Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

8.842 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 11:55
Darf Rücker eigentlich ohne weiteres über die Begegnung mit den Kindern aussagen? Immerhin ist er ja KINDERpsyschologe (und nicht Elternpsychologe). Zumindest ist es ja naheliegend, dass er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, wenn er gegenüber den Kindern als Psychologe aufgetreten ist. Da müsste ihn ja erstmal jemand von der Schweigepflicht entbinden (SH, Ergänzugspfleger etc.).


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:02
@RitterTrenk

Vielen lieben Dank! Sehr gut erklärt!!
Jetzt hab ich’s verstanden.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:23
@KTG
Rücker hatte doch gar keinen offiziellen Auftrag die Kinder zu "therapieren" o.ä.
Dafür hätte er die Einwilligung beider sorgeberechtigter Eltern gebraucht.
Die elterliche Sorge lag bis zum 05.01.24 bei beiden Eltern. (Ausnahme war lediglich das ABR, bei dem offenbar strittig ist, wer das zu dem Zeitpunkt inne hatte. Das ist hier aber ohne Belang)
Rücker hätte also die Einwilligung von Hensel gebraucht, wenn er in irgendeiner Form in seiner beruflichen Rolle hätte Kontakt aufnehmen wollen mit den Kindern.
Er kann also dort zu dem Zeitpunkt eigentlich nur als private Person gegenüber den Kindern aufgetreten sein.
Als "Bekannter" der Mutter oder als ihr Coach, Berater oder Therapeut, nicht aber in therapeutischer Funktion für die Kinder.
Es steht ihm also keine Auskunftsverweigerung, aufgrund seines Berufs zu, nach meinem Verständnis.

Ob er sich darauf berufen kann, weil CB seine Klientin war und sie ihn nicht von der Schweigepflicht entbindet, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das weiss sicherlich @LeonardodV

Allerdings würde CB ihn sicherlich von der Schweigepflicht entbinden, da er sich ja bestimmt positiv über das Mutter-Kind-Verhältnis äußern würde und insgesamt in ihrem Sinne.
Dafür wurde er schließlich bezahlt


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:33
Zitat von KTGKTG schrieb:Da müsste ihn ja erstmal jemand von der Schweigepflicht entbinden (SH, Ergänzugspfleger etc.).
Er war ja gerade ohne Zustimmung von SH bei den Kindern. Nur im Auftrag von CB und in DK hatte SH alleinige Sorgerecht (02.01.24) selbst wenn man dies nicht berücksichtigt, hatte SH immernoch geteilte Sorgerecht in Deutschland. Er hätte nicht als psychologe tätig werden dürfen. Heute hat SH weiterhin alleinige Sorgerecht..


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 12:50
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt hakt nach. Sie möchte wissen, ob es für die Jugendamtsmitarbeiterin in Ordnung gewesen war, dass der von Block beauftragte Psychologe, Dr. Stefan Rücker, sich mit einbrachte. Sabine B.: „Es war okay. Rücker hat über das Thema Entfremdung gesprochen.“
https://www.bild.de/regional/hamburg/27-tag-im-live-ticker-was-sagt-das-jugendamt-ueber-christina-block-695e668e9c2c98991fda378b

Wie kann es sein, dass die Jugendamtsmitarbeiterin dann diesen Besuch im Beisein von Rücker abhält und ihn reden lässt?


