Zaunkönigin schrieb:Ich persönlich denke nicht, dass eine Staatsanwältin derartige Gefälligkeiten erweist. Ich finde es allerdings bemerkenswert, wieviel Energie und Engagement von Block Seite investiert wird, hier Fäden zu ziehen und wieviele Personen sich hier mutmaßlich von CB und Co instrumentalisieren liessen. Kürzlich wurde bekannt, dass der Chef der Port Authority den Kontakt zu Cyber Cupula vermittelt haben soll, jetzt steht im Raum, dass ein Sicherheitsmann seine Kontakte ins Umfeld der Staatsanwältin versucht haben soll Einfluss zu nehmen.
Das ist doch wirklich das bemerkenswerte. Es geht um einen Sorgerechtsstreit, Hensel behält die Kinder ein und natürlich gefällt das der Mutter nicht. Sie hat bestimmte rechtliche Möglichkeiten und das Ziel wird ja erstmal sein, dass die die Kinder zurückbekommt und Hensel klar gemacht wird, dass er das nicht darf. Vielleicht könnte man sogar eine neue Entscheidung erreichen, dass sie die Kinder nicht mehr zu Hensel geben muss, der hat sie ja einmal einbehalten und das rechtfertigt ja ein Misstrauen, dass er das jederzeit wieder tun könnte.
Aber darum ging es ihr ja offenbar irgendwann gar nicht mehr, denn das Kind war ja in den Brunnen gefallen, die Kinder wollten nicht mehr zu ihr zurücl und auch keinen Kontakt mehr. Sondern hier geht es um die Strafverfolgung von Hensel, sie will offenbar um jeden Preis, dass er bestraft wird. Als zunächst die StA und später das Amtsgericht entscheiden, dass sie die Sache strafrechtlich nicht weiter verfolgen wollen, beißt sie sich ins Knie, Hensel soll gefälligst bestraft werden.
Für mich ist daran zu erkennen, wie viel Wut und Hass da im Spiel ist. Da werden Energie und Geld in eine Sache reingesteckt, von der sie am Ende ja persönlich gar nichts hat (allerhöchstens indirekt, eine Verurteilung Hensels wegen Kindesentziehung könnte ihre Position im Sorgerechtsstreit stärken), sondern es geht nur darum, dem Ex zu schaden, er soll eine Strafe bekommen.
LeonardodV schrieb:StA - zunächst: nicht strafbar
OLG - strafbar
StA (Anklageerhebung) strafbar
Amtsgericht - nicht strafbar
StA (Beschwerde gegen Nichteröffnung: strafbar
Landgericht: strafbar
Zurück zum Amtsgericht: zumindest nicht zuständig
Landgericht: derzeit anhängig - noch keine Entscheidung.
Das zeigt, dass keine der entgegengesetzten Rechtsauffassungen so abwegig ist, dass sie nicht jedenfalls vertretbar ist. So dann auch die Auffassung der Staatsanwältin.
LeonardodV schrieb:Frage ist aber, was ist hier in der Zeit der Einlegung des Rechtsmittels geschehen, dass der mE seriöse Journalist Piltz darüber berichtet. Was liegt ihm vor?
Neben der Tatsache, dass dieses ganze Hin und her natürlich Zeit gebraucht hat und sich deshalb, auch im Rahmen der Ermittlungen gegen sie, neue Erkenntnisse ergeben haben könnte, die als Indizien gegen ihn sprechen, ist es ja auch so, dass jede Instanz ihre Entscheidung begründet. Das OLG sagt ja nicht einfach "Nochmal!" sondern begründet, warum die Entscheidung der StA in den Augen der OLG-Richter falsch war.
Insofern kann es eben auch einfach sein, dass die StA die Argumente des OLG überzeugend fand.
lightbride schrieb:Ich vermute ein Zahlungsfluss.
Wie kommst Du denn darauf? Ist Dir klar, dass Du der StA hier eine ziemlich heftige Straftat unterstellst?