen, meinst Du nicht? Und wenn das doch passiert, dann sind nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen worden, um weitere Vorfälle zu verhindern, somit mag das "Interesse" vielleicht da sein, wurde aber nicht sorgsam umgesetzt.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.01.2026 um 08:50
Nachdem Herr Hensel vermutlich nicht in einem Vakuum lebt, sondern sich im Austausch mit anderen Personen befindet, könnte der Impuls, Anzeige zu erstatten, auch von außen gekommen sein.

Beispielsweise aus der Klinik, wo die Versorgung der Wunde des Kindes erfolgte.
Ärzte fragen nach, woher Verletzungen stammen; sie sind meines Wissens nach bei Kindern sogar verpflichtet dazu.


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12.01.2026 um 09:38
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Für mich ist die Erklärung dass ein Vater seine Kinder schützen möchte nachdem diese zwei Mal vom Hund gebissen wurden lebensnah.
Klar. Genauso lebensnah ist die Annahme, dass der Hundehalter kein Interesse daran hat, dass sein Hund seine Enkel beißt.
Verstehe ich das richtig, erst wenn der Hundehalter Interesse daran zeigt, dass sein Hund Kinder beißt, erst dann ist es deiner Meinung nach strafbar?
Ansonsten ist es Gewalt, wenn man ihn deshalb anzeigt?

Mich macht deine Ansicht fassungslos.


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12.01.2026 um 12:48
Zitat von KerzenKerzen schrieb:
Zitat von leonorleonor schrieb:@mrs_beeblebrox
Du hattest gestern geschrieben, dass Astrid Have die Kommunikation als Übersetzerin übernommen hätte. Davon ist in dem Video mit Høvsgard nichts zu finden.
Das stimmt auch nicht. Es gab viele Anhörungen vor Gericht und bei der dänischen Behörde "Familienrechtshaus" und beim dänischen "Childhoodhaus". Wenn jemanden nicht dänisch sprechen würde, würde ein Dolmetscher bestellt werden.
Kleine Ergänzung: Es wurde mehrfach erwähnt, dass zumindest Klara (ich meine aber auch Theo) sehr gut Englisch sprechen.
Selbst wenn kein oder nicht durchgehend ein Dolmetscher bei behördlichen Gesprächen dabei gewesen wäre, ist es in Dänemark meist kein Problem ins Englische zu wechseln.
Dass die Partnerin des betroffenen Vaters bei solchen Gesprächen dolmetschen darf, ist abwegig.


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12.01.2026 um 13:31
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Dass die Gespräche mit SH so verliefen, dass dieser davon ausgehen könnte dass die Sicherheit der Kinder gewährleistet ist, ist rein spekulativ. Waren sie das nicht, weiß ich nicht, wieso der Weg zu Jugendamt und dann zur Anzeige falsch sein soll.
Es wird hier viel - und oft einseitig - spekuliert. Wir kennen die Gespräche nicht. Ich vermute einfach mal, sie verliefen nicht in freundlicher Atmosphäre.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und wenn das doch passiert, dann sind nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen worden, um weitere Vorfälle zu verhindern, somit mag das "Interesse" vielleicht da sein, wurde aber nicht sorgsam umgesetzt.
Ja. Das unterscheidet vorsätzliches von fahrlässigem Verhalten. Ich habe nie bestritten, dass es sich hier um Fahrlässigkeit handeln könnte (wir kennen die Umstände nicht, aber zumeist hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht Menschen beißt). Das war nicht mein Punkt.
Zitat von emzemz schrieb:Verstehe ich das richtig, erst wenn der Hundehalter Interesse daran zeigt, dass sein Hund Kinder beißt, erst dann ist es deiner Meinung nach strafbar?
Ansonsten ist es Gewalt, wenn man ihn deshalb anzeigt?

Mich macht deine Ansicht fassungslos.
Und ich verstehe Deine Ansicht nicht. Wer sprach von Gewalt?

Ansonsten: Ich wandte mich dagegen, dass E. Block sogleich unterstellt wurde, es sei ihm egal gewesen, ob sein Hund beißt oder nicht. Dass er nicht die erforderliche Sorgfalt in der Haltung seines Hundes gewahrt hat, nehme ich an. Aber darum ging es mir auch nicht.


