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Der Mordfall Weimar

5.114 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Doppelmord, Kindermord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mordfall Weimar

Der Mordfall Weimar

27.03.2022 um 14:23
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Wie kommst du jetzt auf Affekttat und inwiefern hätte sie bei einer solchen den Gerichtssaal als freie Frau verlassen können ? Bei einer zweifachen Kindstötung ?
Das ist sicherlich richtig. Aber im dritten Gerichtsverfahren 1999 wären die Jahre im Gefängnis bereits angerechnet werden.

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27.03.2022 um 16:57
@Photographer73
Stimmt das Angebot hat man ihr unterbreitet also eine goldene Brücke gebaut. Der ER sagte mal, das er sich vorstellen kann,das sie Karola im Affekt getötet hat und Melanie deshalb gestorben ist , weil sie den Mord gesehen hat , deshalb wäre sie erstickt worden , während ihre Schwester erwürgt wurde. Hätte sie das zugegeben , dann hätte man die 9Jahre die sie zu dem Zeitpunkt schon gesessen hatangerechnet und sie wäre wohl nach dem Prozess als freie Frau aus dem Gerichtsaal gegangen.


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27.03.2022 um 17:41
Die 9 Jahre wurden ja angerechnet sie dass noch 6 bis die 15 voll waren. Das ist doch passiert


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27.03.2022 um 18:50
@peterlee
Das ist doch nicht gemeint. Sie hätten dann die Anklage vermindert. Derzuständige ER hat damals mal ausgesagt das er , denkt das die Tötung im Affekt passiert ist . Er sagte , er denkt , das Karola MB irgendwie auf die Palme gebracht hat, wütend gemacht hat und sie dann Karola in einem Wutanfall erwürgt hat. Melanie hat sie dann umgebracht weil sie die Tat gesehen hat und sie Angst hat , das man sie verurteilt , also quasi als Verdeckungstat.
Und wenn sie gesagt hätte das es so gewesen war , wäre sie wohl frei gekommen.
Ich bekomme das auch nicht mehr so genau zusammen und bin auch kein Anwalt oder Ermittler.

https://www.youtube.com/watch?v=e9sMx6A8CMA (Video: Die großen Kriminalfälle S06 E02 Monika Weimar und der Kindermord)
Ich hoffe ich hab das richtig gemacht.
Bei Minute 33 sagte das der Kaufmann (Ermittler), später dann noch gegen Ende des Videos der Gehrke auch.
Guck es dir an dann weißt du mehr.


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28.03.2022 um 07:25
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr denke ich, dass MW den Staat mit ihrer Weigerung ein solches Geständnis abzulegen eigentlich vorgeführt hat.

Entweder er hat genügend Anhaltspunkte dafür, dass es eine Affekttat war. Dann braucht er auch kein Geständnis von ihr, um das Urteil wegen vorsätzlichen Mordes umzuwandeln.

Oder er hat genügend Beweise wegen vorsätzlichen Mordes. Dann sollte er auch an dem Urteil festhalten, egal ob sie ein Geständnis einer Tötung im Affekt ablegt.


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28.03.2022 um 12:17
Zitat von WMWM schrieb:Oder er hat genügend Beweise wegen vorsätzlichen Mordes. Dann sollte er auch an dem Urteil festhalten, egal ob sie ein Geständnis einer Tötung im Affekt ablegt.
Hat er doch. Monika Weimar ist eine rechtskräftig verurteilte Mörderin, die wegen guter Führung und Sozialprognose nach 15 Jahren entlassen wurde.


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28.03.2022 um 16:46
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Er sagte , er denkt , das Karola MB irgendwie auf die Palme gebracht hat, wütend gemacht hat und sie dann Karola in einem Wutanfall erwürgt hat. Melanie hat sie dann umgebracht weil sie die Tat gesehen hat und sie Angst hat , das man sie verurteilt , also quasi als Verdeckungstat.
Und wenn sie gesagt hätte das es so gewesen war , wäre sie wohl frei gekommen.
Nein. Dann wäre die erste Tötung vielleicht ein Totschlag gewesen, aber die zweite ein Verdeckungsmord. Auch in dieser Konstellation wäre sie lebenslänglich in den Knast gegangen.
Zitat von WMWM schrieb:Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr denke ich, dass MW den Staat mit ihrer Weigerung ein solches Geständnis abzulegen eigentlich vorgeführt hat.
Was für ein Quatsch.


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28.03.2022 um 17:14
Warum bietet der Staat denn überhaupt eine Umwandlung des Urteils in Totschlag, wenn er so davon überzeugt ist, dass die Verurteilung wegen vorsätzlichen Mordes berechtigt war?

