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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

1.248 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

25.08.2025 um 06:06
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Also ich hatte sehr wohl verstanden, dass die Mutter in Dänemark einen Antrag auf Rückführung nach dem HKÜ gestellt hat - was die dänischen Gerichte unter Verweis auf ihre ei
Es geht zum einen um den Zeitpunkt. Ich will mich im Familienrecht nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, aber das macht mal wohl sofort. Sie haben einen Antrag nicht nach dem HKÜ, sondern nach einem wohl inhaltlich übereinstimmenden dänischen Gesetz gestellt, was gegebenenfalls dazu geführt hat (Vermutung von mir), dass nur die Begutachtung der Kinder durch die dänischen Behörden eine Rolle spielte. Dieser Antrag wurde erst im August 2022 gestellt.

Das wäre kurz bevor die Frist zur Stellung eines Antrages nach dem HKÜ abgelaufen wäre (1 Jahr nach dem Zurückhalten der Kinder). Nach 1 Jahr nimmt man an, dass die Kinder sich dort, wo sie sind, eingelebt haben.
Im August 2022 hatte die dänische Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin auf der Grundlage von § 10 des Dänischen Kindesentführungsgesetzes (nachfolgend: DKG), einer mit Art. 12 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (nachfolgend: Haager Übereinkommen – HKÜ) inhaltlich vollständig übereinstimmenden Regelung, einen Antrag auf Rückführung der Kinder nach Deutschland bei dem zuständigen dänischen Amtsgericht gestellt, der ohne Erfolg blieb.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html


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25.08.2025 um 06:22
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Was realistisch gewesen sein könnte, wäre der letztlich erfolglose Versuch einer Einflussnahme durch den Sicherheitsmitarbeiter. Das kann ich mir gut vorstellen. Den schwarzen Peter hätte dann Frau Block und nicht die Staatsanwaltschaft.
Stimmt. Dann wäre die Sache meldepflichtig gewesen und es könnte zudem ein entsprechender Vermerk der Staatsanwältin in der Verfahrensakte gegen Hensel sein. Falls Zuwendungen angeboten wurden, müsste aber ein Ermittlungsverfahren wegen eines Versuchs der Bestechung eingeleitet worden sein. Da dies sicherlich schon bekannt wäre, hoffe ich mal nicht, dass sich CB auch noch den Korken geleistet hat.


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25.08.2025 um 06:35
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Sie haben einen Antrag nicht nach dem HKÜ, sondern nach einem wohl inhaltlich übereinstimmenden dänischen Gesetz gestellt, was gegebenenfalls dazu geführt hat (Vermutung von mir), dass nur die Begutachtung der Kinder durch die dänischen Behörden eine Rolle spielte. Dieser Antrag wurde erst im August 2022 gestellt.
Frau Block hat ja erst mal vor den deutschen Gerichten um Rechtsschutz nachgesucht. Und als sie die OLG-Entscheidung zu ihren Gunsten vom 27. Oktober 2021 erlangt hat, ersuchte sie kurz darauf am 12. November 2021 um Vollstreckung in Dänemark vor dem dänischen Familiengericht:
Zwar stellt Christina Block auf Anraten des BfJ am 12.11.21 über ihre Anwältin beim Familiengericht in Sonderburg einen Antrag auf den Erlass von Vollstreckungsmaßnahmen, doch am 8.12.21 erkennt das Familiengericht den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 27. Oktober zwar als in Dänemark vollstreckbar an, erklärt aber ein Zwangsvollstreckungsverfahren für unzulässig.
Quelle: https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-3/

Daraus geht jetzt nicht hervor, dass damit formal ein originärer Antrag nach HKÜ gestellt worden wäre. Die Kinder wurden in der Folge am 30. November 2021 in Dänemark begutachtet und allein auf Grundlage der dortigen Ergebnisse entschieden. Wir würden das wohl ein Vollstreckungshindernis bezeichnen. Die Ansichten der Jugendamts Hamburg und des OLG zum Kindeswohl wurden nicht einbezogen.

