Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

10.813 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 19:45
@two-cents

Vor ca. 2 Jahren wurde mir von einer Staatsanwältin erklärt, dass es lange dauern kann, da das Handy nach der automatischen Eingabe von (3?) falschen Codes immer wieder für eine Zeit gesperrt wird. Ob man das Problem zwischenzeitlich gelöst hat, weiß ich nicht. Schlimmstenfalls sind Apps, die besonders interessant erscheinen, ebenfalls noch mal passwortgeschützt.

Es sind also auf einem Handy häufig mehrere Codes zu knacken. Als Nächstes muss dann versucht werden, meist gelöschte Kommunikation wieder herzustellen. Es dauert immer noch alles recht lange und man kann sich eben nicht sicher sein, was am Ende vorgelegt wird. Zumal: fast niemand weiß genau, was er irgendwann an wen geschrieben hat, ob das gegebenenfalls noch mit dem vorherigen Handy war usw.. Die Überraschung ist meist sehr groß, wenn die Kommunikation vorgelegt wird.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 21:00
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Das Handy wurde von der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr sichergestellt und es gab wohl keine Anschlussbeschlagnahme des Handys. Sehe ich als problematisch.
Das war mir überhaupt nicht klar, dass das so gelaufen ist. Ich habe immer angenommen, das CB bei irgendeiner Hausdurchsuchung oder Befragung ihr Handy mehr oder weniger freiwillig rausgerückt hat.
Wenn es so gelaufen ist, wie du schreibst, verstehe ich ein bisschen besser, warum Bott immer wieder mit der Frage um die Ecke kommt, ob die Tagebucheinträge überhaupt verwertet werden dürfen.

Vielen Dank für deine Mühe, die Links noch einmal raussuchen.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 22:26
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wenn es so gelaufen ist, wie du schreibst, verstehe ich ein bisschen besser, warum Bott immer wieder mit der Frage um die Ecke kommt, ob die Tagebucheinträge überhaupt verwertet werden dürfen.
Ja, aber die Kammer hat das nun ja entschieden, sodass zumindest diese Kammer von der Verwertbarkeit ausgeht. Sie hat ja nun auch die Daten beschlagnahmt. Dann sollte man in der Instanz auch irgendwann mal Ruhe geben. Wenn es ein Fehler war, bin ich als Verteidiger froh, dass die Kammer eventuell einen Fehler gemacht hat, den ich mit der Revision rügen kann.

Wie das genau gelaufen ist, wissen nur die Verfahrensbeteiligten. Ich kann mich aber erinnern, dass RA von der Meden im Podcast zwar nicht direkt zum Thema Tagebuch, jedoch insgesamt zur Beschlagnahme der Daten meinte, dass er sich hier eine präzisere Entscheidung gewünscht hätte.

Es gäbe noch einen Ausweg, wenn die Kammer irgendwann im Laufe des Verfahrens doch zu dem Schluss kommen sollte, dass hier eine Unverwertbarkeit gegeben ist. Wenn es genügend andere Beweise gibt, muss die Kammer eine eventuelle Verurteilung gegebenenfalls die Daten auf dem Handy nicht in die Beweiswürdigung einbeziehen, sondern könnte die Verwertbarkeit im Rahmen der Urteilsberatung nochmals neu entscheiden. Wenn das Urteil nicht auf dem Fehler beruht (weil die Daten nicht zur Urteilsbegründung herangezogen werden), könnte man die Einführung der Daten in die Hauptverhandlung auch nicht rügen und damit die Revision nicht begründen. Das Verfahren ist schon sehr interessant.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 22:37
@LeonardodV

An der Stelle wirklich noch einmal vielen Dank für deine ausführlichen und geduldigen Beiträge!

Ich alter Sack hab eine Menge von dir gelernt, seit ich hier dabei bin.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 22:39
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Normalerweise wird diese Frage an den Verteidiger herangetragen. Meist mit dem Hinweis, dass ansonsten hohe Kosten für das „Knacken“ anfallen.
Apropos gelernt: verstehe ich das richtig, dass diese Kosten also dem PIN verweigernden Handy-Besitzer auferlegt werden können?


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 22:43
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Apropos gelernt: verstehe ich das richtig, dass diese Kosten also dem PIN verweigernden Handy-Besitzer auferlegt werden können?
Ja, im Falle einer Verurteilung gehören diese Kosten zu den Verfahrenskosten, die dem Verurteilten auferlegt werden.


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:11
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Ja, im Falle einer Verurteilung gehören diese Kosten zu den Verfahrenskosten, die dem Verurteilten auferlegt werden.
Ah, ok - also bei Freispruch oder Einstellung = Staatskosten.