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 13:04
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Wenn man hier die mutmaßlichen Drahtzieher gerade im Gericht betrachtet, dann könnte man sagen, wenn die dort sitzen, gehört Herr Barkay pronto pronto ebenfalls auf eine Anklagebank.
Wird das jemals passieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Barkay, jemals wieder freiwillig hier antreten würde, würde man ihn irgendwann mal anklagen. Er wird nach dem Akt Prozess abdüsen, dank freiem Geleit und Israel würde ihn niemals ausliefern, aufgrund seiner Tätigkeiten bisher. Er ist ein Geheimnisträger erster Güte. Den würden sie niemals hier der Gefahr aussetzen. Deutsche Haftanstalt für ihn? Wer bitte sollte ihm da den üblichen Standard Schutz gewähren, den er überall besitzt? Das wäre doch sicherheitstechnisch gar nicht möglich. Der hat jetzt schon höchste Sicherheitsstufe und das nicht wegen Eugen Block oÄ sondern wegen seines Status in Israel. Geheimdienst usw.
Wenn er hier später mal angeklagt wird… ( gesondertes Verfahren) ich wette, dann sehen wir ihn hier nie wieder. Bye bye .
Er ist momentan nur hier, weil er jederzeit den Abflug machen kann… und je mehr er sich im jetzigen Prozess ausversehen selbst schwer belastet, desto höher die Möglichkeit, dass es evtl mal eine Anklage gibt gegen ihn, allerdings ohne ihn. Wenn ich in einem Land lebe, was mir garantiert nie ausgeliefert zu werden… na da bleibe ich doch gemütlich dort.
Und das kann ich mir eben nicht so recht vorstellen, dass all die Israelis so ganz freiwillig hier sind und aussagen. Weil sie zur Klärung des Falls beitragen wollen? Aus Nettigkeit? Oder gibt es da vielleicht doch Druck vonseiten der israelischen Staatsanwaltschaft? Das ist eben die Frage, würde Israel Barkay und Konsorten nicht doch ausliefern? Und wenn es um eine Haftstrafe geht, gäbe es da nicht auch die Möglichkeit, dass die auch in Israel abgeleistet werden könnte, sollte es Sicherheitsbedenken bezüglich deutscher Haftanstalten geben. Das ist jetzt rein spekulativ.
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Ich glaube aber daran, dass es in Israel so viel Druck auf diese Personen gibt, dass sie alle kein anderen Wahl haben, als sich zu stellen. Ich bin der feste Überzeugung, dass der Anklage kommen wird, eventuell wenn alle Beteiligten mit ihren Aussagen durch sind.
Dem kann ich mich nur anschließen und verlinken, was ich bereits schrieb:
Zitat von emzemz schrieb am 17.01.2026:Dass Israel grundsätzlich nicht ausliefert, der Annahme war ich bislang auch, meine aber, das liest sich dann doch anders:

https://en-wikipedia-org.translate.goog/wiki/Extradition_law_in_Israel?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sge#:~:text=Zwischen%20dem%20Staat%20Israel%20und%20dem%20ersuchenden,Auslieferungsrecht%2C%20sofern%20der%20Justizminister%20nichts%20anderes%20beschlie%C3%9Ft.

Wobei ich Wikipedia nicht immer für der Weisheit letzter Schluss halte. Diese zwei Erklärungen halte ich für wichtig, ohne sie aber näher beleuchten zu wollen.
Die Entscheidung über die Zulassung der Auslieferung liegt beim israelischen Gericht, dem Justizminister und dem Generalstaatsanwalt.

Nach diesem Gesetz ist eine Auslieferungsstraftat jede Straftat, die, wenn sie in Israel begangen würde, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer schwereren Strafe geahndet würde.
Also ich glaube nicht, dass die alle so richtig save in Israel sind und einfach nur daheim bleiben müssen, und dann werden sie schon nicht verurteilt. Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die Annahme, Israel liefert schon nicht aus, der Grund war, sich an Cyber Copula zu wenden. Wer glaubt, das Sorgerecht zu haben, der glaubt dann auch sowas.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 13:22
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Es steht ihm also keine Auskunftsverweigerung, aufgrund seines Berufs zu, nach meinem Verständnis.
Interessanter Gedanke. Ich frage mich, was von CB nach der Entführung beauftragt wurde. Wenn sie ihn mit einer Therapie der Kinder beauftragt hat und er davon ausging, dass sie in dem Moment das Sorgerecht hat (ob glaubwürdig oder nicht), war er ja doch beruflich tätig. Ich meine, wenn CB einen Arzt zur Blutprobe bei den Kinder bringt, obwohl sie das gar nicht entscheiden darf, darf der Arzt ja trotzdem nicht später die Ergebnisse vor Gericht ausplaudern, wenn er nicht von der Schweigepflicht entbunden würde.