Der Antrag auf Rückführung nach dem HKÜ wurde dann erst am 22. August 2022 gestellt, "als letzte Karte". Quelle: s.o. Ob das nun alles Formalkram ist, oder kriegsentscheidend gewesen wäre, vermag ich nicht zu beurteilen.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Stimmt. Dann wäre die Sache meldepflichtig gewesen und es könnte zudem ein entsprechender Vermerk der Staatsanwältin in der Verfahrensakte gegen Hensel sein.
Deshalb bin ich not amused über das Geraune am Ende des Podcasts.


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25.08.2025 um 06:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wieso von rechts?
Das müsste man diejenigen fragen, die diesen Vorwurf unreflektiert und pauschal vorbringen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber jetzt hängt ein unbegründeter Verdacht der Käuflichkeit staatlicher Institutionen in der Luft. So diffus, dass nur wüst spekuliert werden kann. Und das finde ich nicht in Ordnung.
Sorry, aber nachdem ich den Podcast jetzt gehört habe, steht der Verdacht der KÄUFLICHKEIT nicht im Raum. Es steht der Verdacht der versuchten EINFLUSSNAHME im Raum.

Und wenn gleichzeitig der Vizepräsident des deutschen Bundestages nicht nur um Rat gebeten wird, sondern nach der Entführung fragt, ob man denn gratulieren dürfe, ist das etwas, was in diesem Fall nicht so ganz fernliegend ist.


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25.08.2025 um 07:06
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Sorry, aber nachdem ich den Podcast jetzt gehört habe, steht der Verdacht der KÄUFLICHKEIT nicht im Raum. Es steht der Verdacht der versuchten EINFLUSSNAHME im Raum.
Da siehst Du, wie interpretationsoffen die Aussage ist. Wenn Geld geflossen sein soll, dann muss es ja auch wo angekommen sein. Und dieses Diffuse ist schlicht ärgerlich.

Der Vizepräsident, der für Frau Block Partei ergriffen hat, war in seiner Amtszeit auch keine Zierde seines Standes. Er hat sich schon immer gerne parteiisch gezeigt. Und als Anwalt für Wirtschaftsstrafsachen so gut verdient, dass er auf Geld von Frau Block nicht angewiesen war.


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25.08.2025 um 07:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da siehst Du, wie interpretationsoffen die Aussage ist.
Die Käuflichkeit bzw. die Geldflüsse, von denen da geredet wird, bezieht sich ziemlich eindeutig und ganz klar auf das Umfeld von Frau Block und nicht auf das der Staatsanwaltschaft.

Der Interpretationsspielraum ist da nicht allzu groß, würde ich meinen auch wenn das hier im Forum anders wirken könnte.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und als Anwalt für Wirtschaftsstrafsachen so gut verdient, dass er auf Geld von Frau Block nicht angewiesen war.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob man immer alles mit Geld erklären muss, was man nicht auch mit Eitelkeit und Machtgefühl erklären kann. (Siehe z.B. auch die Heerscharen der Wirecard Lobbyisten, die zumindest teilweise aus der gleichen Ecke stammen, wie die Lobbyisten der Blocks).

Aber in der charakterlichen Einschätzung Kubickis gehe ich konform.


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25.08.2025 um 08:18
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die Käuflichkeit bzw. die Geldflüsse, von denen da geredet wird, bezieht sich ziemlich eindeutig und ganz klar auf das Umfeld von Frau Block und nicht auf das der Staatsanwaltschaft.
Ich habe mir den Part nochmals angehört. Und das ist schon schlecht, wenn man sich das mehrmals anhört und dann doch nicht in einem einfachen Satz sagen kann, was gesagt wurde. Weil es eben nicht so richtig eindeutig ist.

Sinngemäß, nach mehrmaligen Hören:

Der Journalist hat sich beim Lesen der Akte - er bezieht sich wohl auf die Ermittlungsakte gegen den Vater - gewundert, was für ein Hin-und-her das mit der Anklage gewesen ist. Und aus den Akten entnommen, dass ein Sicherheitsmensch Kontakte ins "Umfeld" der Staatsanwältin hatte. Der Staatsanwältin, die ermittelt und die Anklage durchgesetzt hat. Und er über Gespräche Einfluss genommen hat.

Daraus ergeben sich "Fragen", zur Einflussnahme auf das Umfeld. Und auch im aktuellen Verfahren, zu den beauftragten Sicherheitsleuten und wo Geld geflossen ist.

