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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

1.391 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

06.08.2025 um 19:29
@Zaunkönigin
Wirklich sehr merkwürdig, als ob es hier um eine Imagekampagne ginge… ihr Image soll für die Öffentlichkeit poliert werden? Wen interessiert das bitte? Ein Richter dürfte sich von einem frisch polierten Image wohl weniger beeindrucken lassen. Auch das beste Image, die Wahrnehmung ihrer Person in Public, wird ihr nicht helfen im Prozess. Nicht ihr Image sitzt auf der Anklagebank, so viel sei gesagt. Justizia ist immun und sollte blind sein, gegen solche Spielchen.
In dem Punkt ist sie eben nicht about the law. Niemand sollte das sein, egal was der Kontostand hergibt.

@Grillage
Wenn man sich mal ein wenig bei Google bemüht, rückwärts ins Jahr 2021, das Jahr, als diese Liebe erblüht ist und Delling es der Bunten und Bild oÄ stolz bejahte… also ein Traumpaar war geboren. Zumindest im Blätterwald. Da hieß es, die Powerfrau aus der feinen Hamburger Gesellschaft und der „ Star“ Moderator ( der ARD wohlgemerkt) man kannte sich schon länger, was in Hamburg wohl kein Wunder ist, wenn die Prominenz so aufeinander trifft. Ist ja dann eher ein Dorf, weil jeder jeden kennt und die lokale Presse sowieso.
Nur eben die Schlagzeilen damals, die Auftritte auf den Galas… für jemanden wie Delling sicher der Hauptgewinn. Powerfrau… es hieß damals wortwörtlich: Sie leben als glückliche Patchworkfamilie mit 7!!! Kindern in Hamburg. So waren die Lobgesänge. Und nachdem zwei der Kinder dann in Dänemark verblieben, hat sich Delling exponiert und empört… es war von Kidnapping die Rede (aha wie interessant) und Verschleppung und „ die Kinder müssen aus dem ( (dänischen) Märtyrium sofort befreit werden… so Herr Delling.

https://www.focus.de/kultur/stars/ex-mann-mit-den-kindern-verschwunden-gerhard-delling-aeussert-sich-zum-familien-drama-seiner-freundin_id_179595959.html

Und nun holt ihn das ein, wie eine böse Vorahnung zum Thema Kidnapping.


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06.08.2025 um 20:23
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich fand diese Auftritte von Kury im Cabriolet mit Ledersitzen und Mozart-Gedudel auch eher peinlich. Wer soll ihm denn da glauben, dass seine Mandantin und ihre Entourage bitte ihre Ruhe haben möchten?! Er hätte ja einfach nur mal das Verdeck schließen müssen, und schon hätten die lauernden Journalisten sie nicht mehr anquatschen und die Fotografen nicht so schöne Bilder von ihr machen können. Das was doch eher ein Betteln um Aufmerksamkeit als eine Bitte um Diskretion....
Jap, das war pures Theater. Vielleicht hätte die Autovermietung Sixt ja Lust, eine Parodie dieser Szene als Werbespot zu produzieren 🤡


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06.08.2025 um 20:29
Großes Theater in Hamburg. Und wie in jedem Theater gibt es Darsteller und Publikum. Ohne uns, das Publikum, gäbe es Theater und Darsteller nicht.

Wir beobachten, konsumieren, mokieren, ergreifen Partei, äußern uns. Zum Glück sind wir nicht wie diese Darsteller. Nicht prominent, nicht reich, nicht moralisch verkommen! Ufff. Da fühlen wir uns gleich besser.

Und sind doch unverzichtbarer Teil des Schauspiels. Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man auf die Darsteller herabblickt, die hier um die Aufmerksamkeit ihres Publikums heischen.


