Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

872 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 18:18
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Die skandinavischen Länder sind in dieser Hinsicht besser aufgestellt als Deutschland.
Es ist ohnehin generell zu beobachten, dass die besonders moralisch lautstarken Unterstützer:innen von Frau Block (nicht unbedingt hier im Forum) davon auszugehen scheinen, dass alles außer(halb) von Deutschland hinterste Provinz, rückständig und generell abzulehnen ist.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 18:29
Zitat von M8nixM8nix schrieb:14.000 anhängige massive Sorgerechtsstreitigkeiten im Bundesgebiet sind aus meiner Sicht für den einen oder anderen Fachmann ein lukrativer Markt.
Absolut, vor allem ein großer Markt. Aber selbst in diesem Becken wird es nur wenige so dicke Fische geben, dass sie in der Lage und willens sind, 30.000 bis 40.000 € für eine wie auch immer geartete Beratung hinzublättern.
So eine Trennung stellt für viele Familien erst mal eine finanzielle Katastrophe dar. Das Familieneinkommen (wie auch immer es sich zusammensetzt) muss ja auf einmal für die Finanzierung von zwei Haushalten reichen, meist muss mind. eine Wohnung zusätlich möbliert werden, wo vorher ein Auto reichte, braucht man jetzt zwei. Und nicht zulätzt müssen ja auch Anwälte, Gerichtskosten, ggfls. Gutachten bezahlt werden. Die wenigsten Personen dürften in so einer Situation 30.000 € locker haben. Und im vorliegenden Fall wurde ja noch viel mehr Geld in den Trennungsstreit versenkt.
Keine Ahnung, was es kostet, eine Firma zu beauftragen, beim Ex mal eine paar GoPros in die Hecke zu hängen und das Haus zu beschatten...


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 18:33
Zitat von OriginesOrigines schrieb:aber in der Situation auch nicht völlig gegenstandslos. Ein kleines "Mehr" als nackte Parteibehauptungen.
Nein, es ist nicht mehr, als eine "nackte Parteibehauptung".
Das Gutachten wurde kostenpflichtig von einer Partei in Auftrag gegeben.
Schon wenn es eingereicht wird, könnte dem ein "Publication Bias" zu Grunde liegen. Wäre das Gutachten nicht entsprechend den Vorstellungen der Auftraggeberin ausgefallen, wäre es gar nicht eingereicht worden.
In dem zur Rede stehenden Gutachten hat der Gutachter die Kinder nicht einmal persönlich kennengelernt, sondern Akten ausgewertet. Das kann die Richterin selbst und im Gegensatz zum Gutachter hat sie persönlich mit den Kindern gesprochen. Die Richterin im erstinstanzlichen Verfahren auf jeden Fall, ob die Kinder zum OLG Verfahren noch mal in Hamburg waren, ist für mich nicht ganz klar, nach den öffentlich bekannten Informationen.

Für ein Familiengerichtliches Verfahren sind private Gutachten wirklich nutzlos.
Die familienrechtlichen Verfahren sind allerdings auch abgeschlossen.
Ob dem Gutachten im aktuellen Strafverfahren irgendeine Bedeutung zu kommt, vermag ich nicht zu sagen.
Zitat von FlurinaFlurina schrieb:Ich wusste nicht, dass man (SH) sich weigern kann dass Gutachten erstellt werden. Worin kann SH's Interesse liegen?
Ja, man kann sich weigern.
Mitunter ist das auch eine Kostenfrage, die Gutachten sind nicht ganz billig und die Kosten werden den Parteien in Rechnung gestellt, sofern die zahlungsfähig sind.
Kostenfrage wird hier keine Rolle gespielt haben.
Welche Gründe hier vorlagen, darüber kann man nur spekulieren.


