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Todesdrama am Großglockner

684 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 18:21
Ahja, stimmt, Danke, ich meinte hier Staatsanwalt.


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Todesdrama am Großglockner

um 18:33
Zitat von Misses_FMisses_F schrieb:Er wird sie noch am Körper getragen und erst später entsorgt haben.
Wenn er so „nebenbei“ nach der GoPro fragt, wird es ihn wohl beunruhigen, da er sie eben nicht mehr hat und Angst, dass sie gefunden und ausgewertet werden wird.
Zitat von Misses_FMisses_F schrieb:Deshalb auch meine Frage, was nach dem Notruf um 3:30 geschah. Wartete er auf die Bergretter oder ist er direkt danach abgestiegen?
Die Frage beschäftigt mich auch. Ist er nach dem Ausruhen selbst abgestiegen oder hat er in der Schutzhütte auf die einsatztruppe gewartet und ist dann mit jmd abgestiegen? Wenn die Einvernehmung gg 10 Uhr begann ist das vll auch recht knapp.

Ich habe mir dazu schon die Webcam-Bilder des Lucknerhauses über den Vormittag des 19.1. angeschaut
(https://www.foto-webcam.eu/webcam/lucknerhaus/2025/01/19/0400)
da sieht man am unteren Rand bei Vergrösserung gut, dass da Autos stehen, dass irgendwann Polizei kommt und auch mal der Hubschrauber dasteht. Aber wann, wie und mit wem der Angeklagte dann wegfuhr konnte ich nicht erkennen.

Nochmal zur Situation auf dem Berg, was für mich die entscheidende Passage ist.
Der Ticker vom Kurier dazu:
19.02.2026, 11:03
|Adisa Beganović

Was ist passiert, nachdem der Hubschrauber weggeflogen war?

Der Angeklagte erzählt, dass er vorausgestiegen sei und Kerstin G. inzwischen am Stand gewartet habe. Dass man nicht mehr gemeinsam am laufenden Seil gegangen sei, "macht wenig Sinn", gibt der Angeklagte gegenüber dem verwunderten Richter zu Protokoll. Dadurch wurde die Distanz zwischen den beiden wesentlich größer. Er habe nicht verstanden, was Kerstin G. ihm zugerufen habe. Der Angeklagte habe 40 bis 45 Minuten gewartet und dann einen Notruf abgesetzt.

19.02.2026, 11:08
|Adisa Beganović

Konnte Kerstin G. sich noch fortbewegen?

"Es war bitterkalt und wir waren beide erschöpft", beschreibt Thomas P. die Situation, als sie wieder vereint sind. Der Tee sei inzwischen gefroren gewesen. "Stimmt es, dass sich Kerstin G. zu diesem Zeitpunkt nur noch kriechend fortbewegen konnte?", fragt der Richter. Das sei dann tatsächlich der Fall gewesen. "Ich habe dann mit ihr ausgemacht, dass ich Hilfe hole", sagt der Angeklagte. Thomas P. hat darauf gehofft, dass andere Bergsteiger in der Adlersruhe sind.

19.02.2026, 11:11
|Adisa Beganović

"Geh jetzt, geh"

Man habe sich in einer "absoluten Stress- und Ausnahmesituation" befunden. Er wollte sich noch zu Kerstin G. legen. Sie habe ihm lautstark gesagt: "Geh jetzt, geh." Dadurch habe sie ihm "das Leben gerettet". Der Angeklagte bestätigt, dass Kerstin G. so erschöpft war, dass sie bewegungsunfähig war.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette

Er hat 40-45 gewartet?! Ich finde das schon eine kleine Ewigkeit. Ich geh davon aus und meine es auch irgendwo gelesen zu haben, dass er dann wieder zurückstieg, weil sie nicht nachkam.

Und noch eine Frage an die Fachleute: wäre ein wechseln zwischen Fixierung und Installation eines Seiles, womit man absteigen könnte (woraus dann ggf. der Auffindeort resultierte) kompliziert?


