Todesdrama am Großglockner
25.02.2026 um 18:21Ahja, stimmt, Danke, ich meinte hier Staatsanwalt.
Wenn er so „nebenbei“ nach der GoPro fragt, wird es ihn wohl beunruhigen, da er sie eben nicht mehr hat und Angst, dass sie gefunden und ausgewertet werden wird.Misses_F schrieb:Er wird sie noch am Körper getragen und erst später entsorgt haben.
Die Frage beschäftigt mich auch. Ist er nach dem Ausruhen selbst abgestiegen oder hat er in der Schutzhütte auf die einsatztruppe gewartet und ist dann mit jmd abgestiegen? Wenn die Einvernehmung gg 10 Uhr begann ist das vll auch recht knapp.Misses_F schrieb:Deshalb auch meine Frage, was nach dem Notruf um 3:30 geschah. Wartete er auf die Bergretter oder ist er direkt danach abgestiegen?
19.02.2026, 11:03Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette
|Adisa Beganović
Was ist passiert, nachdem der Hubschrauber weggeflogen war?
Der Angeklagte erzählt, dass er vorausgestiegen sei und Kerstin G. inzwischen am Stand gewartet habe. Dass man nicht mehr gemeinsam am laufenden Seil gegangen sei, "macht wenig Sinn", gibt der Angeklagte gegenüber dem verwunderten Richter zu Protokoll. Dadurch wurde die Distanz zwischen den beiden wesentlich größer. Er habe nicht verstanden, was Kerstin G. ihm zugerufen habe. Der Angeklagte habe 40 bis 45 Minuten gewartet und dann einen Notruf abgesetzt.
19.02.2026, 11:08
|Adisa Beganović
Konnte Kerstin G. sich noch fortbewegen?
"Es war bitterkalt und wir waren beide erschöpft", beschreibt Thomas P. die Situation, als sie wieder vereint sind. Der Tee sei inzwischen gefroren gewesen. "Stimmt es, dass sich Kerstin G. zu diesem Zeitpunkt nur noch kriechend fortbewegen konnte?", fragt der Richter. Das sei dann tatsächlich der Fall gewesen. "Ich habe dann mit ihr ausgemacht, dass ich Hilfe hole", sagt der Angeklagte. Thomas P. hat darauf gehofft, dass andere Bergsteiger in der Adlersruhe sind.
19.02.2026, 11:11
|Adisa Beganović
"Geh jetzt, geh"
Man habe sich in einer "absoluten Stress- und Ausnahmesituation" befunden. Er wollte sich noch zu Kerstin G. legen. Sie habe ihm lautstark gesagt: "Geh jetzt, geh." Dadurch habe sie ihm "das Leben gerettet". Der Angeklagte bestätigt, dass Kerstin G. so erschöpft war, dass sie bewegungsunfähig war.
Der Angeklagte erzählt, dass er vorausgestiegen sei und Kerstin G. inzwischen am Stand gewartet habe. Dass man nicht mehr gemeinsam am laufenden Seil gegangen sei, "macht wenig Sinn", gibt der Angeklagte gegenüber dem verwunderten Richter zu Protokoll. Dadurch wurde die Distanz zwischen den beiden wesentlich größer. Er habe nicht verstanden, was Kerstin G. ihm zugerufen habe. Der Angeklagte habe 40 bis 45 Minuten gewartet und dann einen Notruf abgesetzt.Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette
Sie habe ihm lautstark gesagt: "Geh jetzt, geh." Dadurch habe sie ihm "das Leben gerettet".Quelle: https://kurier.at/chronik/tirol/grossglockner-prozess-landesgericht-innsbruck-urteil/403132538#google_vignette
zu ihr legen, wenn sie im Seil hängt - also abgestürzt sein dürfte. Sein Verhalten und der ausbleibende Notruf, sein Weiterklettern, seine dramöse Angabe, sie habe ihm mit einem "Geh!" das Leben gerettet, die ungenutzte Rettungsdecke - all das ergibt Sinn, wenn man in Betracht zieht, dass er wusste, dass sie abgestürzt war.
Bergsteigen ist immer gefährlich. Man sieht das auch in den Videos: Fast überall Steinschlaggefahr.ringelnatz schrieb:Warum hatten sie denn nicht auf dem Schirm, dass das alles hochgefährlich war - ziemlich von Anfang an?
Das hieße ja, lediglich die Strafhöhe?m_muc schrieb:Das hieße ja, lediglich die Strafhöhe?
Inzwischen denke ich, dass das Urteil, eventuell härter ausgefallen wäre, wenn K. überlebt hätte und zu den Vorgängen am Großglockner aussagen gekonnt hätte.Lanigiro schrieb:dass er seine Freundin gar nicht zurück haben möchte.
Außerdem hat er die Kälte am eigenen Leib gespürt. Nur konnte er sich durch Bewegung und Flucht in den Notraum besser davor schützen.equinoxx schrieb:
Ich denke ja. Dass eine körperlich und psychisch geschwächte Person, die bei Minusgraden (gefühlte Temperatur von -20 Grad wegen des Windes) ohne Decke und bewegungsunfähig an exponierter Stelle eines Berges liegt, innerhalb weniger Stunden erfrieren wird, ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Zumindest hätte er damit ernsthaft rechnen müssen.Nightrider64 schrieb:Es ist nicht klar, ob er dieses hätte erkennen müssen in dieser Situation.
