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Todesdrama am Großglockner

714 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 21:54
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Vielleicht war er selbst körperlich am Ende .
Dann noch die Dunkelheit und das Wetter.
Da muss man wohl höllisch aufpassen sich da nicht zu vertreten

Wie lange braucht man denn normalerweise ?
Weiter oben heißt es 2 Stunden bei „ normalen“ Bedingungen.
Rechne mal mindestens 30 Minuten drauf wegen Nacht und er wird auch nicht mehr so fit gewesen sein.
15 Minuten für sich nach dem 0.35 Anruf für den weiteren Weg fertig machen (Handy verstauen, etc) und dann nochmal 15 Minuten beim ankommen in der Hütte. Würde mich wundern, wenn er direkt beim Eintritt das Handy gezückt hätte.


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Todesdrama am Großglockner

um 21:57
Zitat von lighthouselighthouse schrieb:Richtig. Man startet um 5.00 Uhr, das ist die einhellige.Expertenmeinung. Und wenn man bestimmte Punkte nicht zu einer bestimmten Zeit erreicht hat, dann kehrt man um. Ist doch quasi ein ungeschriebenes Berggesetz. Man ist ja immer nicht nur für die eigene Sicherheit verantwortlich sondern auch dafür, Bergretter generell nicht durch Leichtsinn in Lebensgefahr zu bringen.
Und man informiert sich über die kommenden Wetterverhältnisse, zumal zur Winterzeit!

--- --- ---
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zu 1.:

Ist das erstinstanzliche Urteil ohne Verfahrensfehler, ist der Schuldspruch (schuldig einer grob fahrlässigen Tötung) nicht mehr abzuändern (insoweit Schutz vor "Verböserung"). Dann kann nur über die Höhe des Strafmaßes befunden werden.

Zu 2.:

Wurden Verfahrensfehler begangen (was ich für unwahrscheinlich halte), dann würde die Tat völlig neu verhandelt, alle Beweismittel müssten erneut vor Gericht geprüft werden. Alles auf Null, wie vor der ersten Instanz.

Ergebnis könnte dann sein: Unschuldig. Oder aber: Es war keine (grob) fahrlässige Tötung, sondern eine vorsätzliche Tötung durch Unterlassen (was durchaus am Berg der Fall gewesen sein könnte, sich aber ohne Geständnis nicht nachweisen ließe). Oder nur leichte Fahrlässigkeit.

Zu 3.:

Bei Verfahrensfehlerfreiheit könnte nur über das Strafmaß verhandelt werden. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte P. Berufung eingelegt haben, gibt es keinen Vertrauensschutz und so kein "Verböserungsverbot". P. kann also drei oder neun Monate erhalten. Oder drei Jahre (Höchststrafe).

Was ich nun nicht weiß:

Findet bei einer so beschränkten Berufung eine erneute Beweisaufnahme statt (da ja alle Umstände relevant für das Strafmaß sind) oder ist das OLG an die Beweiserhebung durch das erste Gericht gebunden? Eine richtige Berufung wäre das dann aber nicht, denn dann gäbe es gar keine zweite Tatsacheninstanz.

Ich denke aber, wie vermutlich sehr viele hier, eine tiefere, genauere Aufklärung des Sachverhalt ist wünschenswert. Wenn vielleicht nicht zwingend notwendig. Gerichtlich lässt sich selten "die ganze Wahrheit" erforschen, Beweise sind immer fragmentarisch. Trotzdem bleibt der Eindruck: Die Tat wiegt schwerer als die Strafe.
--- --- ---

Ja, eine genauere Aufschlüsselung des Geschehens wäre wirklich wünschenswert. Denn einige Aussagen von TP blieben vor Gericht ja irgendwie verwaschen und/oder hörten sich widersprüchlich an. Sollte der Prozess nun tatsächlich nochmal komplett aufgerollt werden, stelle ich mir die Frage, ob mglw auch beider Handydaten, zwecks genauerer Positions- und Zeitbestimmung, herangezogen werden (können)? Ihre Handys und Sportuhren wurde ja beschlagnahmt. Und vllt ist sogar eine wortwörtliche Gesprächsaufzeichnung rekonstruierbar, denn auch die Kommunikation zwischen TP und der Polizei gegen 00:35 Uhr blieb unklar, sie widersprach sich.
Und, dass sogar seitens des Anwalts Jelinek noch versucht wurde, indirekt der Bergrettung eine Mitverantwortung am Tod der Partnerin von TP zuzuschieben, da angeblich die Rettungskette zu spät gestartet sei, finde ich absolut widerwärtig.

