Der Gutachter sprach von ständigen Lügen und manipulativem Verhalten sowie einem "parasitären Lebensstil".
Mich wundert, dass man heute noch in der Psychiatrie von "parasitärem Lebensstil" spricht. Das ist NS-Sprache (Menschen als Parasiten, die elemeniert werden müssen - im NS wurden die Juden als Parasiten diffamiert).
Heribert schrieb:Bisschen gefühlslos - er hat nichts Gutes an dem Mensch Gina H. gelassen- also nichts
Nun, die Aufgabe ist die Feststellung der Schuldfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit.
Was mich aber bei diesen Gutachten auch immer wundert, ist die Charakterisierung und Schubladisierung der Angeklagten. Natürlich ist das eine Negativauswahl, also die Hervorhebung all der Persönlichkeitseigenschaften, die (eventuell) zur Tat geführt haben können. Die Gerichte erwarten wohl auch Rückschlüsse auf etwaige Motive. Und zugleich weist der Charakter den Weg zur Tat. Hat aber auch den Charakter einer Vorverurteilung, weil der Gutachter bereits annimmt, dass die von ihm untersuchte Person etwas getan hat - und in diesem Lichte analysiert er die Persönlichkeit.
Trotzdem habe ich bei dieser Art von Expertise kein gutes Gefühl. Nicht, dass man nicht psychologisch oder psychiatrisch erfassen könnte, wie ein Mensch so tickt, also eine Angeklagte. Was sie antreibt und was sie ausbremst. Und was eventuell die Motive sein könnten. Aber letztlich kann man niemanden in den Kopf kuckten.
Und deshalb irritieren mich diese Werturteile, die doch sehr stark in die Richtung gehen: "Das ist ein schlechter Mensch." Weil er die oder jene Persönlichkeitsmerkmale hat. Anknüpfungspunkt für die Strafe ist jedoch nicht die Persönlichkeit, sondern die Tat. Auch ein Strafurteil ist eben kein Werturteil über die Persönlichkeit eines Menschen. Sondern die Strafe für eine Handlung.
Es gibt nur eine Ausnahme: Gefährlichkeit, die zur Sicherungsverwahrung berechtigt. Aber weder ein IQ von 76, noch das Boderline-Syndrom noch psychopathische Empathielosigkeit gebären automatisch gefährliche Verbrecher. Es sind spezifische Umstände, die eine Person zum Straf- oder Gewalttäter machen.