lighthouse schrieb:Richtig. Man startet um 5.00 Uhr, das ist die einhellige.Expertenmeinung. Und wenn man bestimmte Punkte nicht zu einer bestimmten Zeit erreicht hat, dann kehrt man um. Ist doch quasi ein ungeschriebenes Berggesetz. Man ist ja immer nicht nur für die eigene Sicherheit verantwortlich sondern auch dafür, Bergretter generell nicht durch Leichtsinn in Lebensgefahr zu bringen.
Und man informiert sich über die kommenden Wetterverhältnisse, zumal zur Winterzeit!
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Origines schrieb:Zu 1.:
Ist das erstinstanzliche Urteil ohne Verfahrensfehler, ist der Schuldspruch (schuldig einer grob fahrlässigen Tötung) nicht mehr abzuändern (insoweit Schutz vor "Verböserung"). Dann kann nur über die Höhe des Strafmaßes befunden werden.
Zu 2.:
Wurden Verfahrensfehler begangen (was ich für unwahrscheinlich halte), dann würde die Tat völlig neu verhandelt, alle Beweismittel müssten erneut vor Gericht geprüft werden. Alles auf Null, wie vor der ersten Instanz.
Ergebnis könnte dann sein: Unschuldig. Oder aber: Es war keine (grob) fahrlässige Tötung, sondern eine vorsätzliche Tötung durch Unterlassen (was durchaus am Berg der Fall gewesen sein könnte, sich aber ohne Geständnis nicht nachweisen ließe). Oder nur leichte Fahrlässigkeit.
Zu 3.:
Bei Verfahrensfehlerfreiheit könnte nur über das Strafmaß verhandelt werden. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte P. Berufung eingelegt haben, gibt es keinen Vertrauensschutz und so kein "Verböserungsverbot". P. kann also drei oder neun Monate erhalten. Oder drei Jahre (Höchststrafe).
Was ich nun nicht weiß:
Findet bei einer so beschränkten Berufung eine erneute Beweisaufnahme statt (da ja alle Umstände relevant für das Strafmaß sind) oder ist das OLG an die Beweiserhebung durch das erste Gericht gebunden? Eine richtige Berufung wäre das dann aber nicht, denn dann gäbe es gar keine zweite Tatsacheninstanz.
Ich denke aber, wie vermutlich sehr viele hier, eine tiefere, genauere Aufklärung des Sachverhalt ist wünschenswert. Wenn vielleicht nicht zwingend notwendig. Gerichtlich lässt sich selten "die ganze Wahrheit" erforschen, Beweise sind immer fragmentarisch. Trotzdem bleibt der Eindruck: Die Tat wiegt schwerer als die Strafe.
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Ja, eine genauere Aufschlüsselung des Geschehens wäre wirklich wünschenswert. Denn einige Aussagen von TP blieben vor Gericht ja irgendwie verwaschen und/oder hörten sich widersprüchlich an. Sollte der Prozess nun tatsächlich nochmal komplett aufgerollt werden, stelle ich mir die Frage, ob mglw auch beider Handydaten, zwecks genauerer Positions- und Zeitbestimmung, herangezogen werden (können)? Ihre Handys und Sportuhren wurde ja beschlagnahmt. Und vllt ist sogar eine wortwörtliche Gesprächsaufzeichnung rekonstruierbar, denn auch die Kommunikation zwischen TP und der Polizei gegen 00:35 Uhr blieb unklar, sie widersprach sich.
Und, dass sogar seitens des Anwalts Jelinek noch versucht wurde, indirekt der Bergrettung eine Mitverantwortung am Tod der Partnerin von TP zuzuschieben, da angeblich die Rettungskette zu spät gestartet sei, finde ich absolut widerwärtig.
Die Worte von K. "Geh jetzt, geh!" lassen sich mE auch mehrdeutig interpretieren: Im Sinn, die Schnauze von ihm voll haben, in allergrößter Verzweiflung/Not "Hau endlich ab, bleib mir vom Acker!"
Und, er hat sich vom Acker gemacht, hat sie schutzlos zurückgelassen.