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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

24.08.2021 um 05:17
Zitat von emzemz schrieb:Gehen wir bei Schwere der Schuld von einer Haftdauer von 23 Jahren aus, las mal, das sei in Bayern so der Durchschnitt, dann käme er in acht Jahren raus. Dieses letzte Drittel wird er auch noch überstehen, erwartet ihn dann doch ein sorgenfreies Leben.
Das ist wohl so :)

Und um es noch einmal deutlich zu machen: Das Leugnen allein rechtfertigt keineswegs, eine mögliche Strafaussetzung zu verweigern oder zu verschieben. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Das Strafvollstreckungsgericht hat bei der Entscheidung auf die Frage der künftigen Gefährlichkeit abzuzielen, dafür hat es eine sogenannte Sozialprognose zu stellen bzw. vom Gutachter einzuholen. Diese kann durch ein fortgesetztes Leugnen der Tat beeinflusst werden, allerdings gibt das Bundesverfassungsgericht da auch klare Grenzen vor. Man kann also keineswegs pauschal behaupten, dass Leugnen der Tat regelmässig zu einer "Verlängerung" der Strafe führt. Das ist Unsinn. Es kommt immer auf die Umstände des Falles an und bedarf einer sehr genauen Begründung.
Dass der Verurteilte die Tat leugnet, kann für sich allein eine negative Sozialprognose nicht stützen. Das mag zwar die Tatbewertung als Indiz fortbestehender Gefährlichkeit erschweren; ein ärztlicher Erfahrungssatz, wonach aus dem Leugnen der Tat auf den Fortbestand der Gefährlichkeit geschlossen werden kann, ist jedoch nicht ersichtlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 <2204>). Allerdings kann in Fällen, in denen aufgrund des Leugnens eine Aufarbeitung des Motivationsgefüges der Tat nicht ermöglicht und damit auch die Erstellung einer positiven Sozialprognose wesentlich erschwert wird, dies Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe haben (vgl. BVerfGE 117, 71 <106>).

Die gebotene prognostische Bewertung verlangt vom Richter eine besonders sorgfältige und eingehende Prüfung aller relevanten Umstände. Dabei kommt dem verfahrensrechtlichen Gebot einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung die Bedeutung eines Verfassungsgebots zu (vgl. BVerfGE 117, 71 <105> m.w.N.). Es verlangt, dass sich der Richter ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (vgl. BVerfGE 70, 297 <310 f.>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 <2203>; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 <503>).
Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2961/12 -

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/01/rk20160111_2bvr296112.html

Und:
Das Gutachten muss sich mit dem Persönlichkeitsbild des Inhaftierten und seiner Sozialprognose auseinandersetzen (§ 454 Abs. 2 Satz 2 StPO). Es bezieht sich auf die faktische Einschätzung der künftigen Gefährlichkeit und setzt eine Mitarbeit des Lebenszeitgefangenen bei der Begutachtung voraus. Hierbei ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn der Tatsache Bedeutung beigemessen wird, ob der Verurteilte die Tat einräumt oder abstreitet. Insbesondere in den Fällen, in denen auf Grund des Leugnens der Tat eine Aufarbeitung des Motivationsgefüges der Tat nicht ermöglicht und damit auch die Erstellung einer positiven Sozialprognose wesentlich erschwert wird, kann dies Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe haben.

...

Das Maß der Einsicht in das begangene Unrecht und die Aufarbeitung der Tat können und müssen in die Prognoseentscheidung einfließen. Dies wird angesichts eines die Täterschaft oder Tatbeteiligung und die Schuld des Verurteilten rechtskräftig feststellenden Strafurteils nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Betroffene die Tat leugnet.
Quelle: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 578/02

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/11/rs20061108_2bvr057802.html

Schaut man sich diese und andere einschlägige Urteile an, wird man feststellen, dass die Verweigerung der Strafaussetzung regelmässig auf grund anderer und schwerwiegenderer Tatsachen gegründet ist als dem "Leugnen der Tat oder Schuld."

