Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

15.408 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 10:59
Der Anwalt des wegen Beihilfe angeklagten Ehemanns von Christina Blocks Cousine stellt jetzt allerdings noch einen Antrag. Er will die Anwesenheitspflicht für seinen Mandanten für den weiteren Prozess aufheben. Es sei keine Strafe von mehr als sechs Monaten zu erwarten. „Die Schuld meines Mandanten ist höchstens als gering anzusehen“, sagt der Verteidiger. Deshalb gehe er von einer Geldstrafe aus.
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/liveticker-block-prozess-geht-weiter-zeuge-ist-krank/

Lese nur ich das als Eingeständnis?


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 11:18
Für heute ist die Verhandlung schon wieder zu Ende... Morgen geht's dann weiter.

@M8nix Sehe ich genauso.


melden
3x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 11:33
Zitat von SirLouisSirLouis schrieb:Ja, so hatte er es, glaube ich, selbst dargestellt. Angeblich habe er sich dann noch blutend zu einer Pension vor Ort in DK geschleppt, unklar, ob er dort übernachtet habe. Danach sei er wieder nach HH gefahren. Finde die Quelle jetzt leider auch nicht.

Eine andere Version lautete, dass er vom Hund gebissen wurde und sich danach im Wald verlaufen habe.
War da nicht auch mal von einer Jugendherberge die Rede?
Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Ich kann bis heute nicht glauben, dass ihn ein Polizeihund beisst und dann unbehelligt laufen lässt ohne ihn zu stellen bis die Beamten dran sind.
Da habe ich auch herzhaft gelacht, ein Polizeihund der gleich wieder loslässt :D

Da will einer unbedingt aussagen und keiner will das hören. Dabei ist er doch so fernseherfahren, wie der Spiegel im lesbaren Teil des Paywallartikels spöttelt.
Ermittlungen im Fall Block Hauptberuf Model, Nebenjob Entführer?
Im Kriminalfall um zwei Kinder der Block-Familie ist ein weiterer mutmaßlicher Täter identifiziert. Nach SPIEGEL-Recherchen handelt es sich um einen Mann, der schon mehrfach im Fernsehen zu sehen war.
Von Christopher Piltz und Jean-Pierre Ziegler
25.11.2025, 08.24 Uhr

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/christina-block-jonathan-c-hauptberuf-model-nebenjob-entfuehrer-a-72d31805-d4fc-4c21-8227-e6543de8aabd



melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 11:36
Was die Aussage allerdings gezeigt habe, sei die Unschuld seines Mandanten. Dieser sei in keiner Weise in die Entführung der Kinder involviert gewesen.
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/liveticker-block-prozess-geht-weiter-zeuge-ist-krank/

Das ist wohl arg kurz gegriffen und das sollte er selbst besser wissen.
Auch wenn GD vielleicht nicht von Anfang an in Erscheinung getreten ist, heißt das noch lange nicht, dass er nicht beteiligt war.

—————
„Es kann nicht sein, dass sich jeder hier im Saal einzelne Aussagen einzelner Zeugen herausnimmt und sie für sich nutzt.“ Es müsse ein Gesamtbild genommen werden.
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/liveticker-block-prozess-geht-weiter-zeuge-ist-krank/

Das finde ich ebenfalls aussagekräftig und sehe diese Bemerkung als Seitenhieb gegen die anderen Verteidiger.

—————
Zitat von Salamander32Salamander32 schrieb:Es gab Blumen
Der Blick von Rieks sagt mehr als tausend Worte…


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 11:42
Gül Pinar, Anwältin des wegen Beihilfe angeklagten Sicherheitsmannes Andreas P., stellt jetzt noch einen weiteren Antrag.

Sie beantragt eine Akteneinsicht in dem Verfahren gegen den Ex-BND-Chef August Hanning und seines Mitarbeiters Torsten M. Dessen Firma „360 Grad“ soll laut der Anklage der Staatsanwaltschaft einen früheren Entführungsversuch der Kinder im Jahr 2022 organisiert haben. Hanning bestreitet das.

