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Todesdrama am Großglockner

530 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 11:21
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Bleibt natürlich die Frage, wie das geklärt werden kann, wenn TP sich dazu nicht anders äußert als bisher.
Na zum Beispiel wenn man vielleicht die GoPro findet. Mein Verdacht, die liegt da oben irgendwo in der Nähe wo die Leiche von K aufgefunden wurde. Denke ein Fund der GoPro würde viel aufklären, vielleicht lässt die Staatsanwaltschaft nun da oben in wärmeren Zeiten danach Bergsteiger suchen?


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Todesdrama am Großglockner

um 11:56
Jetzt zur Rettungskette: Um 3 Uhr 30 sei er in einem Telefonat mit einem Alpinpolizisten gefragt worden, ob er noch aufsteigen könne. Der Angeklagte habe verneint und gesagt, dass er sich bei der Adlersruhe – in einem Schutzraum – ausruhen müsse und es vielleicht ein, zwei Stunden später nochmals versuchen könne. Dabei habe er angeregt, einen Hubschrauber zu schicken.
Da fragt man sich, was die Tourenplanung der beiden war - sollte ihr Aufstieg in einen (versiegelten) Schutzraum führen oder war das nur die Notlösung? Und selbst diese Notlösung führte den Angeklagten an das Limit seiner Kräfte, er war danach nicht in der Lage weiterzugehen. Seine Freundin wäre niemals in der Lage diesen Notraum zu erreichen, da sie als Bergsteigerin viel weniger geübt war und die falschen Schuhe an hatte.
Angeblich wollte er in dem Raum "Hilfe holen" obwohl im Raum niemand da war, und sollten die Leute dann alleine nach seiner Frau suchen während er sich ausruhte?
Der zitierte Beitrag von Luli2018 wurde gelöscht. Begründung: Inhalte aus social Media sind nicht erlaubt
Der scheint seine Freundinnen recht häufig zu wechseln.


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um 11:59
Zitat von DoverexDoverex schrieb:Na zum Beispiel wenn man vielleicht die GoPro find
Ja, das wäre der Idealfall. Aber sowas kann Jahre dauern.


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Todesdrama am Großglockner

um 12:00
Zitat von soomasooma schrieb:
Zitat von LoboxLobox schrieb:Er hat Berufung eingelegt.
Da wird mir ein bisserl schlecht. Aber, auch aus dem Artikel:
Auch die Staatsanwaltschaft meldete Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an.
https://es-law.at/anwalt-rechtsmittel-strafrecht-berufung-nichtigkeitsbeschwerden/
Berufung kann auch zur Wahrung der 3-tägigen Frist eingelegt worden sein.
Nun sind 4 Wochen Zeit, die Berufung zu begründen oder zurückzunehmen.

- -
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:damit hier nichts falsches steht… (...) Der Fall ist am treffendsten als fahrlässige Tötung bei Übernahme einer Schutzverantwortung
"Grobe Fahrlässigkeit" ist ein Rechtsbegriff und z. B. von der leichten Fahrlässigkeit zu unterscheiden. Das ist u. a. für die Strafzumessung relevant. Einfache/leichte Fahrlässigkeit kann jedem mal passieren.

Schuldspruch:
grob fahrlässigen Tötung gemäß § 81 Abs 1 StGB schuldig
https://www.justiz.gv.at/file/2c92fd169bc71f3f019c7bc329d37b22.de.0/medieninfo_urteil%20hv%20gro%C3%9Fglockner_schuldspruch.pdf

- - -
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Der Richter hat betont, dass er ihn nicht betrachtet, wie es viele User in den sozialen Medien tun und
Das hat der Richter in Bezug auf Vorsatz gesagt:
23:39
„Ich sehe sie nicht als Mörder“

Der Richter endet seinen Vortrag mit einem letzten Hinweis, der ihm wichtig persönlich wichtig sei:


„Auf Social Media gab es zu diesem Verfahren viele Postings. Man hat sie als Mörder bezeichnet.
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343

Wenn er sie hätte vorsätzlich töten wollen, hätte er es wie einen Unfall/Absturz aussehen lassen können.