Hatte jetzt gedacht, dass bei begründetem Verdacht die Herausgabe des PINs verlangt werden kann und die Verweigerung entsprechend eine „Ordnungswidrigkeit“ darstellt, die - unabhängig eines späteren Urteils - geahndet werden kann.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:37
Zitat von GernhardGernhard schrieb:@LeonardodV

An der Stelle wirklich noch einmal vielen Dank für deine ausführlichen und geduldigen Beiträge!
Diesem Dank schließe ich mich sehr gerne an, ebenso Danke aber auch an so viele weitere User. Ich verfolge zum ersten Mal einen Strafprozess und finde die Diskussionen hierzu sehr spannend.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Apropos gelernt: verstehe ich das richtig, dass diese Kosten also dem PIN verweigernden Handy-Besitzer auferlegt werden können?
Ja, im Falle einer Verurteilung gehören diese Kosten zu den Verfahrenskosten, die dem Verurteilten auferlegt werden.
Für die Gesamtkosten des Verfahrens wird also allein die Angeklagte CB herangezogen, falls sie verurteilt werden würde. Das Strafmaß bleibt bedeutungslos. Ausschlaggebend sind demnach einzig die Verfahrenskosten, dazu gehören natürlich auch die Reisekosten der Zeugen, Unterbringung usw., Anwaltskosten. Und wie sieht es mit den Kosten für die Sicherheitsvorkehrungen einiger israelischer Zeugen aus? Die übernimmt wahrscheinlich die Staatskasse?

Meine Güte, das summiert sich und könnte für CB noch sehr teuer werden. Es würde mich wirklich interessieren, was da mal für Kosten zusammenkommen.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:52
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Hatte jetzt gedacht, dass bei begründetem Verdacht die Herausgabe des PINs verlangt werden kann und die Verweigerung entsprechend eine „Ordnungswidrigkeit“ darstellt, die - unabhängig eines späteren Urteils - geahndet werden kann.
Nein, das würde ja heißen, dass man an seiner eigenen Überführung mitwirken müsste. Wie schon geschrieben hat es in den letzten Jahren eine interessante Diskussion und dann Entscheidungen gegeben, ob es erlaubt ist, den Finger des Beschuldigten zwangsweise auf das Handy aufzulegen, um es zu entsperren. Diese Diskussion ist nun erledigt, da das vom BGH mit einer mE recht konstruierten Begründung bestätigt wurde. Daher gibt es jetzt in bestimmten Kreisen eine Rückkehr zur manuellen Eingabe der PIN. Die muss nicht herausgegeben werden.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 23:58
Zitat von two-centstwo-cents schrieb:Für die Gesamtkosten des Verfahrens wird also allein die Angeklagte CB herangezogen, falls sie verurteilt werden würde.
Wenn mehrere verurteilt werden sollten, haften sie als Gesamtschuldner. Das heißt, der Staat kann sich alles von einem oder hier eher einer holen und es gibt dann im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch. Würde also bedeuten, der oder die an den Staat Zahlende kann sich die geleistete Zahlung anteilmäßig auf dem Zivilrechtsweg von anderen Verurteilten zurückholen.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

um 01:09
@LeonardodV
@two-cents

Vielen Dank für eure Erklärungen zum Thema PIN-Code.

Und an Dich, @LeonardodV, auch von mir ein Dankeschön für die geduldigen und beständigen Erläuterungen der juristischen Feinheiten!

Zum Thema PIN-Code noch eine (Rand-)Bemerkung:
In meinem Umfeld kenne ich niemanden, der noch mit einem PIN-Code sein Handy benutzt.
Ich wundere mich schon länger, dass CB anscheinend nicht über Fingerprint oder Face ID auf ihr Handy zugegriffen hat, wo es in ihrem Job und Alltag eins der wichtigsten Instrumente überhaupt sein dürfte.


melden

Ähnliche Diskussionen
Themen
Beiträge
Letzte Antwort
Kriminalfälle: Die Entführung der 84-jährigen Nancy Guthrie in Tucson, Arizona
Kriminalfälle, 102 Beiträge, vor 7 Minuten von CurlySue_
OpLibelle am 07.02.2026, Seite: 1 2 3 4 5 6
102
vor 7 Minuten »
Kriminalfälle: Vogelsberg: 19- Jährige aus Kiste befreit - was bislang bekannt ist
Kriminalfälle, 56 Beiträge, am 10.01.2026 von MarieLouise
Riavicto am 13.07.2025, Seite: 1 2 3
56
am 10.01.2026 »
Kriminalfälle: Aktuelle Fahndungen nach Tatverdächtigen und Straftätern
Kriminalfälle, 1.525 Beiträge, am 07.02.2026 von seli
latte3 am 04.06.2014, Seite: 1 2 3 4 ... 74 75 76 77
1.525
am 07.02.2026 »
von seli
Kriminalfälle: Mord an Frauke Liebs
Kriminalfälle, 97.783 Beiträge, um 00:39 von watnu
Able_Archer am 15.02.2009, Seite: 1 2 3 4 ... 4951 4952 4953 4954
97.783
um 00:39 »
von watnu
Kriminalfälle: Vermisst: Ines Heider aus Hermsdorf/Thür. seit dem 04.01.1990
Kriminalfälle, 428 Beiträge, am 04.01.2026 von Slaterator
Pinus_Nigra am 09.02.2018, Seite: 1 2 3 4 ... 20 21 22 23
428
am 04.01.2026 »