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06.08.2025 um 22:46
@Zaunkönigin

Ich war gestern Abend gerade dabei, Dir zu antworten, als die Meldung kam, dass RA Kury raus ist. Zugegebenermaßen ging ich, da Kury tätig war, davon aus, dass jeder Satz einer Einlassung einen (im Verfahren liegenden) Grund hat. Eigentlich sollte das auch so sein, dass man nichts Überflüssiges, was einen uU angreifbar macht, vorträgt. Nachdem ich von der „Mandatsbeendigung“ gelesen habe, kam ich ins Zweifeln. Nach der Erklärung der CB am heutigen Tag scheint es so, als würde sie ihren Auftritt im Gerichtssaal mit einer Home-Story in der Bunten (oder wo auch immer) verwechseln. Offensichtlich konnte ihr nicht überzeugend vermittelt werden - manche Mandanten sind auch beratungsresistent -, in welcher Rolle und wo sie sich befindet.

@all

Zu den Verteidigungsverhältnissen:

In der Regel wird in sogenannten Umfangsverfahren, wovon man bei 37 terminierten Hauptverhandlungstagen durchaus gesprochen werden kann, von der Strafkammer gefordert, dass ein weiterer Verteidiger, der der Sicherung des Verfahrens dient, benannt werden soll. Dieser soll dann auch in das Verfahren eingearbeitet sein, den Verfahrensverlauf kennen usw.. Grund hierfür ist, dass man verhindern möchte, dass das Verfahren bei Verhinderung des eigentlichen Verteidigers (wg. Krankheit oder aus anderen Gründen) „platzt“. Die Verteidigungsverhältnisse der anderen Angeklagten habe ich nicht verfolgt. Haben sie einen oder zwei Verteidiger - weiß ich nicht.

„Normalerweise“ wird dann ein zweiter Verteidiger benannt, der von dem „Hauptverteidiger“ der Mandantin vorgeschlagen wurde, weil beide miteinander arbeiten können, eine Vertrauensbasis besteht, der dazukommende Verteidiger die Verteidigungsstrategie des „Hauptverteidigers“ teilt usw.. Hier war es offensichtlich anders. Da CB ja merkte, dass sie und Kury in unterschiedlichen Welten leben …

Für mich war die Information, das Herr Kury für eine „Millionenerbin“ als Pflichtverteidiger tätig ist, überraschend. Das heißt aber auch, dass sie ihm nicht kündigen und er sein Mandat nicht niederlegen kann. Ein Ausscheiden als Verteidiger ist nur dann möglich, wenn er von der Vorsitzenden der Strafkammer „entpflichtet“ wird. Hierfür ist idR ein Antrag vonnöten, der zu begründen ist. Üblicherweise wird hier die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses bemüht. Die Erklärung der CB spricht davon jedoch gerade nicht.

Solange Kury nicht entpflichtet ist, ist er - auch wenn das von keiner Seite gewünscht ist - Verteidiger der CB.

Gerichte tuen sich mit Entpflichtungen grundsätzlich schwer, jedoch hier sind wir am Anfang des Verfahrens. Ich gehe auch nicht davon aus, dass Bott alleine verteidigen wird. Da wird schon ein (Bott genehmer Verteidiger) in den Startlöchern stehen.

Ich wollte eigentlich auch noch einen Kommentar zu den Verteidigungsstrategien von K. und B. abgeben - bin jedoch müde.


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07.08.2025 um 01:14
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Solange Kury nicht entpflichtet ist, ist er - auch wenn das von keiner Seite gewünscht ist - Verteidiger der CB.
Die LTO geht derzeit davon aus, dass die Entpflichtung erfolgen wird, weil Bott als Pflicht - (statt Wahl-) Verteidiger einspringen wird.
Bott erklärte, die Vorsitzende Richterin der Strafkammer habe ihn am Mittwoch gefragt, ob er bereit sei, von seiner Stellung als Wahlverteidiger in die Position des Pflichtverteidigers zu wechseln. "Ich habe der Anfrage des Gerichts zugestimmt. Damit kann das Strafverfahren gegen Frau Block regulär fortgesetzt werden", erklärte Bott in der Mitteilung.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/block-prozess-hamburg-otmar-kury-verteidiger-trennung

Ob sie jetzt wegen Umfangs einen zweiten bräuchte, weiß ich nicht (ich zitiere mal RA Bott sinngemäß aus dem hier mehrfach verlinkten Podcast, wie er darüber scgwadronuerte, dass er im Loveparade Prozeß es auch als "der Langhaarige alleine" gemacht hatte, war ja auch ein Umfangsprozess).