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 18:41
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Die familienrechtlichen Verfahren sind allerdings auch abgeschlossen.
Kleine Nebenbemerkung: Das waren sie auch schon in der Sylvesternacht, in der Kinder entführt wurden. Weil immer gerne als vermeintliche Rechtfertigung angeführt wird, die Mutter habe schließlich das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht gehabt. Hatte sie zum Zeitpunkt der Entführung aber eben nicht.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 18:49
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:BoobSinclar
um 18:41
anwesend
Zaunkönigin schrieb:
Die familienrechtlichen Verfahren sind allerdings auch abgeschlossen.
Kleine Nebenbemerkung: Das waren sie auch schon in der Sylvesternacht, in der Kinder entführt wurden. Weil immer gerne als vermeintliche Rechtfertigung angeführt wird, die Mutter habe schließlich das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht gehabt. Hatte sie zum Zeitpunkt der Entführung aber eben nicht.
Doch, das hatte sie in der Silvesternacht NOCH.

Dieses alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht drohte sie zu verlieren. Das Familiengericht hat sich am 17. Oktober 2023, vorangegangen waren seit März 2023 mehrere entsprechende Hinweise des Familiengerichts, hinsichtlich der beiden Kinder für international unzuständig erklärt und den Antrag von CB sowie den Antrag von Hensel, jeweils auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts, als unzulässig zurückgewiesen.

Hiergegen legte CB Beschwerde ein. Am 30.11.2023 hat das OLG einen richterlichen Hinweis dahingehend erteilt, dass es die Auffassung des Familiengerichts teilt. CB bzw. ihr damals tätiger RA hat gebeten, ihm eine Frist zur Stellungnahme bis zum 09.01.2024 einzuräumen ...

Quelle: mit Ausnahme der Fristverlängerung, das suche ich noch raus, habe ich die Daten der Entscheidung des BVerfG entnommen
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html?nn=68080

Damit war die Zeit begrenzt, tätig zu werden. Man musste davon ausgehen, dass kurz nach dem 09.01.2024 eine entsprechende Entscheidung des OLG ergehen wird und fortan die dänischen Gericht zuständig sind, mit denen sie ja keine guten Erfahrungen gesammelt hat.

Ich gehe im übrigen davon aus, dass sie tatsächlich davon ausging, dass eine "gewaltlose Befreiungsaktion" legal ist und sie entsprechend von ihren Familienrechtsanwältinnen beraten wurde (ein entsprechendes Memo einer Familienrechtsanwältin wurde auch bei ihr gefunden). Das ginge dann in Richtung Verbotsirrtum, der jedoch mE vermeidbar war. Außerdem ging sie ja, wie sie am Freitag (völlig unnötig) erwähnt hat, seit ca. 1/2 Jahr vor der Entführung davon aus, dass die Kinder gar nicht mehr zu ihr wollen. Ich hatte die Quelle schon mal weiter oben zitiert. Letztendlich erübrigt sich eine nähere Erwägung hierzu, da es eben keine gewaltlose Aktion war.

Ich mutmaße, dass in dem unmittelbar bevorstehenden Wegfall der Zuständigkeit der deutschen Gerichte das Motiv für die Entführung lag und der Zeitplan für die Umsetzung sehr eng war, sofern CB an den ihr vorgeworfenen Taten beteiligt war.


3x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 18:54
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ich gehe im übrigen davon aus, dass sie tatsächlich davon ausging, dass eine "gewaltlose Befreiungsaktion" legal ist
Aber sagt einem auch als Laie nicht schon der gesunde Menschenverstand, dass das Quatsch ist?


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 18:57
Bezüglich des Zeitdrucks: Gab es denn mehrere Versuche in der Zeit? Oder hatten die Entführer einfach Glück bei der Gelegenheit, gerade wenn man zwei Kinder entführen will? Hätte ja durchaus sein können, dass ein Kind sich nicht so gut fühlt und in der Silvesternacht Zuhause bleibt oder doch zu viele Zeugen in der Nähe sind?


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:04
@CurlySue_
Aber sagt einem auch als Laie nicht schon der gesunde Menschenverstand, dass das Quatsch ist?