Die Worte von K. "Geh jetzt, geh!" lassen sich mE auch mehrdeutig interpretieren: Im Sinn, die Schnauze von ihm voll haben, in allergrößter Verzweiflung/Not "Hau endlich ab, bleib mir vom Acker!"

Und, er hat sich vom Acker gemacht, hat sie schutzlos zurückgelassen.


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Todesdrama am Großglockner

um 21:57
Zitat von emzemz schrieb:Da auch die StA Berufung eingelegt hat, gibt es kein Verschlechterungverbot. Das scheint in Österreich die Rechtslage nicht anders als in Deutschland zu sein.
Man muss hier einfach unterscheiden zwischen der Berufung des Angeklagten und jener der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte hat wegen Schuld, Nichtigkeit und Strafe berufen. Mit Strafe ist die Strafhöhe gemeint. Schuld erfasst die Tatfrage und den Sachverhalt,

Die Staatsanwaltschaft hat wegen Strafe (= Strafhöhe) berufen.

Natürlich kann sich das Strafausmaß erhöhen, weil diesbezüglich kein Verschlechterungsverbot gilt. Aber dies rein ausgehend vom Sachverhalt, den der Richter hier in seinem Urteil festgestellt hat bzw in seinem Urteil niederschreiben wird.

Was das Geschehen an sich betrifft (Schuldfrage), hat die Staatsanwaltschaft nicht berufen. Und die Staatsanwaltschaft hat ja dem Beklagten zB gar nicht zum Vorwurf gemacht, dass er sie alleine zurückließ; die Staatsanwaltschaft ist hier selbst von einem für den Angeklagten günstigen Sachverhalt ausgegangen. Wir stellen den halt hier in Frage.

Es wird daher eine höhere Strafe geben können, aber keine Aufarbeitung in dem Sinne - wie wir uns das wünschen. Also etwa, dass der Grund für die Auffindeposition nochmals hinterfragt wird und ein anderer Sachverhalt zum Nachteil des Angeklagten angenommen wird.


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Todesdrama am Großglockner

um 22:05
Zitat von kobrilikobrili schrieb:Evtl konnte er ja wegen installierten Stahlseilen allein zum Gipfel auf und absteigen?!
Das glaube ich nicht, dass da oben bei der Steilwand und am Grat dann fixe Seile sind. Ich verstehe den Einwand des Richters ja nicht, denn das gemeinsame Gehen am kurzen Seil, das macht man nicht für diese steile Kletter-Wand, wo man weit abstürzen kann. Wenn man auf dem Stand fixiert, kann ein Seil aber schon mal bis zu 50m lang sein, glaube ich.
Aber vielleicht war sie ja schon über diese Platte drüber, und auf dem letzen Grat zum Gipfel entlang, sodass man wieder gemeinsam am kurzen Seil gehen würde?


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Todesdrama am Großglockner

um 22:10
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wurden Verfahrensfehler begangen (was ich für unwahrscheinlich halte), dann würde die Tat völlig neu verhandelt, alle Beweismittel müssten erneut vor Gericht geprüft werden. Alles auf Null, wie vor der ersten Instanz.

Ergebnis könnte dann sein: Unschuldig. Oder aber: Es war keine (grob) fahrlässige Tötung, sondern eine vorsätzliche Tötung durch Unterlassen (was durchaus am Berg der Fall gewesen sein könnte, sich aber ohne Geständnis nicht nachweisen ließe). Oder nur leichte Fahrlässigkeit.
Die Staatsanwaltschaft hat aber nicht wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt (die Anklage wurde auch nicht erweitert, es gab kein Nachbohren bei Widerspürchlichkeiten etc), selbst bei einem neuen Prozess könnte er nicht wegen vorsätzlicher Tötung durch Unterlassen (= Mord in Österreich) verurteilen. Dafür wäre auch ein Geschworenengericht zuständig. Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist der Rahmen dieses Verfahrens und der pickt nun - neuer Prozess wegen Mordes wäre wegen ne bis idem ausgeschlossen.


