Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Yogtze-Fall

16.857 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Ungelöst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Yogtze-Fall

Der Yogtze-Fall

28.05.2026 um 13:08
Zitat von HistokratHistokrat schrieb:und dass es mit Sicherheit zuordbare Fahrzeugspuren an Stolls Körper gab.
Das glaube ich in dieser Form nicht. Ich denke, es gab halt bestimmte Verletzungen, die der Pathologe dokumentiert hat. Zum Beispiel so etwas wie "etwa 19,5 cm breite und 31 cm lange Druckverletzung auf dem rechten Brustkorb". Daraus hat dann im Jahr 1984 jemand geschlossen: das ist bestimmt eine Reifenspur - Stoll ist überrollt worden! Und weil die Schlappen vom Golf nur 18,5 cm breit sind, muss es ein anderes Auto gewesen sein.

Wenn es dokumentierte Spuren an Stolls Körper gegeben hätte, die einwandfrei einem anderen Auto zugeordnet werden können, dann würde eine Cold-Case-Ermittlerin das nicht mit einem Alleinunfall in Einklang bringen können - und die Staatsanwaltschaft nicht mit der Erklärung die Akte schließen.


3x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

28.05.2026 um 13:14
Inzwischen hat sich das ja eher zu einem handfesten Ermittlungsskandal entwickelt.
Nur das es keinen mehr interessiert und wahrscheinlich kaum noch einer der Beteiligen lebt.
Da wurde seinerzeit eine wirre Geschichte um die falschen Schlußfolgerungen des Gerichtsmediziner herum gesponnen.

Keine typischen Spuren eines Baumunfalles an der Leiche. Mangelnder Abgleich mit der Unfallstelle:
falsche Schlußfolgerung: Er wurde überfahren

Keine Lackspuren oder ähnliches: falsche Schlußfolgerung, dann muss er wohl überrollt worden sein.
Keine Spuren eines anderen Fahrzeuges am Ort des Unfalles : Falsche Schlußfolgerung: an einem anderen Ort nackt überrollt und dann auf dem Beifahrersitz transportiert.

Anstatt sich nochmals kritisch mit dieser doch sehr ungewöhnlichen These auseinander zu setzten, sie mit den anderen Spuren im oder am Wagen abzugleichen, geht man ohne weitere Nachprüfung mit dieser Räuberpistole zu Aktenzeichen XY
Dabei stellt ,man noch eine angebliche Notiz in den Mittelpunkt, von der niemand weis, ob sie überhaupt so existierte.
Dilettantismus anno 1985.

Hätte man seinerzeit , bei Ausstreahlung erwähnt, das der letztendliche Aufprall mit 70 - 90 km/h stattgefunden hat, es nie einen gesicherten Yongtze Zettel gab, der Mann schon Jahre vorher durch unbegründete Verfolgungsängste aufgefallen war , seine Frau schlug an dem Abend und obendrein noch Alkoholiker gewesen ist.
Wer hätte da ernsthaft an eine Verstrickung ins kriminelle Millieu geglaubt, die diesem Mann das Leben kosteten.



Man hätte seinerzeit nur das medizinische Gutachten mit dem technischen Befunden am Fahrzeug abgleichen brauchen.
Schon damals musste jedem KFZ Sachverständigen klar gewesen sein, das bei einer derartigen Aufprallgeschwindigkeit, Stoll unangeschnallt auf diesem Platz nicht sitzen/liegen geblieben wäre und entsprechende Spuren auch im Auto hinterlassen hätte.
Also kann diese Geschichte , auf dem Beifahrersitz nackt zur Unfallstelle transportiert, so nicht stimmen.
Weil sie die Gesetzte der Physik komplett ausser acht lässt.

Ebenso wie wohl kaum jemand , der irgendwo im Golf saß, dort ohne Spuren zu hinterlassen einfach so ausgestiegen wäre nach dem Crash mit mind 70km/h ohne angeschnallt zu sein.