„Aus den Akten dieses Parallelverfahrens wird sich ergeben, dass mein Mandat nichts mit der Kommunikation dieses gesamten Vorhabens zu tun hatte“, argumentiert Pinar. „Mein Mandant sitzt hier seit Monaten auf der Anklagebank wegen einer Memo und einer WhatsApp-Nachricht.“
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/liveticker-block-prozess-geht-weiter-zeuge-ist-krank/

Da bin ich gespannt, was rauskommt.
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Der Blick von Rieks sagt mehr als tausend Worte…
Bombastic side eye 👀


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 11:58
Zitat von antheanthe schrieb:
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Der Blick von Rieks sagt mehr als tausend Worte…
Bombastic side eye 👀
Haha - und selbst Botti-Baby guckt die Oma recht sparsam an!


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 12:04
"Beiden lügen offensichtlich wie gedruckt", bilanziert der Jurist. Im Fall von T., auch "Olga" genannt, fordert er von der Staatsanwaltschaft, die Frau festnehmen zu lassen, wenn diese für ihre Zeugenaussage nach Deutschland komme - das ihr zugesicherte "freie Geleit" setze wahrheitsgemäße Aussagen voraus, argumentierte Voß.
Quelle: https://www.tag24.de/thema/block-prozess/block-prozess-verteidiger-nehmen-aussage-von-mit-entfuehrer-auseinander-3494792

Wenn ich als Olga in Israel den Prozess verfolgen würde, dann käme ich jetzt ins Nachdenken, ob ich überhaupt in HH zum Prozess erscheine und genau die Haltung der StA verfolgen.
Käme sie es nicht, dann wäre das Wasser auf die Mühlen der Verteidiger.
Zitat von GernhardGernhard schrieb:Haha - und selbst Botti-Baby guckt die Oma recht sparsam an!
Nee, der guckt CB an, so milde und gütig…
Und CB trägt heute Uhr…;)


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 12:08
Wenn Olga mitbekommen hat, dass sie im Saal festgenommen werden soll, überlegt sie evtl., ob sie tatsächlich anreist.
Ist das nicht etwas realitätsfern so etwas in den Raum zu stellen?
Dr. Marko Voß, der Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas C., ist als nächstes dran. Er unterstreicht, dass die Aussagen von Said B. vor allem gezeigt hätten, dass den "angeblichen Kronzeugen" David B. und Keren T. "nichts, aber auch gar nichts geglaubt werden" könne.

"Beiden lügen offensichtlich wie gedruckt", bilanziert der Jurist. Im Fall von T., auch "Olga" genannt, fordert er von der Staatsanwaltschaft, die Frau festnehmen zu lassen, wenn diese für ihre Zeugenaussage nach Deutschland komme - das ihr zugesicherte "freie Geleit" setze wahrheitsgemäße Aussagen voraus, argumentierte Voß.
Quelle: https://www.tag24.de/thema/block-prozess/block-prozess-verteidiger-spricht-von-nicht-lebensnaher-zeugenaussage-3494792-amp


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 12:13
Zitat von leonorleonor schrieb:Wenn Olga mitbekommen hat, dass sie im Saal festgenommen werden soll, überlegt sie evtl., ob sie tatsächlich anreist.
Ist das nicht etwas realitätsfern so etwas in den Raum zu stellen?
Vielleicht will er auch genau das, anders als behauptet, provozieren? Die Verteidiger probieren ja eigentlich wo es geht die Aussagen der Israelis zu verhindern oder zu diskreditieren. Dann könnte eine Befragung von Keren T. per Video denen dahingehend lieber sein als im Saal. Voß würde ich so eine Taktik dann eher zutrauen als Bott. Ich meine er hatte auch schon "vorgebaut", dass ihre Aussage per Video gar keinen Wert hätte.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 12:20
Wahrscheinlich les ich da zu viel rein. Aber erst dieser Beschlagnahme-Versuch vom Handy und jetzt die Ansage, Keren sollte in Knast. Ich seh die ehrlich gesagt noch nicht im Saal, egal wie die Situation in Israel ist.