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07.08.2025 um 02:04
@abgelenkt

Danke für den Hinweis. Ich weiß nicht, ob das eine Hamburger Besonderheit ist - ich kenne es so, dass man sich als Wahlverteidiger nicht von der Strafkammer in die Pflichtverteidigung drängen lässt. Es gibt aus Sicht der Verteidigung keinen erkennbaren Grund hierfür und ohne Zustimmung, das Wahlmandat niederzulegen, ist eine Beiordnung nicht möglich. Ich wunderte mich schon, dass Kury Pflichtverteidiger sein soll. Aber: andere (Bundes-)Länder, gegebenenfalls andere Sitten.

Wenn es in HH so läuft, dann kann man gespannt auf den nächsten Verhandlungstag warten.

Schön, dass Bott auch das wieder öffentlich kommuniziert hat - damit sind wir auf dem neuesten Stand. Naja „unterschiedliche Welten“ (Zitat CB) eben.

Dann hoffe ich auf einen gerechten Ausgang des Verfahrens.


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07.08.2025 um 03:08
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:(ich zitiere mal RA Bott sinngemäß aus dem hier mehrfach verlinkten Podcast, wie er darüber scgwadronuerte, dass er im Loveparade Prozeß es auch als "der Langhaarige alleine" gemacht hatte, war ja auch ein Umfangsprozess).
Der Loveparade-Prozess ging von 2017-2020. Zu Beginn war Herr Bott (42) folglich Mitte 30. Da sammeln andere Jurist:innen gerade erste Berufserfahrung. Und Bott will in verhältnismäßig jungen Jahren alles alleine gemacht haben? Bei so einem Riesending? Aha.
Gegen sieben der insgesamt zehn Angeklagten endete der Prozess bereits am 08.02.2019 mit einer Verfahrenseinstellung ohne jede Auflage. Dr. Ingo Bott hatte den angeklagten Beigeordneten der Stadt Duisburg an allen 101 Verhandlungstagen gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung verteidigt. Ab September 2019 hatte Dr. Maximilian Kohlhof die Verteidigung mit übernommen.
Quelle: https://kanzlei-plan-a.de/2020/05/04/plan-a-in-umfangsverfahren-zur-endgueltigen-einstellung-des-sog-loveparade-verfahrens/
(Botts Kanzlei)

@LeonardodV Hey, zumindest
teilte [Bott] mit, er bedaure das Ende der Zusammenarbeit mit Kury.
;)

Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/2025-08/christina-block-hamburg-prozess-entfuehrung


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07.08.2025 um 10:13
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ich wunderte mich schon, dass Kury Pflichtverteidiger sein soll. Aber: andere (Bundes-)Länder, gegebenenfalls andere Sitten.
Das hat mit dem Bundesland nichts zu tun.
Die Bestellung des Pflichtverteidigers wird durch die Strafprozessordnung geregelt und diese gilt bundesweit.

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erfolgt wenn "Notwendige Verteidigung" vorliegt
Wann eine solche vorliegt, definiert §140 StPO.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html

Wenn diese Voraussetzung vorliegen, muss notwendigerweise ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Den kann sich die/der Angeklagte aber auch selbst aussuchen.
Da CB sich zunächst Kury als einzigen Anwalt ausgewählt hatte, musste er zwangsläufig zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Weitere Wahlverteidiger:innen können dann dazu kommen.

