BoobSinclar schrieb:BoobSinclar
um 18:41
anwesend
Zaunkönigin schrieb:
Die familienrechtlichen Verfahren sind allerdings auch abgeschlossen.
Kleine Nebenbemerkung: Das waren sie auch schon in der Sylvesternacht, in der Kinder entführt wurden. Weil immer gerne als vermeintliche Rechtfertigung angeführt wird, die Mutter habe schließlich das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht gehabt. Hatte sie zum Zeitpunkt der Entführung aber eben nicht.
Doch, das hatte sie in der Silvesternacht NOCH.
Dieses alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht drohte sie zu verlieren. Das Familiengericht hat sich am 17. Oktober 2023, vorangegangen waren seit März 2023 mehrere entsprechende Hinweise des Familiengerichts, hinsichtlich der beiden Kinder für international unzuständig erklärt und den Antrag von CB sowie den Antrag von Hensel, jeweils auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts, als unzulässig zurückgewiesen.
Hiergegen legte CB Beschwerde ein. Am 30.11.2023 hat das OLG einen richterlichen Hinweis dahingehend erteilt, dass es die Auffassung des Familiengerichts teilt. CB bzw. ihr damals tätiger RA hat gebeten, ihm eine Frist zur Stellungnahme bis zum 09.01.2024 einzuräumen ...
Quelle: mit Ausnahme der Fristverlängerung, das suche ich noch raus, habe ich die Daten der Entscheidung des BVerfG entnommen
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html?nn=68080Damit war die Zeit begrenzt, tätig zu werden. Man musste davon ausgehen, dass kurz nach dem 09.01.2024 eine entsprechende Entscheidung des OLG ergehen wird und fortan die dänischen Gericht zuständig sind, mit denen sie ja keine guten Erfahrungen gesammelt hat.
Ich gehe im übrigen davon aus, dass sie tatsächlich davon ausging, dass eine "gewaltlose Befreiungsaktion" legal ist und sie entsprechend von ihren Familienrechtsanwältinnen beraten wurde (ein entsprechendes Memo einer Familienrechtsanwältin wurde auch bei ihr gefunden). Das ginge dann in Richtung Verbotsirrtum, der jedoch mE vermeidbar war. Außerdem ging sie ja, wie sie am Freitag (völlig unnötig) erwähnt hat, seit ca. 1/2 Jahr vor der Entführung davon aus, dass die Kinder gar nicht mehr zu ihr wollen. Ich hatte die Quelle schon mal weiter oben zitiert. Letztendlich erübrigt sich eine nähere Erwägung hierzu, da es eben keine gewaltlose Aktion war.
Ich mutmaße, dass in dem unmittelbar bevorstehenden Wegfall der Zuständigkeit der deutschen Gerichte das Motiv für die Entführung lag und der Zeitplan für die Umsetzung sehr eng war, sofern CB an den ihr vorgeworfenen Taten beteiligt war.