Wieviel sollte man weniger die Frage stellen, was MW von einer vierten Aufrollung des Prozesses hätte, sondern was der Staat davon hat, wenn das nicht erfolgt.


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28.03.2022 um 17:29
Zitat von WMWM schrieb:Warum bietet der Staat denn überhaupt eine Umwandlung des Urteils in Totschlag, wenn er so davon überzeugt ist, dass die Verurteilung wegen vorsätzlichen Mordes berechtigt war?
Wann stand denn das jemals zur Debatte ? Wann hat das Gericht denn bitte mal ANGEBOTEN, daß das Urteil in Totschlag abgewandelt wird ? Glaubst du, man hätte den Verdeckungsmord dann einfach unter den Tisch fallen lassen ?
Zitat von WMWM schrieb:Wieviel sollte man weniger die Frage stellen, was MW von einer vierten Aufrollung des Prozesses hätte, sondern was der Staat davon hat, wenn das nicht erfolgt.
Dir ist schon klar, was Wiederaufnahmeverfahren sind und unter welchen Voraussetzungen diese überhaupt erst angeleiert werden können ?


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28.03.2022 um 19:51
Zitat von WMWM schrieb:Warum bietet der Staat denn überhaupt eine Umwandlung des Urteils in Totschlag, wenn er so davon überzeugt ist, dass die Verurteilung wegen vorsätzlichen Mordes berechtigt war?
Bin nicht so informiert.
Aber ein damaliger Verteidiger hätte ihr anfangs die Option eines Totschlags im Affekt anbieten können, um die Strafe eventuell abzumildern. Diese Motivation wäre für mich schlüssiger, als die Version, sich bewusst der Kinder zu erledigen, weil sie sich dadurch ein neues Leben mit Pratt erhoffte.

Mich beschäftigt immer noch ihre Motivation, warum sie ihre Kinder umgebracht hat.
Um ein neues Leben zu beginnen? wobei sie doch wusste, dass der KP verheiratet war und wieder zurück in die Staaten musste. Auch musste ihr bewusst gewesen sein, dass ihre Liebschaft keine Zukunft hat, so naiv kann sie nicht gewesen sein.

Der Fall ist wirklich sehr kompliziert und umfangreich.
Wenn er klar verifizierbar wäre, dürften eigentlich keine Zweifel mehr an ihrer Schuld bestehen? Sind aber da, sonst würde man da so keinen Herman von machen.
3 Prozesse sprechen auch für sich, glaube einmalig in unserem Justizsystem.


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28.03.2022 um 21:11
@Photographer73
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Nein. Dann wäre die erste Tötung vielleicht ein Totschlag gewesen, aber die zweite ein Verdeckungsmord. Auch in dieser Konstellation wäre sie lebenslänglich in den Knast gegangen.
Damit hast du natürlich recht, ich denke auch so ,deshalb hab ich es auch nicht verstanden , dass das wohl eine Option gewesen wäre.


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28.03.2022 um 21:12
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:3 Prozesse sprechen auch für sich, glaube einmalig in unserem Justizsystem.
Kann man einen Menschen, der bezüglich eines Tötungsdelikts freigesprochen wurde, für den selben Fall nochmal anklagen und verurteilen? Ich dachte bisher eigentlich, dass das bei uns nicht möglich wäre. Oder war der Freispruch noch nicht rechtskräftig?


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29.03.2022 um 00:14
Zitat von WintertimeWintertime schrieb:Kann man einen Menschen, der bezüglich eines Tötungsdelikts freigesprochen wurde, für den selben Fall nochmal anklagen und verurteilen? Ich dachte bisher eigentlich, dass das bei uns nicht möglich wäre. Oder war der Freispruch noch nicht rechtskräftig?
Es gab ein Wiederaufnahmeverfahren, und eine Revision.
Also nicht mehrere Anklagen.

Wiederaufnahmeverfahren bzw. deren Stattgäbe sind sehr selten. Das sagt vermutlich alles über diesen Fall ;)


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29.03.2022 um 06:36
Zitat von lakelifelakelife schrieb:Es gab ein Wiederaufnahmeverfahren, und eine Revision.
Also nicht mehrere Anklagen.

Wiederaufnahmeverfahren bzw. deren Stattgäbe sind sehr selten. Das sagt vermutlich alles über diesen Fall ;)
da hast du recht.