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Todesdrama am Großglockner

um 18:50
Der Angeklagte erzählt, dass er vorausgestiegen sei und Kerstin G. inzwischen am Stand gewartet habe. Dass man nicht mehr gemeinsam am laufenden Seil gegangen sei, "macht wenig Sinn", gibt der Angeklagte gegenüber dem verwunderten Richter zu Protokoll. Dadurch wurde die Distanz zwischen den beiden wesentlich größer. Er habe nicht verstanden, was Kerstin G. ihm zugerufen habe. Der Angeklagte habe 40 bis 45 Minuten gewartet und dann einen Notruf abgesetzt.
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette

Und dann ist er wieder runter zu ihr, hat eineinhalb Stunden bei ihr gelegen, sie dann fixiert und ist abschließend weiter aufgestiegen, um zur Hütte zu kommen?? Ich verstehe das nicht! Bzw glaube das alles nicht!


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Todesdrama am Großglockner

um 18:53
Sie habe ihm lautstark gesagt: "Geh jetzt, geh." Dadurch habe sie ihm "das Leben gerettet".
Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette

Oh Mann, die Arme hat wahrscheinlich noch gedacht, dass sie schuld an allem ist, weil ihr die Kraft ausging!
Warum hatten sie denn nicht auf dem Schirm, dass das alles hochgefährlich war - ziemlich von Anfang an?


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Todesdrama am Großglockner

um 18:57
...wie will er sich
zu ihr legen
, wenn sie im Seil hängt - also abgestürzt sein dürfte. Sein Verhalten und der ausbleibende Notruf, sein Weiterklettern, seine dramöse Angabe, sie habe ihm mit einem "Geh!" das Leben gerettet, die ungenutzte Rettungsdecke - all das ergibt Sinn, wenn man in Betracht zieht, dass er wusste, dass sie abgestürzt war.

Ich gehe nicht davon aus, dass er ihren Tod mutwillig herbeigeführt hat. Aber ich zweifle an der Substanz seiner Begründungen für sein Verhalten unterm Gipfelkreuz. Und am Hergang an besagtem Abend.


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Todesdrama am Großglockner

um 18:58
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Warum hatten sie denn nicht auf dem Schirm, dass das alles hochgefährlich war - ziemlich von Anfang an?
Bergsteigen ist immer gefährlich. Man sieht das auch in den Videos: Fast überall Steinschlaggefahr.
Wer Risiken scheut, wird sich nicht für Bergsteigen entscheiden.


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Todesdrama am Großglockner

um 19:00
KOPIE meines Posts um 17.12 Uhr (Zitatfehler im vorherigen Post)
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Das hieße ja, lediglich die Strafhöhe?
Das hieße ja, lediglich die Strafhöhe?

Der Prozess wird nur wiederholt, falls das OLG Insbruck Verfahrensfmängel feststellen sollte.
Ansonsten kann sich das Strafmaß in beide Richtungen ändern.
https://on.orf.at/video/14312457/16043267/grossglockner-prozess-geht-in-die-verlaengerung

Ich meine, das steht auch schon so im Thread*, wie auch der Abschnit zur GoPro aus dem Standard-Ticker uvm.
* @emz ?
- - - -
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:dass er seine Freundin gar nicht zurück haben möchte.
Inzwischen denke ich, dass das Urteil, eventuell härter ausgefallen wäre, wenn K. überlebt hätte und zu den Vorgängen am Großglockner aussagen gekonnt hätte.
Dass er in seinem Umfeld und auf Social-Media einen gewaltigen Image-Schaden erfahren würde, könnte ihm schon irgendwann oben auf dem Berg bewusst gewesen sein. Das würde u. a. seinen seltsamen Anruf um 0.45 Uhr erklären, von dem er im Nachhinein behauptet, es sei ein Notruf. Warum hat er sich danach nicht nach dem Stand der Dinge erkundigt bzw. war selbst nicht mehr erreichbar? Dass er noch um ca. 3.00 Uhr davon ausging, dass K. noch lebt, kann ich mir nicht vorstellen.
Ich denke nicht, dass die Tour so geplant war, denn von Ks. sicherlich schwächender Lungenentzündung wussten vermutlich beide nichts. Aber vielleicht traf er irgendwann eine eiskalte Entscheidung zu "seinen Gunsten".
- - -
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es ist nicht klar, ob er dieses hätte erkennen müssen in dieser Situation.
Ich denke ja. Dass eine körperlich und psychisch geschwächte Person, die bei Minusgraden (gefühlte Temperatur von -20 Grad wegen des Windes) ohne Decke und bewegungsunfähig an exponierter Stelle eines Berges liegt, innerhalb weniger Stunden erfrieren wird, ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Zumindest hätte er damit ernsthaft rechnen müssen.
Außerdem hat er die Kälte am eigenen Leib gespürt. Nur konnte er sich durch Bewegung und Flucht in den Notraum besser davor schützen.
- - -
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Es muss doch einen Grund geben, dass der Richter so sehr zu Gunsten des Angeklagten urteilt. Vielleich ist da im Vorfeld eine Absprache gelaufen.
Eine Rolle könnte vielleicht auch gespielt haben, dass es in Ö. das erste strafrechtliche Urteil war:
Das Urteil nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau am Großglockner ist die erste strafrechtliche Verurteilung zu einer "Gefälligkeitsführung" in Österreich überhaupt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und mit fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe nicht allzu hoch ausgefallen ist: Der Ausgang des Glockner-Prozesses hat Signalwirkung.
Quelle: https://www.derstandard.at/story/3000000309455/das-urteil-im-glockner-prozess-ist-richtungsweisend

