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Mordfall Hinterkaifeck

51.749 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

01.11.2015 um 18:48
@pensionär
der greif erklärt dort was die Erben nach der Ausstellung des Erbscheins hätten tun können.Und er meinte das das Gericht einen schweren Fehler beim Erbschein begangen hätte-----zwei Cousinen oder Cousins gehörten da wohl nicht rein----

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Mordfall Hinterkaifeck

01.11.2015 um 19:03
@zweiteGeige
Zitat von zweiteGeigezweiteGeige schrieb:Josef war ein uneheliches Kind.Und im
§ 1589 –ja und dort steht „ein uneheliches Kind und dessen Vater gelten nicht als verwandt“
Josef Gruber war der unehelich geborene Sohn der Viktoria Gabriel, geb. Gruber. Vater des Josef war Lorenz Schlittenbauer von Gröbern, zumindest hatte der die Vaterschaft am 7.10.19 anerkannt. Der Lorenz Schlittenbauer als Vater galt laut dem § 1589 demnach als nicht mit dem Josef verwandt.
Josef war nur mit den Gruber´schen verwandt
Zitat von zweiteGeigezweiteGeige schrieb:§. 1705 Das uneheliche Kind hat im Verhältnisse zu der Mutter und zu den Verwandten der Mutter die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes.
(das ist das was ich mit Linie meine, die Linie des Vaters sind dessen Verwandte und die der Mutter sind ihre Verwandte ,also ihr Vater ,Mutter,Schwester ,aber
Übersetzt heisst das: bei Viktoria und ihre Verwandten mütterlicherseits hat das Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes
So verhielt es sich doch auch z. B. bei Josefs gesetzlichen Erben.
Er wurde allein von Cäzilia Starringer beerbt, die eine Erbin der dritten Ordnung war. Wäre er vor dem Gesetz mit seinem Vater verwandt gewesen, dann hätte dieser ihn als Erbe der zweiten Ordnung alleine beerbt und Cäzilia Starringer hätte aufgrund ihres Standes in der nächsthöheren Ordnung nichts geerbt.


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01.11.2015 um 19:32
2014-02-08 handwerk metzger 1930 ca- vel


Interessant, ich sehe zwar etwas das dieser besagte Stift sein könnte, gehöre aber auch bei den Tatortfotos eher nicht zu den Sehenden um genau sagen zu können das dies so etwas ist!


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Mordfall Hinterkaifeck

01.11.2015 um 20:13
@zweiteGeige
Zitat von zweiteGeigezweiteGeige schrieb:@pensionär
der greif erklärt dort was die Erben nach der Ausstellung des Erbscheins hätten tun können.Und er meinte das das Gericht einen schweren Fehler beim Erbschein begangen hätte-----zwei Cousinen oder Cousins gehörten da wohl nicht rein----
Da hätten auch Gruber-Onkel und Gruber-Tanten der Viktoria nichts erben dürfen. Alleinerbin wäre ihre Halbschwester Cäzilia Starringer gewesen.
Am 10.04.1922 wurdeallerdings beim Nachlassgericht protokolliert: „Auf
Grund des Gesetzes kommen als nächste erbberechtigte Verwandte in
Betracht: bezüglich des Nachlasses der Viktoria Gabriel: die
Stiefschwester Zäzilia Starringer ,zur Hälfte die Kinder .der
Grosseltern väterlicherseits je zu 1/10 soweit diese Kinder schon
gestorben sind erhalten Kindeskinder den betr. Stammteil.“

Vielleicht oder weil Cäzilia Starringer nicht mit Andreas Gruber leiblich verwandt war.