Umso mehr verwunderlich ist es, das man dem Schwerstverletzten, der schon Jahre vorher und auch in unmittelbaren zeitlichem Zusammenhang unter Paranoiden Störungen litt, zuerst die Story wohl abnahm, obwohl alles, aber auch alles, darauf hinwies, das keine weitere Person im Fahrzeug gesessen haben kann während des Aufpralls
Zitat von VolvicVolvic schrieb:Ich vermute, dass es heute sowieso schwierig ist eine saubere Aufklärung zu machen weil man sich auf den damaligen Obduktionsbericht verlassen muss.
Ein Obduktionsbericht ist so gefertigt, das man jede Kleinigkeit beschreibt, dokumentiert, fotografiert, damit später noch jeder Schritt, jede Schlußfolgerung nachzuvollzogen werden kann.
Und anhand dieser "alten" Obduktionsunterlagen, konnten zwei voneinander unabhängige Gerichtsmediziner jetzt sogar ausschließen, das ein Überrollen statt fand


melden

Der Yogtze-Fall

28.05.2026 um 16:05
Zitat von HistokratHistokrat schrieb:Vielleicht geriet der Aspekt mit den Fahrzeugspuren schon früh wieder in den Hintergrund, weil es kein verdächtiges Fahrzeug gab, mit dem man sie hätte vergleichen können.
Wenn irgendwo belastbar in den Akten festgehalten wäre, dass es eindeutige Spuren an Stolls Körper von einem anderen Fahrzeug gegeben hätte, dann würde heute ganz sicher niemand davon ausgehen, dass Stoll nicht überrollt wurde.

Also kann man sicher davon ausgehen, dass damals keine eindeutigen Spuren (Lacksplitter, Gummi, Öl...) an Stolls Körper festgestellt und dokumentiert wurden.

Sondern es wird so gewesen sein, wie es @OnkelEde beschrieben hat:
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:Ich denke, es gab halt bestimmte Verletzungen, die der Pathologe dokumentiert hat. Zum Beispiel so etwas wie "etwa 19,5 cm breite und 31 cm lange Druckverletzung auf dem rechten Brustkorb". Daraus hat dann im Jahr 1984 jemand geschlossen: das ist bestimmt eine Reifenspur - Stoll ist überrollt worden! Und weil die Schlappen vom Golf nur 18,5 cm breit sind, muss es ein anderes Auto gewesen sein.
Wobei ich noch ergänzen würde: Der jemand war wohl der Kfz-Gutachter.


1x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

28.05.2026 um 18:36
Man muss unterscheiden zwischen einem KFZ-Schadensgutachter und einen unfallanalytischen Gutachter.

Und wer sagt denn, dass nach 40 Jahren noch alle Teile der damaligen Akten vollständig erhalten sind.


4x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

28.05.2026 um 18:44
Zitat von HistokratHistokrat schrieb:Und wer sagt denn, dass nach 40 Jahren noch alle Teile der damaligen Akten vollständig erhalten sind.
Ja, ist klar, ausgerechnet der eine Untersuchungsbericht ist verschwunden und hat selbstverständlich auch keinerlei Spuren in den anderen Schriftstücken hinterlassen.


1x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

28.05.2026 um 22:39
Zitat von HistokratHistokrat schrieb:Und wer sagt denn, dass nach 40 Jahren noch alle Teile der damaligen Akten vollständig erhalten sind.
Dann hätte man den Fall nicht abschließen können.
Es liegen genügend eindeutige Beweise vor, die ausschließen, das es sich um etwas Anderes als einen Alleinunfall gehandelt hat .


melden

Der Yogtze-Fall

29.05.2026 um 09:49
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:
Zitat von HistokratHistokrat schrieb:Und wer sagt denn, dass nach 40 Jahren noch alle Teile der damaligen Akten vollständig erhalten sind.
Ja, ist klar, ausgerechnet der eine Untersuchungsbericht ist verschwunden und hat selbstverständlich auch keinerlei Spuren in den anderen Schriftstücken hinterlassen.
Naja, hier ist Sarkasmus m.E. fehl am Platze. Es gibt ja durchaus Aufbewahrungsfristen. Und eine Vernichtung von Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist nicht ungewöhnlich. Ich halte es daher nicht für so abwegig, dass Teile der Akten nicht mehr existieren. Und das ist ja schließlich alles, was @Histokrat an dieser Stelle als Argument eingebracht hat.


