@KTG Rücker hatte doch gar keinen offiziellen Auftrag die Kinder zu "therapieren" o.ä.
Dafür hätte er die Einwilligung beider sorgeberechtigter Eltern gebraucht.
Die elterliche Sorge lag bis zum 05.01.24 bei beiden Eltern. (Ausnahme war lediglich das ABR, bei dem offenbar strittig ist, wer das zu dem Zeitpunkt inne hatte. Das ist hier aber ohne Belang)
Rücker hätte also die Einwilligung von Hensel gebraucht, wenn er in irgendeiner Form in seiner beruflichen Rolle hätte Kontakt aufnehmen wollen mit den Kindern.
Er kann also dort zu dem Zeitpunkt eigentlich nur als private Person gegenüber den Kindern aufgetreten sein.
Als "Bekannter" der Mutter oder als ihr Coach, Berater oder Therapeut, nicht aber in therapeutischer Funktion für die Kinder.
Es steht ihm also keine Auskunftsverweigerung, aufgrund seines Berufs zu, nach meinem Verständnis.
Ob er sich darauf berufen kann, weil CB seine Klientin war und sie ihn nicht von der Schweigepflicht entbindet, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das weiss sicherlich
@LeonardodVAllerdings würde CB ihn sicherlich von der Schweigepflicht entbinden, da er sich ja bestimmt positiv über das Mutter-Kind-Verhältnis äußern würde und insgesamt in ihrem Sinne.
Dafür wurde er schließlich bezahlt