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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

1.270 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 20:25
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ob sie beim OLG nochmal gehört wurden, oder ob der Vater das unterbunden hat, lässt sich den Veröffentlichungen nicht so genau entnehmen.
Ich meine, dass das so war. Das OLG soll seine Entscheidung u.a. damit begründet haben, dass die Aussagen der Kinder nicht konstant waren, sie also anderes als vor dem Familiengericht ausgesagt hätten. Die Quelle - ich denke Podcast oder Wirklichverlag. Ich suche mal.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 20:33
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:War das die kurze Einvernahme draußen vor der Tür, bei der Delling mit Hut und Bart im Gebüsch saß? Und ist diese Entscheidung nicht ebenfalls "zugunsten des Vaters" ausgegangen (wenn man das so ausdrücken will), wenn ich mich Recht entsinne?
Nein
Das war eine ganz ordentliche Kindesanhörung.
Teile aus dem Vermerk zu dieser Anhörung wurden später in einem Zeit Artikel (paywall) veröffentlicht.
Daran gab es massive Kritik, zu Recht wie ich finde, von verschiedenen Seiten.
Auch die „Zeit“ hat aus einem dänischen Gutachten zitiert, und sie zitierte unlängst erst, sehr präzise, aus Vermerken zu einer Anhörung der Kinder vor einem Hamburger Gericht.
Schlimme Grenzüberschreitung“
Kai Wantzen, Pressesprecher des Hanseatischen Oberlandesgerichts, schreibt auf Anfrage von Übermedien, dass „aus der Perspektive eines Familienrichters“ eine Veröffentlichung von Zitaten aus einer Kindesanhörung eine „schlimme Grenzüberschreitung“ sei:

„Sie gehört – ohne die Echtheit der Zitate damit zu bestätigen – zu den Tiefpunkten der medialen Begleitung des Falles, in der Rücksichtnahme und Respekt gegenüber den betroffenen Kindern und ihren Persönlichkeitsrechten streckenweise dem Nachrichtenwert geopfert wurden.“

Dass Unterlagen aus einem Sorgerechtsstreit überhaupt an Medien gelangten, sei die eine Sache, findet Wantzen. Eine ganz andere sei es, „die Äußerungen eines Kindes in einer so bedrängenden Situation wie der richterlichen Anhörung dann auch noch im Wortlaut zu veröffentlichen“. Für die allermeisten Kinder sei so eine Anhörung eine „ausgesprochen unangenehme Situation, weil von ihnen verlangt wird, mit fremden Leuten über den Streit ihrer Eltern zu sprechen, der für die meisten eine ungeheure Belastung darstellt“. Richter versuchten deshalb alles, damit sich das Kind auf die Anhörung einlassen könne, dazu gehörten auch „Ehrlichkeit und Transparenz“ bei der Frage, wer das Protokoll später zu lesen bekomme.
Quelle: https://uebermedien.de/91517/die-medienschlacht-um-die-block-kinder/


Draußen vor der Tür gab es wohl ein kurzes Gespräch mit dem Verfahrensbeistand. Das ist natürlich total unüblich, dass so ein Gespräch im Park stattfinden soll. Es gibt dazu aber auch keine näheren Infos, das war vielleicht einfach nur ein kurzes Treffen, um eventuelle Updates auszutauschen oder ähnliches.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Das OLG soll seine Entscheidung u.a. damit begründet haben, dass die Aussagen der Kinder nicht konstant waren, sie also anderes als vor dem Familiengericht ausgesagt hätten
Ja, jetzt wo du es erwähnst, erinnere ich mich auch, dass ich das irgendwo gelesen habe.


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um 20:33
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ich meine, dass das so war. Das OLG soll seine Entscheidung u.a. damit begründet haben, dass die Aussagen der Kinder nicht konstant waren, sie also anderes als vor dem Familiengericht ausgesagt hätten.
Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Oberlandesgericht führt hierzu aus, dass die beiden Kinder gegenüber den verschiedenen Fachbeteiligten sowohl vor deutschen Gerichten als auch im Rahmen der Anhörungen in Dänemark in den letzten beiden Jahren (August 2021 bis Juli 2023) konstant geäußert hätten, beim Vater und den dortigen Familienangehörigen in Dänemark leben zu wollen.
Quelle:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-042.html