Eine Rolle könnte vielleicht auch gespielt haben, dass es in Ö. das erste strafrechtliche Urteil war:Lanigiro schrieb:Es muss doch einen Grund geben, dass der Richter so sehr zu Gunsten des Angeklagten urteilt. Vielleich ist da im Vorfeld eine Absprache gelaufen.
Das Urteil nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau am Großglockner ist die erste strafrechtliche Verurteilung zu einer "Gefälligkeitsführung" in Österreich überhaupt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und mit fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe nicht allzu hoch ausgefallen ist: Der Ausgang des Glockner-Prozesses hat Signalwirkung.Quelle: https://www.derstandard.at/story/3000000309455/das-urteil-im-glockner-prozess-ist-richtungsweisend
Internationale StimmenQuelle: https://www.krone.at/4053590
Von USA bis Indien: Glockner-Urteil „wegweisend“
Das sehe ich auch so. Nur warum erzählt er dann, er habe sie hinter einem Felsen fixiert und ihr den Rucksack abgenommen? Das macht doch gar keinen Sinntraces schrieb:wenn sie im Seil hängt - also abgestürzt sein dürfte. Sein Verhalten und der ausbleibende Notruf, sein Weiterklettern, seine dramöse Angabe, sie habe ihm mit einem "Geh!" das Leben gerettet, die ungenutzte Rettungsdecke - all das ergibt Sinn, wenn man in Betracht zieht, dass er wusste, dass sie abgestürzt war
Damit es besser aussieht, als zu sagen, sie ist abgestürzt und ich konnte sie eh nicht aus dieser Situation retten - also bin ich los.UTAC schrieb:
Das sehe ich auch so. Nur warum erzählt er dann, er habe sie hinter einem Felsen fixiert und ihr den Rucksack abgenommen? Das macht doch gar keinen Sinntraces schrieb:wenn sie im Seil hängt - also abgestürzt sein dürfte. Sein Verhalten und der ausbleibende Notruf, sein Weiterklettern, seine dramöse Angabe, sie habe ihm mit einem "Geh!" das Leben gerettet, die ungenutzte Rettungsdecke - all das ergibt Sinn, wenn man in Betracht zieht, dass er wusste, dass sie abgestürzt war
Sie habe ihm lautstark gesagt: "Geh jetzt, geh." DVielleicht hat sie das gesagt, vielleicht aber auch nicht.
Also gut, dann halt noch gefährlicher!Streusel schrieb:Bergsteigen ist immer gefährlich. Man sieht das auch in den Videos: Fast überall Steinschlaggefahr.
Wer Risiken scheut, wird sich nicht für Bergsteigen entscheiden.
Davon bin ich fest überzeugt.kobrili schrieb:Zumal ja die Webcam-Bilder zeigen dass sie bis zum Hubschrauberüberflug immer nicht weit auseinander waren. Vielleicht gab es auch danach „Beef“
Danke! Nach dem, was ich so gelernt habe, muss man offenbar unterscheiden, über was nun beim OLG Innsbruck auf die Berufungen hin verhandelt wird:watnu schrieb:Der Prozess wird nur wiederholt, falls das OLG Insbruck Verfahrensfmängel feststellen sollte.
Ansonsten kann sich das Strafmaß in beide Richtungen ändern.
https://on.orf.at/video/14312457/16043267/grossglockner-prozess-geht-in-die-verlaengerung
Warum sollte sie das tun, wenn sowohl er wie auch sie ein Handy haben und man ganz einfach mal die Rettung anrufen kann - die dann abcheckt, ob überhaupt Jemand in der Hütte ist und mit der sie dann eben auch telefonisch in Kontakt bleiben kann, während er unterwegs ist und sie alleine am Berg sitzt.Misses_F schrieb:Vielleicht hat sie das gesagt, vielleicht aber auch nicht.
Falls ja, war sie möglicherweise in der irrigen Annahme, dass dies die einzige Rettung war. Das muss er ihr aber vorher so suggeriert haben. Und anstatt nun ewig bei ihr zu hocken, sollte er sich nun endlich auf den Weg machen, um Hilfe zu holen "Geh jetzt, geh".
Dem kann ich nur zustimmen.traces schrieb:Ich finde, der Prozess hätte eingehender die Widersprüche der Auffindesituation beleuchten müssen und ebenso das Verletzungsbild sowie den Erkrankungsstatus der Toten. Warum das binnen eines Verhandlungstages durchgewunken wurde, ist fragwürdig.
Wenn, dann wird der Prozess komplett nochmal aufgerollt, sollten Verfahrensfehler vorliegen.Lanigiro schrieb:Der Prozess geht doch weiter?
Da auch die StA Berufung eingelegt hat, gibt es kein Verschlechterungverbot. Das scheint in Österreich die Rechtslage nicht anders als in Deutschland zu sein.klara.verstand schrieb:Es kann sich hier keine Verschlechterung für den Angeklagten mehr ergeben (Verschlechterungsverbot).
Nur wenn das OLG Verfahrensfehler sieht, kann der Prozess nochmals aufgerollt werden.m_muc schrieb:Da der Verteidiger alle möglichen drei Punkte der Berufung neu prüfen lassen will, wird m. E. der ganze Fall inklusive aller Ungereimtheiten nochmals auf den Prüfstand gestellt. Oder liege ich da falsch?
Du sagst es, genau so ist es.watnu schrieb:Der Prozess wird nur wiederholt, falls das OLG Insbruck Verfahrensfmängel feststellen sollte.
Ansonsten kann sich das Strafmaß in beide Richtungen ändern.