megavolt schrieb:Mir ist nicht ganz klar, wie P. etwas aus dem Wasser gefischt haben sollte, während er gleichzeitig am Ruder stand. Das dürfte bei dem Boot nur gehen, wenn man anhält. Und ob er angehalten hat oder nicht, müsste eigentlich dem GPS-Track zu entnehmen sein. Der liegt ja der Polizei vor.
Genau. Dieses 8er-Manöver dient nur dazu, zu einem bestimmten Punkt zurückzukehren. Aber um an diesem Punkt etwas aus dem Wasser aufzunehmen, ob nurn ein Paket oder einen Menschen, muss man das Boot anhalten.
Und das gleiche gilt doch, wenn er irgendwo auf der Fahrt seien Mörder an Bord genommen hat, der also irgendwo zugestiegen ist. Das geht auch nicht, wie hier einige phantasieren, in dem man sich bei voller Fahrt ein Seil zuwirft, die zwei Boote ein Stück parallel fahren und eine Person wie ein Stuntman überspringt. Und genauso muss ja auch ein möglicher Mörder wieder von Bord gekommen sein, nachdem FP im Wasser gelandet war.
Es wurde bei XY rein gar nichts dazu gesagt, ob er irgendwo auf dem Wasser das Boot angehalten oder zumindest maximal verlangsamt hat.
Kielius schrieb:Und meine Erklärung dafür ist, dass das Achtermanöver genutzt wurde, um das Boot gegen Wind und Wellen zu stabilisieren und während dessen die letzten Vorbereitungen für den Suizid zu treffen.
Sag mal, bist Du eiegntlich schon mal in einem Boot auf der Nordsee gefahren? Dir ist schon klar, dass ein Achtermanöver einen ständigen Eingriff am Steuer erfordert und man gleichzeitig die Geschwindigkeit kontrollieren muss? Ein Achtermanöver ist etwas, was aktiv gefahren werden muss und nichts, was ein Boot so stabilisiert, dass der Bootsführer Zeit und Hände frei hat, um einen solchen Suizid wie er hier in Frage käme, technisch vorzubereiten.
Außerdem wurd das Achtermanöver um 15:30 Uhr gefahren, das Boot fing erst um 15:45 Uhr an zu rotieren. Und die 15 Minuten ist er mit einem Gewicht an der Schwimmweste und einem noch nicht fst zugezogenen Kabelbinder um den Hals weitergefahren?