paddgo schrieb:Du hast sinngemäß in Frage gestellt, dass eine negative wie auch positive Persönlichkeit eines Angeklagten Auswirkungen auf ein Urteil bzw. auf das GESAMTBILD haben kann.
Nein. Ich habe in Frage gestellt, dass es "negative" oder "positive" Persönlichkeiten gibt. Weil eine solche Globalbewertung einer Persönlichkeit oder so ein "Gesamtbild" eines Menschen objektiv - und deshalb auch im Strafprozess - nicht möglich ist.
Es wird geprüft, welche Auswirkungen bestimmter Persönlichkeitseigenschaften oder -strukturen auf einen Tatentschluss oder die Tatausführung haben. Aber damit wird nicht der Charakter beurteilt.
Das ist auch logisch, weil eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur kann in bestimmten Kontexten fatal sein (Eifersucht -> Tötung).
Aber die gleiche Eigenschaft kann den Betreffenden zugleich zu einem beliebten und geschätzten Arzt, Rechtsanwalt, Kollegen und Nachbarn machen.
RitterTrenk schrieb:Du hast auf einen Beitrag von mir reagiert, in dem es um Charakterzeugen und Ergründung der gesamten Persönlichkeit ging. Keine Silbe meines Beitrags war auch mit viel Mühe nur ansatzweise in Richtung eines Unwertsurteils fehlzudeuten.
Wenn ich einen Beitrag zitiere, ist nicht mein gesamter Beitrag darunter eine Antwort an den Autor, auch wenn das Zitat der erste Bezugspunkt ist. So Manches ergibt sich aus den eigenen Gedanken, z.B. das Täterstrafrecht. Man kann natürlich immer alles darunter auf sich beziehen, aber es gibt einen Kontext und gerade deshalb hatte ich nur eine kurze Wendung zitiert:
"Charakterzeugen im Positiven und Negativem", also "Zeugen für einen positiven und negativen Charakter". Das war der Diskussionsgegenstand. Da liegt das Täterstrafrecht nicht weit weg. Wer sich dann fehlgedeutet sieht, weil das gerade nicht gemeint sei, ist eine sachliche Berichtigung völlig in Ordnung. Andere Reaktionen sind es nicht.