Hier wird das kurz und verständlich erklärt
Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist nicht vom Einkommen des Angeklagten abhängig.

Voraussetzung ist vielmehr, dass ein Fall der sog. notwendigen Verteidigung vorliegt, die in § 140 StPO geregelt ist.

Dies ist immer dann der Fall, wenn mit einer besonders hohen Strafe (ab 1 Jahr aufwärts) zu rechnen oder das Strafverfahren besonders schwierig ist,
Darf ich mir meinen Pflichtverteidiger aussuchen?

Wenn die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung gegeben sind, erhalten Sie i.d.R. seitens des Gerichts die Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist einen Anwalt zu benennen, den Sie als Ihren Pflichtverteidiger bestellt haben möchten.

Hierbei müssen Sie zwingend die vom Gericht gesetzte Frist einhalten, die ab der Zustellung des Schreibens an Sie zu laufen beginnt.

Benennen Sie nämlich keinen Anwalt oder zu spät, sucht das Gericht einen Pflichtverteidiger für Sie aus.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflichtverteidigung-das-sollten-sie-wissen-188771.html

Was mich ein bisschen überrascht ist, dass es offenbar ziemlich geschmeidig geht, dass Kury von der Plichtverteidigung entpflichtet wird und dafür Bott bestellt wird.
In anderen Verfahren gab es dahin gehend deutlich mehr Schwierigkeiten. Prominentes Beispiel ist der NSU Prozess, bei dem die Entpflichtung des Anwaltsteams von Zschäpe abgelehnt wurde


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07.08.2025 um 10:30
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Jedenfalls: Sie ist keine gewöhnliche Frau, sondern eine Dame von Welt mit Einfluss, und will möglicherweise, zumindest unterbewusst, auch nicht als aus der Mitte des Volkes wahrgenommen werden (ab 14:52, zum Piepen!):
Was ich jetzt, im Rückblick auf die Szene fast schon tragisch finde, ist, dass im HIntergrund mehrmal ein Babyweinen zu hören ist. Irgendwann kommt ein Kameraschwenk und man sieht eine jünger Frau, die sich über einen auf dem Boden abgestellten Maxicosi beugt und offenbar "dududu" macht. Keine Ahnung, ob das eine festeingestellte Kinderfrau oder nur eine Mitarbeiterin des Vaters ist, die Erbarmen mit dem Wurm hatte. Frau Block geht erst am Ende auf das Baby zu, was offensichtlich ihres ist und das sie mit zum ach so wichtigen Meeting über die Teppichfarbe geschleppt hat.

P.S.: Dieser Chagallteppich war echt ein Augenkrebsauslöser....
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Danke für den Hinweis. Ich weiß nicht, ob das eine Hamburger Besonderheit ist - ich kenne es so, dass man sich als Wahlverteidiger nicht von der Strafkammer in die Pflichtverteidigung drängen lässt. Es gibt aus Sicht der Verteidigung keinen erkennbaren Grund hierfür und ohne Zustimmung, das Wahlmandat niederzulegen, ist eine Beiordnung nicht möglich. Ich wunderte mich schon, dass Kury Pflichtverteidiger sein soll.
Nein, dass kann ich mir auch nicht vorstellen, denn es würde ja bedeuten, dass ein Gericht entscheiden kann, zu welchem Gebührensatz ein Verteidiger arbeiten muss. Er geht als Wahlverteidiger in ein Verfahren mit einem mit dem Mandanten vereinbarten Honorar und im Laufe des Verfahrens sagt das Gericht: "Ätsch, ab jetzt arbeitest Du zum Mindestsatz!" ?!