Im Ergebnis:

Es wird nicht explizit behauptet, an die Staatsanwältin ist Geld geflossen, sondern "nur" Einfluss genommen worden. Da aber dieser Sachverhalt im Zusammenhang mit weiteren "Fragen" zu den Sicherheitsfirmen und Geldflüssen erwähnt wird und der Journalist maximal uneindeutig bleibt, auf welchen Sachverhalt er sich bezieht, bleibt bei mir dieser Eindruck hängen.


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25.08.2025 um 08:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich habe mir den Part nochmals angehört.
Ich nun auch. Mein Eindruck: Piltz, der auch in Folge 15 äußerst sachlich und in klaren Sätzen spricht, wird hier plötzlich sehr undeutlich und seine Ausdrucksweise verändert sich. Was mir aber jetzt beim nochmaligen Hören auffiel, er sagte eingangs dieser Passage: „das betrifft dann jetzt auch weitere Ermittlungen“. Im weiteren unterscheidet er klar zwischen „Recherchen“ (durch Journalisten) und „Ermittlungen“ (durch Ermittlungsbehörden). Daraus würde ich entnehmen, dass wegen dieses Vorgangs tatsächlich ein gesondertes Ermittlungsverfahren gegen wen auch immer anhängig sein könnte.


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25.08.2025 um 09:11
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Daraus würde ich entnehmen, dass wegen dieses Vorgangs tatsächlich ein gesondertes Ermittlungsverfahren gegen wen auch immer anhängig sein könnte.
Das ginge dann in die Richtung, die Du ja schon einmal erwähnt hattest:
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Dann wäre die Sache meldepflichtig gewesen und es könnte zudem ein entsprechender Vermerk der Staatsanwältin in der Verfahrensakte gegen Hensel sein. Falls Zuwendungen angeboten wurden, müsste aber ein Ermittlungsverfahren wegen eines Versuchs der Bestechung eingeleitet worden sein. Da dies sicherlich schon bekannt wäre, hoffe ich mal nicht, dass sich CB auch noch den Korken geleistet hat.
Dann ginge aus der Ermittlungsakte Hensel (auf die bezieht sich m.E. Journalist Piltz) hervor, dass es den Versuch einer Einflussnahme im Umfeld der Staatsanwältin gegeben hat. Das muss nicht strafbar sein. Aber das wäre ja das, was jeder Beamte zu seiner Entlastung machen würde, sobald er davon Wind bekommt: Einen Aktenvermerk und Meldung an den Vorgesetzten.

Theoretisch könnte sich auch eine Kopie in der Ermittlungsakte gegen Block befinden. Betrifft zwar nicht unmittelbar die Entführung, aber ihr Verhältnis zu der Sicherheitsfirma, die die Entführung (und andere Dinge) in die Hand genommen hat.


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25.08.2025 um 11:01
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Daraus geht jetzt nicht hervor, dass damit formal ein originärer Antrag nach HKÜ gestellt worden wäre. Die Kinder wurden in der Folge am 30. November 2021 in Dänemark begutachtet und allein auf Grundlage der dortigen Ergebnisse entschieden. Wir würden das wohl ein Vollstreckungshindernis bezeichnen. Die Ansichten der Jugendamts Hamburg und des OLG zum Kindeswohl wurden nicht einbezogen.
Die Frage ist doch, was dieses "wurden nicht einbezogen" wriklich heißt. Das ist natürlich erstmal das Block-Narrativ: sie hatte vom Jugendamt und vom OLG bestätigt bekommen, dass die ein Recht auf die Kinder hat - und diese Formulierung nutze ich bewusst, weil ich denke, dass das in etwa die Sichtweise der Frau Block ist. Man streitet sichum eine Sache, und wenn man gewinnt, hat man einen Anspruch darauf, dass die andere Seite diese Sache herausregibt.
In den Familiengerichtsangelegenheiten ist es ja aber nun so, dass das Kindeswohl eine sehr sehr hohe Priorität hat. Zuallererst hat mal ein Kind das Recht, mit beiden Elternteilen Umgang zu haben und vonbeiden Elternteilen unterstützt zu werden. Das Recht der beiden Eltern, mit dem Kind Umgang zu haben, ist dem untergeordnet. Prinzipiell kann man davonausgehen, dass es auch dem Kindswohl dient, wenn ein Kind Umgang mit beiden Eltern hat. Wenn ein Elternteil aus dem Leben eines Kindes verschwindet, dann ist das in der Regel ein großer Verlust für das Kind. Aber es gibt natürlich Situationen und Konstellationen, in denen der Umgang mit einem oder sogar beiden Elternteilen eher nicht dem Kindeswohl dient. Und dann steht das Recht und der Anspruch dieses Elternteils eben hinter dem Kindeswohl zurück.