- - - -
Für Interessierte, leicht verständliche Definition und Unterscheidung:

einfache/grobe Fahrlässigkeit im unteren Abschnitt : Beitrag von watnu (Seite 15)

Vorsatz und Fahrlässigkeit
https://haidari.legal/strafrecht/unterschied-vorsatz-fahrlaessigkeit/


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Todesdrama am Großglockner

um 12:40
@Justsaying
Danke für den Link, sehr interessantes Video, grade auch das, was der Bergführer sagt: sinngemäß, er könne überhaupt nicht nachvollziehen, was den Verurteilten bewogen hat so zu handeln. Und diese Tour bei dieser Witterung und dieser Jahreszeit sei der reine Wahnsinn, auch als sehr ehrgeiziger und erfahrener Bergsteiger müsse man da halt einfach umkehren.


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Todesdrama am Großglockner

um 13:02
Zitat von LoboxLobox schrieb:Er hat Berufung eingelegt.
Zitat von KarloSamtKarloSamt schrieb:ist kaum zu glauben, aber ich hatte es fast geahnt. Thomas G. legt gegen das milde Urteil Berufung ein. Dieser Egotyp sieht sich weiterhin als unschuldig und akzeptiert das Urteil nicht. Aus den Äußerungen des Richters hat er nichts gelernt und nichts verinnerlicht
Mich wundert es tatsächlich auch nicht, das war mMn zu erwarten.
Zitat von BohoBoho schrieb:Womit sich die Vermutungen hinsichtlich seiner Persönlichkeit bestätigen dürften.
Keine Einsicht, kein Reflektieren und damit sich keine Änderung der Verhaltensweise in der Zukunft.
Und das unter dem Gesichtspunkt, dass wenige Zeit nach diesem Ereignis bereits eine neue weibliche Begleitung gesucht wurde.
Die Schilderungen der Ex, die Darstellung in SM, sein riesengroßes Ego (Er stellt sich nie auf Notfälle ein, ihm passiert nichts...), sein nicht vorhandenes Unrechtsbewusstsein, die direkte Suche nach neuen Kletterpartnerinnen usw usw, wirklich Null Einsicht. Natürlich akzeptiert so ein Typ das Urteil nicht.

Rechtsmittel stehen ihm zwar zu, aber er scheint wirklich nicht die hellste Kerze zu sein, wenn er nicht mal kapiert, welches Geschenk ihm mit diesem milden Urteil gemacht wurde.

Für mich ist er ein Poser durch und durch.


Screenshot 20260224 124913 Chrome

Bildquelle:

https://www.dailymail.co.uk/news/article-15573567/Climber-left-girlfriend-freeze-death-Austrian-mountain-insists-told-denies-manslaughter.html#
Zitat von watnuwatnu schrieb:Berufung kann auch zur Wahrung der 3-tägigen Frist eingelegt worden sein.
Nun sind 4 Wochen Zeit, die Berufung zu begründen oder zurückzunehmen.
Ich glaube nicht, dass eine Partei zurückziehen wird und bin wirklich froh, dass auch die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. Ich hoffe auf ein sehr viel härteres Urteil.
Der Anwalt des 37-Jährigen legte Berufung gegen die Verurteilung an sich ein und forderte eine geringere Strafe. Zudem beanstandete er Mängel im Verfahren. Die Staatsanwaltschaft fordert ein anderes Strafmaß.
[...]
Über die Berufung entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck. Das Verfahren geht damit nicht in die nächste Instanz, sondern verbleibt am Oberlandesgericht.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2026-02/grossglockner-prozess-tod-alpen-innsbruck-gxe


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Todesdrama am Großglockner

um 13:12
Zitat von watnuwatnu schrieb:Berufung kann auch zur Wahrung der 3-tägigen Frist eingelegt worden sein.
Nun sind 4 Wochen Zeit, die Berufung zu begründen oder zurückzunehmen.
Im deutschen Strafrecht (da beträgt die Frist eine Woche) ist das nicht unüblich, erst mal vorsorglich in Revision bzw. Berufung zu gehen und zwar von beiden Seiten, also sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung. Was dann dabei rauskommt, also ob das dann dabei bleibt, das gilt es abzuwarten. Noch liegt kein schriftliches Urteil vor, dann erst läuft eine vierwöchige Frist für die Begründung an. Wenn beide Seiten oder auch nur eine die Berufung weiterverfolgt, entscheidet letztendlich das OLG, wie's weitergeht.

