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Mordfall Hinterkaifeck

51.739 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

11.09.2014 um 18:55
@pensionär

Danke für die Erläuterung. Da bin ich ja schon nahe dran.

Mit den "Erbansprüchen" habe ich mich sicher ungeschickt ausgedrückt. Die hätte J.Gr. nicht gehabt.

Trotzdem wäre m. E. faktisch das Erbe der L.S.-Erben geschmälert worden, wenn sie für ihn bis zum 16 Lj. ( oder widrigenfalls noch länger ) hätten weiterzahlen oder ihn mit einem Pflichtteil abfinden müssen. Dieses Geld wäre weg gewesen, die Nachkommen hätten für die Sünden des Vaters geradestehen müssen.
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Der Komplex 1708 Abs. 2 a.F. BGB zeigt für mich jedenfalls erst die gesamte Tragweite des Risikos der Übernahme einer Vaterschaft in unterhaltsrechtlicher Sicht.
Das ist mir jetzt auch erst richtig klargeworden. Wenn DerGreif das in seinen Ausführungen schon so dargestellt hat, habe ich es irgendwie übersehen oder wir haben damit den Beweis, dass der "juristische Groschen" bei mir pfennigsweise fällt.

Ich gehe eigentlich mit Dir konform, was die 1922er Motivlage bei den Schlittenbauers ( Senior und Junior ) angeht. So weit dachten die damals nicht. Wenn schon die Juristen das nicht auf die Reihe kriegten, wieviel weniger dann die Bauern?

Auf der anderen Seite habe ich über Erbstreitigkeiten schon Familien zerbrechen sehen wegen Nichtigkeiten.

Dass L.S. an die Gültigkeit des von @margaretha zitierten Zettels glaubte kann ich mir vorstellen. Interessant natürlich wiederum, dass wir dem erst im Protokoll von 1930 begegnen. Da Riedmayer darin keine Auffälligkeit sieht, könnte der "Zettel" und sein Inhalt schon in früheren Befragungen ein Thema gewesen sein, sodass Riedmayer ihn schon kannte, z. B. aus dem "Sonderakt Schlittenbauer".

Frage: Herr Schlittenbauer, sind Sie vernünftig und sagen sie die Wahrheit, sie haben sich doch wegen der Vaterschaftssache furchtbar geärgert?
Antwort: Freilich hab ich mich grün und blau geärgert über die Vaterschaftssache, mein Bub hat mir Vorwürfe gemacht...
(Schlittenbauer besinnt sich; dann erklärt er:) Es ist nicht richtig, dass ich mich geärgert habe, ich hab mich mein Lebtag noch nicht geärgert, dass ich auf jemand einen Hass gehabt hätte. Die ganze Gemeinde bezeichnet mich als guten Mann.

Die Vorwürfe seines Sohnes ( damals eigentlich undenkbar! ), würde ich eher auf die Lächerlichkeit bezogen sehen, der sich L.S. durch seine Manöver im Zusammenhang mit der Vaterschafts-Heirats-Affäre ausgesetzt hatte.

MfG

Dew

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11.09.2014 um 19:28
Mal die hypothetische Situation annehmend, LS war nicht der Vater vom Josef aber „dabbig“ genug den Vater auf dem Papier zu machen – weil er sich zu der Zeit halt vielleicht wirklich erhoffte die V.G. heiraten zu können... (er zahlte ja nie was aus eigener Tasche)
Was wäre wenn nun aufkommt das XY aus Z der wahre Kindsvater ist?
Beitrag von Hauser (Seite 1.920)

Josef´s Vater war ja offiziell der LS und hat auch eine Einmalzahlung Alimente beglichen. Hätte die Anerkennung der Vaterschaft aufgehoben werden können? Hätte XY aus Z Scherereien bzgl. einer Vaterschaftsanerkennung nebst finanziellen Verpflichtungen haben können?