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 12:30
Zitat von ottercatottercat schrieb:
Zitat von leonorleonor schrieb:Wenn Olga mitbekommen hat, dass sie im Saal festgenommen werden soll, überlegt sie evtl., ob sie tatsächlich anreist.
Ist das nicht etwas realitätsfern so etwas in den Raum zu stellen?
Vielleicht will er auch genau das, anders als behauptet, provozieren? Die Verteidiger probieren ja eigentlich wo es geht die Aussagen der Israelis zu verhindern oder zu diskreditieren. Dann könnte eine Befragung von Keren T. per Video denen dahingehend lieber sein als im Saal. Voß würde ich so eine Taktik dann eher zutrauen als Bott. Ich meine er hatte auch schon "vorgebaut", dass ihre Aussage per Video gar keinen Wert hätte.
Das meinte ich mit „Wasser auf die Mühlen der Verteidiger“.
Zitat von ottercatottercat schrieb:Wahrscheinlich les ich da zu viel rein. Aber erst dieser Beschlagnahme-Versuch vom Handy und jetzt die Ansage, Keren sollte in Knast. Ich seh die ehrlich gesagt noch nicht im Saal, egal wie die Situation in Israel
Zunächst mal müsste die StA der Forderung zustimmen.
Das würde für mich auch bedeuten, dass sie den Verteidigern in die Hände spielt, was ich mir nicht vorstellen kann. Gerade auch in Hinblick auf das Signal, was es für den Wahrheitsgehalt von Kits Aussage bedeuten würde.
Ich sehe das als Versuch von Voß, weiteres Unheil für seinen Mandanten abzuwenden, wovon auch die anderen Verteidiger profitieren würden.
KT hat vielleicht einiges zu sagen, was für Costard ungemütlich sein könnte und auch für CB.


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 12:51
Zitat von Salamander32Salamander32 schrieb:Es gab Blumen
"Das ist aber aber ganz reizend von Ihnen. Ich bin entzückt."


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 12:56
Zitat von M8nixM8nix schrieb:Zunächst mal müsste die StA der Forderung zustimmen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, entscheidet ein Richter über das „sichere Geleit“.
Und Frau Hildebrandt plant die Zeugenvernehmung zur Straftat.
Jetzt erwartet Voß von der Staatsanwaltschaft die Verhaftung von Olga, weil sie einen anderen Zeugen genötigt haben soll.

Hat die StA die Hoheit über die Kammer und den Richter, der das sichere Geleit genehmigt hat?


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 13:16
Und weil die Cousine in etwas reingezogen wurde, hatte sie vorsorglich die Türen ihres Autos verriegelt, damit die Kinder nicht flüchten konnten? Logisch.


melden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 14:39
Zitat von antheanthe schrieb:Da bin ich gespannt, was rauskommt.
Gar nix kommt bei dem Antrag, die Akten Hanning beizuziehen heraus. Das ist ein Beweisermittlungsantrag, dazu noch gerichtet auf eine Negativtatsache, wenn er so gestellt wurde, wie im Ticker berichtet.

Außerdem wird von niemandem behauptet, dass Andreas P. im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Entführungsversuch im Nov. 2022 in Erscheinung getreten ist, das ist für dieses Verfahren auch bedeutungslos.
Zitat von ottercatottercat schrieb:Wahrscheinlich les ich da zu viel rein. Aber erst dieser Beschlagnahme-Versuch vom Handy und jetzt die Ansage, Keren sollte in Knast. Ich seh die ehrlich gesagt noch nicht im Saal, egal wie die Situation in Israel ist.
Davon lässt sich die anwaltlich beratene KT mit Sicherheit nicht einschüchtern. Der Antrag ist absoluter Humbug und zielt nur auf Verunsicherung der israelischen Zeugen. Die Staatsanwaltschaft DARF sie gar nicht verhaften - dafür gibt es ja diesen Beschluss, der auch Geleitbrief genannt wird. Mit der Zusage gibt die staatliche Strafverfolgung ein Versprechen ab, das Vertrauen begründet. Im übrigen hat Said B. bei der Staatsanwaltschaft vor KT ausgesagt, dessen Vorwürfe gegen sie waren bereits bekannt, bevor sie zu ihrer Beschuldigtenvernehmung erschien.
Die Staatsanwaltschaft gibt dem eben vorgestellten Antrag Recht. Angesichts der Geringe der möglichen Straftat und der Belastung des Verfahrens könne eventuell eine Lösung für Christina Blocks Cousine und ihren Ehemann gefunden werden. Dem schließen sich auch alle anderen Verteidiger an.
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/liveticker-block-prozess-geht-weiter-zeuge-ist-krank/

Hier bin ich gespannt, welche Lösung die Staatsanwaltschaft im Kopf hat. ME gibt es keine Lösung, solange der Tatvorwurf Beihilfe zu einem Verbrechen lautet. Eine Einstellung gem. § 153 oder § 153a StPO ist nur bei Vergehen möglich.