Insofern frage ich mich, ob die Ansichten des Jugendamtes Hamburg und des OLG tatsächlich nicht in die Entscheidungsfindeung einbezogen wurden, wie es die Por-Block-Seite darstellt. Oder ob es nicht so ist, dass sie sehr wohl im Entscheidunsprozess berücksichtigt wurden, ihnen aber eben nicht entsprochen wurde, weil die Kinder angehört wurden und diese gesagt haben, dass sie beim Vater leben wollen und keinen Kontakt zur Mutter wünschen. In dem Moment, in dem Kinder, denen man vom Alter, vom Entwicklungsstand und von dem, wie sie ihre Wünsche begründen her zutraut, dass sie reif genug sind, dazu eine eigene Meinung zu haben, keinen Kontakt wünschen, kann sich jeder Elternteil 5 x auf den Kopf stellen und auf sein Recht pochen. Über die Köpfe der Kinder hinweg wird er sein Recht auf Umgang, Sorge und Aufenthaltsbestimmung eben nicht durchsetzen können. Und dann sind eben auch vorherige gerichtliche Entscheidungen und Empfehlungen des Jugendamtes, die etwas anderes vorsehen, nur noch Altpapier.

Und ich vermute stark, dass das dänische Gericht eben sehr wohl die Stellungnahmen des Jugendamtes und des OLG einbezogen (sprich: zur Kenntnis genommen und als Argument in der Urteilsfindung gewertet) hat, aber diesen eben nicht entsprochen hat. Block beruft sich jetzt darauf, dass sie ja einen von deutschen Gerichten bestätigten Anspruch hatte, und diese von den dänischen Behörden nicht anerkannt und berücksichtigt wurde. Aber ganz so einfach ist die Sache dann eben nicht.
Anders als in Strafprozessen, in denen (meist) eine in der Vergangenheit liegende Situation beurteilt wird, geht es in Sorgerechtsstreitigkeiten eben um sehr dynamische Angelegenheiten und Konstellationen. Und wenn sich im laufenden Prozess grundlegende Eckpunkte (der Wunsch der Kinder) ändern, kann eine Entscheidung wenige Wochen oder Monate nach einem Urteilspruch eben komplett anders ausfallen.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich bin mir auch nicht sicher, ob man immer alles mit Geld erklären muss, was man nicht auch mit Eitelkeit und Machtgefühl erklären kann. (Siehe z.B. auch die Heerscharen der Wirecard Lobbyisten, die zumindest teilweise aus der gleichen Ecke stammen, wie die Lobbyisten der Blocks).
Nein, ich glaube, hier geht es in vielen Aspekten überhaupt nicht um Geld. Der Block-Clan hat natürlich viel davon und ein Großteil der Dynamik in dem ganzen Geschehen ist natürlich nur möglich gewesen, weil so viel Geld da war und geflossen ist. Otto-Normal-Verbraucher hätte sich in seinem Sorgerechtsstreit die meisten der hier gelaufenen Aktionen wie Privatgutachten, Sicherheitsfirmen, Anwälte etc. gar nicht leisten können. Viele Akteure haben natürlich so agiert, wie sie agiert haben, weil sie als Dienstleister gegen Honorar von Block engagiert haben.
Aber der Einfluss der Familie Block beruht eben nicht nur darauf, dass sie viel Geld haben und das offenbar auch bereit sind, dafür auszugeben, das Sorgerecht für die Kinder zu haben und die Kinder in personam "zurückzubekommen". Die haben eben auch viele Kontakte. Natürlich sind von dienen zweifelslos viele dadurch entstanden sind, dass sie so viel Geld haben. Wo unsereins den Reporter von der Lokalzeitung, den Vorsitzenden vom örtlichen Obst- und Gartenbauverein kennt und einen Nachbarn hat, der Streifenpolizist auf der örtlichen Polizeiwache ist, kennen die halt den Chefredakteur vom Spiegel und dem Wirklichverlag, die Vorsitzenden aller Hamburger Charity-Vereinigungen und den Polizeipräsidenten. Nicht weil die irgendwie auf deren Gehaltsliste stehen oder finanzielle Zuwendungen bekommen, sondern weil es halt der Kreis von Personen ist, in dem man sich täglich bewegt: man spielt im gleichen Tennisclub, lebt in der gleichen reichen Nachbarschaft, die Kinder besuchen die gleichen elitären Schulen und man trifft sich mehrmals im Jahr auf den Wohltätigkeitsgalen und -bällen sowie anderen wichtigen lokalen Veranstaltungen. Wenn es um Beeinflussungen geht, dann geht es nur indirekt um Geld, denn natürlich gehören sie zu diesen Kreisen , eben weil sie viel Geld haben. Aber man kennt sich, oder kennt einen, der einen kennt und weiß, wenn man mal anrufen kann, wenn man einen Tipp oder Informationen oder ein Problem hat oder "nur mal nachhören will, wie es um diese oder jene Entscheidung steht".


