KOPIE meines Posts um 17.12 Uhr (Zitatfehler im vorherigen Post)
m_muc schrieb:Das hieße ja, lediglich die Strafhöhe?
Das hieße ja, lediglich die Strafhöhe?
Der Prozess wird nur wiederholt, falls das OLG Insbruck Verfahrensfmängel feststellen sollte.
Ansonsten kann sich das Strafmaß in beide Richtungen ändern.
https://on.orf.at/video/14312457/16043267/grossglockner-prozess-geht-in-die-verlaengerungIch meine, das steht auch schon so im Thread*, wie auch der Abschnit zur GoPro aus dem Standard-Ticker uvm.
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@emz ?
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Lanigiro schrieb:dass er seine Freundin gar nicht zurück haben möchte.
Inzwischen denke ich, dass das Urteil, eventuell härter ausgefallen wäre, wenn K. überlebt hätte und zu den Vorgängen am Großglockner aussagen gekonnt hätte.
Dass er in seinem Umfeld und auf Social-Media einen gewaltigen Image-Schaden erfahren würde, könnte ihm schon irgendwann oben auf dem Berg bewusst gewesen sein. Das würde u. a. seinen seltsamen Anruf um 0.45 Uhr erklären, von dem er im Nachhinein behauptet, es sei ein Notruf. Warum hat er sich danach nicht nach dem Stand der Dinge erkundigt bzw. war selbst nicht mehr erreichbar? Dass er noch um ca. 3.00 Uhr davon ausging, dass K. noch lebt, kann ich mir nicht vorstellen.
Ich denke nicht, dass die Tour so geplant war, denn von Ks. sicherlich schwächender Lungenentzündung wussten vermutlich beide nichts. Aber vielleicht traf er irgendwann eine eiskalte Entscheidung zu "seinen Gunsten".
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equinoxx schrieb:
Nightrider64 schrieb:Es ist nicht klar, ob er dieses hätte erkennen müssen in dieser Situation.
Ich denke ja. Dass eine körperlich und psychisch geschwächte Person, die bei Minusgraden (gefühlte Temperatur von -20 Grad wegen des Windes) ohne Decke und bewegungsunfähig an exponierter Stelle eines Berges liegt, innerhalb weniger Stunden erfrieren wird, ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Zumindest hätte er damit ernsthaft rechnen müssen.
Außerdem hat er die Kälte am eigenen Leib gespürt. Nur konnte er sich durch Bewegung und Flucht in den Notraum besser davor schützen.
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Lanigiro schrieb:Es muss doch einen Grund geben, dass der Richter so sehr zu Gunsten des Angeklagten urteilt. Vielleich ist da im Vorfeld eine Absprache gelaufen.
Eine Rolle könnte vielleicht auch gespielt haben, dass es in Ö. das erste
strafrechtliche Urteil war:
Das Urteil nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau am Großglockner ist die erste strafrechtliche Verurteilung zu einer "Gefälligkeitsführung" in Österreich überhaupt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und mit fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe nicht allzu hoch ausgefallen ist: Der Ausgang des Glockner-Prozesses hat Signalwirkung.
Quelle:
https://www.derstandard.at/story/3000000309455/das-urteil-im-glockner-prozess-ist-richtungsweisendUnd auch in der internationalen Presse wird das Urteil z. T. als richtungsweisend erwähnt:
Internationale Stimmen
Von USA bis Indien: Glockner-Urteil „wegweisend“
Quelle:
https://www.krone.at/4053590 @klara.verstand , ich zitiere bzw. kopiere ab hier, was du zu meinem Original-Post geschrieben hast:"Die Haftung dem Grunde nach zu bejahen, war schon richtungsweisend.
Im Vorfeld wurde sehr viel der Aspekt diskutiert, wann und unter welchen Umständen jemand haftbar ist. Das hat auch für Aufregung bei Alpinisten gesorgt, weil ja irgendwie plakativ im Raum stand, man hafte nun auch für fehlerhafte Ausrüstung seines Partners. Oder Fehleinschätzungen jeder Art. Verständlich.
Da gab es auch viele Fürsprecher, die dazu einmahnten, dass das Abschätzen von Gefahren in diesen Extremsituationen sehr schwierig ist. ABER: Man kannte keine Details, man konnte sich mit ihnen nicht beschäftigen.
Jetzt denke ich an einigen Punkten, dass es - hätte man den Hergang mehr hinterfragt - für die Haftung vielleicht gar nicht mehr darauf angekommen wäre, ob er als Gefälligkeitsführer anzusehen war."
( Falls o. g. als "AW auf gelöschten Post wegfällt",
@klara.verstand )