Photographer73 schrieb:Erscheinen wird sie wohl müssen, es sei denn, sie hat sich in der Zwischenzeit ein entsprechendes Attest besorgt. Aber auch das würde mich gar nicht mal so sehr wundern.
Jepp. Was ich mich gefragt habe ist: wenn sie ein "Attest" hat, dass ihr bescheinigt, dass sie nicht aussagen kann, kann das ja nur dahingehend sein, dass sie psychisch "belastet" ist. Soweit so gut. Aber bedeutet das dann gleichzeitig, dass sie auch generell arbeitsunfähig ist? Rein logisch gedacht, müsste das ja so sein. Würde aber persönlich für sie bedeuten, dass sie - sofern sie im Angestelltenverhältnis ist, nach 6 Wochen ins Krankengeld geht. Das würde bedeuten, nur noch i.d.R. 70% ihres Gehalts. Und das auch nur für maximal 1,5 Jahre, ansonsten müsste man auf Frührente gehen - was finanziell auch nicht so dolle ist. Ich gehe davon aus, dass sie Sozialarbeiterin ist (das ist die Berufsgruppe, die beim Jugendamt angestellt wird), und da ist das Gehalt jetzt nicht gerade soooo dolle. Man kann ganz gut von leben, ja, aber der große Wurf ist das nicht. Hier in Berlin sind die Jugendamtsmitarbeitenden auch keine Beamten mehr, allerdings weiß ich nicht, wie das in HH geregelt ist.
Mit anderen Worten: wenn sie wirklich aufgrund einer drohenden Aussage vor Gericht das alles auf sich nimmt, hat das einen ganz schön hohen persönlichen Preis mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
Oder geht das, dass man sich "nur" für die Aussage vor Gericht ein entsprechendes Attest holt, ansonsten aber voll arbeitsfähig ist? Würde ich eher unlogisch finden, denn wenn man in einem sozialen Beruf psychisch derartig belastet ist, heißt das eigentlich, dass man eher gar nicht arbeiten kann, zumindest nicht in einem Job, der eine psychische Stabilität erfordert.
Ich weiß, dass sie nicht mehr beim Jugendamt arbeitet, aber das ist ja egal. Sofern sie nicht eine Umschulung zur Elektrikerin oder Schusterin gemacht hat, ist sie ja immer noch Sozialarbeiterin und wird eine Tätigkeit in eben jenem Bereich ausüben. Sich als Sozialarbeiterin selbständig zu machen, ist ebenfalls eher auszuschließen. Ist nicht unmöglich, aber selbst wenn: wäre sie mit einer generellen Arbeitsunfähigkeit zwar aus dem Schneider, aber auch eine selbständige Tätigkeit in dem Bereich ist per se eigentlich immer mit psychischer Herausforderung verbunden. Wisst Ihr, was ich meine?