ottercat schrieb:Aber die Aussagen von Strate (ergo: Eugens Sicht der Dinge) wirken auf mich toxisch auf die Verteidigung seiner Tochter.
Er spricht aber nur das aus, was offenbar ist. Keiner, zumindest kein Strafrechtler, dürfte bei objektiver Betrachtung der Beweisaufnahme davon ausgehen, dass die Einlassung von CB (hinsichtlich der Beauftragung von Cyber Cupula für die Cybersicherheit des Hotels) zutreffend war.
Natürlich beurteilt ein Strafrechtler die Äußerungen im Verfahren anders als „die Öffentlichkeit“. Man subsumiert das Gesagte, insbesondere die Einlassungen, schematisch unter die angeklagten Straftatbestände.
Wenn zB CB sagt:
Ein halbes Jahr vor der Entführung habe sie sich erstmals mit der Frage beschäftigt, ob die Kinder noch freiwillig zu ihr zurückkehren würden. «Weil der Zeitraum so lang war, weil ich gelernt habe, was Entfremdung mit Kindern machen kann», sagte Block unter Tränen.
Quelle:
https://www.zeit.de/news/2025-08/15/vierter-prozesstag-christina-block-beantwortet-fragenist das fatal. Wenn sie die Entführung zu verantworten hat, kann man daraus schließen, dass sie davon ausging, dass die Kinder nicht freudig ins Auto springen und das Ganze als Limousinenservice zurück nach HH ansehen. Solch eine Äußerung darf nicht passieren, dafür hat ein Verteidiger zu sorgen. Wenn er derartige Äußerungen nicht ausschließen kann, kann er die Mandantin nicht sprechen lassen. Du bist als Verteidiger auch dafür verantwortlich, die Mandanten vor sich selbst zu schützen. Und bei sachgerechter Beratung verstehen das die Mandanten idR auch.
Natürlich hat das Gericht diese Äußerung zur Kenntnis genommen. Für die Öffentlichkeit war diese Äußerung gegebenenfalls eine von vielen von CB. Und solcherart Äußerungen von CB gibt es einige. Äußerungen, die man als Gericht im Falle einer Verurteilung benötigt.
Strate, der ja die Akten nicht gelesen haben und die Liveticker nur zur Vorbereitung seines Auftritts im Podcast verfolgt haben will, nimmt soetwas natürlich auch zur Kenntnis, zumindest (und unter Strafverteidigern wird viel „geredet“, wenn es um Verteidigerleistungen von Kollegen geht) wird ihm das vermittelt.
Und was hier des öfteren angesprochen wurde: natürlich entscheidet die Mandantin, welchen Weg sie gehen möchte. Dies aber nach sachgerechter Beratung. Wenn ein Arzt sagt, bei dieser Op sterben Sie zu 95 %, bei der anderen Option haben Sie eine Überlebenschance von 90 %, entscheidet sich die überwiegende Anzahl der Menschen für Option 2. Genauso ist es auch in der Strafverteidigung. Wenn sich der Mandant für Option 1 entscheidet, muss ich darüber nachdenken, ob ich der richtige Verteidiger für ihn bin und ob ich ihn umfassend beraten habe. In den seltensten Fällen liegt der Fehler beim Mandanten.
Strate distanziert sich von dieser Verteidigung. Nicht mehr und nicht weniger. Obgleich er natürlich das, was EB wichtig findet, in einem viel größeren zeitlichen Umfang zum Ausdruck bringt: ohne SH Vorverhalten wäre das alles nicht passiert. Nur: das interessiert niemanden (jedenfalls keinen, der über die Sache entscheidet).