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Mordfall Hinterkaifeck

11.09.2014 um 22:15
@Dew -

DerGreif und ich, wir haben hier erkennbar doch ganz unterschiedliche Aufgabenstellungen gewählt. DerGreif hat ein wirklich fundiertes schulmäßiges Rechtsgutachten erstellt, das umfassend die rechtlichen Beziehungen der Beteiligten untereinander zum damaligen Zeitpunkt darstellt - auf der Basis gesicherter Annahmen.

Ich habe dagegen ergänzend in einer zusätzlichen Risikobewertung nach § 1708 Abs. 2 versucht darzustellen, was als juristisches "worst-case-Szenario" auf die Anerkennung einer Vaterschaft unter Verzicht auf die Mehrverkehrseinrede mit angeschlossener Unterhaltsabfindung bei fraglicher Vertragsgestaltung folgen konnte - ohne daß diese Risiken zum Zeitpunkt der Katastrophe bereits erkennbar manifest geworden sind/oder sein mußten/oder je hätten (alle) hereinbrechen müssen.

Im übrigen durfte der LS selbstverständlich mit seinem Geld machen was er wollte, das ging die potentiellen Erben solange nichts an wie er ordentlich für ihr Fortkommen sorgte. Und daran habe ich keinen Zweifel.

Aber ohne die zusätzliche Gratifikation einer Heirat mit V.G. mit allen dazugehörigen späteren materiellen Vorzügen ist er letztlich gerade nach einer substantiierten Nutzen/Gesamtrisikobewertung im Ergebnis aus heutiger Sicht eindeutig zu kurz gekommen - selbst wenn da noch ein paar Mark zusätzlich geflossen sind. Praktisch stand er mit leeren Händen da.

Sein eigener Beitrag zu dem Schlamassel der Vaterschaftsanerkennung samt Abfindungsvertrag ist nicht Gegenstand meines Beitrags - was ihm geschwant haben könnte über mögliche weitere finanzielle Risiken in der Unterhaltssache, weiß ich nicht. Nach der Vernehmung 1931 zu schließen, die er aber allerdings über Strecken unhinterfragt selbst gestalten durfte, fühlte er sich da eher auf der sicheren Seite.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.09.2014 um 19:34
Der vertrackte § 1718 BGB a.F. – oder : konnte „Mann“ sich aus einem zu öffentlicher Urkunde erklärten Vaterschaftsanerkenntnis erforderlichenfalls auch wieder befreien.

Einige Gedanken zur rechtlichen Situation des (Zahl)Vaters eines unehelichen Kindes nach einem Vaterschaftsanerkenntnis in den Zeiten als weder erbbiologische - noch Blutgruppengutachten zur Feststellung der wahren biologischen Vaterschaft zur Verfügung standen.

Erster Teil.

1. Der wegen eines Geschlechtsverkehrs mit der Kindesmutter innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit gesetzlich als Vater geltende und ggf. als Zahlvater in Anspruch genommene Mann hatte bekanntlich das Recht, sich ggf. dagegen mit der Einrede des Mehrverkehrs zur Wehr zu setzen.

Die Vaterschaftsvermutung des §1717 Abs. I BGB lautete nämlich wie folgt:

„Als Vater des unehelichen Kindes im Sinne der §§ 1708 bis 1716 gilt, wer der Mutter innerhalb der Empfängniszeit beigewohnt hat, es sei denn, daß auch ein anderer ihr innerhalb dieser Zeit beigewohnt hat. Eine Beiwohnung bleibt jedoch außer Betracht, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß die Mutter das Kind aus dieser Beiwohnung empfangen hat."

2. Mag also ein Mann beispielsweise durchaus in aller Öffentlichkeit zugegeben haben, in der gesetzlichen Empfängniszeit mit der unehelichen Mutter in geschlechtsvertraulicher Beziehung gestanden zu sein, so hatte ein solches Geständnis nur begrenzte beweisindizierende aber noch keine rechtsbegründende Wirkung hinsichtlich einer auch Unterhaltsverpflichtungen auslösenden Vaterschaft. Die gesetzliche Vermutung der Vaterschaft blieb vielmehr nur solange bestehen, als nicht ein weiterer oder gar mehrere andere Männer mit der Frau ebenfalls in der gesetzlichen Empfängniszeit geschlechtlich verkehrt hatten, (was ggf. natürlich zu belegen/beweisen war). Denn dann war plötzlich die Vaterschaft (k)eines Mannes mehr sicher, denn es hätte eben auch das Sperma eines jeden der anderen Beischläfer in der gesetzlichen Empfängniszeit auch sein können, was die Befruchtung der Eizelle auslöste.

