@margarethaAuch das ist natürlich eine Vermutung. Aber ich denke tatsächlich, daß es einer formellen Anzeige nicht unbedingt bedurfte. Gendarmen waren einen großen Teil ihrer Arbeitszeit auf Patrouillengängen über Land unterwegs. Ein Anlaufpunkt neben "Ortsführern" und Bauern, die einem eine Brotzeit geben konnten, wird auch das Wirtshaus gewesen sein.
Wenn einem ein "Ortsführer" (oder wer auch immer) etwas steckt und womöglich ein zweiter Nachbar etwas ähnliches andeutet, dann kann der Gendarm das schlecht ignorieren. Er müßte sich ja unter Umständen später von Vorgesetzten oder "höherer Stelle" fragen lassen, wieso er nicht gehandelt hat.
Wenn sich dann noch ein Beschuldigter "verplappert", dann hat der gebeutelte Landgendarm einen Fall am Hals, die Ruhe ist dahin und er muß ein Protokoll schreiben... ;-)