Ich bin gespannt, ob wenigstens Herr Rücker sein Honorar erhalten hat.


3x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 13:45
Zitat von KTGKTG schrieb:Wenn sie ihn mit einer Therapie der Kinder beauftragt hat und er davon ausging, dass sie in dem Moment das Sorgerecht hat (ob glaubwürdig oder nicht), war er ja doch beruflich tätig.
Nein, eigentlich müsste er sich das zeigen lassen, auf einem Beschluss o.ä., dass sie tatsächlich die alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge ist.
Ansonsten braucht er Einwilligung/ Unterschrift von beiden Eltern.

Es kommt häufiger vor, dass bei getrennt lebenden Eltern ein Dissens besteht, ob das gemeinsame Kind therapiebedürftig ist oder nicht.
Kein:e seriöse:r Therapeut:in würde eine Therapie beginnen, ohne die Einwilligung bei der Elternteile.
Werden die Eltern sich überhaupt nicht einigen können, haben sie die Möglichkeit das gerichtlich Lösen zu lassen. Fann wird geprüft, ob die Unterschrift des verweigernden Elternteils durch einen gerichtlichen Beschluss ersetzt werden kann oder sollte.
Man kann das hier drehen und wenden wie man will, es gab keine therapeutische Beziehung zwischen Rücker und den Kindern.
Zitat von sardisardi schrieb:Wie kann es sein, dass die Jugendamtsmitarbeiterin dann diesen Besuch im Beisein von Rücker abhält und ihn reden lässt?
Nunja, er war im Haushalt der Mutter vor Ort. Es ist ihm nicht verbotenn, die ASD Mitarbeiterin mit seiner Entfremdungstheorie zuzutexten.
Warum sie das über sich ergehen liess oder ob sie das interessant fand, wissen wir ja nicht.


3x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 13:49
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Nein, eigentlich müsste er sich das zeigen lassen, auf einem Beschluss o.ä., dass sie tatsächlich die alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge ist.
Sie wird ihm bestimmt das OLG-Urteil und einen Wisch von Costard hingehalten haben, dass hat doch bislang jeden restlos überzeugt 😁


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 13:51
Zitat von KTGKTG schrieb:Ich frage mich, was von CB nach der Entführung beauftragt wurde.
Wissen wir eigentlich, ob CB ihn überhaupt nach der Entführung beauftragt hat oder das wollte? Wenn ja, dann ist mir das durchgegangen.
Vielleicht waren die beiden Hausbesuche noch über das Gutachten abgedeckt. 40.000 € für ein Privatgutachten rein nach CBs Auskünften, ohne mit den Kindern gesprochen zu haben ist kein Pappenstiel. Da sollte ja noch etwas Service mit drin sein.
Zudem führt er gar keine Therapien durch, wie aus seiner Homepage hervorgeht.

Ich wundere mich allerdings schon länger, warum er so schnell vor Ort war.
Zitat von emzemz schrieb:Und wenn es um eine Haftstrafe geht, gäbe es da nicht auch die Möglichkeit, dass die auch in Israel abgeleistet werden könnte, sollte es Sicherheitsbedenken bezüglich deutscher Haftanstalten geben.
Wir hatten es schon mal davon, aber ich bekomme es nicht mehr zusammen, wann das war.
Einen ersten Teil der Haftstrafe müssten die Israelis zum Teil in Deutschland absitzen, den Rest dann in Israel.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:03
Zitat von KTGKTG schrieb:Sie wird ihm bestimmt das OLG-Urteil und einen Wisch von Costard hingehalten haben, dass hat doch bislang jeden restlos überzeugt 😁
Acherrjeee, das hat ich kurz vergessen.
Anwalt C. ist ja "das Gesetz" 😎