Da es sich bei dem Mord an seiner Tante um eine Tat handelte, die unter relativ speziellen Bedingungen geschah, das Tatgericht gerade hinsichtlich des Motivs umfangreiche Feststellungen getroffen hat, und angesichts seines bisher bekannten untadeligen Verhaltens im Vollzug, vermute ich, dass er im Rahmen der in Bayern üblichen Fristen vorzeitig entlassen werden wird.

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24.08.2021 um 13:29
Zitat von NegusNegus schrieb:Das mag der Durchschnitt sein, gilt aber nicht für Tatleugner ohne Beruf mit Habgier als ausgeurteiltem Mordmerkmal. Mindestens 30 Jahre, eher mehr... also noch mindestens 15 Jahres, falls er nicht die Tat aufarbeitet.
Dazu hast du sicher eine Quelle bzw. kannst vergleichbare Fälle nennen, bei denen es so gelaufen ist?


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24.08.2021 um 13:41
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Dazu hast du sicher eine Quelle bzw. kannst vergleichbare Fälle nennen, bei denen es so gelaufen ist?
Der konkrete Fall ist ja noch nicht entschieden. Parallelen zu anderen Fällen sind immer schwierig.

Hier aber war das Opfer zum Tatzeitpunkt 59 Jahre alt. Sie hätte nach Sterbestatistik noch gut 30 Jahre leben können. Nach Lage der Dinge wird BT aufgrund der Unterstützung der Familie Teile des Vermögens des Opfers erlangen. Ist es bei fortgesetzter Tatleugnung mit der Schwere der Schuld zu vereinbaren, dass BT noch zu (fiktiven) Lebzeiten des Opfers in den Genuss von dessen Vermögen kommt? Darauf sind mehrere Antworten möglich...


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24.08.2021 um 14:28
Zitat von NegusNegus schrieb:Nach Lage der Dinge wird BT aufgrund der Unterstützung der Familie Teile des Vermögens des Opfers erlangen.
Ich weiß jetzt nicht, wie du "erlangen" verstanden haben willst.
Aber es erscheint doch sehr unwahrscheinlich, um nicht zu sagen ausgeschlossen, dass die Familie BT etwas von dem ererbten Vermögen abgeben wird. Wieso sollte sie denn auch.


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24.08.2021 um 16:54
Zitat von emzemz schrieb:Aber es erscheint doch sehr unwahrscheinlich, um nicht zu sagen ausgeschlossen, dass die Familie BT etwas von dem ererbten Vermögen abgeben wird. Wieso sollte sie denn auch.
Wer sonst könnte die Wiederaufnahmeverfahren finanziert haben?


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24.08.2021 um 18:18
Zitat von NegusNegus schrieb:Wer sonst könnte die Wiederaufnahmeverfahren finanziert haben?
Ich dachte, es geht um Vermögen, dass von BT zu erlangen wäre.
Über ein WAV wird das aber nichts.


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24.08.2021 um 21:09
Zitat von NegusNegus schrieb:Nach Lage der Dinge wird BT aufgrund der Unterstützung der Familie Teile des Vermögens des Opfers erlangen. Ist es bei fortgesetzter Tatleugnung mit der Schwere der Schuld zu vereinbaren, dass BT noch zu (fiktiven) Lebzeiten des Opfers in den Genuss von dessen Vermögen kommt?
Steht das denn für die Entscheidung, ob die Reststrafe nun zur Bewährung ausgesetzt wird, überhaupt zur Debatte? Ich denke nicht.


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24.08.2021 um 21:12
Zitat von emzemz schrieb:Aber es erscheint doch sehr unwahrscheinlich, um nicht zu sagen ausgeschlossen, dass die Familie BT etwas von dem ererbten Vermögen abgeben wird. Wieso sollte sie denn auch.
Naja, die Familie geht immerhin von Bences Unschuld aus...warum sollte sie ihn unter diesem Hintergrund nicht an ihrem Vermögen teilhaben lassen? Das wäre m.E. weder abwegig, noch wäre es verboten. Über die moralische Vertretbarkeit kann man sicher streiten, aber um die geht es ja nicht.


