ExilHarzer schrieb:Und solange da nicht zB. draufsteht: "Ich weiß das DU XY... (bitte vollen Namen einsetzen) ermordet hast" passiert überhaupt nichts.
Sollen die Beamten die für den Posteingang zuständig sind etwa jeden Kriminalfall kennen?
Gut, nehmen wir an, die Karte wird dem Strafgefangenen ganz normal durch das Guckloch gegeben: „Post für Sie.“
Der Gefangene kommt - bei Szenario 1 - zur Schlussfolgerung:
„Eine Spinnerin, die ich nicht erahnen kann - Freundin meiner Mutter, meine böse Nachbarin, die doofe Kassiererin im Supermarkt, oder die eklige Unbekannte, diese aufgetakelte Frau beim Prozess, die mir dauernd Giftblicke zuwarf, es könnte auch jemand anderes sein - hat diese Postkarte geschrieben.
Ich habe damit nichts zu tun. Warum soll ich mich damit überhaupt befassen! Es ist mein Besitz, damit kann ich machen, was ich will. Zerkleinere ich es und werfe es in die Toilette? Oder soll ich es einfach zerreißen und im Müll entsorgen? Oder aufessen? So ein Schund, will mir jemand ein Kind andichten?
Ob die Postkarte abfotografiert wird vom Personal? Dann kann ich mir den Aufwand ersparen.
Wer soll denn die Frau auf dem Bild sein? Was soll
das denn? Ist nicht mein Typ. Wer ist Ulrike H.? Ist das die Mutter von der Tochter auf dem Bild? Ist das auf dem Foto die Tochter der Kassiererin? Ist das ein billiger Trick, dass ich die Kassierein anrufen soll, die mich immer so dreckig angeflirtet hat? Die kann lange warten. Hmm, ich lasse die Karte ruhen. Vielleicht finde ich später heraus, wer das war. Jetzt sind mir die Hände gebunden.“
Es handelt sich um Szenario 1, denn er sagt im FF, er kennt die Frau auf dem Foto nicht.
Wenn er sie nicht kennt, hat er keinen Grund, sich Sorgen zu machen. Da kommt er nicht auf die Idee, die Kripo einzuschalten. Er kann die Sache aussitzen.
Der Filmfall ist nicht schlüssig.