Origines schrieb:Ein Todesermittlungsverfahren nach § 159 StPO ist noch kein Strafermittlungsverfahren, sondern eine Art Vorermittlung, beschränkt auf die Todesursache, ob vielleicht der Tod durch eine Straftat verursacht worden ist. Klassisch: Die Staatsanwaltschaft ordnet eine Obduktion der Leiche an, wenn die Todesursache unklar ist.
Vielen Dank für deine ausführlichen und fundierten Antworten und vor allem vielen Dank für dein Einbringen mit deinem Fachwissen hier. Als Laie hätte ich gedacht, Todesermittlungsverfahren und Strafermittlungsverfahren sind das gleiche.
Origines schrieb:Für ein richtiges Ermittlungsverfahren bedarf es eines Anfangsverdachts, also zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat. Und die gab es bisher weder im Fall Scarlett noch hier bei Frau Heinrich. Dass jemand quasi wie vom Erdboden verschluckt ist und es keine Spuren gibt, was passiert sein könnte, reicht noch nicht für einen Anfangsverdacht.
Heißt das konkret, es muss immer einen Hinweis oder Spuren auf eine Straftat geben?
Hier wurde über das Auffinden des PKWs diskutiert. Wird in einem Vermisstenfall wie im Fall Christine Heinrich der aufgefundene PKW auf Fremdspuren untersucht, auch wenn kein Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt?
Und wie wäre das mit der Handyortung, ihr Diensthandy wurde ja geortet. Werden dann ebenfalls Daten anderer Handys überprüft, die in der der selben Funkzelle zum relevanten Zeitpunkt eingeloggt waren, ohne Anfangsverdacht einer Straftat?
Origines schrieb:Was mir aufgefallen ist: Die Polizei betonte nach dem Verschwinden etwaige "gesundheitliche Probleme", die Vermisste könne sich in hilfloser Lage befinden. Man hoffe, sie noch gesund zu finden. So wird eigentlich über Kranke oder Senioren berichtet. Wenn zudem von einem (heimlichen?) Arztbesuch die Rede ist, dann frage ich mich, ob die Vermisste nicht schwer krank war. Und ihr deshalb etwas zugestoßen ist, es war ja Winter - oder auch ein Motiv für einen Suizid in Erwägung gezogen werden muss.
Das war auch mein erster Gedanke und jetzt, wo es die Information auf einen Arztbesuch aus dem Podcast gibt, könnte man aufgrund einer schlechten Diagnose eventuell auch einen Suizid vermuten. Was mir an dieser Theorie fehlt ist ihre Leiche. Wenn ich mich umbringen möchte, aus welchen Gründen auch immer, ist das meine Entscheidung, aber suizidiere ich mich so, das meine Leiche nicht gefunden wird? Möchte ich, das meine Angehörigen immer in Ungewissheit leben, was mit mir passiert ist? Ist das der psychischen Ausnahmesituation zu schulden oder warum werden Angehörige in einer unwissenden Situation zurück gelassen? Wenn auch keine "vollständige" Leiche aufgrund von "Tierbeteidigung" im Wald gefunden wird, aber irgendetwas wird doch gefunden, zum Beispiel ihre Brille, eventuell Schmuck, also Dinge , die nicht mit der Zeit verrotten, oder?