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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

11.501 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

15.02.2026 um 19:45
@two-cents

Vor ca. 2 Jahren wurde mir von einer Staatsanwältin erklärt, dass es lange dauern kann, da das Handy nach der automatischen Eingabe von (3?) falschen Codes immer wieder für eine Zeit gesperrt wird. Ob man das Problem zwischenzeitlich gelöst hat, weiß ich nicht. Schlimmstenfalls sind Apps, die besonders interessant erscheinen, ebenfalls noch mal passwortgeschützt.

Es sind also auf einem Handy häufig mehrere Codes zu knacken. Als Nächstes muss dann versucht werden, meist gelöschte Kommunikation wieder herzustellen. Es dauert immer noch alles recht lange und man kann sich eben nicht sicher sein, was am Ende vorgelegt wird. Zumal: fast niemand weiß genau, was er irgendwann an wen geschrieben hat, ob das gegebenenfalls noch mit dem vorherigen Handy war usw.. Die Überraschung ist meist sehr groß, wenn die Kommunikation vorgelegt wird.


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15.02.2026 um 21:00
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Das Handy wurde von der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr sichergestellt und es gab wohl keine Anschlussbeschlagnahme des Handys. Sehe ich als problematisch.
Das war mir überhaupt nicht klar, dass das so gelaufen ist. Ich habe immer angenommen, das CB bei irgendeiner Hausdurchsuchung oder Befragung ihr Handy mehr oder weniger freiwillig rausgerückt hat.
Wenn es so gelaufen ist, wie du schreibst, verstehe ich ein bisschen besser, warum Bott immer wieder mit der Frage um die Ecke kommt, ob die Tagebucheinträge überhaupt verwertet werden dürfen.

Vielen Dank für deine Mühe, die Links noch einmal raussuchen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

15.02.2026 um 22:26
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wenn es so gelaufen ist, wie du schreibst, verstehe ich ein bisschen besser, warum Bott immer wieder mit der Frage um die Ecke kommt, ob die Tagebucheinträge überhaupt verwertet werden dürfen.
Ja, aber die Kammer hat das nun ja entschieden, sodass zumindest diese Kammer von der Verwertbarkeit ausgeht. Sie hat ja nun auch die Daten beschlagnahmt. Dann sollte man in der Instanz auch irgendwann mal Ruhe geben. Wenn es ein Fehler war, bin ich als Verteidiger froh, dass die Kammer eventuell einen Fehler gemacht hat, den ich mit der Revision rügen kann.

Wie das genau gelaufen ist, wissen nur die Verfahrensbeteiligten. Ich kann mich aber erinnern, dass RA von der Meden im Podcast zwar nicht direkt zum Thema Tagebuch, jedoch insgesamt zur Beschlagnahme der Daten meinte, dass er sich hier eine präzisere Entscheidung gewünscht hätte.

Es gäbe noch einen Ausweg, wenn die Kammer irgendwann im Laufe des Verfahrens doch zu dem Schluss kommen sollte, dass hier eine Unverwertbarkeit gegeben ist. Wenn es genügend andere Beweise gibt, muss die Kammer eine eventuelle Verurteilung gegebenenfalls die Daten auf dem Handy nicht in die Beweiswürdigung einbeziehen, sondern könnte die Verwertbarkeit im Rahmen der Urteilsberatung nochmals neu entscheiden. Wenn das Urteil nicht auf dem Fehler beruht (weil die Daten nicht zur Urteilsbegründung herangezogen werden), könnte man die Einführung der Daten in die Hauptverhandlung auch nicht rügen und damit die Revision nicht begründen. Das Verfahren ist schon sehr interessant.


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15.02.2026 um 22:37
@LeonardodV

An der Stelle wirklich noch einmal vielen Dank für deine ausführlichen und geduldigen Beiträge!

Ich alter Sack hab eine Menge von dir gelernt, seit ich hier dabei bin.