3. Die Konsequenzen einer dermaßen erfolgreichen Beseitigung der Vaterschaftsvermutung mittels einer erfolgreich geführten Mehrverkehrseinrede führte dann in eine Pattsituation zwischen den Männern, die erweislich mit der unehelichen Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit verkehrt hatten.

Wie wurde dieses Dilemma aufgelöst: natürlich zu Lasten der unehelichen Kindesmutter und des unehelichen Kindes. Keiner der Männer mußte dann als Kindsvater zahlen, es wurde auch nicht etwa eine gesamtschuldnerische oder anteilige Haftung aller in Betracht kommender Männer begründet. Alle wurden vielmehr ausgeschieden da eine Vaterschaft wie oben dargelegt eben nicht erweislich war. Klartext: uneheliche Mutter und uneheliches Kind gingen völlig leer aus und fielen ggf. der öffentlichen Armenfürsorge anheim.

Deshalb mußte es jeder Schwangeren, die unehelich schwanger wurde und der man eine Mehrverkehrseinrede hätte entgegenhalten können weil sie den Mehrverkehr nicht verheimlichen konnte, angelegentlich sein, einen Mann unter den Beischläfern in der gesetzlichen Empfängniszeit zu finden, der bereit war unter Verzicht auf die Mehrverkehrseinrede "den Vater zu machen" d.h. seine Vaterschaft zu öffentlicher Urkunde anzuerkennen. Damit hatte ihr Kind dann einen "(Zahl)vater". "Zahlvater" deshalb, weil über die tatsächliche biologische Abstammung damit natürlich keine positive Feststellung getroffen war.


Zweiter Teil.

Mit einer Anerkennung der Vaterschaft zu öffentlicher Urkunde veränderte sich jetzt aber die rechtliche Position eines Mannes, der mit der unehelichen Kindesmutter in der gesetzlichen Empfängniszeit verkehrt hatte, in gravierender Weise.

§ 1718 BGB a.F. lautet wie folgt:

„Wer seine Vaterschaft nach der Geburt des Kindes in einer öffentlichen Urkunde anerkennt, kann sich nicht drauf berufen, daß ein anderer der Mutter innerhalb der Empfängniszeit beigewohnt habe.“

Wer die Vaterschaft zu öffentlicher Urkunde gem. § 1718 BGB a. F. anerkannt hatte, dem war also ab diesem Zeitpunkt die Mehrverkehrseinrede verschlossen.

Denn: „ein solches Vaterschaftsanerkenntnis, … hat nach § 1718 BGB die Bedeutung einer rechtsgeschäftlichen und rechtsbegründenden …Verfügung, insofern nämlich der Anerkennende damit auch auf die Einrede der mehreren Zuhälter Verzicht leistet." (vgl. etwa Das Bürgerliche Gestzbuch : Kommentar von Reichsgerichtsräten) 9. Auflage 1940; IV. Band Familienrecht zu § 1718 BGB).

Das klingt sehr abschließend – bei genauem Hinsehen erkennt man jedoch, dass expressis verbis „lediglich“ die „exceptio pluribus concubentium“ also die sog. Mehrverkehrseinrede nach § 1717 BGB a. F. nach einem Anerkenntnis zu öffentlicher Urkunde ausgeschlossen sein sollte.

Im zivilrechtlichen Kontext waren damit für den Zahlvater aber nicht alle Möglichkeiten, sich noch zur Wehr zu setzen abbedungen.
Denn : „Die allgemeinen Vorschriften über Rechtsgeschäfte finden grundsätzlich Anwendung“ d.h. Anfechtung, Einreden, Einwendungen sollten in engen Grenzen unter gewissen Bedingungen, die noch darzustellen sein werden usw.(vgl. aaO § 1718 Anm 1) Berücksichtigung finden.

Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Mann, der mit allen oben genannten Konsequenzen die Vaterschaft zu öffentlicher Urkunde bereits anerkannt hatte, dagegen rechtlich im weitesten Sinne noch etwas unternehmen konnte, soll in einem dritten (mehr kasuistischen )Teil später erörtert werden, bevor dann in einem vierten Teil aus den gewonnenen Erkenntnissen ein Lösungsansatz für die Ausgangsfrage von @margaretha versucht werden soll.


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Mordfall Hinterkaifeck

14.09.2014 um 02:34
@pensionär
Bin gespannt auf den
Zitat von pensionärpensionär schrieb:...dritten (mehr kasuistischen )Teil
Grüße aus Gröbern


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Mordfall Hinterkaifeck

14.09.2014 um 10:25
Ich sage: "Servus".

[Diskussionsverlauf : https://www.allmystery.de/fcgi/?am=thread_overview&thread=31345

13.09.2014 13:31 Uhr (FF) - Beitrag von Pensionär gelöscht (Seite 1957), Begründung:Antwort auf gelöschten Beitrag

13.09.2014 13:30 Uhr (FF) - Beitrag von Kailah gelöscht (Seite 1957), Begründung:Beleidigender Inhalt

13.09.2014 13:30 Uhr (FF) - Beitrag von Kailah gelöscht (Seite 1957), Begründung:Beleidigender Inhalt].


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Mordfall Hinterkaifeck

14.09.2014 um 10:31
@pensionär
Das ist traurig, aber ich kann es verstehen :(
Blöd anreden lassen muss man sich in unserem Alter nicht mehr!


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Mordfall Hinterkaifeck

14.09.2014 um 12:38
@pensionär

Finde das ebenfalls sehr schade! Bin eine begeisterte Leserin Deiner interessanten Beiträge!


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Mordfall Hinterkaifeck

14.09.2014 um 14:39
@pensionär

lass Dich doch bitte nicht von einigen Usern davon abhalten, Deinen Interessen nach zu gehen. Denk einfach dran: man weiß, wer sich daneben benimmt.


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Mordfall Hinterkaifeck

14.09.2014 um 16:34
@urgestein
100% Zustimmung!

@off-peak
Richtig! Sie selbst tauchen im Diskussionverlauf mit über 20 gelöschten Beiträgen auf.

@pensionär
Es wäre sehr schade, wenn wir nun auf Ihren "mehr kasuistischen Teil" verzichten müssten.

Grüße aus Gröbern


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Mordfall Hinterkaifeck

15.09.2014 um 22:57
@pensionär
Ich denke, auch wenn ich Dich nicht kenne, dass Du Dir damit selbst keinen Gefallen tust.
Denn dieser Fall und die damit verbundene Recherchearbeit, hat Dir doch mit Sicherheit auch große "Freude" bereitet!

Ich denke, man sollte hier nichts persönlich nehmen, denn schließlich kennt man sich hier in der Regel nicht privat.

Eigentlich hätte ich Dich selbstbewußter eingeschätzt, wenn ich mir Deine Kommentare durchgelesen habe.
Sie wirkten gut recherchiert und gut durchdacht!


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Mordfall Hinterkaifeck

16.09.2014 um 22:05
@pensionär
Ich bitte um Entschuldigung.

Grüße aus Gröbern


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Wurli ehemaliges Mitglied

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Mordfall Hinterkaifeck

16.09.2014 um 22:07
@pensionär,
lass Dir Dein gutes Werk, was Du mir sehr viel Herzblut hier gebracht hast durch niemand zerstören.
Mach weiter so, Du bist Klasse !


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Mordfall Hinterkaifeck

16.09.2014 um 22:17
@Kailah
Hut ab!


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Mordfall Hinterkaifeck

17.09.2014 um 12:36
@Kailah

Akzeptiert und falls ich selbst Ihnen irgendwann zu nahe getreten sein sollte, täte mir das leid.