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:15
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Wir hatten es schon mal davon, aber ich bekomme es nicht mehr zusammen, wann das war.
Einen ersten Teil der Haftstrafe müssten die Israelis zum Teil in Deutschland absitzen, den Rest dann in Israel.
Ja, so ist der übliche und rechtliche Ablauf.
Welche Spielräume da aber für besonders zu schützende Personen eingeräumt werden können, das weiß ich natürlich nicht.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:18
Zitat von emzemz schrieb:Welche Spielräume da aber für besonders zu schützende Personen eingeräumt werden können, das weiß ich natürlich nicht.
Wer hat den denn eigentlich "besonders geschützt" als er monatelang in Sachen Kinderentführung hier war? Er könnte doch jetzt auch wieder als Bobby Brown oder Jonny Blue im Hotel wohnen?


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:27
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Nunja, er war im Haushalt der Mutter vor Ort. Es ist ihm nicht verbotenn, die ASD Mitarbeiterin mit seiner Entfremdungstheorie zuzutexten.
Warum sie das über sich ergehen liess oder ob sie das interessant fand, wissen wir ja nicht.
Ich sehe das doch anders. Die ASD-Mitarbeiterin war zu einem Termin
nach der Entführung und vor dem 05.01. im Hause Block.

Ich kann die nachhakenden Fragen der STA und insbesondere der Vorsitzenden Richterin zur Anwesenheit Rückers also durchaus nachvollziehen.

MMn hätte Rücker sich ja gern im Haus dort aufhalten können, hatte aber mit diesem Termin nichts zu tun.


3x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:32
Zitat von sardisardi schrieb:Ich sehe das doch anders. Die ASD-Mitarbeiterin war zu einem Termin
nach der Entführung und vor dem 05.01. im Hause Block.

Ich kann die nachhakenden Fragen der STA und insbesondere der Vorsitzenden Richterin zur Anwesenheit Rückers also durchaus nachvollziehen.

MMn hätte Rücker sich ja gern im Haus dort aufhalten können, hatte aber mit diesem Termin nichts zu tun.
Ich sehe es auch so. Ich sehe es auch sehr kritisch, dass er während eine "Freiheitsberaubung" vor Ort war ohne die Kinder zu helfen.. stattdessen hat er von Entfremdung gesprochen - laut Jugendamt! Vollkommen daneben, und er nennt sich KINDERPsychologe.


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 14:56
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Ich sehe es auch so. Ich sehe es auch sehr kritisch, dass er während eine "Freiheitsberaubung" vor Ort war ohne die Kinder zu helfen.. stattdessen hat er von Entfremdung gesprochen - laut Jugendamt! Vollkommen daneben, und er nennt sich KINDERPsychologe.
*ironieon* Da kann aber doch der Dr. Rücker nichts dafür. War es denn nicht so, dass er von Theo weggeschickt wurde? Was hätte er denn machen sollen? *ironieoff*


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 15:44
Zitat von KerzenKerzen schrieb:
Zitat von sardisardi schrieb:Ich sehe das doch anders. Die ASD-Mitarbeiterin war zu einem Termin
nach der Entführung und vor dem 05.01. im Hause Block.

Ich kann die nachhakenden Fragen der STA und insbesondere der Vorsitzenden Richterin zur Anwesenheit Rückers also durchaus nachvollziehen.

MMn hätte Rücker sich ja gern im Haus dort aufhalten können, hatte aber mit diesem Termin nichts zu tun.
Ich sehe es auch so. Ich sehe es auch sehr kritisch, dass er während eine "Freiheitsberaubung" vor Ort war ohne die Kinder zu helfen.. stattdessen hat er von Entfremdung gesprochen - laut Jugendamt! Vollkommen daneben, und er nennt sich KINDERPsychologe.
Und ich auch.
Ich sehe es auch als fragwürdig an, ob er überhaupt dazu berechtigt gewesen ist, bei diesem Termin dabei zu sein. Und das nicht einfach ohne eigene Beiträge, sprich nur anwesend, sondern mit der Möglichkeit, seine Theorie einzubringen. Das grenzt aus meiner Sicht an Einflussnahme. Und uU wohl wissend, dass die Entfremdungstheorie umstritten ist, viele ihr aber dennoch folgen.