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15.02.2026 um 22:39
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Normalerweise wird diese Frage an den Verteidiger herangetragen. Meist mit dem Hinweis, dass ansonsten hohe Kosten für das „Knacken“ anfallen.
Apropos gelernt: verstehe ich das richtig, dass diese Kosten also dem PIN verweigernden Handy-Besitzer auferlegt werden können?


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15.02.2026 um 22:43
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Apropos gelernt: verstehe ich das richtig, dass diese Kosten also dem PIN verweigernden Handy-Besitzer auferlegt werden können?
Ja, im Falle einer Verurteilung gehören diese Kosten zu den Verfahrenskosten, die dem Verurteilten auferlegt werden.


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15.02.2026 um 23:11
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ja, im Falle einer Verurteilung gehören diese Kosten zu den Verfahrenskosten, die dem Verurteilten auferlegt werden.
Ah, ok - also bei Freispruch oder Einstellung = Staatskosten.

Hatte jetzt gedacht, dass bei begründetem Verdacht die Herausgabe des PINs verlangt werden kann und die Verweigerung entsprechend eine „Ordnungswidrigkeit“ darstellt, die - unabhängig eines späteren Urteils - geahndet werden kann.


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15.02.2026 um 23:37
Zitat von GernhardGernhard schrieb:@LeonardodV

An der Stelle wirklich noch einmal vielen Dank für deine ausführlichen und geduldigen Beiträge!
Diesem Dank schließe ich mich sehr gerne an, ebenso Danke aber auch an so viele weitere User. Ich verfolge zum ersten Mal einen Strafprozess und finde die Diskussionen hierzu sehr spannend.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Apropos gelernt: verstehe ich das richtig, dass diese Kosten also dem PIN verweigernden Handy-Besitzer auferlegt werden können?
Ja, im Falle einer Verurteilung gehören diese Kosten zu den Verfahrenskosten, die dem Verurteilten auferlegt werden.
Für die Gesamtkosten des Verfahrens wird also allein die Angeklagte CB herangezogen, falls sie verurteilt werden würde. Das Strafmaß bleibt bedeutungslos. Ausschlaggebend sind demnach einzig die Verfahrenskosten, dazu gehören natürlich auch die Reisekosten der Zeugen, Unterbringung usw., Anwaltskosten. Und wie sieht es mit den Kosten für die Sicherheitsvorkehrungen einiger israelischer Zeugen aus? Die übernimmt wahrscheinlich die Staatskasse?

Meine Güte, das summiert sich und könnte für CB noch sehr teuer werden. Es würde mich wirklich interessieren, was da mal für Kosten zusammenkommen.


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15.02.2026 um 23:52
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Hatte jetzt gedacht, dass bei begründetem Verdacht die Herausgabe des PINs verlangt werden kann und die Verweigerung entsprechend eine „Ordnungswidrigkeit“ darstellt, die - unabhängig eines späteren Urteils - geahndet werden kann.
Nein, das würde ja heißen, dass man an seiner eigenen Überführung mitwirken müsste. Wie schon geschrieben hat es in den letzten Jahren eine interessante Diskussion und dann Entscheidungen gegeben, ob es erlaubt ist, den Finger des Beschuldigten zwangsweise auf das Handy aufzulegen, um es zu entsperren. Diese Diskussion ist nun erledigt, da das vom BGH mit einer mE recht konstruierten Begründung bestätigt wurde. Daher gibt es jetzt in bestimmten Kreisen eine Rückkehr zur manuellen Eingabe der PIN. Die muss nicht herausgegeben werden.


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15.02.2026 um 23:58
Zitat von two-centstwo-cents schrieb:Für die Gesamtkosten des Verfahrens wird also allein die Angeklagte CB herangezogen, falls sie verurteilt werden würde.
Wenn mehrere verurteilt werden sollten, haften sie als Gesamtschuldner. Das heißt, der Staat kann sich alles von einem oder hier eher einer holen und es gibt dann im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch. Würde also bedeuten, der oder die an den Staat Zahlende kann sich die geleistete Zahlung anteilmäßig auf dem Zivilrechtsweg von anderen Verurteilten zurückholen.


