@LeonardodV Danke fürs Raussuchen. Obowhl ich die Quelle, vor allem, weil sie sich (in einem anderen Teil) eben ausschließlich auf Dellings Perspektive aus dem Gebüsch bezieht, für nicht unbedingt seriös halte.
Und ich zusätzlich darüber stolpere:
LeonardodV schrieb:aufgrund starker Abweichungen in der zweitinstanzlichen Anhörung der Kinder die Vorwürfe wie angebliche Schläge auf den Hinterkopf eher als (fragwürdige) erzieherische Maßnahmen und Einzelfälle wertet.
Die Vorwürfe werden also nicht zurückgewiesen, sondern schlicht und einfach anders gewertet.
Zaunkönigin schrieb:Das Gutachten wurde vermutlich erst durch das OLG beauftragt, die Anhörung dort war im Oktober, die erst instanzliche Anhörung, war schon im September. Das Gutachten wurde aber im Oktober beauftragt.
Genau. Soweit, so klar. Daraus entnehme ich, dass die Kinder (bezeugt durch Delling im Gebüsch) mindestens im September 2021 einvernommen wurden, von einer Einvernahme im Oktober wird dort allerdings nicht gesprochen.
Ist es denn nicht so, dass dem Beschluss des Amtsgerichtes eine Beschwerde Blocks folgte, woraufhin das OLG dann eben anders entschieden hat? Ich bin mir jetzt nicht mal sicher, ob das Beschwerdeverfahren eine neue Einvernahme überhaupt vorsieht?