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um 20:34
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ob sie beim OLG nochmal gehört wurden, oder ob der Vater das unterbunden hat, lässt sich den Veröffentlichungen nicht so genau entnehmen.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ich meine, dass das so war. Das OLG soll seine Entscheidung u.a. damit begründet haben, dass die Aussagen der Kinder nicht konstant waren, sie also anderes als vor dem Familiengericht ausgesagt hätten.
Ich bin jetzt in den Untiefen der einzelnen gerichtlichen Entscheidungen nicht ganz drin, aber eine kursorische Durchsicht durch den Beschluss vom 9. April 2025 des BVerfG lässt vermuten, dass das nicht der Fall war, weil für eine Entscheidung des Familiengerichtes im Oktober 2021 z.B. festgestellt wurde (also nachdem der Vater im September 2021 das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekam):
Der Vater hat die beauftragte Sachverständige abgelehnt. Zudem hat er erklärt, die Durchführung von Einzelgesprächen der Kinder mit der Sachverständigen ebenso wie Interaktionsbeobachtungen zwischen den Kindern und der Beschwerdeführerin abzulehnen.
Quelle: Beschluss vom 9. April 2025


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um 20:41
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Das war eine ganz ordentliche Kindesanhörung.
Da steht aber jetzt nicht dabei, zu welchem Verfahrenszeitpunkt die stattfand.

Und dass ein Veröffentlichen solcher Akten und vor allem direkte Zitate der Kinder nicht nur umstritten, sondern eigentlich ein Unding ist, darüber brauchen wir uns nicht zu streiten, da sind wir uns einig.

Aber, und das ist ein aber, was andersherum immer gerne angeführt wird, wenn es um die Schuld der Frau Block geht, das ganze hat einen Kontext. Die kommunikative Hoheit lag bis zu den Veröffentlichungen des Spiegel und der Zeit einzig und allein auf Seiten von Block. Inklusive privater Details, schmutziger Vorwürfe und allem Zipp und Zapp. Gipfelnd in dem Versuch, die erfolglose Anzeige gegen Hensel und seinen Anwalt wegen Kinderpornographie postwendend bei Bild und NDR unterzubringen.


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um 20:41
Hab es gefunden:
Obwohl sich das Jugendamt Hamburg für eine Rückkehr der Kinder zur Mutter Christina Block ausspricht, überträgt das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 13.09.21 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Klara und Theodor Hensel vorläufig auf den Vater. Zuvor seien die Kinder im Park vor dem Gericht durch den Verfahrensbevollmächtigten befragt worden, allerdings im Beisein von Stephan Hensel und dessen neuer Frau, berichtet Christina Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling, der die Szene inkognito beobachtet hat. Christina Block selbst war jeglicher Kontakt zu ihren Kindern untersagt worden. Noch während das Beschwerdeverfahren läuft, meldet Stephan Hensel die Kinder ohne Kenntnis und Zustimmung der Mutter in der Förde-Schule in Gravenstein an. Damit, und indem er die Kinder über den Verfahrensinhalt in Kenntnis gesetzt habe, verschärfe der Vater den Loyalitätskonflikt der Kinder zur Mutter, heißt es in dem Hinweisbeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG) vom 7.10.21., in dem der Beschwerde von Christina Block gegen den Beschluss des Familiengerichts stattgegeben wird. Auch nach einer mündlichen Anhörung am 22. Oktober bleibt das OLG bei seiner Auffassung und spricht am 27.10. Christina Block bis zum Ausgang des sorgerechtlichen Hauptsachverfahrens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Klara und Theodor zu. Gleichzeitig verpflichtet es den Vater zur Herausgabe der Kinder.

Beim Vater bestünden erhebliche Bedenken gegen seine Bindungstoleranz, schreibt das Gericht, das keine Hinweise auf Misshandlungen durch die Mutter oder eine Traumatisierung der Kinder feststellen konnte und aufgrund starker Abweichungen in der zweitinstanzlichen Anhörung der Kinder die Vorwürfe wie angebliche Schläge auf den Hinterkopf eher als (fragwürdige) erzieherische Maßnahmen und Einzelfälle wertet. Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Gefahr eines Denunziantentums, das sich durchaus seinerseits familiengefährdend und damit kindeswohlgefährdent auswirken könne. Nicht nachvollziehbar sei es, warum der Vater nicht schon vorher gerichtliche Maßnahmen beantragte. Statt dessen habe er mehrere Wochen verstreichen lassen und schließlich Fakten zu seinen Gunsten geschaffen, indem der die Kinder in Dänemark zurückbehalten habe. Erhebliche Zweifel bestünden auch an der Authenzität des von den Kindern (wiederholt) geäußerten Wunsches beim Vater leben zu wollen.
Quelle: https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-2/