3x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

29.05.2026 um 11:42
Es war ein mögliches ungeklärtes Tötungsdelikt. Da gibt es keine Löschfristen bis zur abschließenden Klärung des Falls. Akten dürften somit nicht vorzeitig „verschwinden“. Falls das passiert ist, wäre es nicht in Ordnung.


melden

Der Yogtze-Fall

29.05.2026 um 13:30
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:Ich halte es daher nicht für so abwegig, dass Teile der Akten nicht mehr existieren. Und das ist ja schließlich alles, was @Histokrat an dieser Stelle als Argument eingebracht hat.
Doch, ist es. Weil es sich bei so einem Aktenbestand nicht um einen zusammenhanglosen Haufen von Einzelblättern handelt, wo es nicht auffällt, wenn eines weg ist.

Sondern das sind Schriftstücke, die inhaltlich aufeinander Bezug nehmen. Das heißt: Ein so wichtiges Schriftstück wie dieser (hypothetische!) Bericht würde auch an anderer Stelle erwähnt werden. Also z. B. in einem zusammenfassenden Bericht über den Fall in dem es dann heißen würde "Wie in der Untersuchung von Dr. XY vom Z. Institut festgestellt fanden sich am Köper desT oten..."

Und wenn dieser Bericht von Dr. XY fehlt, dann wäre aber a) noch ungefähr bekannt, was darin steht (weil es halt anderswo erwähnt wird) b) wäre dann der Fall nicht als gelöst bezeichnet worden, weil man dann wüsste, dass es diesen Bericht gab, in dem gesagt wurde, dass es solche Partikel am Köper des Toten gab.

Daher ist es allenfalls möglich, dass es diesen Bericht gab, er aber festgestellt hat, dass keine solchen Partikel am Körper von Stoll waren und man das nicht eigens in der Berichterstattung erwähnt hat.


2x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

29.05.2026 um 19:51
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Doch, ist es. Weil es sich bei so einem Aktenbestand nicht um einen zusammenhanglosen Haufen von Einzelblättern handelt, wo es nicht auffällt, wenn eines weg ist.
Nein, ich glaube (Betonung auf GLAUBE), dass das eben gerade in diesem Fall anders zu sehen ist.
Wir wissen m.E. nicht, welche Akten zwischen den verschiedenen Stellen tatsächlich vollumfänglich ausgetauscht wurden. Es könnte sein, dass den EB damals ein "Abschlussbericht" ausgereicht hat (im heutigen Jargon eine "Management Summary"), in der nicht jedes Detail festgehalten wurde. Der detaillierte pathologische Bericht (der sich nicht in der Verwaltungshoheit einer EB befand), könnte dann nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist vernichtet worden sein, wenn er gar nicht zur Aufnahme in der polizeilichen Akte angefordert wurde.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Weil es sich bei so einem Aktenbestand nicht um einen zusammenhanglosen Haufen von Einzelblättern handelt, wo es nicht auffällt, wenn eines weg ist.
Der Aktenbestand wird doch - gerade in der Mitte der 80er Jahre - noch sehr wohl ein zusammenhangloser Haufen gewesen sein.