Die Abtrennung der Verfahren (die weitere Möglichkeit zur Verfahrensbeendigung) gegen Cousinchen und Ehemann würde mE ein Geständnis voraussetzen. Dieses müsste sich auch zu der Haupttat (also der Tat der CB) verhalten. Dann könnte gleichwohl gegen dieses im abgetrennten Verfahren ergangene Urteil Revision eingelegt werden und es ginge bei Erfolg der Revision wieder von vorne los.

Ich bin auch der Meinung, dass hier eine Lösung gefunden werden sollte. Mir fällt aber keine ein, die die StPO zulassen würde oder die aus prozessökonomischen Gründen "sicher" wäre. Aber die Kammer wird es uns sagen.


2x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 16:06
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Die Staatsanwaltschaft DARF sie gar nicht verhaften - dafür gibt es ja diesen Beschluss, der auch Geleitbrief genannt wird. Mit der Zusage gibt die staatliche Strafverfolgung ein Versprechen ab, das Vertrauen begründet.
Voß begründete seine Haft-Forderung damit, dass freies Geleit den Empfänger nur vor Strafverfolgung wegen früherer Taten, nicht aber vor (neuen) Falschaussagen vor Gericht nicht schützen würde. Und die Israelis würden ja quasi
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Hier bin ich gespannt, welche Lösung die Staatsanwaltschaft im Kopf hat. ME gibt es keine Lösung, solange der Tatvorwurf Beihilfe zu einem Verbrechen lautet. Eine Einstellung gem. § 153 oder § 153a StPO ist nur bei Vergehen möglich.
Ich hoffe ich bekomm halbwegs korrekt repliziert, wie er es begründet hatte: Hier argumentierte der Verteidiger, dass es sich bei einer Beihilfe seines Mandanten - wenn überhaupt - nicht zum Absatz 4 handeln könne, sondern nur zum Absatz 1 des §235. Also es könnte sich nicht um Beihilfe für ein Verbrechen handeln, weil sein Mantant, selbst wenn es sich noch als solches herausstellen sollte, nichts davon gewusst haben könnte. Macht das Sinn? :)


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 16:43
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Gar nix kommt bei dem Antrag, die Akten Hanning beizuziehen heraus. Das ist ein Beweisermittlungsantrag, dazu noch gerichtet auf eine Negativtatsache, wenn er so gestellt wurde, wie im Ticker berichtet.
Reine Verzögerungs- und Vernebelungstaktik also?


1x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 17:10
Zitat von ottercatottercat schrieb:Voß begründete seine Haft-Forderung damit, dass freies Geleit den Empfänger nur vor Strafverfolgung wegen früherer Taten, nicht aber vor (neuen) Falschaussagen vor Gericht nicht schützen würde.
Das ist richtig. NUR: KT ist bisher ausschließlich als Beschuldigte vernommen worden, bei diesen Beschuldigtenvernehmungen unterlag sie nicht der Wahrheitspflicht. Sie kann also noch gar keine Falschaussage begangen haben. Voß fordert, wenn die Liveticker das zutreffend wiedergegeben haben:
Voß fordert, die rechte Hand von David Barkay, Keren Tennenbaum, zu verhaften, sobald sie nach Deutschland komme.
Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/liveticker-block-prozess-geht-weiter-zeuge-ist-krank/

Er will sie also verhaften lassen, BEVOR sie überhaupt eine Falschaussage begehen kann.