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um 20:45
@BoobSinclar
Das Gutachten wurde vermutlich erst durch das OLG beauftragt, die Anhörung dort war im Oktober, die erst instanzliche Anhörung, war schon im September. Das Gutachten wurde aber im Oktober beauftragt.
Noch im Oktober 2021 hat das Familiengericht ein psychologisches Sachverständigengutachten zu der Frage in Auftrag gegeben, welcher Elternteil insbesondere unter Berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindungen der Kinder, der Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz der Eltern sowie der jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben der Kinder besser in der Lage sei, die Kinder zu betreuen und zu erziehen.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250409_1bvr161824.html

Ziffer 10
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Da steht aber jetzt nicht dabei, zu welchem Verfahrenszeitpunkt die stattfand
Nein, das steht nicht dabei.
Aber es kommen ja nur die beiden Anhörungen in 2021 in Frage.
Danach waren die Kinder nicht mehr in Hamburg.


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um 20:47
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:War das die kurze Einvernahme draußen vor der Tür, bei der Delling mit Hut und Bart im Gebüsch saß? Und ist diese Entscheidung nicht ebenfalls "zugunsten des Vaters" ausgegangen (wenn man das so ausdrücken will), wenn ich mich Recht entsinne?

Man könnte also demzufolge polemisch werden und konstatieren, dass immer dann, wenn Behörden, Ämter und Gerichte mit den Kindern direkt geredet haben, sie der Version des Vaters gefolgt sind und entsprechend entschieden haben.
Man könnte auch konstatieren, dass die Kinder, sobald sie unter dem alleinigen Einfluss des Vaters standen, sich entsprechend zu seinen Gunsten geäußert haben.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Nein, die Kinder sind auch 2021 von der Familienrichterin/Familienrichter angehört worden, zumindest bei der Erstinztanzlichen Entscheidung.
Ob sie beim OLG nochmal gehört wurden, oder ob der Vater das unterbunden hat, lässt sich den Veröffentlichungen nicht so genau entnehmen.
In der OLG-Entscheidung soll u.a. ausgeführt werden:
Erhebliche Zweifel bestünden auch an der Authenzität des von den Kindern (wiederholt) geäußerten Wunsches beim Vater leben zu wollen. Die Wiederherstellung der bisherigen Verhältnisse, in denen die Kinder gelebt hätten, entspreche im summarischen Verfahren und nach dem Kontinuitätsprinzip deren Wohl am besten, befindet das Oberlandesgericht.
Quelle: https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-2/
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Das war eine ganz ordentliche Kindesanhörung.
Teile aus dem Vermerk zu dieser Anhörung wurden später in einem Zeit Artikel (paywall) veröffentlicht.
Daran gab es massive Kritik, zu Recht wie ich finde, von verschiedenen Seiten.
Mein Gott, ist das alles widerlich.


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um 20:52
@LeonardodV

Danke fürs Raussuchen. Obowhl ich die Quelle, vor allem, weil sie sich (in einem anderen Teil) eben ausschließlich auf Dellings Perspektive aus dem Gebüsch bezieht, für nicht unbedingt seriös halte.

Und ich zusätzlich darüber stolpere:
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:aufgrund starker Abweichungen in der zweitinstanzlichen Anhörung der Kinder die Vorwürfe wie angebliche Schläge auf den Hinterkopf eher als (fragwürdige) erzieherische Maßnahmen und Einzelfälle wertet.
Die Vorwürfe werden also nicht zurückgewiesen, sondern schlicht und einfach anders gewertet.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Das Gutachten wurde vermutlich erst durch das OLG beauftragt, die Anhörung dort war im Oktober, die erst instanzliche Anhörung, war schon im September. Das Gutachten wurde aber im Oktober beauftragt.
Genau. Soweit, so klar. Daraus entnehme ich, dass die Kinder (bezeugt durch Delling im Gebüsch) mindestens im September 2021 einvernommen wurden, von einer Einvernahme im Oktober wird dort allerdings nicht gesprochen.

Ist es denn nicht so, dass dem Beschluss des Amtsgerichtes eine Beschwerde Blocks folgte, woraufhin das OLG dann eben anders entschieden hat? Ich bin mir jetzt nicht mal sicher, ob das Beschwerdeverfahren eine neue Einvernahme überhaupt vorsieht?


