brigittsche schrieb:Es war die Rede von einer Person mit "heller Jacke" die an einem Ärmel verschmutzt war.
Nach dem Unfall wurde von (mehreren) Autofahrern auf der Gegenspur eine Person gesichtet, auf welche die Beschreibung „mit heller Kleidung" und "am rechten Oberarm verletzt oder verschmutzt“ zutrifft. Diese Person war nicht nackt, hat aber versucht, Autos anzuhalten.
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YOGTZE aka BAB Rätsel Fall [ 2/2 ]
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Das nächste Krankenhaus ist in Hagen. Die Person bewegt sich in die Richtung, aus der der Herr Stoll kam. Und dieser kann es nicht gewesen sein.
Zwei Sichtungen einer Person in heller Kleidung und verschmutztem Ärmel, eventuell verletzt, einmal an einer Unfallstelle, mehrfach auf dem Standstreifen gegenüber, sind nachts um 3 eher ungewöhnlich. Auch 1984 mitten im Nichts bei Hagen.
Ein interessanter Zufall.
Oder ein interessantes psychologisches Phänomen, das mehrere Personen jemanden sehen lässt, der da gar nicht ist.
Oder jemand, der künstlerisch darstellt „Sucht mich nicht in der Nähe des Unfallortes bei Hagen“.
Nachts um diese Zeit war ein Anhalter auf der Standspur sogar in den 80ern ungewöhnlich. Verboten war das meines Wissens schon in den 60ern - die Polizei hätte die Person kontrolliert und an die Auffahrt oder auf einen Parkplatz geschickt, runter von der Autobahn. Kurz vorher sind dort auch eine Auffahrt und ein Parkplatz. Dort kann man gefahrlos Anhalter machen.
Da liegt der Schluss nahe, dass diese Person von der Unfallstelle kam und die Autobahn an der der rückwärtig zur Unfallstelle naheliegenden Autobahnbrücke gequert hat.
Falls das zutrifft, wäre ein weiterer Schluss dass diese Person in der Nähe des Unfallortes nicht gesehen werden wollte.
Dort gibt es ein Gehöft. Unweit der Brücke ein weiteres. Da kann man nachts um 3 klingeln und Hilfe bekommen.
Jetzt war in den 80ern nachts zwischen 3 und 4 die Aussicht, mit dreckigen Klamotten und vielleicht verletzt auf dem Standstreifen von jemand anderem aufgesammelt zu werden als von der Polizei eher gering.
Es sei denn, jemand kommt vorbei, der den Betreffenden kennt. Wenn dieser das vermutet, erhöht das die Chancen, dass er das versucht.
Allerdings kann es für die Anwesenheit (einer) weiteren Person(en) und eventuelle Handlungen keine eindeutigen Spuren geben. Diese wurden verwischt. Das kann also weder bewiesen, noch widerlegt werden. Weitere Diskussionen sind obsolet, wenn sich niemand meldet, der da war.
Histokrat schrieb:Wer brachte den Beifahrersitz in die Liegeposition
Das Scharnier von so einem Autositz kann bei einem heftigen Aufprall auch beidseitig abbrechen.
Eventuell kann ein Fachkundiger in so einem Fall auch feststellen, ob die verursachende Kraft von vorn nach hinte - oder von hinten nach vorne gewirkt hat. Was mir bei einem Frontalaufprall logischer erscheint.