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12.01.2026 um 13:36
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und ich verstehe Deine Ansicht nicht. Wer sprach von Gewalt?
Du sprichst doch von Gewalt im Zusammenhang mit der Anzeige Hensels gegen EB.
Muss ich jetzt tatsächlich die entsprechenden Passagen aus deinen Beiträgen heraussuchen?


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12.01.2026 um 13:38
Zitat von emzemz schrieb:Muss ich jetzt tatsächlich die entsprechenden Passagen aus deinen Beiträgen heraussuchen?
Ich bitte darum. Es kann sich nur um ein Missverständnis handeln.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.01.2026 um 13:48
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Unglaublich, wer hier was nicht versteht, ich habe nie behauptet, dass es zur Entführung kommen musste, weil der Vater die Kinder entzogen hat. Eventuell kannst Du ja nicht richtig lesen, oder Du machst das mit Absicht. Natürlich hätte es nicht passieren müssen, aber das hab ich auch nie behauptet. Ich sage, wenn er die Kinder nicht entzogen hätte, hätte es keine Entführung geben können.

Und noch was, ganz deutlich, ich habe damit nie gesagt, der Vater ist Schuld, oder die Mutter unschuldig, ich habe nur eine Kausalkette benannt, ganz einfache Logik, aber wohl für einige hier zu schwer.
Selbst mit deiner Erläuterung verstehe ich nicht, worauf du hinauswillst mit deiner angeblichen Kausalkette. Woran machst du den Ursprung, also den Initialpunkt fest? Es gab doch bereits vor dem Zeitpunkt X, an dem die Kinder in Dänemark blieben, Geschehnisse im Umfeld der Familie, die das Verhältnis und das Verhalten untereinander schwer beeinflusst haben.

Hensel wurde im Block-Unternehmen kaltgestellt, die Beziehung/Ehe ging in die Brüche, der folgende Sorgerechtsstreit, EBs abwertende Äußerungen über Hensel, Johannas Umzug zum Vater, die von drei der Kinder geäußerten Vorwürfe zum unangemessenen Verhalten CBs, die Hundebisse und deren Folgen... um nur die zu nennen, die mir spontan einfallen.

Was bringt dir eine Kausalkette, wenn du all die Dinge weglässt, die maßgeblich zu der Stituation beigetragen haben?

Ich teile nicht den immer wieder geäußerten Vorwurf, hier würde in Schwarz-Weiß-Manier die Block-Seite dämonisiert (und was soll der Quatsch mit dem Neid?) und Hensel und Astrid ein Heiligenschein verliehen. Das stimmt einfach nicht.

Ein Punkt, der bei der Betrachtung der Ereignisse im Vorfeld bisher ein wenig zu kurz gekommen ist, ist Hensels Position nach dem Rauswurf und der Trennung. Glaubt wirklich jemand, dass ein geschasster Ex-Partner auf Augenhöhe mit der Block-Familie kommuniziereun und agieren konnte? Dieser Gedanke ist einfach weltfremd und verkennt, welchen Einfluss und welche Mittel v.a. EB hat. Hensel wird nach der Trennung keinerlei Chancen darauf gehabt haben, die neue Beziehung mitzugestalten.


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12.01.2026 um 13:55
Zitat von KerzenKerzen schrieb:
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Den Blödsinn mit "manipulieren" kann ich langsam nicht mehr lesen. Sollen die Verfechter der Manipulation doch erklären wie das gehen soll. Die Kinder waren 12 Tage bei ihr, 2 Tage in DK,12 Tage bei ihr, 2 Tage in DK...
Hier war sogar 6 Wochen vergangen :X
Das ist ein Punkt, den ich mir bisher nicht bewusst gemacht hatte.
Danke für die deutliche Hervorhebung... damit dürfte klar sein, dass der Vorwurf, Hensel hätte Klara und Theo beeinflusst und vor dem Umzug der Mutter entfremdet, unhaltbar ist.

Aber es ist natürlich einfacher und weniger schmerzhaft dem abwesenden Partner die Schuld zuzuweisen, als sich selber einzugestehen, dass das eigene Fehlverhalten den Kindern gegenüber ursächlich gewesen sein wird, dass sie nicht zurück zu ihr wollten.

Zu dem Zeitpunkt hatte sie allein es in der Hand, das Gespräch mit den beiden (oder besser allen dreien) zu suchen und die Situation zu deeskalieren. Sie hat sich für einen anderen Weg entschieden.