Und auch in der internationalen Presse wird das Urteil z. T. als richtungsweisend erwähnt:
Internationale Stimmen
Von USA bis Indien: Glockner-Urteil „wegweisend“
Quelle: https://www.krone.at/4053590

@klara.verstand , ich zitiere bzw. kopiere ab hier, was du zu meinem Original-Post geschrieben hast:
"Die Haftung dem Grunde nach zu bejahen, war schon richtungsweisend.
Im Vorfeld wurde sehr viel der Aspekt diskutiert, wann und unter welchen Umständen jemand haftbar ist. Das hat auch für Aufregung bei Alpinisten gesorgt, weil ja irgendwie plakativ im Raum stand, man hafte nun auch für fehlerhafte Ausrüstung seines Partners. Oder Fehleinschätzungen jeder Art. Verständlich.
Da gab es auch viele Fürsprecher, die dazu einmahnten, dass das Abschätzen von Gefahren in diesen Extremsituationen sehr schwierig ist. ABER: Man kannte keine Details, man konnte sich mit ihnen nicht beschäftigen.
Jetzt denke ich an einigen Punkten, dass es - hätte man den Hergang mehr hinterfragt - für die Haftung vielleicht gar nicht mehr darauf angekommen wäre, ob er als Gefälligkeitsführer anzusehen war."

( Falls o. g. als "AW auf gelöschten Post wegfällt", @klara.verstand )


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Todesdrama am Großglockner

um 19:00
Zitat von tracestraces schrieb:wenn sie im Seil hängt - also abgestürzt sein dürfte. Sein Verhalten und der ausbleibende Notruf, sein Weiterklettern, seine dramöse Angabe, sie habe ihm mit einem "Geh!" das Leben gerettet, die ungenutzte Rettungsdecke - all das ergibt Sinn, wenn man in Betracht zieht, dass er wusste, dass sie abgestürzt war
Das sehe ich auch so. Nur warum erzählt er dann, er habe sie hinter einem Felsen fixiert und ihr den Rucksack abgenommen? Das macht doch gar keinen Sinn


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Todesdrama am Großglockner

um 19:03
@UTAC
Schutzbehauptung?
Kaum etwas ab 17 Uhr macht in seinen Angaben Sinn. Imho.


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Todesdrama am Großglockner

um 19:04
Zitat von UTACUTAC schrieb:
Zitat von tracestraces schrieb:wenn sie im Seil hängt - also abgestürzt sein dürfte. Sein Verhalten und der ausbleibende Notruf, sein Weiterklettern, seine dramöse Angabe, sie habe ihm mit einem "Geh!" das Leben gerettet, die ungenutzte Rettungsdecke - all das ergibt Sinn, wenn man in Betracht zieht, dass er wusste, dass sie abgestürzt war
Das sehe ich auch so. Nur warum erzählt er dann, er habe sie hinter einem Felsen fixiert und ihr den Rucksack abgenommen? Das macht doch gar keinen Sinn
Damit es besser aussieht, als zu sagen, sie ist abgestürzt und ich konnte sie eh nicht aus dieser Situation retten - also bin ich los.

Zumal ja die Webcam-Bilder zeigen dass sie bis zum Hubschrauberüberflug immer nicht weit auseinander waren. Vielleicht gab es auch danach „Beef“


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Todesdrama am Großglockner

um 19:10
Sie habe ihm lautstark gesagt: "Geh jetzt, geh." D
Vielleicht hat sie das gesagt, vielleicht aber auch nicht.