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25.08.2025 um 11:34
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ich will mich im Familienrecht nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, aber das macht mal wohl sofort.
Ja, das wird in der Regel sofort gemacht.
Dafür braucht es auch keinen Staranwalt o.ä., das kann und macht auch ein Anfänger, das ist gewissermaßen juristisches Bodenturnen.
Hier gab es vermutlich gewichtige Gründe, das nicht zu tun, sondern eine anderes Vorgehen zu bevorzugen.
Soweit ich das verstanden habe, wurde der 1. Antrag beim Familiengericht durch den Vater gestellt. Der ging zunächst zu seinen Gunsten aus. Dann vom OLG kassiert und wie bekannt vorläufiges Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der KM.
Aus meiner Sicht nachvollziehbar, dass sie daraufhin zunächst keine weiteren Angträge gestellt hat, da sie davon ausgehen konnte, dass die Kinder zu ihr zurück kommen.
Der weitere Verlauf ist bekannt.
Zu der Frage des Nebenklageanwalts warum sie im weiteren Verlauf keinen HKÜ Antrag gestellt habe, hatte sie am letzten Verhandlungstag geantwortet. Sinngemäß, sie habe sich für ein anderes Verfahren entschieden.
Das wurde in einem der Liveticker erwähnt, ich suche das nochmal raus.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

25.08.2025 um 11:56
Ich finde den Beitrag, den ich eigrntlich suche gerade nicht.
Die Frage warum sie keine HKÜ Antrag gestellt hat, wurde gestellt, sie verweist lt dieser Quelle auf ihre Anwältin.
Nach der erneuten Diskussion fragt der Verteidiger von Hensel: "Als die Kinder nicht zurückgekehrt sind, nach dem Wochenende in Dänemark, warum haben Sie da kein HKÜ-Verfahren eingeleitet?" Block erklärt, dass sie in Absprache mit ihrer damaligen Anwältin gehandelt habe. HKÜ ist die Abkürzung für Haager Kindesentführungsübereinkommen. Hier geht es um Lösungen bei länderübergreifenden Kindesentführungen.
Quelle: https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100871942/prozess-in-hamburg-christina-block-spricht-ueber-entfuehrung-der-kinder.html


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25.08.2025 um 15:09
Wieso fragt ihr den Host Michael Maske nicht einfach, was gemeint sein könnte? Dazu ruft er doch am Ende des Podcast auf und ich empfinde ihn als sehr zugänglich und freundlich. Sollte er nicht direkt antworten wollen/können, nimmt er vielleicht in der nächsten Folge darauf Bezug, der fünfte Prozesstag ist ja noch nicht besprochen (weiß aber nicht, ob er eine Nachbesprechung für alle 37 Verhandlungstage durchziehen will und nicht irgendwann Dinge zusammenfasst).