Nicht unbedingt. Da sind soviel Emotionen im Spiel, dass die Vernunft oder eben der gesunde Menschenverstand komplett versagt.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:05
Zitat von KTGKTG schrieb:Hätte ja durchaus sein können, dass ein Kind sich nicht so gut fühlt und in der Silvesternacht Zuhause bleibt oder doch zu viele Zeugen in der Nähe sind?
Wie aus dem letzten Prozesstag hervorging, wusste Block über ihre Tochter, die wohl irgendwie in Kontakt mit einem anderen Kind im Haushalt des Vaters stand, relativ genau, wie diese Sylvester zu feiern gedachten. Und diese Info hat Block an "Olga" von der Sicherheitsfirma weitergegeben. Und das ganze relativ zeitnah zu Sylvester.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:09
@BoobSinclar
Sogar direkt an Silvester, also unmittelbar vor der Entführung in der Nacht:
Block: Silvester-Nachfrage wirkt rückblickend verdächtig

15.36 Uhr: Rückblickend habe sie den Silvester-Austausch mit Olga als verdächtig empfunden, so Block.
Olga fragte nach Silvesterplänen der Kinder

15.33 Uhr: Laut der Richterin schilderte Block in ihrer Einlassung, dass Olga sich vor Weihnachten 2023 bei ihr verabschiedet habe. Am 31. Dezember habe Olga erneut Kontakt aufgenommen und nach den Silvesterplänen der Kinder gefragt. Block berichtete, Greta habe von früheren Hafenbesuchen in Dänemark erzählt. Auf Blocks Nachricht dazu habe Olga nach dem "kleinen Hafen" gefragt – eine Nachfrage, die Block überraschte, die sie aber beantwortete.
Quelle: https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100867722/block-prozess-hamburg-christina-block-weint-zum-ende-der-verhandlung.html

Der heranwachsende Stiefsohn hätte wahrscheinlich gestört, daher wurde nach dessen Plänen ebenfalls gefragt. Wenngleich ich denke, dass er bei der Brutalität der Entführer wahrscheinlich kein wirkliches Problem für sie dargestellt hätte.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:10
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Doch, das hatte sie in der Silvesternacht NOCH.
Danke für die ganzen Infos.

Ich habe da mal reingelesen, ich würde mit einem "Jein" antworten wollen. Denn das BVerfG hat (wohlgemerkt natürlich erst NACH der Entführung) entschieden, dass die Entscheidung des OLG aus dem Oktober 2023 rechtens sei, in dem es sich für nicht mehr zuständig erklärt hat.

Heißt übersetzt und in der Nachbetrachtung: Sie hatte zum Zeitpunkt der Entführung das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht eben nicht mehr.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:18
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich habe da mal reingelesen, ich würde mit einem "Jein" antworten wollen. Denn das BVerfG hat (wohlgemerkt natürlich erst NACH der Entführung) entschieden, dass die Entscheidung des OLG aus dem Oktober 2023 rechtens sei, in dem es sich für nicht mehr zuständig erklärt hat.

Heißt übersetzt und in der Nachbetrachtung: Sie hatte zum Zeitpunkt der Entführung das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht eben nicht mehr.
Das OLG hat erst im Februar 2024 entschieden, dass die deutschen Gerichte nicht mehr zuständig sind. Im Oktober hat das Familiengericht entschieden. Dieser Beschluss wurde wegen der eingelegten Beschwerde nicht rechtskräftig.

Am 30.11.23 hat das OLG „nur“ einen richterlichen Hinweis erteilt, dass es so, wie dann geschehen, zu entscheiden gedenkt. Damit wurde CB die Gelegenheit gegeben, hier nochmals ergänzend vorzutragen oder die Beschwerde zurückzunehmen.