Falls ja, war sie möglicherweise in der irrigen Annahme, dass dies die einzige Rettung war. Das muss er ihr aber vorher so suggeriert haben. Und anstatt nun ewig bei ihr zu hocken, sollte er sich nun endlich auf den Weg machen, um Hilfe zu holen "Geh jetzt, geh".

Dass das ganze Unterfangen eher aussichtslos war, konnte sie in ihrem Zustand nicht mehr beurteilen. Sonst hätte sie wahrscheinlich anders reagiert.


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Todesdrama am Großglockner

um 19:13
Zitat von StreuselStreusel schrieb:Bergsteigen ist immer gefährlich. Man sieht das auch in den Videos: Fast überall Steinschlaggefahr.
Wer Risiken scheut, wird sich nicht für Bergsteigen entscheiden.
Also gut, dann halt noch gefährlicher!
Zitat von kobrilikobrili schrieb:Zumal ja die Webcam-Bilder zeigen dass sie bis zum Hubschrauberüberflug immer nicht weit auseinander waren. Vielleicht gab es auch danach „Beef“
Davon bin ich fest überzeugt.
Irgendwann war er definitiv genervt ("grantig") und hat seine alten Muster (siehe Ex) hervorgeholt (Warum auch immer er diese entwickelt hat!? Wie waren seine Eltern? - ich weiß, offtopic, aber mich interessiert sowas...) und ist einfach davon.

Macht? (Soll sie doch schauen wie sie ohne mich zurecht kommt)
Arroganz? (Die wird schon noch hinterher gekrochen kommen)
Egomanie? (Ich lasse mir den Erfolg von ihr bestimmt nicht nehmen)
Fehlende Empathie? (Sie soll sich nicht so anstellen)
Abgebrühtheit? (Hauptsache ich überlebe)


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Todesdrama am Großglockner

um 19:19
Zitat von watnuwatnu schrieb:Der Prozess wird nur wiederholt, falls das OLG Insbruck Verfahrensfmängel feststellen sollte.
Ansonsten kann sich das Strafmaß in beide Richtungen ändern.
https://on.orf.at/video/14312457/16043267/grossglockner-prozess-geht-in-die-verlaengerung
Danke! Nach dem, was ich so gelernt habe, muss man offenbar unterscheiden, über was nun beim OLG Innsbruck auf die Berufungen hin verhandelt wird:

1. Das Verfahren.
2. Die Straftat.
3. Das Strafmaß.

Zu 1.:

Ist das erstinstanzliche Urteil ohne Verfahrensfehler, ist der Schuldspruch (schuldig einer grob fahrlässigen Tötung) nicht mehr abzuändern (insoweit Schutz vor "Verböserung"). Dann kann nur über die Höhe des Strafmaßes befunden werden.

Zu 2.:

Wurden Verfahrensfehler begangen (was ich für unwahrscheinlich halte), dann würde die Tat völlig neu verhandelt, alle Beweismittel müssten erneut vor Gericht geprüft werden. Alles auf Null, wie vor der ersten Instanz.

Ergebnis könnte dann sein: Unschuldig. Oder aber: Es war keine (grob) fahrlässige Tötung, sondern eine vorsätzliche Tötung durch Unterlassen (was durchaus am Berg der Fall gewesen sein könnte, sich aber ohne Geständnis nicht nachweisen ließe). Oder nur leichte Fahrlässigkeit.

Zu 3.:

Bei Verfahrensfehlerfreiheit könnte nur über das Strafmaß verhandelt werden. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte P. Berufung eingelegt haben, gibt es keinen Vertrauensschutz und so kein "Verböserungsverbot". P. kann also drei oder neun Monate erhalten. Oder drei Jahre (Höchststrafe).

Was ich nun nicht weiß:

Findet bei einer so beschränkten Berufung eine erneute Beweisaufnahme statt (da ja alle Umstände relevant für das Strafmaß sind) oder ist das OLG an die Beweiserhebung durch das erste Gericht gebunden? Eine richtige Berufung wäre das dann aber nicht, denn dann gäbe es gar keine zweite Tatsacheninstanz.