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24.08.2021 um 22:15
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Naja, die Familie geht immerhin von Bences Unschuld aus...warum sollte sie ihn unter diesem Hintergrund nicht an ihrem Vermögen teilhaben lassen? Das wäre m.E. weder abwegig, noch wäre es verboten.
Verboten ist es vielleicht nicht, aber für eine Aussetzung zur Bewährung vielleicht doch relevant, wenn das fortgesetzte Tatleugnen zumindest auch dazu dient, eine Teilhabe am Vermögen des Opfers zu erreichen. Das kann man mE nicht ohne weiteres ignorieren...


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24.08.2021 um 22:22
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Naja, die Familie geht immerhin von Bences Unschuld aus...warum sollte sie ihn unter diesem Hintergrund nicht an ihrem Vermögen teilhaben lassen?
Ich denke, Bences Familie WILL unbedingt auch weiterhin an einen Unbekannten und nicht ermittelten Täter glauben und wird Bence nach Haftentlassung einen Teil des Erbes zukommen lassen.


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24.08.2021 um 23:21
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Naja, die Familie geht immerhin von Bences Unschuld aus...warum sollte sie ihn unter diesem Hintergrund nicht an ihrem Vermögen teilhaben lassen?
Weil es keinen Sinn macht. Es ging um ...
Zitat von NegusNegus schrieb:... Teile des Vermögens des Opfers erlangen.
Das ererbte Vermögen steckt aller Wahrscheinlichkeit in irgendwelchen Unterrnehmungen. Wäre es da klug, ihm Anteile zu überschreiben, damit er womöglich mitbestimmen kann und nur Unfrieden reinbringt? Zahlt man dafür dann womöglich auch noch Schenkungssteuer?

Er braucht ein Dach überm Kopf, da böte sich die Penthaus-Wohnung an und dann monatlich ein großzügig bemessenes Gehalt, aber doch keine Anteile am ererbten Vermögen.


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24.08.2021 um 23:33
Zitat von emzemz schrieb:Er braucht ein Dach überm Kopf, da böte sich die Penthaus-Wohnung an und dann monatlich ein großzügig bemessenes Gehalt, aber doch keine Anteile am ererbten Vermögen.
Natürlich kann sein Bruder ihm Mieteinnahmen aus dem Immobilienpool zukommen lassen um B ein gutes Leben zu ermöglichen.
Dieses Leben muss ja wirklich nicht in München u schon garnicht im „Penthaus“ gelebt werden .
Bences Bruder hat die Geschäfte jetzt jahrelang recht geräuschlos und erfolgreich geführt u wird das auch mach der Haftentlassung Bences so beibehalten wollen.
Man kann entsprechend vereinbaren, dass B sich auch zukünftig öffentlich zurückhält, womit allen gedient wäre.
Und wenn B es sich in den nächsten Jahren nicht mit seinem Bruder verscherzt, wird es mMn so o ähnlich laufen.

Ob das Isar- Parkhaus, es heißt ja schon lange nicht mehr „Böhringer Parkgarage“ dann überhaupt noch existent ist, ist ja auch die Frage .
Bis dahin fließt noch viel Wasser die Isar hinunter ....


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24.08.2021 um 23:58
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Dieses Leben muss ja wirklich nicht in München u schon garnicht im „Penthaus“ gelebt werden .
Irgendwo hatte Mate mal geäußert, eine vergleichbare Wohnung in München würde 10.000,-- Euro bringen. Da muss es der Familie finanziell schon recht gut gehen, wenn man auf eine derartige monatliche Summe seit Jahren verzichten kann.


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25.08.2021 um 00:06
Zitat von emzemz schrieb:Irgendwo hatte Mate mal geäußert, eine vergleichbare Wohnung in München würde 10.000,-- Euro bringen. Da muss es der Familie finanziell schon recht gut gehen, wenn man auf eine derartige monatliche Summe seit Jahren verzichten kann.
Ja, eine Wohnung in der Größe u entsprechender Lage und Luxusausstattung auf Stand 2021 :-)
Bei dem Umfeld inmitten der ollen Tankstelle , der Geschichte und der niedrigen Deckenhöhe wird auch ein totales Entkernen nicht den Preis bringen :-)

Ich denke, man hat sich einen Gefallen getan und da einfach den Schlüssel umgedreht und lässt da Gras über alles wachsen.