Gegen den Beschluss des OLG war dann kein Rechtsmittel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mehr möglich. Die Erhebung an der Verfassungsbeschwerde ändert an der Rechtskraft des Beschlusses nichts.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:29
@LeonardodV

Du hast Recht, die Entscheidung, auf die ich mich bezog, war die des Familiengerichtes. Nichtsdestotrotz gibt der rechtliche HInweis des OLG im November 2023 einen Hinweis darauf, wie dort die Rechtsauffassung zu sein scheint.

Auch wenn es ex-post ist, das sagte ich ja bereits, die Rechtslage ist klar, die Mutter hatte in der Sylvesternacht das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht eben nicht mehr. Denn die Entscheidungen aus dem Jahr 2024 beziehen sich ja auf die Situation in 2023. Die wurden ja nach meinem Rechtsverständnis nicht durch aktuelle Entwicklungen obsolet.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:29
@BoobSinclar
Da haben die dänischen Polizisten GPS Tracker an die Kinder vergeben, die Familie war in ständiger Angst vor Bespitzelung und dann sind es die Kinder selbst, die ihren Standort bewusst oder unbewusst an die Schwester in Hamburg weiter geben.
Welche Ironie. Die armen Kinder.

Also gab es noch Kontakt unter den Geschwistern. Wenn auch nur online.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:32
Zitat von Selma1898Selma1898 schrieb:Also gab es noch Kontakt unter den Geschwistern. Wenn auch nur online.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, war der Kontakt der bei der Mutter verblienenen Tochter zumindest in dieser Angelegenheit nicht zu den eigenen Geschwistern.
Block räumt dazu ein, ihre ältere Tochter Greta gebeten zu haben, herauszufinden, was der Sohn von Astrid – der Lebensgefährtin von Hensel – an Silvester vorhabe. Der damals 16-Jährige lebt ebenfalls im Haushalt von Stephan Hensel.
Quelle: Der Prozess-Tag im Live-Ticker, Bild, 15.08.2025 - 17:47 Uhr


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:38
@BoobSinclar
Das sie nachfragt, was der Sohn der Lebensgefährtin macht, passt aber nicht ins Bild der interessierten Mutter, die nur wissen will, wie die eigenen Kinder Silvester verbringen.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:42
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Auch wenn es ex-post ist, das sagte ich ja bereits, die Rechtslage ist klar, die Mutter hatte in der Sylvesternacht das Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht eben nicht mehr. Denn die Entscheidungen aus dem Jahr 2024 beziehen sich ja auf die Situation in 2023. Die wurden ja nach meinem Rechtsverständnis nicht durch aktuelle Entwicklungen obsolet.
Doch, sie hatte es. Die drohende Unzuständigkeit der deutschen Gerichte hätte daran zunächst nichts geändert, nur es wären eben für die weiteren Entscheidungen die dänischen Gerichte zuständig und die haben bis dahin immer für den Vater entschieden.

Die Sorgerechtsentscheidungen des ursprünglichen Staates bleiben wohl aufrechterhalten, auch wenn die Zuständigkeit auf den anderen Staat übergeht. Die Frage ist nur und ich bin auch zu faul, das zu recherchieren, wie es mit den Ausgestaltungsrechten des Sorgerechts (also zB Aufenthaltsbestimmungsrecht) gewesen wäre. Vielleicht sind hier Familienrechtler, die da weiterhelfen können.

Das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde ja während der Zeit, als die Kinder in Hamburg waren, von einem dänischen Gericht dem Vater übertragen, was nicht nötig gewesen wäre, wenn CB beides nicht mehr gehabt hätte. Ebenso hat ja dann das OLG durch den Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater übertragen und die Herausgabe der Kinder angeordnet.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 20:11
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Nein, es ist nicht mehr, als eine "nackte Parteibehauptung".
Sorry, mehr ist es doch, auch wenn es kein vom Gericht bestellter Gutachter ist. Es ist ein Beweisangebot und es obliegt dem Gericht, wie es das würdigt. In strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren ist es sogar nicht selten, dass ein vom Verurteilten in Auftrag gegebenes Gutachten die Wiederaufnahme in Gang setzt (z.B. Fall "Gendetzki").