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Todesdrama am Großglockner

um 22:17
Meine Bearbeitungszeit ist leider abgelaufen.

Zur Verdeutlichung wollte ich nochmals ein Zitat aus dem Standardliveticker einbringen:
Der Richter habe sich dagegen entschieden, den Akt der Staatsanwaltschaft zurückzugeben, und anzuregen, einen Strafantrag wegen Aussetzung (mit höherem Strafmaß) einzubringen. "Zu Ihren Gunsten"

Vielmehr geht der Richter davon aus, dass es dem Angeklagten nicht mehr möglich gewesen wäre, die Verstorbene in eine noch sichere Position zu verbringen. Er begründet das, dass die Frau "de facto blockiert" gewesen sei – also nicht mehr weiter gekommen sei.
Quelle: https://www.derstandard.de/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Der Richter hat also selbst in Betracht gezogen, den Akt zurückzugeben, um den Strafantrag zu modifizieren. Er hält das Delikt der Aussetzung (mit weit höherem Strafmaß) für denkbar. Das hatte die Staatsanwaltschaft aber selbst nicht beantragt.


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Todesdrama am Großglockner

um 22:18
Zitat von olga666olga666 schrieb:Ich kann mir auch vorstellen, dass K. gar nicht mehr in der Lage war sich bemerkbar zu machen, als der Hubschrauber da war, nachdem sie bereits viel früher die 149 gewählt hat.
Und wie ich erst durch den Post von @Silberstreif. gemerkt habe, hatte sie ja auch schon die Verletzung und weiteren Kraftverlust durch den Seilpendler, als der Polizeihubschrauber dort war.

- - -
Manche Quellen unterscheiden nicht richtig zwischen
1,5 Std. Seilverhänger/Seilblockade nach dem Frühstücksplatzl und späterem Sturz und Seilpendler.

Im Kurier-Zitat werden sie deutlich unterschieden:
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb am 21.02.2026:
Der Angeklagte erklärt, die Verzögerung durch den Seilverhänger habe etwa eineinhalb Stunden Zeitverlust gebracht. Nach 30 Minuten kam man zur "Schlüsselstelle", so Thomas P. Dort habe seine Freundin einen Seilpendler gehabt, nachdem sie ausgerutscht war. Dabei hat sie sich an der Hüfte und an einer Hand verletzt.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette (10.59 Uhr)
Focus:
Zitat von tracestraces schrieb:https://www.focus.de/panorama/nach-grossglockner-urteil-sagt-richter-diesen-bemerkenswerten-satz_4d3e9242-4ca7-469d-8c78-da625f60df11.html
Der Focus hat hier eine timeline inkl aller eklatanten Widersprüche in den Aussagen des Verurteilten.
Ein weiterer Fehler: Die Anklage warf P. vor, versäumt zu haben, rechtzeitig einen Notruf abzusetzen und ständig in Kontakt mit der Bergrettung zu bleiben. Gegen 22.30 Uhr hatte der Salzburger einen Rettungshubschrauber ohne Zeichen abdrehen lassen.

Dabei hatte sich Kerstin G. schon zwei Stunden vorher bei einem Pendelsturz an einer Hand und an den Rippen verletzt. Bemerkenswert: Der Angeklagte blieb bis zum Prozess bei seiner Behauptung, es sei zu dem Zeitpunkt noch "alles in Ordnung" gewesen. Erst danach sei es zu einem "unerklärlichen Leistungseinbruch" gekommen.
Quelle: Focus
Pendler um 20.30 lt. Focus (s. o.)
In anderen Quellen: Hüfte verletzt, hier Rippen
- - -
Ungenaue Zeitangabe auf Alpin.de
(...)
17:00 Uhr: Sonnenuntergang. Die Seilschaft kommt nur noch mit 16 Höhenmetern pro Stunde voran. Laut Angeklagtem kommen mehrere Schwierigkeiten hinzu: ein Seilverhänger (1,5 Stunden Zeitverlust) sowie ein Sturz der Verunglückten an der Schlüsselstelle, wobei sie leichte Verletzungen erlitt.