Interessant finde ich, was der Standard hierzu ausführt:
Der 37-Jährige meldete Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Nähere Ausführungen zu den Gründen wollte der Salzburger Verteidiger Kurt Jelinek auf STANDARD-Anfrage nicht machen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck meldete ebenfalls Strafberufung an, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hansjörg Mayr auf Anfrage mitteilte. Sie will, dass das Oberlandesgericht die Strafhöhe überprüft.

https://www.derstandard.de/story/3000000309865/-frau-am-gro223glockner-erfroren-37-j228hriger-beruft-gegen-urteil
Während die StA nur die Strafhöhe bekämpft, also ansonsten das Urteil für richtig erachtet, geht es der Verteidigung um
- Nichtigkeit (Sind im Verfahren formelle oder inhaltliche Fehler aufgetreten?)
- Schuld (Ist der Angeklagte schuldig?)
- Strafe (Ist die Höhe der Strafe angemessen?)

https://es-law.at/anwalt-rechtsmittel-strafrecht-berufung-nichtigkeitsbeschwerden/



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Todesdrama am Großglockner

um 13:23
Zitat von emzemz schrieb:Während die StA nur die Strafhöhe bekämpft, also ansonsten das Urteil für richtig erachtet, geht es der Verteidigung um
- Nichtigkeit (Sind im Verfahren formelle oder inhaltliche Fehler aufgetreten?)
- Schuld (Ist der Angeklagte schuldig?)
- Strafe (Ist die Höhe der Strafe angemessen?)

https://es-law.at/anwalt-rechtsmittel-strafrecht-berufung-nichtigkeitsbeschwerden/
Wundert mich eigentlich nicht. Der Verteidigung dürfte nicht daran gelegen sein, dass nur bestimmte Punkte überprüft und der Rest somit rechtskräftig wird. Bin sehr gespannt, ob es Teilzurückweisungen geben wird.


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um 13:53
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Das hat der Richter in Bezug auf Vorsatz gesagt:
Ich kenne mich mit österreichischen Recht nicht aus, schätze aber, dass es ähnlich wie in Deutschland ist.
Vorsatz muss ja nicht unbedingt bedeuten, dass man den Tod der anderen Person wollte. Es reicht, dass man den Tod einer anderen Person billigend in Kauf nimmt, wenn man eine bestimmte Handlung vornimmt oder unterlässt.


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Todesdrama am Großglockner

um 13:54
Könnten Ihre Eltern hier dann ggf als Nebenkläger neu dazu kommen?
Es würde mich nicht wundern, wenn die Aussagen der Ex und diverse Anmerkungen des Richters im Urteil ggf zu einer Neubewertung der Situation führen.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:11
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich hoffe auf ein sehr viel härteres Urteil.
Wenigstens bleibt TP durch die Berufung noch für längere Zeit auch medial in schlechter Erinnerung.
- - -
Zitat von DiarmuidDiarmuid schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:EDIT: Die Ex wird ihm ja im Nachhinein klar gemacht haben, was er ihr angetan hat. Und er hat daraus nichts gelernt.
Ich bezweifle, dass sie ihm das klar gemacht hat bzw. es überhaupt konnte.
Mit o. g. "im Nachhinein ..." meinte ich, dass die Ex ihm hinterher sicherlich eine Ansage gemacht hat. Sie hat auch einen Brief an seinen Bruder geschrieben.
@behind_eyes hat die BILD verlinkt. Ich kann mich erinnern, das auch in einem der Ticker gelesen zu haben:
Beitrag von behind_eyes (Seite 2)
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Zitat von DiarmuidDiarmuid schrieb:Und selbst wenn. Hat er daraus Lehren gezogen? Ganz offensichtlich nicht.
Genau, das schrieb ich (s. o.). Obwohl er schon einmal die Erfahrung machte, dass eine Freundin schwächer war als er, schlug er K. die schwerere Route vor – und dazu auch noch im Winter.
Ich würde deshalb dem Richter widersprechen, weil TP schon u. g. switch erlebt hat. Selbst wenn TP das Einfühlungsvermögen einer Abrissbirne hat, müsste er das Erlebnis mit der Ex auf andere PartnerInnen übertragen können.
(...) ausgezeichneter Alpinist."
Aber "Sie sind offenkundig jemand, der sich hart tut, den Switch zu schaffen von eigenen Fähigkeiten, die Sie haben, zu einem anderen."
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Die Extrem-Bergsteigerin in der ZDF-Doku sagte auch, dass die Route als erste Winterbesteigung zu gefährlich ist. Auch für jemanden wie K., die durchtrainiert war.
TP hätte ihr die Route mit ihrer geringeren Erfahrung nicht vorschlagen dürfen.
Allgemein gesagt, wer würde dem viel erfahreneren Lebenspartner nicht glauben, wenn der sagen würde , "dass packst du locker".
In ihrer relativ jungen Beziehung kam es evtl. noch nicht zu Situationen, aus denen K. erkennen gekonnt hätte, dass man sich auf TP bzw. seine Äußerungen nicht verlassen kann.

