@Badesalz@allIch könnte jetzt durch meinen letzten Beitrag bezüglich StA Renner den Eindruck erweckt haben, dass ich meine Kritik an seiner Vorgehensweise insgesamt zurücknehme.
Dem ist aber nicht so. Zwar mag er die Münchner Polizeidirektion eingeschaltet haben, aber das hat ja gerade nicht dazu geführt, dass das persönliche Umfeld der Opfer mit der erforderlichen Sorgfalt durchleuchtet wird. Da ein Staatsanwalt Herr des Ermittlungsverfahrens ist, hat er allein diesen Fehler zu vertreten.
Ich muss jetzt auch etwas im Hinblich auf Oberstaatsanwalt Kestel anmerken.
Im Jahre 1930/1931 hat er es nicht für notwendig befunden ein Ermittlungsverfahren gegen L.S. einzuleiten, obwohl es immer weitere Anschuldigungen gab und ziemlich konkrete Verdachtsmomente aufgetreten sein müssen (Erpressung von Victoria, Geldzahlungen im Zusammenhang mit der Anerkennung der Vaterschaft von Josef, etc. Riedmayr hat während der Vernehmung einiges vorgehalten) Riedmayr musste zusehen. Er musste sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Vorgaben bewegen.
Wie ist Kestel vorgangen? Er hat eine Akte eröffnet: "Beschuldigungen betreffend L.S.", die inzwischen verschollen ist.
Was ist das für eine staatsanwaltschaftliche Maßnahme? Kestel hat hiermit sogenannte verdachtsunabhängige Ermittlungen geführt, für die es eigentlich keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gibt. Gesetzlich vorgesehen sind nur Ermittlungen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.
Verdachtsunabhängige Ermittlungen sind umstritten. Sie treten immer wieder in den Blickpunkt des Interesses, beispielsweise letztens im Zusammenhang mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz.
In welchen Fällen gibt es aber hauptsächlich sog. verdachtsunabhängige Ermittlungen oder auch Vorermittlungen? Wenn die Staatsanwaltschaft Abgeordnete, Politiker etc. schonen will, denn durch die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens würden diese ja zu Beschuldigten werden, was für prominente Personen mit erheblichen Beschädigungen, z. Bsp. Rufschädigung verbunden wäre. Genau vor dieser Stigmatisierung sollte auch L.S. bewahrt werden.
Aus welchem Grund?
Bei anderen Verdächtigen war Kestel nicht zimperlich. Sie wurden auch schon mal in U-Haft genommen.
Noch etwas. Sowohl Renner als auch Kestel ( das habe ich erst unlängst im Leuschner-Buch gelesen) haben ihre Tätigkeit als Staatsanwälte beendet und sind zu Richtern am Oberlandesgericht München berufen worden.
Das ist in etwa so, als wenn ein Hamburger vom Stadtteil St. Pauli nach Eppendorf umzieht.