Ich denke aber, wie vermutlich sehr viele hier, eine tiefere, genauere Aufklärung des Sachverhalt ist wünschenswert. Wenn vielleicht nicht zwingend notwendig. Gerichtlich lässt sich selten "die ganze Wahrheit" erforschen, Beweise sind immer fragmentarisch. Trotzdem bleibt der Eindruck: Die Tat wiegt schwerer als die Strafe.


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Todesdrama am Großglockner

um 19:21
Eine noch schlechtere Ausrüstung hätte Leben retten können. Wenn sie die Lampen nicht dabeigehabt hätten, dann hätten sie spätestens am Frühstücksplatzerl umdrehen müssen. Ohne Licht hätte er die Besteigung wahrscheinlich nicht gewagt.


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Todesdrama am Großglockner

um 19:22
Mich nervt total, dass das alles im Prozess nur oberflächlich besprochen und nicht in die Tiefe gegangen wurde.
Ich mag das auch mal praktisch aufgedröselt bekommen; wie zb er geht am Seil vor, sie sichert unten und als er zurückstieg hat er dann sein Seil gleich hängen lassen? Prinzipiell konnte er ja auch nicht sicher sein, ob sie ihn von unten überhaupt noch richtig sichern kann?!


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Todesdrama am Großglockner

um 19:22
Ich finde, der Prozess hätte eingehender die Widersprüche der Auffindesituation beleuchten müssen und ebenso das Verletzungsbild sowie den Erkrankungsstatus der Toten. Warum das binnen eines Verhandlungstages durchgewunken wurde, ist fragwürdig.


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Todesdrama am Großglockner

um 19:23
Zitat von Misses_FMisses_F schrieb:Vielleicht hat sie das gesagt, vielleicht aber auch nicht.

Falls ja, war sie möglicherweise in der irrigen Annahme, dass dies die einzige Rettung war. Das muss er ihr aber vorher so suggeriert haben. Und anstatt nun ewig bei ihr zu hocken, sollte er sich nun endlich auf den Weg machen, um Hilfe zu holen "Geh jetzt, geh".
Warum sollte sie das tun, wenn sowohl er wie auch sie ein Handy haben und man ganz einfach mal die Rettung anrufen kann - die dann abcheckt, ob überhaupt Jemand in der Hütte ist und mit der sie dann eben auch telefonisch in Kontakt bleiben kann, während er unterwegs ist und sie alleine am Berg sitzt.


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Todesdrama am Großglockner

um 19:24
@kobrili
Jepp, das auch


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Todesdrama am Großglockner

um 19:27
Zitat von tracestraces schrieb:Ich finde, der Prozess hätte eingehender die Widersprüche der Auffindesituation beleuchten müssen und ebenso das Verletzungsbild sowie den Erkrankungsstatus der Toten. Warum das binnen eines Verhandlungstages durchgewunken wurde, ist fragwürdig.
Dem kann ich nur zustimmen.

Das es auch Bewährung hinausgelaufen ist, kann ich nachvollziehen (Bauchgefühl).
Aber nur so ein paar Monate...an wen geht eigentlich das Geld, die knapp 10 000€?


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Todesdrama am Großglockner

um 19:28
Zitat von LanigiroLanigiro schrieb:Der Prozess geht doch weiter?
Wenn, dann wird der Prozess komplett nochmal aufgerollt, sollten Verfahrensfehler vorliegen.
Darüber entscheidet das OLG.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Es kann sich hier keine Verschlechterung für den Angeklagten mehr ergeben (Verschlechterungsverbot).
Da auch die StA Berufung eingelegt hat, gibt es kein Verschlechterungverbot. Das scheint in Österreich die Rechtslage nicht anders als in Deutschland zu sein.
Zitat von m_mucm_muc schrieb:Da der Verteidiger alle möglichen drei Punkte der Berufung neu prüfen lassen will, wird m. E. der ganze Fall inklusive aller Ungereimtheiten nochmals auf den Prüfstand gestellt. Oder liege ich da falsch?
Nur wenn das OLG Verfahrensfehler sieht, kann der Prozess nochmals aufgerollt werden.
Ansonsten erfolgt nur eine Neubewertung der Strafhöhe, wie von der StA angegeben.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Der Prozess wird nur wiederholt, falls das OLG Insbruck Verfahrensfmängel feststellen sollte.
Ansonsten kann sich das Strafmaß in beide Richtungen ändern.
Du sagst es, genau so ist es.


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