emz schrieb:Wann kam da der Verdacht einer Straftat auf?
Vielleicht bislang gar nicht.
Formal: Es wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht nur, wenn es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat gibt.
Verschwindet ein erwachsener Mensch spurlos, wie vom Erdboden verschluckt, dann reicht das erst mal noch nicht für einen Anfangsverdacht. Man hat ja eben keine Ahnung, was passiert ist. Je nach den Umständen werden dann zur Gefahrenabwehr Suchmaßnahmen eingeleitet. Die können in ein Ermittlungsverfahren münden, müssen aber nicht. Je nachdem, was sich ergibt.
Siehe den Fall "Scarlett", sie wird seit mehreren Jahren vermisst, aber es wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil es keine Hinweise auf ein Verbrechen gibt. Es gibt einfach überhaupt keine Hinweise.
Anderes Beispiel, "Rebecca R.", ebenfalls verschwunden, quasi im Haus ihrer Schwester. Die Ermittlungsbehörden sind aufgrund ihrer Handy-Daten überzeugt, dass sie das Haus nicht lebend verlassen hat. Und es gibt auch einen Tatverdächtigen. Da läuft ein Ermittlungsverfahren seit mehreren Jahren.