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16.02.2026 um 01:09
@LeonardodV
@two-cents

Vielen Dank für eure Erklärungen zum Thema PIN-Code.

Und an Dich, @LeonardodV, auch von mir ein Dankeschön für die geduldigen und beständigen Erläuterungen der juristischen Feinheiten!

Zum Thema PIN-Code noch eine (Rand-)Bemerkung:
In meinem Umfeld kenne ich niemanden, der noch mit einem PIN-Code sein Handy benutzt.
Ich wundere mich schon länger, dass CB anscheinend nicht über Fingerprint oder Face ID auf ihr Handy zugegriffen hat, wo es in ihrem Job und Alltag eins der wichtigsten Instrumente überhaupt sein dürfte.


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16.02.2026 um 15:40
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Ich wundere mich schon länger, dass CB anscheinend nicht über Fingerprint oder Face ID auf ihr Handy zugegriffen hat, wo es in ihrem Job und Alltag eins der wichtigsten Instrumente überhaupt sein dürfte.
Nicht jeder möchte zum Beispiel Apple seinen Fingerabdruck oder sein Gesicht zur unbekannten Weiternutzung zur Verfügung stellen. Und je nach Gerät braucht es trotz Fingerprint zusätzlich den Code, wenn es länger in Ruhe war und nicht entsperrt wurde.


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16.02.2026 um 16:00
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Nicht jeder möchte zum Beispiel Apple seinen Fingerabdruck oder sein Gesicht zur unbekannten Weiternutzung zur Verfügung stellen.
Volle Zustimmung.

Auf einem Laptop sah ich mal einen Aufkleber mit dem ;) Spruch:

Die CIA ist dir näher als dieser Aufkleber!

:ok: Yeaaah!


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16.02.2026 um 16:49
@CurlySue_
@two-cents

Vielen Dank für den Hinweis!
Dann war ich da bislang etwas blauäugig unterwegs und hab nur auf die praktische Seite geschaut … :(


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16.02.2026 um 17:29
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Dann war ich da bislang etwas blauäugig unterwegs und hab nur auf die praktische Seite geschaut …
@M8nix
Im Grunde bin ich bzgl meines Handys aber auch etwas blauäugig unterwegs. Ich gebe die sechs Ziffern nach einem Muster ein. Nach Zahlen darf mich niemand fragen, keine :no: Ahnung.


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17.02.2026 um 16:31
Heute bin ich auf etwas vom vergangenen Jahr aufmerksam geworden:
Vielleicht interessiert es euch.

Franz Josef Wagner schrieb fast 25 Jahre lang seine tägliche Kolumne in der BILD. In Briefform.
Nicht nur an den Kanzler, Boris Becker, Selensky, Jamal Musiala, den Regen und das Jesus-Baby
….es waren sehr, sehr viele…
auch an Christina Block.(Aug.2025)
Post von Wagner
:
Liebe Christina Block,
5a3dc4b9e0e03c3988aa4828c81a32b5a08eccf3
was für ein unnötiger Prozess.
Dabei hätte es nur die richtigen Wörter gebraucht, damals. Die richtigen Wörter zu Ihrem geschiedenen Mann, zu Ihren Kindern.
Sie sind Multimillionärin, Erbin des Block-Imperiums. Sie waren auf Elite-Unis, studierten in China. Im Prozess um die Entführung Ihrer Kinder zeigt sich, dass Sie nicht gelernt haben, dass einem Menschen und Dinge weggenommen werden können.
Was für eine Mutter steht da vor Gericht? Eine Löwenmutter, eine Raubtiermutter?
Mit Gewalt wurden Ihre Kinder entführt. Ihr Vater niedergeschlagen, die Kinder gefesselt, Klebebänder um ihre Münder, damit sie nicht um Hilfe schreien.
Das alles ist so weit entfernt vom Mythos Mama. Eine Mama würde über ihre Kinder wachen und wenn sie unruhig sind, neben ihnen sitzen und sie beschützen.
Aber vielleicht wollten Sie das alles. Der Prozess geht weiter.
Herzlichst, Ihr Franz Josef Wagner
Quelle: https://m.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolumnen/post-von-wagner-liebe-christina-block-68a73fdb8c33b226bcae35ad

