jeangreen schrieb:Was meinst Du also mit medizinischer Versorgung?
Also diese inquisitorischen Fragen nach irgendwelchen Belegen, wenn ich mich doch völlig klar auf die Einschätzungen des psychiatrischen Gutachters beziehe, sind mir völlig unverständlich.
Frau H. hat demnach eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ. Das ist eine ICD-Diagnose und damit das, was man landläufig eine Krankheit nennt. Dazu hat sie noch psychopathische Züge, d.h. ihr fehlt eines wesentliche Eigenschaft, auf der Menschen Kommunikation und soziale Beziehung aufbauen: Einfühlungsvermögen, Mitgefühl.
Beide Diagnosen machen nicht nur der Umwelt sondern auch der betroffenen Person das Leben schwer, so dass sie auch darunter leidet. Sonst wäre sie auch nicht jahrelang zum Psychiater. Natürlich wird der ab und an auch im Gefängnis mit ihr sprechen. Medikamente machen nur symptombezogen Sinn (Angst, Depression, Hyperaktivität), die Persönlichkeitsstörung ist damit nicht heilbar.
Gast009 schrieb:Dieser Satz spiegelt ein sexistisches Klischee wider, das wissenschaftlich nicht haltbar ist und in einem rechtlichen oder professionellen Kontext als unsachlich und diskriminierend gilt. Eine Unverschämtheit von Löcker!
Hier Verteidiger zu sein, mit einer leugnenden Angeklagten, ist absolut kein Traumjob. Es bleibt ihm ja nichts anderes übrig, wie unbedeutende oder irrelevante Möglichkeiten abzustellen.
Die gewählte Tonart scheint dabei - soweit ich es gefiltert mitbekomme - schwierig zu sein: Irgendwo zwischen fehlendem Benehmen, Spott, Beleidigung und Lustlosigkeit. Also ein großartiger Beitrag zur Mandantenaquise ist das nicht, ebenso wenig für den Rechtsfrieden.