3x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 15:51
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Und ich auch.
Ich sehe es auch als fragwürdig an, ob er überhaupt dazu berechtigt gewesen ist, bei diesem Termin dabei zu sein. Und das nicht einfach ohne eigene Beiträge, sprich nur anwesend, sondern mit der Möglichkeit, seine Theorie einzubringen. Das grenzt aus meiner Sicht an Einflussnahme.
Was ich besonders schlimm finde ist, dass er hat (zumindest laut Frau Blocks Handynotiz) eine Mitarbeiterin vom JA überzeugt, dass sie einen Antrag nach 1666 stellen sollte. Dh. Inobhutname. (Sommer 2022).

Dieses tat die Frau W. und dieses ohne je mit Klara und Theo gesprochen zu haben, aber nach einen Gespräch mit Rücker.

Wie konnte das Jugendamt dieses zulassen? Frau W. konnte natuerlich dazu vor Gericht nichts erinnern.. Komisch.. oder vielleicht doch nicht so komisch. Ich bin Gespannt wie Rücker zu diese angebliche "Anruf" stehen wird..

1666 BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html


3x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:24
Zitat von KerzenKerzen schrieb:Was ich besonders schlimm finde ist, dass er hat (zumindest laut Frau Blocks Handynotiz) eine Mitarbeiterin vom JA überzeugt, dass sie einen Antrag nach 1666 stellen sollte. Dh. Inobhutname. (Sommer 2022).

Dieses tat die Frau W. und dieses ohne je mit Klara und Theo gesprochen zu haben, aber nach einen Gespräch mit Rücker.

Wie konnte das Jugendamt dieses zulassen?
Meine Theorie dazu ist, dass es „praktisch“ ist.
Wenn Rücker gefolgt wird, dann kann die weitere Vorgehensweise nach „Katalog“ abgearbeitet werden. Das bedeutet Entlastung fürs JA, weniger Manpower um Konflikte zu bearbeiten. Meine Meinung.

Rücker hat ein Privatgutachten erstellt. Informationen daraus darf das Jugendamt nutzen, wenn es das Familiengericht anruft.
Erhält das Amt ein Privatgutachten, das eine Gefährdung belegt oder entkräftet, muss es dieses im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht prüfen.
Es dient als fachliche Grundlage für die Einschätzung, ob staatliche Eingriffe notwendig sind.
Quelle: Google KI
dürfen privatgutachten beim jugendamt eingereicht werden?
Das ist die Frage, die ich der KI gestellt habe. Ich hoffe, es ist nichts gegen die Verwendung der KI einzuwenden.


3x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

gestern um 16:38
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Meine Theorie dazu ist, dass es „praktisch“ ist.
Wenn Rücker gefolgt wird, dann kann die weitere Vorgehensweise nach „Katalog“ abgearbeitet werden. Das bedeutet Entlastung fürs JA, weniger Manpower um Konflikte zu bearbeiten. Meine Meinung.
Ist praktisch - und entlastet, selbst Verantwortung übernehmen zu müssen, wenn man sich stattdessen auf den „Experten“ berufen kann.

Und weiterhin bleibt für mich das beeindruckende Set up mit ausschlaggebend. Eine bekannte - und in der Manipulation bestimmt auch sehr zugewandte - Unternehmertochter, der charmante Grimme Preisträger, der die MA des ASD umgarnt, der Experte, der einen vollschleimt. Dazu das ganze nicht gerade am Osdorfer Born oder in Mümmelmannsberg…

Das wirkt!


1x zitiertmelden