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25.08.2025 um 15:54
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ja, das wird in der Regel sofort gemacht.
Dafür braucht es auch keinen Staranwalt o.ä., das kann und macht auch ein Anfänger, das ist gewissermaßen juristisches Bodenturnen.
Hier gab es vermutlich gewichtige Gründe, das nicht zu tun,
Kannst du was dazu sagen, welche gewichtigen Gründe das sein könnten? Ich, allerdings ohne tiefgründige familienrechtliche Kenntnisse, habe es so verstanden, dass der HKÜ-Antrag unmittelbar nach dem Einbehalten der Kinder aus Gründen der anwaltlichen Sorgfaltspflicht zwingend zu stellen ist, da er am leichtesten und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Erfolg führen kann.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

25.08.2025 um 16:47
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Kannst du was dazu sagen, welche gewichtigen Gründe das sein könnten?
Nein, ich kann mir das überhaupt nicht erklären. Ich kann dazu nur spekulieren.
Ich habe beruflich mit familiengerichtlichen Verfahren zu tun und kenne die dazugehörigen Rechtsgrundlagen, aber ich bin keine Juristin.
Das übliche Vorgehen ist tatsächlich, zunächst mal den HKÜ Antrag zu stellen.
Der wird in der Regel auch relativ schnell bearbeitet, da klar ist, dass es eilig ist.
Warum das hier unterblieben ist, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich kann mir nur vorstellen, dass es sich dabei um taktische Überlegungen gehandelt hat.
Um das genauer einschätzen zu können, bräuchte man aber profunde und valide juristische Kenntnisse.
Das kuriose ist, dass sich im Verlauf auch Familienrechtler:innen in den Medien zu Wort gemeldet haben und diese Frage gestellt haben. Und auch der Anwalt der Nebenklage hat ihr ja direkt diese Frage gestellt.
Es liegt also auch für Jurist:innen nicht so ohne weiteres auf der Hand, warum dieser Antrag nicht gestellt wurde.
CB wird aber mit Sicherheit erfahrene und versierte Familienrechtlerinnen beschäftigt haben. Das war schließlich nicht. Ihr erstes familiengerichtliches Verfahren. Daher gehe ich davon aus, dass das keine Nachlässigkeit war, sondern durchaus taktische Überlegungen dieser Entscheidung vorausgegangen sind.
Es wird da irgendeinen Kalkül gegeben haben, das aber, wie wir wissen, überhaupt nicht aufgegangen ist.

Mal abwarten, vielleicht erfährt man im Prozessverlauf noch etwas dazu.


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25.08.2025 um 17:47
@Zaunkönigin

Danke trotzdem für deine Ausführungen. Frau Block hat ja mindestens 2x ihren Anwalt in Deutschland in dieser Angelegenheit gewechselt.

Zunächst war jemand tätig, dessen Namen nach meinen Recherchen nicht genannt wurde. Anschließend RA Seghezzi aus Hamburg und sodann wohl nach dem 5.1.2024 RAin Unger (wurde hier schon mehrfach erwähnt, daher verweise ich auf die dortigen Quellen).

Quelle für RA Seghezzi: https://m.bild.de/news/2024/hamburg-aktuell/drama-um-block-kinder-anwalt-der-steakhaus-erbin-spricht-zum-1-mal-86634918.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F


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25.08.2025 um 18:06
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Anschließend RA Seghezzi aus Hamburg und sodann wohl nach dem 5.1.2024 RAin Unger
Frau Unger ist eine sehr renommierte Fachanwältin mit großer Expertise im internationalen Familienrecht.
Sie zu mandatieren war sicher eine sehr gute Wahl.
RA Seghezzi sagt mir gar nichts, den musste ich googeln und stelle dabei fest, er hat eine Menge Tätigkeitsschwerpunkte, Familienrecht gehört nicht dazu
Tätigkeitsschwerpunkte

Urheberrecht (Live-Entertainment-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Filmrecht sowie Social Media-Recht)
Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht)
Presse- und Persönlichkeitsrecht
Sportrecht
Datenschutzrecht
Allgemeines Zivil-und Zivilprozessrecht
Allgemeines Wirtschaftsrecht
Quelle: https://www.schlarmann-partner.de/team/mark-seghezzi

Wäre jetzt wirklich interessant zu wissen, wer vor Seghezzi in der Familiensache für sie tätig war.


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25.08.2025 um 18:14
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:RA Seghezzi sagt mir gar nichts, den musste ich googeln und stelle dabei fest, er hat eine Menge Tätigkeitsschwerpunkte, Familienrecht gehört nicht dazu
Das fiel mir auch auf. Na gut, wollte erst, aber kommentiere das nicht. Die Wahl des für den Mandanten „richtigen“ Anwalts ist kein leichtes Ding, aber mit der Vielzahl von Beratern, die Fam. Block zur Verfügung stehen, sollte man das eigentlich schaffen.