Also das quasi die die Eltern vermutlich durch die erste Ehe der Cäzilia
Gruber in zwei Stämme geteilt wurden, da Viktoria mütterlicherseits einen Erben in der
zweiten Ordnung hatte der mit ihrem Vater nicht verwandt war.
Väterlicherseits fehlte dann ein Erbe in der zweiten Ordnung,
deshalb erbten dort Viktorias Erben der dritten Ordnung.
Laut HK-Wiki rechtlich auch nicht korrekt.
http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Sachverhalte:_Die_tats%C3%A4chliche_Erbverteilung_gegen%C3%BCber_der_Erbverteilung_nach_dem_damals_g%C3%BCltigen_B%C3%BCrgerlichen_Gesetzbuches


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01.11.2015 um 20:18
@margaretha
Danke fürs Sichtbarmachen.
Ich hab es mich nicht getraut.
Mir ist nicht so ganz klar, ob es genügt die Quelle anzugeben.


Den betr. Beitrag habe ich noch nicht gefunden.

Das könnte hier natürlich auch ein Schatten - oder etwas Anderes sein.

Ich würde mich freuen, wenn hier jemand schreibt, der diese Hauen kennt - und uns genauer sagen kann, warum sie so gestaltet waren. - (Und ob das überhaupt zutrifft)


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01.11.2015 um 21:08
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Da hätten auch Gruber-Onkel und Gruber-Tanten der Viktoria nichts erben dürfen
das ist doch meine Rede----wenn es dort in der dritten Ordnung niemand gegeben hätte,wenn sich niemand gefunden hätte,dann hätte der Fiskus zugeschlagen.

kurze Episode von mir----Vater von Frau gestorben,das Erbe -2 Häuser,jede Menge Land----Erbe war aufgeteilt auf seine Frau und auf 3 Kinder -- das Testament wurde geändert aus verschiedenen Gründen.Erbberechtigt waren die drei Kinder und seine Frau natürlich ,gleiche Teile aber anderer Zuschnitt.Der eine ist gestorben und hatte ein Kind.Das AG fragte laufend nach dem Erbe des Verstorbenen.Die Schwiegermutter sagte -laufend schreiben die mir wegen dem Erbe ,ich solle es nun endlich schätzen lassen.Ich sagte wegen was-na wegen dem Jungen vom Verstorbenen ,die wollen das Erbe ausgezahlt haben.----dann habe ich geschrieben das der Bruder zwar erbberechtigt aber die Mutter noch lebt und er deshalb noch kein Erbe bekommen konnte weil er eben vorher gestorben ist.-----so läuft das heute ,da sitzen irgendwelche Schreibkräfte und drangsalieren die Leute weil sie in Erbangelegenheiten selber nicht durchblicken


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01.11.2015 um 21:13
achso @margaretha ,jetzt sollten wir noch im Hinterkopf behalten das der Greber auch Vormund war
und nach der Methode praktisch am Erbe beteiligt war


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Mordfall Hinterkaifeck

01.11.2015 um 21:23
@zweiteGeige
Zitat von zweiteGeigezweiteGeige schrieb:achso @margaretha ,jetzt sollten wir noch im Hinterkopf behalten das der Greber auch Vormund war
und nach der Methode praktisch am Erbe beteiligt war
Greber= Gruber, oder?

Nein, ich würde die Vormundschaft in Bezug auf Erbbeteiligung o. ä. ausschließen, bin aber juristischer Laie! Der Vormund sollte doch "nur" die rechtl. Interessen des Mündels vertreten weil man das der Mutter oder einer Frau nicht zugetraut hat.


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01.11.2015 um 21:27
@zweiteGeige
Du schreibst, dass die Viktoria nach ihrer Heirat eine Gabriel war und deshalb die Gabriels erbberechtigt hätten sein müssen? Ist das tatsächlich so? Ich glaube nicht, dass Schwiegereltern oder Schwägerin und Schwager zu irgendeiner Linie zählen. Dazu zählen bei einer Erbsache doch nur leibliche Verwandte, oder bin ich da falsch informiert?


