Gernhard schrieb:Danke! Der „fliegende Gerichtsstand“ - wieder was gelernt durch dieses Theaterstück!
Schwere Kost, mit einmal Lesen war's da nicht getan. Am besten gefallen hat mir der Schlusssatz:
Eine Anfrage von LTO an die Prozessvertreter von Christina Block zur Kommentierung des Beschlusses des LG Hamburg blieb unbeantwortet. Ein Sprecher von Christina Block teilte auf Anfrage aber mit, dass die Unternehmerin keine Strafanzeige gegen Spiegel-Redakteure wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 353d StGB aufgrund der Veröffentlichung erstatten werde.