2x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

29.05.2026 um 21:02
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:Wir wissen m.E. nicht, welche Akten zwischen den verschiedenen Stellen tatsächlich vollumfänglich ausgetauscht wurden.
Ah ja. Da lassen also die Ermittler eine Untersuchung durchführen und der Bericht darüber wird ihnen dann aber nie zugestellt. Warum auch, macht ja überhaupt keinen Sinn, dass man über das Ergebnis einer Untersuchung unterrichtet wird. Total unsinnig (Ironie aus).
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:Der Aktenbestand wird doch - gerade in der Mitte der 80er Jahre - noch sehr wohl ein zusammenhangloser Haufen gewesen sein.
Nein, weil es auch schon damals so etwas wie Richtlinien und Aktenpläne gab, noch vor der Erfindung von BWLer Bullshit-Bingo. Ansonsten wäre jede umfangreichere Untersuchung eines Kriminalfalls im Chaos versunken.

Mag ja sein, dass Du noch nie mit Akten aus dieser Zeit zu tun hattest und dass Deine Verzweiflung groß ist, jetzt irgendwie die Mordthese zu retten, ändert aber nichts daran, dass der Rettungsversuch nicht funktioniert weil unlogisch und ohne Kenntnis der damaligen Vorgehensweise rausgehauen.


2x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

29.05.2026 um 21:08
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:ch halte es daher nicht für so abwegig, dass Teile der Akten nicht mehr existieren.
Wenn maßgebliche Teile gefehlt hätten, wäre der Fall nicht zum Abschluß gekommen
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:b) wäre dann der Fall nicht als gelöst bezeichnet worden, weil man dann wüsste, dass es diesen Bericht gab, in dem gesagt wurde, dass es solche Partikel am Köper des Toten gab.
Eben. Wenn es keine Obduktionsunterlagen m,ehr gegeben hätte, oder andere auswertbare Spuren, hätte man den Fall nicht klären können.
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:Es könnte sein, dass den EB damals ein "Abschlussbericht" ausgereicht hat
Es gab ja keinen Abschlußbericht. Der Fall blieb bis zur Lösung jetzt ein offener Kriminallfall mit Verdacht auf ein Kapitalverbrechen.
Da werden keinen Akten vernichtet, bei einem nicht abgeschlossenen Fall.
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:Der detaillierte pathologische Bericht (der sich nicht in der Verwaltungshoheit einer EB befand), könnte dann nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist vernichtet worden sein, wenn er gar nicht zur Aufnahme in der polizeilichen Akte angefordert wurde.
Das passiert nicht. Bei einem offenen Fall schon gar nicht.
Da die heutigen Gerichtsmediziner eine kriminalistisch einwandfreie Schlussfolgerung ziehen konnten, aufgrund des Verletzungsbildes , spricht absolut dafür, das ihnen sämtliche Unterlagen und Fotos, der Obduktion hinreichend bekannt sind.


2x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

29.05.2026 um 21:33
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es gab ja keinen Abschlußbericht. Der Fall blieb bis zur Lösung jetzt ein offener Kriminallfall mit Verdacht auf ein Kapitalverbrechen.
Da werden keinen Akten vernichtet, bei einem nicht abgeschlossenen Fall.
Wenn ich @Histokrat richtig verstanden habe, meinte er auch eher, dass da etwas unbeabsichtigt verloren gegangen sein könnte.

Das wäre ja auch grundsätzlich möglich.

Der Punkt ist aber der, dass bei solchen Akten nicht einfach irgendwelche Einzelschriftstücke verschwinden können ohne dass man bemerkt, dass etwas fehlt.

Auch weil das inhaltlich aufeinander Bezug nimmt und ein Schritt durch die Ergebnisse des vorherigen bestimmt wird. Wenn also der Bericht des Gutachters XY fehlt, dann gibt es aber immer noch z. B. die Aktennotiz, dass man Dr. XY mit einem Gutachten beauftragt hat weil man die Frage klären will, ob es Anhaftungen am Körper gab und die Aktennotiz, dass der Bericht eingegangen ist und dieses oder jenes Ergebnis hatte, so dass man jetzt als nächstes diese oder jenes tun wird.

