Histokrat schrieb:er Sachverständige will anhand des Verletzungsbildes zu dem Schluß gekommen sein, Stolls Verletzungen seien ihm von einem, fremden Fahrzeug zugefügt worden. Also muss im Anschluß nach Spuren eines solchen Fahrzeuges an seinem Körper gesucht worden sein. Wenn es darüber keine Aufzeichnungen gibt, liegt der Schluß sehr nahe, dass diese aus den Akten verschwunden sind.
Darüber gib es Aufzeichnungen, nämlich das Obduktionsprotokoll.
Dessen Deutung war seinerzeit falsch.
Vor allem, weil diese Aussage nicht mit anderen Spuren abgeglichen wurde.
Ansonsten wäre schon seinerzeit klar gewesen, das es eben nicht so sein kann , mit woanders überrollen und dann auf dem Beifahrersitz legen und warum auch immer gegen einen Baum zu fahren.
Schon deshalb nicht, weil ein auf den Beifahrersitz gesetzt oder gelegte Mann dort bei dem Abritt von der AB niemals so liegen geblieben wäre.
Wie es damals zu dem Trugschluss des Sachverständigen kam , erklärt die Kommissarin , die den Fall jetzt letzten Endes gelöst hat.
Schlichtweg schlampig gearbeitet.
Von einer falschen Schlussfolgerung ausgehend kriminalistisch immer nur mit Hilfskonstruktionen gearbeitet um diese falsche Annahme zu stützen.
Und schon kam man zu der Räuberpistole, mit dem nackt überrollen, irgendwo mitten im Sauerland in tiefster Nacht.
schluesselbund schrieb:Der Leichenbeschauer kommt zum Schluss, dass die Verletzungen von Stoll typisch sein wie sie bei einem überrollen entstehen.
Hier wurde Obduziert. Leichenbeschau ist was Anderes
schluesselbund schrieb:Das ist natürlich völliger Unsinn nach eine
schluesselbund schrieb:Naheliegend ist da nur gerade das Fahrzeug von Stoll. Da hat aber der Unfallgutachter keine Spuren eines Überrollens gefunden.
OK (?) Auf die Idee kann man kommen.
schluesselbund schrieb:Eigentlich hätte ein Obduktion angeordnet werden müssen. Was mehr Klarheit zu den Verletzungen wie der Todesursache gebracht hätte.
Natürlich wurde Stoll obduziert.
Ansonsten hätte man ja heute gar nicht beurteilen können, das ein Überrollen eben nicht stattgefunden hat.
Auch schon die Aussage der Komissarin , er habe schon Organschäden vom Alkohol, lässt dies zwingend annehmen.
Die Deutung dieser bei der Obduktion beschriebenen Verletzungen war damals jedoch komplett falsch.
Aber es lag eine ,auch durch Fotos , akribisch dokumentierte Obduktion vor, anhand derer auch die damaligen Schlussfolgerungen widerlegt werden konnten.
Wie es zu dieser Fehleinschätzung gekommen sein wird, erklärt die Kommisarin so nebenbei.
Im Prinzip eine eklatante Fehlleistung, des Gutachters , sowie der damaligen Ermittlungsgruppe.
Und dann noch mit so einer " Räuberpistole" zu xy , aber wesentliche Aspekte, verschweigen
schluesselbund schrieb:Wo ich aber mit der vorgestellten These bei XY konform gehe ist, dass Stoll von seinen vier nicht Freunden auf den Beifahrersitz gebracht wurde. Und beim verlassen der Fahrbahn durch einen Drittlenker auch auf diesem gesessen hat
Geht aber physikalisch nicht.
Der Sicherheitsgurt war nicht angelegt und hätte man Stoll so auf den Beifahrersitz gesetzt, wäre er bei dem Abritt mit ca 100km/h mit aprupten Aufpral mit 70- 90 km/h dort nie sitzen geblieben.
Dies wurde durch Simulation bewiesen.
Des weiteren wäre dieser Drittlenker nicht einfach unverletzt vom Feld abmarschiert.
Die Wahrscheinlichkeit das unangeschnallt überhaupt zu überleben ist eh gering.
Ferner wurde bewiesen, das jemand , der vom Beifahrersitz katapultiert wurde Spuren im Fahrzeug hinterlassen hätte.
Jeder Insasse hätte Aufschlagspuren im Auto hinterlassen.
(Durch Simulation nachgewiesen, aber auch klar)
Sicherheitsgurte wurden nachweislich auch nicht benutzt,
Es wurden jedoch nur Spuren vom Fahrer gefunden.
Also kann nur Stoll selbst im Wagen gesessen haben.
So skuril es klingt:
Stoll ist nackig fahrend von der AB abgekommen und ungebremst in die Baumgruppe hinein, bis ein stabilerer Baum die Vorwärtsbewegung abrupt von 70-90km/h auf Null abbremste.