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um 20:53
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Das Gutachten wurde aber im Oktober beauftragt.
Das Gutachten wurde nie erstellt:
Denn der Kindsvater verweigert nicht nur seine Zustimmung zu einer Begutachtung der Kinder, sondern droht der beauftragten Psychologin sogar damit, die Polizei zu rufen, sollte sie nach Dänemark kommen, wie aus einen Aktenvermerk des Verfahrensbevollmächtigen hervorgeht.
„Die Bemühungen des Amtsgerichtes Hamburg und des Hamburger Helfersystems werden von Herrn Hensel konterkariert“, schreibt dieser am 28.9.22 an das Amtsgericht Hamburg. „Er hat auch nicht zugelassen, dass ich als Interessenvertreter der Kinder zu ihnen nach Dänemark fahre. Erschüttert hat mich die Tatsache, dass der Vater im letzten familiengerichtlichen Termin alle professionell Beteiligten teilweise persönlich verbal angegriffen und allen absolute Inkompetenz attestiert hat. Weitaus schlimmer ist aber, dass er auf meine Anregung nach einem Gespräch mit Greta… einen Besuch Gretas in meiner Begleitung bei ihm und den Geschwistern in Dänemark abgelehnt hat“, schreibt der Rechtsanwalt weiter.
Quelle: https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-3/


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um 20:59
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Man könnte auch konstatieren, dass die Kinder, sobald sie unter dem alleinigen Einfluss des Vaters standen, sich entsprechend zu seinen Gunsten geäußert haben.
Das könnte man natürlich. Das ist ja auch das fortgesetzte Argument der Mutter. Ob das zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen.

(Und warum gilt das eigentlich nicht ebenso umgekehrt für die Mutter?)


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um 21:05
@BoobSinclar
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:auf Dellings Perspektive aus dem Gebüsch
Sorry es ist alles so weired und todtraurig aber ich muss immer lachen wenn ich mir Delling in Full Maskerdade im Gebüsch vorstelle oh mein Gott wie konnte es nur soweit kommen das so viele Menschen komplett die Kontrolle verloren haben und so lächerlich agiert haben ich frag mich gerade was Netzer jetzt wohl denkt - aber noch was kurz könnte es sein, dass der „Grundstein“ zur Aktion „Astrid Maskerade“ dort gelegt wurde? Das Block und Delling dachten, das das, ja was eigentlich, das das funktioniert, das man sich maskiert in die Büsche stellt oder jemand abholt Maskenbildner mäßig maskiert? Kann es wirklich sein das jemand so denkt?


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um 21:09
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Daraus entnehme ich, dass die Kinder (bezeugt durch Delling im Gebüsch) mindestens im September 2021 einvernommen wurden, von einer Einvernahme im Oktober wird dort allerdings nicht gesprochen.
Hatte ich ja auch so geschrieben.
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:die Kinder sind auch 2021 von der Familienrichterin/Familienrichter angehört worden, zumindest bei der Erstinztanzlichen Entscheidung.
Ob sie beim OLG nochmal gehört wurden, oder ob der Vater das unterbunden hat, lässt sich den Veröffentlichungen nicht so genau entnehmen.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich bin mir jetzt nicht mal sicher, ob das Beschwerdeverfahren eine neue Einvernahme überhaupt vorsieht?
Ja, ist vorgesehen bzw vorgegeben.


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um 21:15
Zitat von lightbridelightbride schrieb:Das Block und Delling dachten, das das, ja was eigentlich, das das funktioniert, das man sich maskiert in die Büsche stellt oder jemand abholt Maskenbildner mäßig maskiert? Kann es wirklich sein das jemand so denkt?
Na ja, die Möglichkeiten sind heutzutage vielfältig. Und Delling hat Kontakte in der Branche beziehungsweise stammte der Bart ja von einer Maskenbildnerin. Um allerdings eine andere Person zu imitieren, hätte ich eher an eine Gummimaske gedacht. Und mit dem entsprechenden Budget ist sowas heutzutage natürlich in guter Qualität möglich. Das Double hätte ja auch nichts sagen müssen, wenn es die Kinder im gleichen Autotyp von der Schule abgeholt hätte. Vorfahren, winken, die Kinder rasch einsteigen lassen und Abfahrt.

Dass das für CB in ihrer Verzweiflung ein potenzielles Szenario war, kann ich mir gut vorstellen. Aber was den Delling da geritten hat? Zumal sie erst seit 2021 zusammen sind, er die Kinder also vor ihrer Nicht-Rückkehr aus Dänemark ja noch gar nicht so lange gekannt hat. Aber ich denke, hier geht es eher um einen Solidaritätsbeweis in Richtung CB und Liebe macht bekanntlich blind.