Von Dingen wie Paginierung und Inhaltsverzeichnissen rede ich schon gar nicht.

Und natürlich ist es vollkommen richtig, dass man den Fall nicht als abgeschlossen erklärt hätte, wenn da durch irgendein Unglück die Unterlagen verloren gegangen wären. (Außer man will mal wieder die große Verschwörung auspacken, aber darüber zu diskutieren ist sinnlos...)


3x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

29.05.2026 um 22:30
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Wenn also der Bericht des Gutachters XY fehlt, dann gibt es aber immer noch z. B. die Aktennotiz, dass man Dr. XY mit einem Gutachten beauftragt hat weil man die Frage klären will, ob es Anhaftungen am Körper gab und die Aktennotiz, dass der Bericht eingegangen ist und dieses oder jenes Ergebnis hatte, so dass man jetzt als nächstes diese oder jenes tun wird.
Genau dies würde nicht reichen.
Wäre z.B. der Obduktionsbericht nicht mehr vorhanden, sondern nur daraus zitierte Beiträge.
Der Fall hätte dann nicht geklärt werden können.
Hier musste man mit "harten Beweisen, das ganze Gutachten noch einmal überprüfen, ob tatsächlich Überrollen stattgefunden haben kann und/oder ob die Verletzungen auch vom Aufprall hätten stammen könnten
Die Ergebnisse dieser Nachbetrachtungen war dann eindeutig.


1x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

29.05.2026 um 22:55
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Genau dies würde nicht reichen.
Eben. Man würde allerdings merken, dass da etwas fehlt. Und darauf wollte ich ja hinaus: Es wäre zwar möglich, dass Schriftstücke aus der verloren gehen, aber es würden Spuren bleiben, an denen man erkennt, dass da etwas fehlt.


1x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

01.06.2026 um 22:28
@brigittsche
@Nightrider64
Ihr habt bestimmt vollkommen recht.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb am 29.05.2026:Nein, weil es auch schon damals so etwas wie Richtlinien und Aktenpläne gab
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 29.05.2026:Das passiert nicht. Bei einem offenen Fall schon gar nicht.
Ihr habt mich überzeugt: seit der Erfindung vom Richtlinien gibt es keine Aktenverluste mehr. Und wenn doch, dann nicht bei offenen Fällen. [Ironie meinerseits off]

Den Kommentar finde ich noch ziemlich bezeichnend:
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb am 29.05.2026:dass Deine Verzweiflung groß ist, jetzt irgendwie die Mordthese zu retten,
Ich verteidige hier keine Mordthese. Aber sei's drum. Ihr habt so viel Meinung, da braucht ihr meine ganz sicher nicht...


3x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

01.06.2026 um 23:07
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:Ihr habt mich überzeugt: seit der Erfindung vom Richtlinien gibt es keine Aktenverluste mehr.
Wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe, dann wäre Dir der kleine aber feine Unterschied klar geworden: Ich habe nicht behauptet, dass es nicht möglich wäre, dass etwas fehlt - ich habe nur darauf hingewiesen, dass das Fehlen bemerkt worden wäre.

Aber ich weiß, es ist unglaublich schwer, Sätze zu verstehen wie
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb am 29.05.2026:Wenn ich @Histokrat richtig verstanden habe, meinte er auch eher, dass da etwas unbeabsichtigt verloren gegangen sein könnte.

Das wäre ja auch grundsätzlich möglich.
Aber wenn etwas fehlt, kann man, wie es@Nightrider64 bereits mehrfach geschrieben hat, den Fall nicht als abgeschlossen erklären.
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:Ihr habt so viel Meinung, da braucht ihr meine ganz sicher nicht...
Naja, Du hast dafür viel Meinung bei wenig Ahnung und geringem Textverständnis. Jeder wie er kann...