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Zitat von DoverexDoverex schrieb:GoPro findet. Mein Verdacht, die liegt da oben irgendwo
Mein Verdacht: Sie ist irgendwo, wo man sie nie mehr findet.

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Zitat von emzemz schrieb:nicht unüblich, erst mal vorsorglich in Revision bzw. Berufung zu gehen
Ja, so hatte ich das gemeint. Wenn die Frist erst ab Zustellung des Urteils läuft, haben sie ja noch etwas länger Zeit zu prüfen.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:15
..wie bereits erwähnt, hoffe ich stark, dass dies mit einem psychologischen Gutachten von Thomas einhergeht und dass die Ex Freundin noch mal genauer befragt wird!
Sofern das mit der Tinder Bekanntschaft vom Sommer 2025 der Wahrheit entspricht, wäre es auch klug, wenn diese Dame auch noch aussagen würde.

Ich kann mir mit dem jetzigen Erkenntnisstand einfach nicht vortsellen, dass es in diesem Fall zu einem noch milderen Urteil führen könnte...


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Todesdrama am Großglockner

um 14:20
Zitat von watnuwatnu schrieb:Grobe Fahrlässigkeit" ist ein Rechtsbegriff und z. B. von der leichten Fahrlässigkeit zu unterscheiden. Das ist u. a. für die Strafzumessung relevant. Einfache/leichte Fahrlässigkeit kann jedem mal passieren.
Ja danke für den Hinweis, in Österreich wird das offensichtlich so unterschieden, wusste ich nicht.
In Deutschland haben wir so eine Unterscheidung im Strafrecht nicht in dieser Form.
Da gibt es innerhalb der Fahrlässigkeit die Leichtfertigkeit als schweren Pflichtverstoß, der sich auf das Strafmaß auswirkt, das wäre dann wohl mit der groben Fahrlässigkeit zu vergleichen.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:21
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Vorsatz muss ja nicht unbedingt bedeuten, dass man den Tod der anderen Person wollte.
Es ging mir um die Abgrenzung Fahrlässigkeit/Vorsatz - ohne nun die verschiedenen Stufen zu differenzieren, die man in den Infos nachlesen kann, die ich verlinkt habe. Wie schon im vorherigen Post zitiert, sagte der Richter (Hervorh. durch mich):
„Ich sehe sie nicht als Mörder
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343
-
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Vorsatz muss ja nicht unbedingt bedeuten, dass man den Tod der anderen Person wollte. Es reicht, dass man den Tod einer anderen Person billigend in Kauf nimmt,
Billigend in Kauf nehmen ist der "bedingte Vorsatz"/Eventualvorsatz. Das steht alles in den Infos, die ich verlinkt habe.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:25
Zitat von watnuwatnu schrieb:Billigend in Kauf nehmen ist der "bedingte Vorsatz"/Eventualvorsatz. Das steht alles in den Infos, die ich verlinkt habe.
Ja, ich weiß — und ich habe deine Links nicht angeschaut, es ist aber natürlich sehr nett, dass du das postest, danke. Allerdings vermischt du deutsche und österreichische Links und damit natürlich auch die Rechtslagen.