Wobei ich zugeben muss, dass auch ich nicht verstanden habe, wieso Kury als Pflichtverteidiger eingesetzt gewesen sein soll? Ich dachte immer, dass nur die Personen einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen, die sich aus eigenen Mitteln keinen Strafverteidiger leisten können oder nicht in der Lage oder Willens sind, sich selber einen zu organisieren.
Ich hätte auch nicht gedacht, dass Kury bereit ist, zum Pflichtverteidiger-Satz tätig zu werden. Ich denke, dass hat weder er noch seine Mandantin nötig. Oder war ihm die Publicity, die mit diesem Prozss einhergeht, was ja absehbar war, so wichtig?
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Aber: andere (Bundes-)Länder, gegebenenfalls andere Sitten.
Ich denke, dass das bundesweit einheitlich geregelt ist, denn überall gilt ja die StPO.


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07.08.2025 um 10:34
Hier noch ein Beitrag aus dem gestrigen Hamburg Journal, in dem es vorwiegend um drei Sicherheitsunternehmen geht, die von Block engagiert wurden: https://www.ardmediathek.de/video/hamburg-journal/sorgerechtsstreit-wen-die-block-familie-alles-involvierte/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9kZjYxZjA3Zi1hYWIzLTRmYzEtOTdhOC1kNmZlOTMwYmNjMDY
Es kommen diverse Einsätze zur Sprache, Kosten und auch, für welche Behörden die Chefs früher tätig waren.


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07.08.2025 um 10:40
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wobei ich zugeben muss, dass auch ich nicht verstanden habe, wieso Kury als Pflichtverteidiger eingesetzt gewesen sein soll? Ich dachte immer, dass nur die Personen einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen, die sich aus eigenen Mitteln keinen Strafverteidiger leisten können oder nicht in der Lage oder Willens sind, sich selber einen zu organisieren.
Ich habe das in dem Beitrag direkt über deinem erklärt bzw. die Erklärung verlinkt. Das hat überhaupt nichts mit dem Einkommen zu tun. Schau mal in den Beitrag


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07.08.2025 um 10:52
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich hätte auch nicht gedacht, dass Kury bereit ist, zum Pflichtverteidiger-Satz tätig zu werden.
Wir wissen natürlich nicht, wie Kury das gehandhabt hat. Aber mich hat aufgrund der Diskussion interessiert, ob Anwälte/Anwältinnen eigentlich zusätzlich zu ihre Vergütung der Pflichtverteidigung ein Privathonorar aushandeln dürfen.
Und das dürfen sie tatsächlich, sofern die Klient:innen ausreichend aufgeklärt wurden.
Darf ein Pflichtverteidiger von seinem Mandanten ein zusätzliches Honorar verlangen? Ja, darf er. Dies hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden. Allerdings muss der Mandant der Honorarforderung nicht zustimmen, wenn er nicht will, denn verteidigen muss der Anwalt ihn auch ohne zusätzliches Honorar. Überdies trifft den Anwalt die Pflicht, den Mandanten genau darüber aufzuklären, dass dieser zwar zahlen darf, aber nicht muss.
Gegen die Gebührenvereinbarung als solche hat der Bundesgerichtshof nicht einzuwenden. Anders als in Zivilverfahren (Prozesskostenhilfe) dürfen Pflichtverteidiger Extrahonorar von ihren Mandanten nehmen. Allerdings, so das Gericht, ist vielen Beschuldigten womöglich nicht klar, dass der Pflichtverteidiger auch ohne zusätzliches Honorar die gleiche Arbeit erbringen muss. Deshalb, so das Gericht, gilt eine vorvertragliche Aufklärungspflicht.
Der Anwalt kann sogar nachträglich Wahlverteidigergebühren nach dem Vergütungsgesetz beantragen.
Aber auch der Pflichtverteidiger muss sich nicht unbedingt mit den (eher niedrigen) Gebührensätzen zufrieden geben. Hat der Mandant nämlich ein ausreichendes Einkommen, kann der Pflichtverteidiger nachträglich die sogenannten Wahlverteidigergebühren verlangen, also die normalen Anwaltshonorare nach dem Vergütungsgesetz. Ob der Mandant ausreichende Mittel hat, prüft im Streitfall das Gericht.
Quelle: https://www.lawblog.de/archives/2019/02/01/anwaelte-duerfen-geld-fordern-mandanten-muessen-aber-nicht-zahlen/