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25.08.2025 um 18:16
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Zunächst war jemand tätig, dessen Namen nach meinen Recherchen nicht genannt wurde.
Hier wird ziemlich ausführlich eine Familienrechtsanwältin zitiert, Irina Keil von der Anwaltskanzlei Hoeck Schlüter Vaagt in Flensburg:

https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-3/

Nochmals: Diese Artikelreihe ist wirklich eine gute Quelle, weil die Rechtslage ziemlich ausführlich und kundig dargestellt wird. So heißt es zum Antrag nach HKÜ:
„Der deutsche Staat kann keinen Gerichtsvollzieher oder deutsche Polizisten über die Grenze schicken. Das geht nur über die Behörden vor Ort“, erläutert der Pressesprecher des Hanseatischen Oberlandesgerichtes, Dr. Kai Wantzen. Das führt dazu, dass Betroffene, deren Kinder wie im Fall von Christina Block ins Ausland verbracht wurden oder dort unrechtmäßig zurückgehalten werden, selbst tätig werden müssen. Sie können sich entweder an das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte wenden, das Betroffene bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs auf Rückführung nach dem Haager Kindesentführungsabkommen (HKÜ) von 1980 unterstützt, oder – was häufig schneller geht – mit Hilfe einer Anwältin oder eines Anwalts direkt an das zuständige ausländische Gericht.

Neben dem HKÜ, das im Grundsatz die Rückführung in den Staat des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts vorsieht, aber Ausnahmen enthält, bilden auch das Haager Kinderschutzübereinkommens von 1996 (KSÜ) und die so genannte Brüssel II b-Verordnung, der Dänemark als einziges EU-Land jedoch nicht beigetreten ist, die rechtliche Grundlage. So kann die Durchsetzung von bestehenden Sorgerechten neben dem Rückführungsverfahren nach dem HKÜ auch im herkömmlichen familienrechtlichen Verfahren erfolgen. Für die grenzüberschreitende Durchsetzung eines Titels ist vor Ort ein Vollstreckungsverfahren erforderlich.
M.a.W.: Das HKÜ ist nicht die einzige Möglichkeit. Es kann ggf. schneller oder rechtlich günstiger sein, nach dänischem Recht vor einem hiesigen Gericht zu klagen. Ob das hier von Vorteil oder Nachteil war, ist - glaube ich - sehr komplex. Der HKÜ-Antrag wurde ja dann später im August 2022 gestellt. Dass Frau Block vorher versuchte, vor deutschen Gerichten klar Schiff zu machen, halte ich für nicht abwegig.


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25.08.2025 um 18:36
Zitat von OriginesOrigines schrieb:M.a.W.: Das HKÜ ist nicht die einzige Möglichkeit. Es kann ggf. schneller oder rechtlich günstiger sein, nach dänischem Recht vor einem hiesigen Gericht zu klagen. Ob das hier von Vorteil oder Nachteil war, ist - glaube ich - sehr komplex. Der HKÜ-Antrag wurde ja dann später im August 2022 gestellt. Dass Frau Block vorher versuchte, vor deutschen Gerichten klar Schiff zu machen, halte ich für nicht abwegig.
Wie gesagt, ich kann es nicht einschätzen und habe auch nicht die Muße, mich da aufgrund dieses Verfahrens einzuarbeiten. Ich empfand Fachbeiträge (ohne offener, aber hintergründiger Kritik am anwaltlichen Vorhehen) häufig so, als wäre hier klar was schiefgelaufen. Aber letztendlich ist das für das jetzige Verfahren auch recht nebensächlich. Mich hat es einfach nur interessiert.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Familienrechtsanwältin zitiert, Irina Keil von der Anwaltskanzlei Hoeck Schlüter Vaagt in Flensburg:
Ich bin relativ sicher, mich zu erinnern, dass Eugen Block in einem Interview (Film und Ton) gesagt hat, dass DER (also der der Familie Block) Familienrechtsanwalt „zu NETT“ war. (Quelle derzeit nicht bekannt, aber mE auch nicht soooo wichtig)


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