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um 14:29
Ich finde es gut, dass die STA Berufung eingelegt hat. Bei dem Wetter so eine Tour zu gehen ist Wahnsinn. Und dass er scheinbar schonmal eine Freundin einfach sitzen hat lassen, schlägt dem Fass den Boden aus.
Dadurch dass der Richter selbst Alpinist ist, gabs da Szenen die man schon fast als Verbrüderung bezeichnen muss.


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um 14:33
Zitat von DerErmittler85DerErmittler85 schrieb:Dadurch dass der Richter selbst Alpinist ist, gabs da Szenen die man schon fast als Verbrüderung bezeichnen muss.
Ich hab das ganz ähnlich wahrgenommen.
Zwar ist der Richter sicherlich ein respektabler Mann, der wie ich gelesen habe, gesellschaftlich sehr engagiert ist und bestimmt ein gerechtes Urteil fällen wollte. Aber ich fand ihn schon — zumindest in meiner Wahrnehmung — etwas arg parteiisch mit TP.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:37
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wenigstens bleibt TP durch die Berufung noch für längere Zeit auch medial in schlechter Erinnerung.
Ich gönne ihm das auch von Herzen. Vll hält es auch die ein oder andere Frau davon ab, mit ihm klettern zu gehen.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Mein Verdacht: Sie ist irgendwo, wo man sie nie mehr findet.
Das denke ich auch. Vll ist sie auch gar nicht "verloren" gegangen. Er wurde wohl kaum einer Leibesvisitation unterzogen.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:hab das ganz ähnlich wahrgenommen.
Zwar ist der Richter sicherlich ein respektabler Mann, der wie ich gelesen habe, gesellschaftlich sehr engagiert ist und bestimmt ein gerechtes Urteil fällen wollte. Aber ich fand ihn schon — zumindest in meiner Wahrnehmung — etwas arg parteiisch mit TP.
Ging mir auch so. Einerseits ist es sicherlich von Vorteil, wenn der Richter bei einem solch speziellen Fall selbst Ahnung von der Materie hat, auf der anderen Seite urteilt ein Alpinist evtl verständnisvoller?


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Todesdrama am Großglockner

um 14:44
Zitat von DerErmittler85DerErmittler85 schrieb:Ich finde es gut, dass die STA Berufung eingelegt hat. Bei dem Wetter so eine Tour zu gehen ist Wahnsinn. Und dass er scheinbar schonmal eine Freundin einfach sitzen hat lassen, schlägt dem Fass den Boden aus.
Ja und falls es zu einem neuen Prozess kommt, dass da der Fokus viel mehr auf seine Aussagen und deren Zusammenhang gelegt wird. Etwa als er um 3:30 dann von der Adlersruhe meldete: "WIR sind jetzt in der Adlersruhe"!
Wer ist da "WIR", er und seine Gummibärli in seiner Hosentasche?

Also selbst hier sagt er nicht gleich, dass er Kerstin ganz allein am Berg zurückgelassen hat. Und unterstreicht und unterstützt eigentlich die Aussage des Polizisten der sagte, er habe um 0:35 keinen Notruf abgesetzt.
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von DoverexDoverex schrieb:GoPro findet. Mein Verdacht, die liegt da oben irgendwo
Mein Verdacht: Sie ist irgendwo, wo man sie nie mehr findet.
Ja Du kannst natürlich mit Deinem Verdacht gut Recht haben, hoffen wir aber es ist anders!
Ich persönlich gebe die Hoffnung nicht auf, dass die GoPro doch noch gefunden wird.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:48
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ging mir auch so. Einerseits ist es sicherlich von Vorteil, wenn der Richter bei einem solch speziellen Fall selbst Ahnung von der Materie hat, auf der anderen Seite urteilt ein Alpinist evtl verständnisvoller?
So ein Urteil richtig einzuordnen ist für uns juristische Laien meist schwierig. Ich denke auch die Profis würden damit wohl bis zur schriftl. Urteilsbegründung warten. M.W.n., aber wie gesagt, ich bin Laie, bleibt das Gericht in solchen Fällen meist im unteren Drittel des Strafmaßes aber selbst da wäre bei drei Jahren Höchststrafe noch Luft nach Oben.


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