Ferner müsste, wenn die StA während der Vernehmung vor Gericht der KT zu der Auffassung gelangt, sie würde falsch aussagen, die StA ein Ermittlungsverfahren einleiten und einen Haftgrund sehen und einen Haftbefehl beim Ermittlungsgericht beantragen. Hieße also, jeder, der eine Falschaussage begeht, ist in Untersuchungshaft zu nehmen. Da wären die Justizvollzugsanstalten nicht begeistert. Ich bleibe dabei, dieser Antrag dient nur der versuchten Einschüchterung der Zeugin.
Zitat von ottercatottercat schrieb:Hier argumentierte der Verteidiger, dass es sich bei einer Beihilfe seines Mandanten - wenn überhaupt - nicht zum Absatz 4 handeln könne, sondern nur zum Absatz 1 des §235. Also es könnte sich nicht um Beihilfe für ein Verbrechen handeln, weil sein Mantant, selbst wenn es sich noch als solches herausstellen sollte, nichts davon gewusst haben könnte. Macht das Sinn? :)
Ja, das macht Sinn. An diese Möglichkeit habe ich auch gedacht. Die wäre aber juristisch unsauber, da der Abs. 4 Nr. 1 (also die Gefahr einer Störung der seelischen Entwicklung) nicht vom Vorsatz umfasst sein muss. Das war ja auch die aus meiner Sicht fehlerhafte Argumentation des Herrn Dr. h.c. Strate. Das sah dann auch der von mir (nicht nur deshalb) geschätzte Christopher Piltz genauso.

Klar ist allerdings, dass es irgendeine Lösung für die beiden geben sollte. Wenn man sich die mutmaßlichen Tatbeiträge der Landwirtsfamilie ansieht und die Tatbeiträge der Cousine und insbesondere den ihres Ehemannes ist das kein Vergleich. Gleichwohl: ich bin gespannt, ob die Kammer hier einen Weg findet, wenn sie diesen Schritt gehen möchte. Ich glaube es allerdings nicht, es würde für die anderen Angeklagten ein falsches Zeichen setzen.
Zitat von antheanthe schrieb:Reine Verzögerungs- und Vernebelungstaktik also?
Nö, kann man machen. Man muss nicht nur Anträge stellen, von denen man weiß, dass sie durchgehen (müssten). Reicht manchmal, dass man was sagen möchte (zB dass der Mandant unschuldig ist) und das dann in diese Form presst. Was soll sie sonst tun? Ein abgelehnter (auch) Beweisermittlungsantrag kann immer noch für die Revision bedeutend sein, wenn man rügen möchte, dass die Kammer gleichwohl ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist, sich ihr also weitere Beweiserhebungen regelrecht hätten aufdrängen mussten. Eigentlich fängt man an irgendeiner Stelle, wenn man kein Land mehr sieht, an, ablehnende Entscheidungen der Kammer herbeizuführen in der Hoffnung, da ist irgendwas dabei, dass einem im Revisionsverfahren weiterhilft. Bei dem Antrag sehe ich das allerdings nicht. Das heißt aber nicht, dass man ihn nicht hätte stellen sollen.


3x zitiertmelden

Prozess wegen Kindesentführung gegen Christina Block u. a.

04.05.2026 um 17:26
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:ich bin gespannt, ob die Kammer hier einen Weg findet, wenn sie diesen Schritt gehen möchte. Ich glaube es allerdings nicht, es würde für die anderen Angeklagten ein falsches Zeichen setzen.
Ja schwierig. Es wirkte so als sei im Saal Konsenz, dass es vernünftig wäre auf die Anwesenheitspflicht der Beiden zu verzichten. Die sind auch maximal genervt. Könnte die Kammer dem Antrag irgendwie so zustimmen, dass es explizit nicht als Bonbon/Verharmlosung für CB und weitere Mitangeklagte zu verstehen wäre? Ich fänd es auch schwierig, wenn die Signalwirkung pauschalisiert/vereinfacht wäre, dass so eine Entführung in dem Stil grundsätzlich nicht als Verbrechen zu werten sein könnte.
Zitat von LeonardodVLeonardodV schrieb:Er will sie also verhaften lassen, BEVOR sie überhaupt eine Falschaussage begehen kann.
Voß formuliert grundsätzlich sehr hart, scharf und mE auch gerne mal "drüber", aber das hab ich anders in Erinnerung.


1x zitiertmelden