Entscheidungserheblich hätte es hier sicher nicht sein können. War es auch nicht. Schon weil es nicht das familienpsychologische Gutachten ist, dass das Familiengericht in Auftrag gegeben hat - und das nicht erbracht werden konnte, weil der Vater nicht kooperativ war. Das Gericht hat dann der Mutter Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen - was aber wegen des Aufenthalts in Dänemark nicht vollstreckt werden konnte. Das von der Angeklagten beauftragte Gutachten war aus rechtlicher Sicht völlig unnötig.

@LeonardodV hat die Rechtslage hierzu ausführlich erläutert.


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 20:23
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das Gericht hat dann der Mutter Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen - was aber wegen des Aufenthalts in Dänemark nicht vollstreckt werden konnte. Das von der Angeklagten beauftragte Gutachten war aus rechtlicher Sicht völlig unnötig.
Meines Erachtens hat das OLG der Mutter nur das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Das Sorgerecht hatten beide weiterhin gemeinsam inne. Hätte der Vater das Sorgerecht nicht mehr gehabt, stünde hier nicht die Entziehung Minderjähriger im Raum, gleichwohl aber die anderen angeklagten Delikte.


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 20:24
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sorry, mehr ist es doch, auch wenn es kein vom Gericht bestellter Gutachter ist. Es ist ein Beweisangebot und es obliegt dem Gericht, wie es das würdigt. In strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren ist es sogar nicht selten, dass ein vom Verurteilten in Auftrag gegebenes Gutachten die Wiederaufnahme in Gang setzt (z.B. Fall "Gendetzki").
Das Gutachten war für ein familienrechtliches Verfahren gedacht.
Und in dem Kontext ist es genau das, ein weiterer, im Grund völlig nutzloser parteiischer "Schriftsatz". Der im Grunde nur unnötig Arbeit verursacht, aber bei der Bewertung der Gesamtsituation keine Bedeutung hat.
Ich hab das weiter oben schon erklärt, warum.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das Gericht hat dann der Mutter Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen -
Auch wenn das jetzt etwas kleinlich wirken mag, das Gericht hat nicht "daher", da Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilt, sondern das OLG hat zeitgleich mit der Beauftragung des Gutachtens das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorübergehend der Kindesmutter übertragen. Es hat sich derzeit vermutlich um ein eA Verfahren gehandelt. Eilbedürftigkeit war ja gegeben und es lässt sich auch rückschließen dadurch, dass du Übertragung nur vorläufig war. Das Gutachten war dafür gedacht, im hauptsache Verfahren eine valide Grundlage für die endgültige Entscheidung dafür zu haben, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen soll.
Soweit ich das erinnere, blieb der Rest des sorgerechts davon auch unberührt. Das bedeutet, dass die elterliche Sorge, mit Ausnahme eben das Aufenthaltsbestimmungsrechts weiter bei beiden lag.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:was aber wegen des Aufenthalts in Dänemark nicht vollstreckt werden konnte.
Dass das nicht vollstreckt wurde, ist soweit doch mittlerweile allen bekannt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das von der Angeklagten beauftragte Gutachten war aus rechtlicher Sicht völlig unnötig.
Das ist ja das, was ich die ganze Zeit sage. Es war völlig unnötig und nutzlos. Das wäre erst allerdings zu jedem anderen Zeitpunkt im Verlauf des familiengerichtlichen Verfahrens auch gewesen.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Meines Erachtens hat das OLG der Mutter nur das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Das Sorgerecht hatten beide weiterhin gemeinsam inne. Hätte der Vater das Sorgerecht nicht mehr gehabt, stünde hier nicht die Entziehung Minderjähriger im Raum, gleichwohl aber die anderen angeklagten Delikte.
Genau. Das lässt sich dem Beschluss zur Verfassungsklage so entnehmen.


melden