17:22 Uhr: Auf dem Handy der Verunglückten wird "149" gewählt: jene Zahl nahe dem alpinen Notruf 140. Die Bedeutung bleibt ungeklärt.

18:00 Uhr: SMS der Verunglückten an die Mutter: "Sind oben." Nach Ansicht des Richters und der Angehörigen wohl eine Beruhigungsnachricht.

22:50 Uhr: Ein Polizeihubschrauber (...)
Quelle: https://www.alpin.de/home/news/63399/artikel_zeugenaussagen__kontroversen_und_hintergruende.html

Wikipedia zitiert alpin.de


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Todesdrama am Großglockner

um 22:24
Zitat von BohoBoho schrieb:Weiter oben heißt es 2 Stunden bei „ normalen“ Bedingungen.
Er hat nach Angaben der Polizei anderthalb Stunden für den Abstieg zur Hütte gebraucht, was ziemlich "rasch" war


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Todesdrama am Großglockner

um 22:26
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Er war ihr also ein gutes Stück davongeklettert nach meinem Verständnis. Und das was im Kurier Live Ticker weiters von T's Schilderung steht, kann so wohl nicht gewesen sein, weil es mit den Lichtern am Berg nicht zusammenstimmt. T. behauptet, Kerstin hätte etwas gerufen ("Hilfe"..., sag ich mal), was er nicht verstanden hätte.
Aber "Geh" will er seltsamerweise anschließend verstanden haben.


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Todesdrama am Großglockner

um 22:26
Zitat von parabolparabol schrieb:Er hat nach Angaben der Polizei anderthalb Stunden für den Abstieg zur Hütte gebraucht, was ziemlich "rasch" war
Er hat sich dabei nicht gesichert. Das brachte Zeitersparnis.


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Todesdrama am Großglockner

um 22:37
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb: T. behauptet, Kerstin hätte etwas gerufen ("Hilfe"..., sag ich mal), was er nicht verstanden hätte.
Aber "Geh" will er seltsamerweise anschließend verstanden haben.
Das sind zwei verschiedene Situationen. T. behauptete er wäre weit vorgestiegen, und Kerstin wäre nicht mehr nachgekommen, auch nicht als er schon 40min. gewartet hatte. Da hätte sie etwas gerufen, was er aus der Ferne nicht verstehen konnte. Ich hätte angenommen, dass das ihr Sturz war, der sie in die verhängnisvolle Position brachte, aus der sie Hilfe brauchte. Da hätte er dann die Bergrettung um 0.30 Uhr zurückgerufen.
Später erst, nachdem sie auf den Knien robbend zu ihm dann angeblich doch noch aufschließen konnte, hätte sie nach einer Weile dann gesagt "geh jetzt".


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Todesdrama am Großglockner

um 22:39
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Zur Verdeutlichung wollte ich nochmals ein Zitat aus dem Standardliveticker einbringen:
Der Richter habe sich dagegen entschieden, den Akt der Staatsanwaltschaft zurückzugeben, und anzuregen, einen Strafantrag wegen Aussetzung (mit höherem Strafmaß) einzubringen. "Zu Ihren Gunsten"

Vielmehr geht der Richter davon aus, dass es dem Angeklagten nicht mehr möglich gewesen wäre, die Verstorbene in eine noch sichere Position zu verbringen. Er begründet das, dass die Frau "de facto blockiert" gewesen sei – also nicht mehr weiter gekommen sei.
Quelle: https://www.derstandard.de/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Der Richter hat also selbst in Betracht gezogen, den Akt zurückzugeben, ...
Das ist in einer Nuance missverständlich ausgedrückt.
Ich verstehe es so, dass er es eben nicht selber in Betracht gezogen hat, sondern lediglich abgewogen hat (klar, er muss alle sich bietenden Möglichkeiten abwägen),
mit dem Ergebnis:
Der Richter habe sich dagegen entschieden, den Akt der Staatsanwaltschaft zurückzugeben, ...
(Zu arge Korinthenkackerei? Der Eineindeutigkeit willen, sorry ;).)