Ich denke mal die Anwälte von CB müssen sich keine Sorgen darüber machen, ob sie ausreichend vergütet werden.
CB wird da sicher nicht knauserig sein


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07.08.2025 um 10:56
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ich habe das in dem Beitrag direkt über deinem erklärt bzw. die Erklärung verlinkt. Das hat überhaupt nichts mit dem Einkommen zu tun. Schau mal in den Beitrag
Super, vielen Dank. Das hatte sich überschnitten. In dem von Dir verlinkten Beitrag ist es wirklich gut erklärt!
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Der Anwalt kann sogar nachträglich Wahlverteidigergebühren nach dem Vergütungsgesetz beantragen.
Das wusste ich tatsächlich. Das hatte doch Stevens im Prozess zum Dreifachmord in Starnberg versucht und eine Klatsche kassiert, mit der Begründung, er habe von seinem Mandat schon ausreichend monetär profitiert, weil er den Fall in seiner Bühnenshow verwurstet und vermarktet hatte.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1ar39224-olg-muenchen-starnberger-dreifachmord-pauschverguetung-true-crime-podcast-strafverteidiger


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07.08.2025 um 10:58
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wenn diese Voraussetzung vorliegen, muss notwendigerweise ein Pflichtverteidiger bestellt werden.
Richtig, aber nur dann, wenn der Angeklagte keinen Wahlverteidiger hat. Und „im Normalfall“ lässt sich kein Wahlverteidiger darauf ein, sein Mandat niederzulegen, um dann als Pflichtverteidiger tätig zu sein.

Der einzige Grund, dies zu tun, ist, dass man das Mandat fortführen möchte und der Mandant nicht mehr zahlen kann, was ich hier ausschließe.

Dass die Vorsitzende Bott nun fragt, ob er die Pflichtverteidigung übernimmt (und nicht weiterhin als Wahlverteidiger tätig ist), ist völlig unüblich. So ein Vorgehen findet in der StPO keine Rechtfertigung.

Als Pflichtverteidiger ist man eingeschränkt: man kann sein Mandat nicht niederlegen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt und man darf nur unter engen Voraussetzungen eine Bezahlung vom Mandanten fordern.

Wenn die Kammer das Verfahren sichern möchte, kann der Angeklagte aufgefordert werden, einen weiteren Verteidiger zu benennen. Aber auch dieser kann nicht zwangsweise als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.

Die Beiordnung eines sogenannten Zwangsverteidigers ist dann möglich, wenn die Kammer aufgrund des Verhaltens der Wahlverteidiger davon ausgehen kann, dass eine ordnungsgemäße Verteidigung und ein reibungsloser Ablauf des Verfahrens nicht gesichert ist.

Da auch Kury Pflichtverteidiger war, scheint dies in Hamburg bzw. bei dieser Kammer anders gehandhabt zu werden. Wenn die Wahlverteidiger und die Angeklagten diesem Tun zustimmen, ist es rechtlich am Ende nicht zu beanstanden. Weshalb sie dies tun, ist mir schleierhaft.


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07.08.2025 um 11:05
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Richtig, aber nur dann, wenn der Angeklagte keinen Wahlverteidiger hat.
Nein, der/die 1.Verteidiger/in ist bei vorliegende Voraussetzung zwingend Pflichtverteidiger:in.
Die Angeklagte kann einen Verteidiger ihrer Wahl benennen, aber der wird dann eben als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Da auch Kury Pflichtverteidiger war, scheint dies in Hamburg bzw. bei dieser Kammer anders gehandhabt zu werden
Nein, das kann nicht irgendeine Kammer oder ein Bundesland individuell regeln. Das ist alles streng festgelegt in der StPO.