2x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

02.06.2026 um 00:05
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb am 29.05.2026:ber es würden Spuren bleiben, an denen man erkennt, dass da etwas fehlt.
Da geb ich Dir recht.
Aber das ist hier offensichtlich gar nicht der Fall.
So konnte, jetzt noch, anhand des gut dokumentierten Obduktionsprotokolles, Schlüsse gezogen werden, die auch nötig waren um den Fall letztendlich zu klären.

Was die "Zweifler" oft nicht verstehen ist, das alles Andere egal ist, wenn man wissenschaftlich belegen kann, das ausser Stoll niemand beim Aufprall im Wagen gesessen haben kann.

Dennoch hätte man den Fall nicht klären können, hätte man jetzt nur die Schlußfolgerrung des Sachverständigen von damals und keine Gelegenheit mehr, dies faktisch anhand von Protokoll und Bildmappe zu überprüfen.

Hier bestand die Cold Case Arbeit praktisch in zwei Teilen
a) Den Beweis führen, wie es wirklich gewesen ist.
b) Die Schlussfolgerung des damaligen Gutachters zu widerlegen, die Spuren an Stolls Körper können nicht von dem Baumunfall stammen.
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:hr habt mich überzeugt: seit der Erfindung vom Richtlinien gibt es keine Aktenverluste mehr. Und wenn doch, dann nicht bei offenen Fällen. [Ironie meinerseits off]
Hier, bei diesem Fall, gab es jedenfalls noch genügend Akten um den Fall eindeutig klären zu können.


melden

Der Yogtze-Fall

03.06.2026 um 21:07
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:
Zitat von OnkelEdeOnkelEde schrieb:Ihr habt mich überzeugt: seit der Erfindung vom Richtlinien gibt es keine Aktenverluste mehr.
Wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe, dann wäre Dir der kleine aber feine Unterschied klar geworden: Ich habe nicht behauptet, dass es nicht möglich wäre, dass etwas fehlt - ich habe nur darauf hingewiesen, dass das Fehlen bemerkt worden wäre.
Okay, du hast - wie immer - völlig recht!
Ich korrigiere also meine Aussage wie folgt: Seit der Erfindung von Richtlinien sind zwar weiterhin Aktenverluste möglich, sie werden aber in jedem Fall bemerkt. Ist es jetzt korrekt?
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Naja, Du hast dafür viel Meinung bei wenig Ahnung und geringem Textverständnis. Jeder wie er kann...
Ich arbeite ja gerade am Textverständnis - um meine geringe Ahnung am Vorbild der Meinungsstarken auszubauen...


melden

Der Yogtze-Fall

04.06.2026 um 21:29
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb am 29.05.2026:Mag ja sein, dass Du noch nie mit Akten aus dieser Zeit zu tun hattest und dass Deine Verzweiflung groß ist, jetzt irgendwie die Mordthese zu retten, ändert aber nichts daran, dass der Rettungsversuch nicht funktioniert weil unlogisch und ohne Kenntnis der damaligen Vorgehensweise rausgehauen.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Du hast dafür viel Meinung bei wenig Ahnung und geringem Textverständnis. Jeder wie er kann...
Dann erlöse mich bitte aus meiner Ahnungslosigkeit und erkläre mir die damalige Vorgehensweise. Bitte entschuldige in diesem Zusammenhang auch noch einmal mein geringes Textverständnis. Meine Interpretation von "damalig" wäre in diesem Zusammenhang, dass die ursprünglichen Ermittlungen und Dokumente aus den 80er-Jahren gemeint sind. Das ist aber natürlich nur meine aus wenig Ahnung und geringem Textverständnis heraus entstandene Interpretation.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ich habe nicht behauptet, dass es nicht möglich wäre, dass etwas fehlt - ich habe nur darauf hingewiesen, dass das Fehlen bemerkt worden wäre.
Wie war das damals genau? Wie wurde das sichergestellt?


2x zitiertmelden