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01.11.2015 um 21:55
@margaretha
der Bürgermeister Greger-tschuldigung-- der welcher 2 oder 2,5 Std vertrödelt hat bis die Polizei aus Hohenwart am Tatort erschien

@Hathora
eben,nur leibliche Verwandte----- nach ihrer Heirat war sie eine Gabriel,ist praktisch aus der Linie Gruber ausgestiegen,die Kinder sind in der Linie Gabriel ,auch der Josef Gruber,geb Gabriel---der alte Gruber war nur Vormund und Josef hätte nach der Volljährigkeit sofort den Namen Gabriel wieder annehmen können.-damit sind die Gabriels erbberechtigt,lehnen alle Gabriels das Erbe ab,wäre Viktorias Halbschwester die nächste


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Mordfall Hinterkaifeck

01.11.2015 um 22:01
@Hathora
die Halbschwester wäre mit in der ersten Ordnung ,zusammen mit der ersten Ordnung der Gabriels---hab Mist erzählt und konnte es nicht mehr korrigieren


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Mordfall Hinterkaifeck

01.11.2015 um 22:05
/dateien/31345,1446411905,Josef GruberOriginal anzeigen (0,3 MB)@zweiteGeige
Ich befürchte ich kann Dir da nicht folgen!

was hat der Bgm. Greger jetzt mit der Sache zu tun? Der war doch nicht verwandt mit der Viktoria!

leibliche Verwandte setzt doch eine Blutsverwandschaft voraus und die bestand zwischen Viktoria und Karl Gabriels Eltern nicht nachdem Karl junior auf Hinterkaifeck eingeheiratet hatte. Lediglich der Name war gleich (durch Heirat)
Zitat von zweiteGeigezweiteGeige schrieb:auch der Josef Gruber,geb Gabriel
wo steht denn das der ein geborener Gabriel war?

In seiner Sterbe-Anzeige (enthalten in den Nachlass Akten) steht Gruber Josef (ohne Geburtsname)

ich hänge dem Beitrag den Screenshot der 2009er Doku an wo die Vaterschaftsanerkennung gezeigt wird wo Josef bereits kurz nach seiner Geburt als Josef Gruber dokumentiert ist.


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01.11.2015 um 22:36
@zweiteGeige
von Margaretha
leibliche Verwandte setzt doch eine Blutsverwandschaft voraus und die bestand zwischen Viktoria und Karl Gabriels Eltern nicht nachdem Karl junior auf Hinterkaifeck eingeheiratet hatte. Lediglich der Name war gleich (durch Heirat)
Genau das meinte ich. Mit den Schwiegereltern ist man nicht blutsverwandt. Und die Erbfolge nach den Ordnungen wird nur mit den Blutsverwandten definiert.
Aus der Linie seiner Blutsverwandten kann man nicht aussteigen, so wie Du das formuliert hast.
Und der kleine Josef hat mit den Gabriels überhaupt gar nix zu tun. Weder ist er mit jemanden von ihnen blutsverwandt, noch hat er namentlich mit ihnen zu tun. Er war ein Gruber und das konnte er auch nach seiner Volljährigkeit nicht ändern. (Außer, er wäre von einem Familienmitglied der Gabriels adoptiert worden).
Aber selbst wenn er mit jemand von den Gabriels blutsverwandt gewesen wäre, würde das keine Rolle spielen, denn Josef war nicht Eigentümer (nicht mal vom kleinsten Teil) von HK und hätte nichts vererben können.


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02.11.2015 um 09:24
Ich sehe das wie @Hathora.


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02.11.2015 um 18:39
@margaretha
ja,der § 1706 -sagt das -stimmt der Josef bekommt den Namen der Mutter vor der Heirat,also Gruber

@Hathora

§1924 bestimmt die erste Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
die Abkömmlinge wären Cilli und Josef als Kinder

§1925 bestimmt die zweite Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
die Grubers als Eltern gibts nicht mehr ,
(2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Theilen.

sind wir uns wenigstens dahingehend einig das Tote nix erben können ?
das würde auf die Grubers zutreffen---Grubers sind Erblasser zusammen mit Cilli und Viktoria und vielleicht josef zwecks Gütergemeinschaft------Grubers hätte von der Gütergemeinschaft 2/5 vererben können

von Cilli und Viktoria praktisch nichts,denn sie waren ja tot.