Wie gesagt, in dem Link, den ich weiter oben eingestellt habe, wird das nachvollziehbar erklärt.


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07.08.2025 um 11:16
@Zaunkönigin

Ich schätze deine Beiträge wirklich sehr. Hier liegst du aber falsch.

Ich arbeite über 20 Jahre in der Strafverteidigung und habe, vorwiegend als Wahlverteidiger, bundesweit verteidigt. Ein solches Vorgehen habe ich noch nie erlebt und darauf lässt man sich als Wahlverteidiger nicht ein.


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07.08.2025 um 11:52
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:@Zaunkönigin

Ich schätze deine Beiträge wirklich sehr. Hier liegst du aber falsch.

Ich arbeite über 20 Jahre in der Strafverteidigung und habe, vorwiegend als Wahlverteidiger, bundesweit verteidigt. Ein solches Vorgehen habe ich noch nie erlebt und darauf lässt man sich als Wahlverteidiger nicht ein
@Zaunkönigin 's Ausführungen sind zutreffend. Dass sich RA Bott darauf eingelassen hat, nunmehr als Pflichtverteidiger tätig zu werden, dürfte mehrere Gründe haben :

-Er möchte seine Mandantin bei dem Wunsch, nur durch einen mit ihr auf einer Wellenlänge liegenden Verteidiger verteidigt zu werden, unterstützen. Dieser ist dann wegen notwendiger Verteidigung zwingend als Pflichtverteidiger (Wahlpflichtverteidiger) zu bestellen.

-Er will selbst nicht mit Kury oder einem neuen Pflichtverteidiger über die Strategie rumstreiten müssen.

- Sie wird ihn schon entsprechend zusätzlich vergüten, sodass er auch nicht arm wird... Dass dies nach entsprechender Aufklärung möglich ist, hat @Zaunkönigin zutreffend belegt.


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07.08.2025 um 11:55
@LeonardodV
Naja dann müssen wir das erstmal so stehen lassen.

Zu diesem Punkt
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Und „im Normalfall“ lässt sich kein Wahlverteidiger darauf ein, sein Mandat niederzulegen, um dann als Pflichtverteidiger tätig zu sein.
Bott hat sich ja dazu geäußert, dass er sich als Pflichtverteidiger beiordnen lässt, damit das Verfahren ordnungsgemäß weiter laufen kann.
Wenn er das nicht tun würde, würde Kury weiter im Game bleiben. Das ist aber offenbar nicht im Interesse von CB und damit schlussendlich auch nicht im Interesse von Bott. Zumal angedeutet wurde, dass die beiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise und strategischen Ausrichtung nicht einig sind.
Er hat bei der Rochade doch nichts zu klagen. Er gewinnt durch das Verfahren enorm an Bekanntheit und Reichweite und das Honorar wird sicherlich zur Zufriedenheit beider Seiten ausfallen.

Dass das ganze Vorgehen ungewöhnlich und unüblich ist, ist klar.
Wir werden sehen, ob die Richterin das so durchwinkt.
Wie gesagt, in anderen Verfahren gab es da große Schwierigkeiten mit der Entpflichtung. Aber sowohl Bott als auch Kury sind offenbar juristisch echte Füchse und werden das wohl entsprechend gut begründen. Und ich gehe save davon aus, dass die Begründungen etwas mehr Substanz enthalten als 'die Klientin fühlt sich als Mensch nicht gesehen'.
Bleibt spannend der Fall.


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07.08.2025 um 12:11
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ein solches Vorgehen habe ich noch nie erlebt und darauf lässt man sich als Wahlverteidiger nicht ein.
Ja, mag sein, dass das Mandat dadurch auf den ersten Blick unattraktiv wird. Aber wie @Zaunkönigin oben geschrieben hat, kann auch der Pflichtverteidiger ja offenbar zusätzliche Honorarvereinbahrungen mit seinem Mandanten treffen. Ein finanzieller Schaden muss es also schon mal nicht sein.