@Marina1212
@Wurli
@off-peak
@Aliki
@urgestein

Dank für die aufmunternden Klapse.

@margaretha

hat ja die interessanten Fragen aufgeworfen:

"Mal die hypothetische Situation annehmend, LS war nicht der Vater vom Josef aber „dabbig“ genug den Vater auf dem Papier zu machen – weil er sich zu der Zeit halt vielleicht wirklich erhoffte die V.G. heiraten zu können... (er zahlte ja nie was aus eigener Tasche)
Was wäre wenn nun aufkommt das XY aus Z der wahre Kindsvater ist?"

Vorweg: Die Annahmen „LS war nicht der Vater vom Josef“ und „XY aus Z war der wahre Kindsvater“ lassen sich aus der Sicht von 1922 so juristisch nicht verarbeiten, weil damals eben immer nur die Mutter sicher war, aber nicht der biologische Vater. Damit konnte also in dem Sinne gar nicht „aufkommen“ dass der XY aus Z der "wahre" Kindsvater ist. Das wußte positiv niemand.

Es konnte allerdings aufkommen, daß der XY aus Z jedenfalls mit der Kindesmutter in der gesetzlichen Empfängniszeit (ggf. auch) verkehrt hatte.

Bezogen auf unseren Fall kann man aber die Fragen auf das im Jahr 1922 leistbare herunterbrechen und verschiedene Fallkonstellationen bilden.

Und nicht zu vergessen, daß @margaretha den Fragenkomplex noch erweitert hat:
Hätte XY aus Z Scherereien bzgl. einer Vaterschaftsanerkennung nebst finanziellen Verpflichtungen haben können?

Das mal grob, viele Fragen also - .

Mögliche Lösungsansätze brauchen aber noch etwas Vorbereitungszeit (u.a eine Recherche in der jur. Bibliothek der FU) entweder dieses oder nächstes Wochenende. Ich muß also leider noch etwas um Geduld bitten.


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Mordfall Hinterkaifeck

17.09.2014 um 13:29
@pensionär
Welche Freude an diesem sonnigen Septembernachmittag!
Gruß aus Südbayern und auf ein Neues :)


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Mordfall Hinterkaifeck

17.09.2014 um 22:50
@urgestein
Wenn Sie sich nur wohlfühlen - ist der Zweck des Forums erfüllt!

Grüße aus Gröbern


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Wurli ehemaliges Mitglied

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Mordfall Hinterkaifeck

17.09.2014 um 22:55
@pensionär
Zitat von margarethamargaretha schrieb am 11.09.2014:"Mal die hypothetische Situation annehmend, LS war nicht der Vater vom Josef aber „dabbig“ genug den Vater auf dem Papier zu machen – weil er sich zu der Zeit halt vielleicht wirklich erhoffte die V.G. heiraten zu können... (er zahlte ja nie was aus eigener Tasche)
Was wäre wenn nun aufkommt das XY aus Z der wahre Kindsvater ist?"
Diese Frage lässt mir auch keine Ruhe.
Ich glaube dem LS, als er 1931 im Verhör angab, die Viktoria hat sich ihm zum GS angeboten.
Aber "dappig" würde ich jetzt nicht unbedingt sagen, denn er brauchte ja eine Frau zur Fortsetzung seines Hofes, zum andern wurden bei ihm auch die Gedanken wach, einen neuen Hof übernehmen zu können, einesteils auch das Erbe an seine erwachsenen Kinder weitergeben zu können, kurzum er hätte damit viele Fliegen mit einer Klappe schlagen können.
Er hats halt probiert, den Vater zu machen, aber es ging eben anders aus, wie er sich das gedacht hat.
Letzen Endes wollte die Viktoria nur einen Vater für ihren Sohn, alles andere hat sie nicht interessiert.

Den "eventuellen" wahren Kindsvater wird keiner mehr ermitteln können, das war Viktsorias Geheimnis. Wenn das wirklich so war, so hat der wahre Kindsvater auch Probleme gehabt, dies einzugestehen.
Dafür gibt es unzählige Gründe.


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