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12.01.2026 um 14:22
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das war nicht mein Punkt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Genauso lebensnah ist die Annahme, dass der Hundehalter kein Interesse daran hat, dass sein Hund seine Enkel beißt.
was war denn der Punkt bitte? Du schreibst, es sei genau so eine lebensnahe Annahme, dass der Hundehalter kein Interesse daran hat, dass sein Hund die Enkel beißt. OK. Nur wenn dem so ist, dann ist das Interesse daran wohl nicht so groß, dass ein weiterer Vorfall vermieden worden wäre. Das ist mein Punkt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich wandte mich dagegen, dass E. Block sogleich unterstellt wurde, es sei ihm egal gewesen, ob sein Hund beißt oder nicht. Dass er nicht die erforderliche Sorgfalt in der Haltung seines Hundes gewahrt hat, nehme ich an.
Du kannst Dich gerne dagegen wenden, wenn aber ein Hund ein zweites Mal ein Kind beißen kann, also in einer Situation mit einem Kind ist, wo das überhaupt passieren kann, dann gehe ich davon aus, dass EB da gar kein Problem sah, wo er erforderliche Sorgfalt hätte walten lassen müssen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

12.01.2026 um 14:27
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es wird hier viel - und oft einseitig - spekuliert. Wir kennen die Gespräche nicht. Ich vermute einfach mal, sie verliefen nicht in freundlicher Atmosphäre.
Wenn ich mit jemanden einem Gespräch führe, weil dessen Hund zum zweiten mal eines meiner Kinder gebissen hat, wird das, wenn die Person nicht gleich einlenkt, auch eher keine so freundliche Atmosphäre und ich halte das für absolut angebracht. Natürlich wird das ganze hier dadurch kompliziert, dass SH kaum direkt Einfluss nehmen könnte, was sicherlich die Verzweiflung auf seiner Seite erhöhte. Zumal CB gegenüber EB insgesamt nicht so durchsetzungsstark gewesen zu sein scheint. Das dürfte SH ja auch schon mitbekommen haben und das ist ja auch ein Punkt, den du immer wieder betont hast. Das erhöht vermutlich nicht das Vertrauen, dass nun genug Sorge getragen wurde. Dass das auch dann nicht nochmal vorgekommen wäre, wenn SH sich da nicht so reingehängt hätte lässt sich kaum sagen.
Das hier war mein ursprünglicher Anlass mich hierzu zu Wort zu melden:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und er sich vielleicht zu Recht nicht sagen lassen wollte, was der Vater dazu denkt?
Wenn ich aber mit Fahrlässigkeit meinen Hund zwei Kinder beißen lasse, dann sollte ich mir von Kindsvater durchaus was dazu sagen lassen.
Belegen wolltest du mir der Hundegeschichte diese Aussage:
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 09.01.2026:Aber Hensel scheint mir schon auch (und schon davor) ein knallharter Zeitgenosse gewesen zu sein. Siehe die Kommunikation mit dem Jugendamt, siehe seine Sabotage der familiengerichtlichen Begutachtung wie auch die Auseinandersetzungen zwischen 2014 und 2021.
Dass SH hier jetzt besonders knallhart war, was auch immer das bedeuten soll, kann ich immer noch nicht erkennen.


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12.01.2026 um 14:27
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn aber ein Hund ein zweites Mal ein Kind beißen kann, also in einer Situation mit einem Kind ist, wo das überhaupt passieren kann, dann gehe ich davon aus, dass EB da gar kein Problem sah, wo er erforderliche Sorgfalt hätte walten lassen müssen.
Das ist mMn auch der Knackpunkt. Dass ein Hund zuschnappt, kommt leider vor. Sollte nicht sein, passiert leider trotzdem. Dass dieser Hund aber überhaupt die Gelegenheit bekommt, nochmals zu beißen, zu einem anderen Zeitpunkt, das ist mehr als fahrlässig, sehe ich auch so.


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12.01.2026 um 14:32
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Das ist mMn auch der Knackpunkt. Dass ein Hund zuschnappt, kommt leider vor. Sollte nicht sein, passiert leider trotzdem. Dass dieser Hund aber überhaupt die Gelegenheit bekommt, nochmals zu beißen, zu einem anderen Zeitpunkt, das ist mehr als fahrlässig, sehe ich auch so.
Ich sehe das wie ihr. Für mich kommt erschwerend hinzu, dass es sich um ein Baby von 9 Monaten handelte. Der Hund muss das doch als Beute gesehen haben?


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