Und die Argumente, die @abgelenkt hier aufführt, finde ich sehr überzeugend:
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb: Dass sich RA Bott darauf eingelassen hat, nunmehr als Pflichtverteidiger tätig zu werden, dürfte mehrere Gründe haben :

-Er möchte seine Mandantin bei dem Wunsch, nur durch einen mit ihr auf einer Wellenlänge liegenden Verteidiger verteidigt zu werden, unterstützen. Dieser ist dann wegen notwendiger Verteidigung zwingend als Pflichtverteidiger (Wahlpflichtverteidiger) zu bestellen.

-Er will selbst nicht mit Kury oder einem neuen Pflichtverteidiger über die Strategie rumstreiten müssen.

- Sie wird ihn schon entsprechend zusätzlich vergüten, sodass er auch nicht arm wird... Dass dies nach entsprechender Aufklärung möglich ist, hat @Zaunkönigin zutreffend belegt.
Und auch dieses Argument finde ich überzeugend:
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wenn er das nicht tun würde, würde Kury weiter im Game bleiben. Das ist aber offenbar nicht im Interesse von CB und damit schlussendlich auch nicht im Interesse von Bott. Zumal angedeutet wurde, dass die beiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise und strategischen Ausrichtung nicht einig sind.
Eine Konkurrenz und Unstimmigkeiten im laufenden Prozess sind schon mal gar nicht in seinem Interesse. Er ist schließlich auch an einer überzeugenden Perfomrance und einem schönen Auftritt interessiert. Immerhin steht er jetzt als der vertrauenswürdigere Verteidiger mit der besseren Strategie dar.

Hinzu kommt eben auch noch, dass eine Mandantin wie Frau Block natürlich ein "dicker Fisch" für jede Anwaltskanzlei ist. Ich denke, dass es mittelfristig durchaus sehr lukrativ sein kann, die an der Angel zu haben, weil sie eben begeistert von der Verteidigung ist und Vertrauen zu Bott hat. Und das sticht meiner Meinung nach Dein Argument, man könne dann das Mandat nicht niederlegen:
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Als Pflichtverteidiger ist man eingeschränkt: man kann sein Mandat nicht niederlegen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt und man darf nur unter engen Voraussetzungen eine Bezahlung vom Mandanten fordern.
Ich denke nicht, dass Bott auch nur im Traum daran denkt, das Mandat niederzulegen, weil es mittelfristig einfach nicht in seinem Sinne ist. Und ein Pessimist und jemand, der unterm Imposter-Syndrom leidet, wird er auch nicht gerade sein, insofern wird er schlichtweg nicht davon ausgehen, dass es zu Unstimmigkeiten kommen wird. Er ist doch schließlich jetzt ihr "best body".


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07.08.2025 um 12:22
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wir werden sehen, ob die Richterin das so durchwinkt.
Muss sie, weil:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 143a Verteidigerwechsel
(1) Die Bestellung des Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn der Beschuldigte einen anderen Verteidiger gewählt und dieser die Wahl angenommen hat. Dies gilt nicht, wenn zu besorgen ist, dass der neue Verteidiger das Mandat demnächst niederlegen und seine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen wird, oder soweit die Aufrechterhaltung der Bestellung aus den Gründen des § 144 erforderlich ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__143a.html

Es sei denn:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 144 Zusätzliche Pflichtverteidiger
(1) In den Fällen der notwendigen Verteidigung können dem Beschuldigten zu seinem gewählten oder einem gemäß § 141 bestellten Verteidiger bis zu zwei Pflichtverteidiger zusätzlich bestellt werden, wenn dies zur Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens, insbesondere wegen dessen Umfang oder Schwierigkeit, erforderlich ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__144.html


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