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25.08.2021 um 06:25
Zitat von emzemz schrieb:Das ererbte Vermögen steckt aller Wahrscheinlichkeit in irgendwelchen Unterrnehmungen. Wäre es da klug, ihm Anteile zu überschreiben, damit er womöglich mitbestimmen kann und nur Unfrieden reinbringt? Zahlt man dafür dann womöglich auch noch Schenkungssteuer?

Er braucht ein Dach überm Kopf, da böte sich die Penthaus-Wohnung an und dann monatlich ein großzügig bemessenes Gehalt, aber doch keine Anteile am ererbten Vermögen.
Von Anteilen hat niemand gesprochen. ;)

"Teile des ererbten Vermögens", das kann alles sein. Er wird seinen Nutzen aus dieser Erbschaft ziehen - so oder so.

Und, klar, wenn man ihm Geld schenkt (muss ja nicht gleich die Miteigentümerschaft an der Parkgarage oder Immobilien sein, aber wer weiß schon, was da angedacht ist?), fällt Schenkungssteuer an. Zumindest für alles, was über 20.000 Euro geht (Bruder). Bei Schenkungen der Eltern wären 400.000 Euro frei.

Mate wird als Neffe damals auch ordentlich Erbschaftssteuer bezahlt haben.


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25.08.2021 um 06:33
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Ich denke, Bences Familie WILL unbedingt auch weiterhin an einen Unbekannten und nicht ermittelten Täter glauben und wird Bence nach Haftentlassung einen Teil des Erbes zukommen lassen.
Davon gehe ich auch aus. Für die ganzen Jahre unschuldig in Haft muss der Bub doch entschädigt werden. ;)


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25.08.2021 um 07:34
Zitat von emzemz schrieb:Irgendwo hatte Mate mal geäußert, eine vergleichbare Wohnung in München würde 10.000,-- Euro bringen. Da muss es der Familie finanziell schon recht gut gehen, wenn man auf eine derartige monatliche Summe seit Jahren verzichten kann.
Mit Sicherheit geht es denen finanziell gut, die haben etliche Millionen geerbt. :D


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25.08.2021 um 12:28
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Von Anteilen hat niemand gesprochen. ;)
Ob nun Teile oder Anteile des Vermögens des Opfers, da möchte ich jetzt nicht so unbedingt unterscheiden ;)
Zitat von NegusNegus schrieb:Nach Lage der Dinge wird BT aufgrund der Unterstützung der Familie Teile des Vermögens des Opfers erlangen.
Allerdings sehe ich einen kleinen moralischen Unterschied, ob er Teile dieses von CB stammenden Vermögens erlangt, also überschrieben bekommt, oder ob ihm sein Bruder von dem aus dem Vermögen erwirtschafteten Gewinn, seinem Einkommen, etwas abgibt und ihn damit durchfüttert.


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25.08.2021 um 12:40
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Allerdings sehe ich einen kleinen moralischen Unterschied, ob er Teile dieses von CB stammenden Vermögens erlangt, also überschrieben bekommt, oder ob ihm sein Bruder von dem aus dem Vermögen erwirtschafteten Gewinn, seinem Einkommen, etwas abgibt und ihn damit durchfüttert.
Das sehe ich genauso.
Nicht nur moralisch, auch juristisch wäre zu überprüfen, ob man BT erst für erbunwürdig erklären lässt, ihm dann aber ein Teil des Erbes.


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25.08.2021 um 12:46
Zitat von WattWatt schrieb:Nicht nur moralisch, auch juristisch wäre zu überprüfen, ob man BT erst für erbunwürdig erklären lässt, ihm dann aber ein Teil des Erbes.
Er wurde für unwürdig erklärt, Frau Böhringer zu beerben.

Wenn Mate ihm nach Haftverbüßung etwas von seinem eigenen Erbe schenkt, wird da juristisch überhaupt gar nix gegen zu machen sein.

Und mit der Moral ist es immer so ne Sache. Seine Familie ist schließlich von seiner Unschuld überzeugt, warum sollte sie ihn dann nicht teilhaben lassen?


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