Wenn Wagner wüsste, wie sich die Dinge entwickelt haben, dann würden ihm bestimmt die Finger kribbeln.
Einen Brief an Ingo Bott, oder David und Olga, oder Gernhard und Eugen, hätte ich gerne noch gelesen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

18.02.2026 um 11:14
Zitat von leonorleonor schrieb:Wenn Wagner wüsste, wie sich die Dinge entwickelt haben, dann würden ihm bestimmt die Finger kribbeln.
Einen Brief an Ingo Bott, oder David und Olga, oder Gernhard und Eugen, hätte ich gerne noch gelesen.
Wagner hat mMn manchmal auch übers Ziel hinausgeschossen, aber auch sehr oft die richtigen Worte gefunden, wie in diesem Fall. 👍


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.02.2026 um 18:21
Chris­tina Block ver­liert gegen Spiegel-TV
Im Block-Prozess wurden Akten aus dem Ermittlungsverfahren auch dem Spiegel-TV zugespielt, der sie veröffentlichte. Christina Block zog dagegen vor das Landgericht Hamburg. Ohne Erfolg. Das Gericht sieht ein "überragendes Informationsinteresse”.
Block wollte Spiegel-TV die Veröffentlichung von "die Schuld- und Straffrage betreffenden Einzelheiten" aus der Ermittlungsakte untersagen. Konkret wandte sie sich gegen eingeblendete Aussagen aus einem Vernehmungsprotokoll sowie gegen eine gezeigte Hausskizze.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-hamburg-erlaubt-verdachtsberichterstattung-christina-block-spiegel

LTO berichtet heute über eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen CB und Spiegel TV. Ausführlich im Artikel.

Warum sie sich gegen die im Video gezeigte Hausskizze wandte, ist mir nicht klar. Soweit ich mich erinnern kann, hatte Barkay das Hensel-Haus gezeichnet.
Das Video war nicht mehr abrufbar. Vielleicht wird es jetzt wieder hochgeladen.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.02.2026 um 18:51
Zitat von leonorleonor schrieb:Das Video war nicht mehr abrufbar. Vielleicht wird es jetzt wieder hochgeladen.
Jepp, Video ist nicht mehr auffindbar. Das einzige, was ich aus dem betreffenden Zeitraum gefunden habe ist dies hier: Youtube: Das bedeutet die überraschende Aussage gegen Christina Block – Shortcut | DER SPIEGEL
Das bedeutet die überraschende Aussage gegen Christina Block – Shortcut | DER SPIEGEL
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Aber da werden keine Hausskizzen gezeigt oder Einblendungen vorgenommen. Piltz berichtet lediglich inhaltlich von dem Vernehmungsprotokoll.

Nun, wir dürfen gespannt sein, wie es nächste Woche weiter geht.
Interessant wird sein, wie sich die Verteidigung verhält, ob es wohl in der Zwischenzeit eine Veränderung der Strategie gegeben hat? Immerhin war ja viel Zeit zum Nach- und Überdenken.


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Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

26.02.2026 um 19:34
Zitat von leonorleonor schrieb:Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-hamburg-erlaubt-verdachtsberichterstattung-christina-block-spiegel

LTO berichtet heute über eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen CB und Spiegel TV. Ausführlich im Artikel.
Danke! Der „fliegende Gerichtsstand“ - wieder was gelernt durch dieses Theaterstück!


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