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Todesdrama am Großglockner

um 22:49
Ja, die vielen Annahmen des Richters "zugunsten" des Angeklagten haben ihn davon abgehalten, das anzuregen. Die Staatsanwaltschaft hätte das auch selbst machen können, ohne Anregung, hat sie aber nicht.

Er kann sich ja nur gegen etwas entscheiden, das für ihn überhaupt in Betracht kommt. Er hat nicht formal über irgendeinen Antrag entschieden, sondern gegen das, was er hätte einfach machen können.


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Todesdrama am Großglockner

um 22:51
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Das sind zwei verschiedene Situationen. T. behauptete er wäre weit vorgestiegen, und Kerstin wäre nicht mehr nachgekommen, auch nicht als er schon 40min. gewartet hatte. Da hätte sie etwas gerufen, was er aus der Ferne nicht verstehen konnte.
Ich denke, du meinst die u. g. Situation und hatte zuvor das "wieder vereint" überlesen. (Ich dachte also, er wäre noch weiter weg von ihr).
Aber nach all den Strapazen, die sie erlitten hatte, wundert es mich sowieso, dass sie ihn noch lautstark aufgefordert haben soll. Wer weiß, ob sie wirklich "geh" gerufen hat.
Zitat von EichhörnchenEichhörnchen schrieb:
Was ist passiert, nachdem der Hubschrauber weggeflogen war?

Der Angeklagte erzählt, dass er vorausgestiegen sei und Kerstin G. inzwischen am Stand gewartet habe. Dass man nicht mehr gemeinsam am laufenden Seil gegangen sei, "macht wenig Sinn", gibt der Angeklagte gegenüber dem verwunderten Richter zu Protokoll. Dadurch wurde die Distanz zwischen den beiden wesentlich größer. Er habe nicht verstanden, was Kerstin G. ihm zugerufen habe. Der Angeklagte habe 40 bis 45 Minuten gewartet und dann einen Notruf abgesetzt.

19.02.2026, 11:08
|Adisa Beganović

Konnte Kerstin G. sich noch fortbewegen?

"Es war bitterkalt und wir waren beide erschöpft", beschreibt Thomas P. die Situation, als sie wieder vereint sind. Der Tee sei inzwischen gefroren gewesen. "Stimmt es, dass sich Kerstin G. zu diesem Zeitpunkt nur noch kriechend fortbewegen konnte?", fragt der Richter. Das sei dann tatsächlich der Fall gewesen. "Ich habe dann mit ihr ausgemacht, dass ich Hilfe hole", sagt der Angeklagte. Thomas P. hat darauf gehofft, dass andere Bergsteiger in der Adlersruhe sind.

19.02.2026, 11:11
|Adisa Beganović

"Geh jetzt, geh"

Man habe sich in einer "absoluten Stress- und Ausnahmesituation" befunden. Er wollte sich noch zu Kerstin G. legen. Sie habe ihm lautstark gesagt: "Geh jetzt, geh." Dadurch habe sie ihm "das Leben gerettet". Der Angeklagte bestätigt, dass Kerstin G. so erschöpft war, dass sie bewegungsunfähig war.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette



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Todesdrama am Großglockner

um 22:54
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Das sind zwei verschiedene Situationen. T. behauptete er wäre weit vorgestiegen, und Kerstin wäre nicht mehr nachgekommen, auch nicht als er schon 40min. gewartet hatte. Da hätte sie etwas gerufen, was er aus der Ferne nicht verstehen konnte. Ich hätte angenommen, dass das ihr Sturz war, der sie in die verhängnisvolle Position brachte, aus der sie Hilfe brauchte. Da hätte er dann die Bergrettung um 0.30 Uhr zurückgerufen.
Später erst, nachdem sie auf den Knien robbend zu ihm dann angeblich doch noch aufschließen konnte, hätte sie nach einer Weile dann gesagt "geh jetzt".
Und das sind dann die Ungereimtheiten. Laut 0:30 Uhr angerufenem Bergretter, klang der Anruf eher nach ‘dann rief er nach zig vorhergehenden Kontaktversuchen halt mal zurück, nur um mitzuteilen, dass sie keine Hilfe bräuchten und alles io sei’. Bei TP will es der nun notwendig gewordene Notruf gewesen sein. So total unterschiedliche Wahrnehmungen. Wie soll sie auch überhaupt bei langem Vorstieg noch irgendwie (robbend) zu ihm aufsteigen hätte können?! Das klingt einfach nur unglaubwürdig.
Sorry, ich bin da absolut beim Bergretter - warum sollte er keine Rettungskette in Gang setzen?
(Evtl. nur wenn niemand verfügbar gewesen wäre. Auf den Parkplatzwebcamaufnahmen am Lucknerhaus sieht man auch erst eine Weile nach dem 3:30 Uhr-Notruf Bewegung in Form von Rettungsteams bzw. Polizeiautos)


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Todesdrama am Großglockner

um 22:59
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ja, die vielen Annahmen des Richters "zugunsten" des Angeklagten haben ihn davon abgehalten, das anzuregen. Die Staatsanwaltschaft hätte das auch selbst machen können, ohne Anregung, hat sie aber nicht.
Da denke ich, der Staatsanwalt war schlicht froh, dass ein derart (im Alpinrecht, mit sehr viel Expertise, der sogar Routen nochmals selber klettert, um sich ein ganz genaues Bild machen zu können) beflissener Richter ihm als Staatsanwalt einiges abgenommen hat.

Der Staatsanwalt wollte dann nicht von sich aus reingrätschen und hat respektiert, was als Urteil gesprochen wurde.

Der Richter war schon richtig klasse, dem kann man wie ich denke auch nichts vormachen, er hat die Schwachstellen schon erkannt und eigentlich auch benannt, indem er die richtigen Fragen stellte.
Und weiter in die Tiefe wollte der Richter auch nicht gehen (er wollte mit dem Fall kein Exempel statuieren, wie er ausführte - hilft ja auch nicht weiter, die Alpinisten aller Welt gegen sich zu haben, und zuletzt lebt auch AT von der (Alpin-) Tourismusbranche, ein echter Wirtschaftsfaktor für AT) - bleibt abzuwarten, wie es am OLG weiter geht.


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Todesdrama am Großglockner

um 23:05
Zitat von kobrilikobrili schrieb:Wie soll sie auch überhaupt bei langem Vorstufe noch irgendwie (robbend) zu ihm aufsteigen hätte können?!
Vor allem WENN sie das noch gekonnt hätte, dann hätte sie doch auf dem Standplatz den Biwaksack aus ihrem Rucksack genommen! - da sie ja einen Unterkühlungstod gestorben ist. Das ist völlig unlogisch, und daher diese Szene nicht glaubwürdig.
Ich habe auch so verstanden, dass der Richter meinte, wenn es so gewesen wäre, dann wäre die Strafe höher ausgefallen bzw. wäre er nicht zuständig gewesen, weil es ein Schöffengericht gebraucht hätte.
Ich lasse mir nicht mal recht einreden, wenn T. angeblich keinen Biwaksack besitzt, dass er nicht gefragt hätte danach wenn sie zittert, bloß weil nicht er der war, der gefroren hat. Aber SIE, die selbst den Biwaksack in ihren Rucksack gepackt hat, hätte doch wenigstens gesagt: nimm meinen Biwaksack raus, bevor ich mich auf meinen Rucksack setze. Dass sie da so schon im Delirium war, kann man nicht glauben.


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Todesdrama am Großglockner

um 23:26
P.S: Wahrscheinlich wusste er wirklich nicht, dass sie einen Biwaksack mithatte, sonst hätte er die Geschichte nicht so konstruiert und sich damit ein Eigentor geschossen.
Wann hat denn er erstmals das Foto ihrer Auffindesituation zu sehen bekommen?


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