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29.03.2022 um 11:24
Zitat von WintertimeWintertime schrieb:Kann man einen Menschen, der bezüglich eines Tötungsdelikts freigesprochen wurde, für den selben Fall nochmal anklagen und verurteilen? Ich dachte bisher eigentlich, dass das bei uns nicht möglich wäre. Oder war der Freispruch noch nicht rechtskräftig?
Wer wegen eines Tötungsdelikt/ Mord freigesprochen wurde, kann bei Schuldigkeit im nachhinein festgestellt bzw. zugegeben, nicht mehr erneut dessen angeklagt werden. Die Gesetzeslage besteht auch in den USA.

Bei MB ist der Fall anders gelagert. Sie wurde im dritten Prozess freigesprochen, ist rechtskräftig und gilt als unschuldig nach Gesetzeslage.
Somit kann ein neuer Prozess nicht mehr stattfinden. Erst wenn ein anderer Täter durch Beweise überführt und verurteilt würde. Dann wäre es möglich, Haftentschädigung für sie zu bekommen, weil sie dann ja unschuldig lange Jahre im Knast verbracht hätte.

Bin kein Experte, Strate wird sich damit besser auskennen.


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Der Mordfall Weimar

29.03.2022 um 14:40
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Bei MB ist der Fall anders gelagert. Sie wurde im dritten Prozess freigesprochen, ist rechtskräftig und gilt als unschuldig nach Gesetzeslage.
Wovon redest du eigentlich ? Es wäre echt schön, wenn du dich zumindest mit den Grundlagen des Falles vertraut machen könntest, bevor du hier irgendwas zum besten gibst. Du schreibst hier schon ziemlich lange mit und dennoch kommt jetzt so ein Stuss. MB wurde im dritten Prozess freigesprochen und gilt als unschuldig ? Ernsthaft ?

MB wurde im ersten Prozess 1988 wegen Mordes verurteilt, eine Revision wurde zurückgewiesen. Strate erreichte Jahre später eine Wiederaufnahme, sie wurde 1997 freigesprochen. (Wie das Urteil zustande kam, wurde hier schon mehrfach diskutiert.)

Die Staatsanwaltschaft ging in Revision, der Bundesgerichtshof ordnete einen neuen Prozess an und dieser dritte Prozess bestätigte 1999 das erste Urteil, sie wurde erneut wegen Mordes schuldig gesprochen. Sie ist eine rechtskräftig verurteilte Doppelmörderin und saß 15 Jahre im Knast.


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29.03.2022 um 15:44
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:MB wurde im dritten Prozess freigesprochen und gilt als unschuldig ? Ernsthaft ?
Ein Freispruch bedeutet entweder aus Mangel an Beweisen, Schuldunfähigkeit oder die Tat nicht konkret nachgewiesen werden konnte. Was das für ein Freispruch war, bin ich jetzt nicht informiert.
Da sie zweimal verurteilt, dann im dritten Prozess freigesprochen wurde, sollte sie eigentlich von ihrer Schuld freisprechen, aber dem ist ja nicht so. Da noch kein anderer Täter gefunden wurde, "falls sie es nicht war", bleibt es ein fragwürdiger Freispruch.
Denke schon, dass du mich verstehst.


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Der Mordfall Weimar

29.03.2022 um 15:50
@AgathaChristo

Nee, ich versteh dich nicht. Sie wurde nicht im dritten Prozess freigesprochen, sondern im zweiten. Und dieses Urteil wurde dann im neuen, im dritten Prozess "kassiert", es gab einen weiteren Schuldspruch. Also wie kommst du bitte auf
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:rechtskräftig und gilt als unschuldig nach Gesetzeslage.
?

Sie gilt als schuldig nach Schuldspruch im letzten, entscheidenden Prozess.


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29.03.2022 um 19:27
@AgathaChristo

Gegen das Urteil im WAV, also den Freispruch wurde Revision (Berufung) eingelegt.

In diesem (dann der 3.) Prozess wurde der Freispruch eben nicht bestätigt, sondern endete mit Urteil wie im 1. Prozess (lebenslang wegen Mordes)

Eine Revision zu dem letzten Urteil wurde vom BGH verworfen.

https://web.archive.org/web/20140329161707/http://www.hammpartner.de/vorlesung/chrono.htm


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29.03.2022 um 20:06
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Gegen das Urteil im WAV, also den Freispruch wurde Revision (Berufung) eingelegt.

In diesem (dann der 3.) Prozess wurde der Freispruch eben nicht bestätigt, sondern endete mit Urteil wie im 1. Prozess (lebenslang wegen Mordes)
Pardon, da habe ich die Reihenfolge der Prozesse mit den Urteilen durcheinander bekommen.
Vielen Dank für den Hinweis.
Denke, es liegt wohl daran, dass ich nicht unbedingt von MB Schuld überzeugt bin.
Das ist ein Problem meinerseits. @Photographer73


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