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um 21:20
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die Vorwürfe werden also nicht zurückgewiesen, sondern schlicht und einfach anders gewertet.
Ich verstehe es so, dass die 2 Instanz die Kinder ebenfalls angehört hat und die sich das anders geäußert haben. Für mich klingt nicht so, als habe man einfach die Aussagen der Kinder anders gedeutet, sondern als habe man sie noch mal genau zu den "Misshandlungen" befragt, nachgehakt und dabei ist rausgekommen dass die Schläge auf den Hinterkopf nicht einfach regelmäßige Misshandlungen waren, sondern "nur" erzieherische Maßnahmen in Einzelfällen.
Es steht zwar da, dass das Gericht diese Maßnahmen als "fragwürdig" bewertet, aber ich finde das schon krass, es klingt für mich so, als sei das zwar nicht so dolle, aber akzeptabel, die Mutter meint es ja nur gut und will die Kinder auf den rechten Weg leiten (=erziehen). Hätte ich nicht gedacht, dass im Jahr 2021 sowas noch in Gerichtsurteilen zu finden ist.


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um 21:28
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Ja, ist vorgesehen bzw vorgegeben.
Ah, ok. Macht Sinn. Und wenn dieser Wirklich Verlag halbwegs richtig zitiert, dann steht zu vermuten, dass es eben eine weitere Einvernahme im Oktober gab.

Wobei auch denklogisch "lediglich" eine Neubewertung der Aussagen aus der ersten Einvernahme die Grundlage der Entscheidung gewesen sein könnte.
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Aber was den Delling da geritten hat?
Mir kommt dazu die Frage von Hensel-Anwalt von der Meden in den Sinn, der auf die Aussage Blocks, ihr Ex habe sie ausgehorcht, abgehört, ausspioniert:
Von der Meden hinterfragt die Motivation für eine solche Handlung und deutet an, es könnte sich um eine Projektion handeln.
Quelle: Tagesspiegel


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um 21:32
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es steht zwar da, dass das Gericht diese Maßnahmen als "fragwürdig" bewertet, aber ich finde das schon krass, es klingt für mich so, als sei das zwar nicht so dolle, aber akzeptabel, die Mutter meint es ja nur gut und will die Kinder auf den rechten Weg leiten (=erziehen). Hätte ich nicht gedacht, dass im Jahr 2021 sowas noch in Gerichtsurteilen zu finden ist.
Genau deswegen bin ich ja drüber gestolpert. Weil ich auch nicht ganz abschätzen kann, inwieweit 8 und 11-jährige Kinder in ihrer Wahrnehmung bzw. der Schilderung derselben, überhaupt zwischen systematischer "Misshandlung" und "Einzelfällen erzieherischer Maßnahmen" zu unterscheiden wissen.


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um 21:47
@BoobSinclar
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Weil ich auch nicht ganz abschätzen kann, inwieweit 8 und 11-jährige Kinder in ihrer Wahrnehmung bzw. der Schilderung derselben, überhaupt zwischen systematischer "Misshandlung" und "Einzelfällen erzieherischer Maßnahmen" zu unterscheiden wissen.
Na ja, ich sag mal so:
Etwas passiert ein, zweimal- ok, Shit could Happens.

Etwas passiert mehrmals (über 2 mal) System dahinter.

Ich habe mich immer als Anwalt der Kinder verstanden und sage es immer wieder, was über Shit could Happens hinausgeht hat System.

Und natürlich können Kinder das einschätzen. Das treibt mich um, dass immer gesagt wird ja dies das können 8 9 10 jährige überhaupt was einschätzen. Das regt mich auf. Flugzeug fliegen können sie natürlich nicht aber ein Unterschied zwischen einmal und oft wissen definitiv.


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um 21:55
@lightbride

Ich wollte gar nicht unterstellen, dass Kinder nicht zwischen "Shit Happens" und "System" unterscheiden können. Das können sie mit Sicherheit. Ob sie das entsprechend vor Gericht verbalisieren können, ist dann allerdings nochmal was anderes.

Ich zielte damit eher auf diejenigen, die diese "fragwürdigen erzieherischen Maßnahmen" vermeintlich als "Einzelfälle" bezeichnen. Fälle. Mehrzahl.


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um 22:16
@BoobSinclar
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:auf diejenigen, die diese "fragwürdigen erzieherischen Maßnahmen" vermeintlich als "Einzelfälle" bezeichnen. Fälle. Mehrzahl.
Tja, genau das ist es ja. Ein schrecklichschönes bittersüßes Oxymoron - Einzelfälle

Alleine dafür, so etwas zu schreiben- und das vom Jugendamt „Einzel“FÄLLE“ - das tut mir in der Seele weh. Schwer alles zu ertragen. Was hier alles passiert ist. Tut mir so leid für die Kinder.


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