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02.11.2015 um 18:42
Zitat von zweiteGeigezweiteGeige schrieb:sind wir uns wenigstens dahingehend einig das Tote nix erben können ?
§. 1923. Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits erzeugt war, gilt als vor dem Erbfalle geboren.
http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Gesetze:_Erbrecht


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02.11.2015 um 19:12
Hier mal die Auflistung der Hinterlassenschaften aus der Niederschrift vom 22.9.22


Gabriel Viktoria:(Signatur: Staatsarchiv München/ AG Schrobenhausen NR 1922 /41-43)
Wert des 5/8 Anteils am Anwesen: …..........................1 875 000 M
Lebensvers.Summe auf Grund der Police Nr.279127.......... 10 000 M
Sparbuch Einlage Darl.Kassenverein Waidhofen................. 1 127 M
Pfandbriefe im Nennwert von.............................................1 800 M


Gruber Andreas:(Signatur: Staatsarchiv München/ AG Schrobenhausen NR 1922 /41-43)

Gütergemeinschaftl. Hälfteanteil an 9 400 Mpfandbriefen......= 4 700 M
Hälfte der Konzobucheinlage bei Friedl&Dummler....................1 500 M

Gruber Cäzilia: (Signatur: Staatsarchiv München/ AG Schrobenhausen NR 1922 /41-43)
wie bei Gruber Andreas

In dieser Aufstellung vom 22.9.22 sind das vorhandene (und zu diesem Zeitpunkt noch eingezogene) Gold-und Silbergeld sowie die Kostbarkeiten noch nicht berücksichtigt, da die Erbengemeinschaft (noch) nicht in der Lage war anzugeben wem was gehörte.


Gabriel Cäzilia: (Signatur: Staatsarchiv München/ AG Schrobenhausen NR 1922/44)
Wert des 5/8 Anteils am Anwesen: …..........................1 125 000 M
Spar Einlage Darl.Kassenverein Waidhofen..........................2 000 M

Gruber Josef (Signatur: Staatsarchiv München/ AG Schrobenhausen NR 1922/45)
Spar Einlage Darl.Kassenverein Waidhofen.......... 1 700 M
Kleingeld …........................................................... 21 M

Jedem Opfer wurde zur Ermittlung des Reinnachlasses der Beerdigungskostenanteil in Höhe von 300 M vom Gesamtnachlaß abgezogen.


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02.11.2015 um 20:20
@margaretha
auch da stellt sich die Frage -zwischen wem wurde Gütergemeinschaft vereinbart,wenn zwischen den beiden Grubers Andreas und Cäzilla dann war das die Einlage vor der Bildung der Gütergemeinschaft----und genau das haben die 2 Grubers zu vererben.

Josef 1721 M

plus dem Hartgeld und sonstigen Geldern und Schmuck usw

und damit ende der Fahnenstange


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02.11.2015 um 20:26
Cäzilia und Andreas Gruber lebten in allgemeiner ehelicher Gütergemeinschaft. (Ehe-und Erbvertrag vom 28.12.1885). Das heißt das eheliche Vermögen gehörte jedem zur Hälfte.

Die 9 400 Pfandbriefe wurden halbiert und gingen jeweils an Andreas´Erben sowie Cäzilias Erbin, genauso wurde mit der Kontoeinlage verfahren.


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02.11.2015 um 20:42
und jetzt nochmal der § 1924 Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.

das wäre die Halbschwester die mit dem Erblasser(Viktoria) verwandte Abkömmlinge ausschließt


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